Wenn ein Werk wirklich verwaist ist, kann man es schon heute frei vervielfältigen oder Nachdrucken. Es wäre zwar streng genommen nicht erlaubt, aber mangels eines Klägers, kann man auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es bleibt nur ein gewisses Restrisiko.
In der Praxis aber dürfte das ohenhin keine Rolle spielen. Kommerzielle Verlage werden nicht irgend einen 30 Jahre alten Schundroman neu auflegen. Bedeutende Werke sind selten vergriffen oder verwaist.
Und was den Erhalt anbelangt, finde ich, daß nicht alles ewig erhalten bleiben muß. Nihil sub sole perpetuum - wie der Lateriner sagt. Außerdem könnten diese Werke trotzdem zur Sicherung digitalisiert werden. Nur müssten die Daten eben bis zum Ablauf des Urheberrechtes unter Verschluß bleiben. Da es aber ohnehin noch Jahrzente oder vielleicht noch länger dauert, bis alle Bücher eingescannt und alle Schallplatten und Tonbänder eingelesen wurden, halte ich das auch für kein so großes Problem. Dann fängt man einfach mit den ältesten an und arbeitet sich langsam voran.