Wieder falsch. Oder zumindest nur teilweise richtig. Hier liegt in der Tat ein Mangel vor, dieser ist aber durch Sachbeschädigung entstanden. Es liegt also gleichzeitig auch ein Schaden vor. Der Käufer hat aber nicht den Schaden. Der Händler hat den Schaden. Der Käufer hingegen kann in der Tat nur Sachmangel geltend machen, aber sicher keinen Schadenersatz (was aber auch nie jemand behauptet hat).
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