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Thema: Zensur... BPjM... (OT aus dem Winnebuh-Thema)

  1. #1
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    Zensur... BPjM... (OT aus dem Winnebuh-Thema)

    Die Bundesprüfstelle übt keine Zensur aus, sondern beurteilt ob von Jugendämtern beanstandete Medien für Jugendliche geeignet sind. Nun gibt es sicherlich darunter Medien die auch bürgerliche Eltern ihren Kindern nicht in die Hand geben wollen, seien es Gewaltspiele, SadoMasofilme härterer Gangart, rechtextremistische Musik (wobei hier noch ganz andere Gesetze mit ins Spiel kommen), gewaltverherrlichende Medien, Dolcett, Black Metall, Drogenverherrlichtende Texte, etc. Das es hierbei sicherlich auch zu umstrittenen Entscheidungen kommen kann bezweifelt sicherlich niemand. Aber jeder der davon betroffen ist hat die Möglichkeit hiergegen rechtliche Schritte einzulegen. Sicherlich hat sich das Selbstverständnis der Bundesprüfstelle seit den 50er Jahren ständig verändert - letztendlich hat sich ja auch die bundesrepublikanische Gesellschaft ständig verändert.

    Der Vorwurf gegen May betraf in erster Linie nicht den Inhalt seiner Geschichten sondern die Tatsache das er die Öffentlichkeit über einen längeren Zeitraum zum Narren gehalten hatte. Selbst sein Verleger Fehsenfeld war vom Wahrheitsgehalt der Geschichten Karl Mays überzeugt. In diesem Unmut den mir um 1899/1900 erkennen können liegt sehr viel enttäuschte Liebe (z.B. bei Cardaus der May über lange Jahre hinweg gewogen war) ehemaliger Mayleser. Das hat schon eine andere Qualität als die Comichatze in den 50er Jahren. Vieles an den Gegnern Mays ist rätselhaft, so verfasste der Anwalt der Gegenpartei nach Mays Tod ein herzliches Gedicht auf den Autor, selbst Mays härtester Gegner Lebius erlaubte seiner Tochte die Lektüre von Mays Werken (nachzulesen in den Schriften der KMG). Ich glaube schon das seine Gegner eine Ahnung darüber besassen wer Karl Mays Geschichten las.
    Geändert von beatleswerner (03.04.2012 um 23:17 Uhr)

  2. #2
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Zyklotrop Beitrag anzeigen
    (...) Zensurstellen wie der BPjM als scheinheiliger Vorwand mißbraucht, um explizit für Erwachsene bestimmte Medien zu verbieten.
    Die BPjM verbietet nichts, sie beurteilt die Jugendgefährdung, die manchen Medien ggf. innewohnt, setzt bei entsprechender Beurteilung auf den Index, was eine Vertriebs- und Werbebeschränkung bedeutet. Kein Verbot. Und dieser Vorgang wird dem Begriff 'Zensur' auch nicht wirklich gerecht.

    Bissl mehr Sorgfalt, mein heissblütiger Freund
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  3. #3
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Die BPjM bewegt sich immer im Grenzbereich dessen, was die Gesellschaft noch gewillt ist, hinzunehmen. Die akzeptanz von Büchern ist heutzutage keine Frage mehr und auch die wildesten und brutalsten Romane sind in aller Regel für alle verfügbar. Neuere Medien werden weitaus kritischer beäugt. Im 19. JAhrhundert waren die Kolportageromane nun mal etwas Neues und man machte sich ernsthaft Sorgen um die Jugend. Das massenhafte Auftreten von billigen Schundromanen war ja ein Dammbruch wie heute die Entwicklung von facebook.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Die BPjM verbietet nichts, sie beurteilt die Jugendgefährdung, die manchen Medien ggf. innewohnt, setzt bei entsprechender Beurteilung auf den Index, was eine Vertriebs- und Werbebeschränkung bedeutet. Kein Verbot.
    De facto ja. Zumindest bei Titeln, die keine Pornos sind (für die es eine funktionierende Vertriebsstruktur gibt). Und wenn die BPjM beschließt, daß ein Kindercomic sozialethisch desorientierend ist (oder wie bei "Sailor Moon" sogar eine Vergewaltigung entdeckt, die gar nicht existiert), dann es der Titel tot.
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  5. #5
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    De facto ja. (...)
    De facto nein. Praktisch magst Du recht haben. Faktisch nicht. Und es macht auch nicht viel Sinn, über praktische Auswirkungen zu diskutieren, wenn es um die 'faktische Papierform' geht.
    Bei Zyklo liest sich die BPjM als verlängerter Arm einer Weltverschwörung, die uns kulturinteressierten Bürger mit Verboten komplett zu entmündigen trachtet*. Solch verkorksten Weltbildern muss man mMn mit den nüchternen Fakten entgegen treten. Welche praktischen Auswirkungen die nüchternen Fakten haben, steht dann wieder auf nem anderen Blatt.

