Zitat von
zaktuell
Bei dem Titelbild 'Blueberry mit Adler' hatten wir eine Zeichnung von Giraud* von Ende der 70er, die erst '93 signiert wurde, also nicht beim Fertigstellen signiert wurde.
Bei dem Kalenderblatt, wo ein Blueberry-Kopf aus einem Ballade-Panel 'weitergezeichnet' wurde, haben wir eine Zeichnung, die so NICHT von Giraud** ist, der 'Weiterzeichner' aber auch die 'Gir'-Signatur 'mitgezeichnet' hat.
Daraus folgt für mich***, dass das Vorhanden- oder Nichtvorhandensein**** einer Signatur für die Beurteilung der Urheberschaft relativ unaussagekräftig ist.
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* Oder hegt jemand Zweifel, dass das von Giraud ist?
** Oder glaubt jemand, Giraud selbst hätte seinen Panel-Kopf zu ner grösseren Zeichnung erweitert?
*** Achtung! Hier folgt eine meiner berüchtigten 'Theorien'! Aus den beiden vorgenannten Feststellungen ziehe ich hier eine Schlussfolgerung. Diese kann man so plausibel finden. Muss man aber nicht. In jedem Fall erhebt sie keinerlei Anspruch(!), ausserhalb meines eigenen Kopfes irgendeine Gültigkeit zu besitzen. Und sie war NICHT schon vorher in meinem Kopf, so dass ich die beiden Bildbeispiele zur Unterstützung mühsam gesucht habe. Sondern sie ENTSTAND erst in Folge und aufgrund der gemachten Beobachtungen.
**** Ob signiert oder nichtsigniert halte ich nicht für aussagekräftig. Die Art, WIE die Box-4-Tittelzeichnung signiert wurde, halte ich hingegen schon für ein Indiz, das man nicht völlig unbeachtet lassen sollte.*****
***** Für meine Empfinden ist das nämlich keine 'typische' Gir-Signatur. Diese Feststellung kann man so teilen, muss man nicht. WENN man sie teilt, kann man daraus einen der folgenden beiden Schlüsse ziehen: Entweder man schliesst daraus, dass es nicht 'typisch' ist, dass sie nicht von ihm ist und der Urheber die Signatur eben nicht 'besser' konnte. Oder man schliesst daraus, DASS sie von ihm ist, denn jemand anderer hätte sie sicherlich 'typischer' kopiert/imitiert.
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