Die BPjM verbietet nichts, sie beurteilt die Jugendgefährdung, die manchen Medien ggf. innewohnt, setzt bei entsprechender Beurteilung auf den Index, was eine Vertriebs- und Werbebeschränkung bedeutet. Kein Verbot. Und dieser Vorgang wird dem Begriff 'Zensur' auch nicht wirklich gerecht.
Bissl mehr Sorgfalt, mein heissblütiger Freund
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