    Ich bin aber auch die Leier über die böseböse Bundesprüfstelle satt:

    Unterm Strich macht die ne gute Arbeit. Wer Jugendgefährdendes macht, soll sich nicht wundern, wenn das als jugendgefährdend eingestuft wird. Und dass Jugendgefährdendes so vertriebsbeschränkt ist, dass es Jugendliche möglichst nicht in die Finger kriegen, ist ne logische und richtige Konsequenz, sonst würde die ganze Sache ja gar keinen Sinn machen, wenns keine wirksamen Konsequenzen hätte.
    Und wer meint, das sein Zeug zu Unrecht als Jugendgefährdend eingestuft wird, der hat alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, gegen die Einschätzung der BPjM vorzugehen.

    Dass es trotz Allem in Einzelfällen zu 'Ungerechtigkeiten' kommen kann: Geschenkt. Das ist überall so. Ein gewisses 'Restrisiko' hat man immer. So wie man in Lebensgefahr schwebt, solange man lebt. Unterm Strich ist die BPjM ne sinnvolle Institution, die gute Arbeit macht. Und wer das anders sieht, hat alle Möglichkeiten gegen deren Beurteilungen anzugehen.

    *Ich übertreibe, um zu verdeutlichen...
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  6. #6
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    Nun entscheiden ja nicht immer die gleichen Personen über vorliegende Titel. So muss jede Entscheidung auch als Einzelentscheidung betrachtet werden. Die Mitglieder dieser Ausschüsse machen es sich auch nicht einfach und müssen schon das ein oder andere sich ansehen, anhören oder durchspielen was sie sich und wir wahrscheinlich auch im normalen Alltag nicht kaufen würden. Es ist doch nicht so das es hier um einen großen Anteil von Medien geht der von der Bundesprüfstelle geprüft wird. Es geht um einen marginal geringen Wert an Medien. Hierbei sehen sich mehrere Instanzen ein Medium an. Zunächst geht eine Person die nicht von dem betreffenden Medium angetan ist zum örtlichen Jugendamt. Diese nimmt die Meldung auf, setzt sich damit auseinander und gibt diese Meldung ggf. an die Bundesprüfstelle. Somit ist ein Antrag gestellt. Die Bundesprüfstelle handelt nie eigenmächtig, sondern stets auf Antrag. Geht der Antrag bei der Bundesprüfstelle ein wird das Medium geordert und den Mitgliedern des betreffenden Ausschuss zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss debattiert anschließend - bei 12 Mitgliedern, die aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen kommen dürfte es wohl auch kontrovers zugehen - ausführlich darüber. Falls es zu einer Entscheidung kommt das das Medium jugendgefährend ist, kann der Verleger hiergegen gerichtlich klagen.

    Letztendlich ist der Weg von der Meldung zu einer Entscheidung langwierig und viele Medien kommen auch ungeschadet aus einem Verfahren heraus.

    Es gibt sehr viele positive Entscheidungen der Bundesprüfstelle in Punkto rechte Medien, Gewaltverherrlichung oder Pro Ana Seiten. Seien wir doch einmal ehrlich: Ist es noch künstlerische Freiheit auf Pro Ana Seiten für Magersucht zu werben? Ist hier nicht der Gesetzgeber gefordert Familien vor diesem Unsinn zu schützen?

  7. #7
    Mitglied Avatar von Manx cat
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    Zitat Zitat von beatleswerner Beitrag anzeigen
    Die Bundesprüfstelle handelt nie eigenmächtig, sondern stets auf Antrag.


    Inzwischen darf die Bundesprüfstelle auch eigenmächtig. Wer sich für das Thema Zensur in Deutschland wirklich interessiert, kommt an dieser interessanten Neuveröffentlichung nicht herum:

    TCM

    In der zweistündigen Expertenrunde im Bonusteil wird zwar eine Menge dampfgeplaudert, aber man erfährt auch viel aufschlussreiches und neues zum Thema Zensur in Deutschland. Außerdem wird die BPjM von den Diskutierenden, darunter Roland Seim, ernst genommen und in ihrer Tätigkeit respektiert. Gar nicht eindimensional.

  8. #8
    Mitglied Avatar von Zyklotrop
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Und es macht auch nicht viel Sinn, über praktische Auswirkungen zu diskutieren, wenn es um die 'faktische Papierform' geht.
    (...) Du redest einmal mehr wie ein Beamter mit Hornbrille. Es macht nicht nur sehr viel Sinn, die "praktischen Auswirkungen" die die "faktischen Papierformen" dieser Schreibtischtäter für deren Opfer haben, sind auch das einzig Relevante.

  9. #9
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    De facto nein. Praktisch magst Du recht haben. Faktisch nicht.
    Da verwechselst du was!

    Zitat Zitat von beatleswerner Beitrag anzeigen
    Letztendlich ist der Weg von der Meldung zu einer Entscheidung langwierig und viele Medien kommen auch ungeschadet aus einem Verfahren heraus.
    Ich weiß zwar nicht, was du da mit "Medien meinst", aber "unbeschadet" kommt kein Verleger aus einem Verfahren heraus, dazu ist der wirtschaftliche Schaden auch bei Freispruch zu groß.
    Geändert von Mick Baxter (04.04.2012 um 21:00 Uhr)
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  10. #10
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    Die Bundesprüfstelle prüft Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, DVD´s, CD´s, Internetseiten. Ich halte sie für ein sehr wichtiges Instrumentarium und wäre froh wenn jeder sich einmal die Frage stellen würde ob er es denn gerne sehen würde wenn sein Nachwuchs sich mit den vermeintlichen Opfern dieser Bundesprüfstelle auseinandersetzen würden, also mit rechtextremen Gruppen wie den Zillertaler Türkenjägern, den Erzeugnissen der Pro-Ana-Seiten usw?
    Geändert von beatleswerner (04.04.2012 um 23:06 Uhr)

  11. #11
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Zyklotrop Beitrag anzeigen
    (...) Du redest einmal mehr wie ein Beamter mit Hornbrille. (...)
    Was willst Du damit jetzt zum Ausdruck bringen? Dass Beamte ohne Hornbrille ihren Staatsdienst anders verrichten als welche mit Hornbrille? Das Beamte grundsätzlich nur reden, aber weder Hirn noch Hand benutzen? Willst Du mit diesem Vergleich mich beleidigen oder Beamte mit Hornbrille? Oder war das gar keine Beleidigung, sondern ein Lob? Für wen? Für mich oder für Beamte mit Hornbrille?

    Oder anders gefragt: Merkst Du eigentlich selbst noch, was Du eigentlich redest?
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  12. #12
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    Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle treffen nicht die Angestellten der Bundesprüfstelle sondern die gewählten Mitglieder der Ausschüsse. Diese kommen u.a. aus Jugendverbänden, Kirchen usw.

  13. #13
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Tu ich de facto nicht. Und de jure auch nicht.
    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    (...) Ich weiß zwar nicht, was du da mit "Medien meinst", aber "unbeschadet" kommt kein Verleger aus einem Verfahren heraus, dazu ist der wirtschaftliche Schaden auch bei Freispruch zu groß.
    Weswegen Carlsen ja auch längst den Betrieb eingestellt hat, weil sie den 'Schaden', den sie trotz 'Freispruch' hinnehmen mussten, wirtschaftlich nicht verkraftet haben... Ja nee, is klar.

    Wenn Du so Wikipedia-gläubig bist, dann lies Dir mal deren Artikel zu 'Freispruch' durch. Und anschliessend vielleicht noch mal den zur 'BPjM'. Und wenn Du damit durch bist, kannst Du gern nochmal wieder die alte Alpha-Leier aufbrühen, die liegt ja nun auch schon wieder länger brach...

    Mal so in die Runde gefragt: Wer hat eigentlich alles vor 20 Jahren einen Strich unter seine Welt- und Lebensanschauung gezogen, beschlossen, fürderhin nichts mehr dazu lernen zu wollen und dafür seine bis dahin gefassten (Vor-)Urteile in den nächsten 20 Jahren völlig unreflektiert überall da auszustreuen, wo's auch nur irgendwie grade mal so noch passen könnte?
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  14. #14
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    Ich hatte den Vorteil während meiner pädagogischen Ausbildung die Arbeit der Bundesprüfstelle direkt kennen zu lernen. Wir konnten uns uralte Comics und Zeitschriften ansehen, die in den 50er Jahren geprüft wurden und heute nach Aussage der Mitarbeiter der Bundesprüfstelle auch nicht mehr vergleichbar mit der aktuellen Szene sind. Der Comicanteil der Bundesprüfstelle ist im übrigen sehr gering. Während der Veranstaltung konnten wir uns ein Bild über diverse Medien wie z.B. Musik, Schriften und Filmen machen die als bedenklich angesehen wurden. Es war für uns damals eine interessante Erfahrung da wir ja im Bereich der Pädagogik durchaus mit diesen Fragen konfrontiert sind.

  15. #15
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    Nur mal kurz, um die Sache mal wieder etwas zu versachlichen, auch wenn's gemessen am Threadtitel schon sehr weit OT ist:

    "Die Verhandlung, an der Beauftragte des betroffenen Mediums teilnehmen können, ist mündlich und nichtöffentlich." Quelle, Hervorhebung von mir.

    Soweit ich das mitgekriegt hab, hat Carlsen seinerzeit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, dabei schon im Vorfeld verhindert, dass Schultheiss auf den Index gesetzt wurde und sich dadurch ne entsprechende Klage gegen ne andere Entscheidung vorm Verwaltungsgericht erspart (was als weitere Möglichkeit des betroffenen Verlags besteht, wenn er sein jugendgefährdendes Produkt für nicht jugendgefährdend hält). Wirtschaftlicher Schaden? Gleich Null.

    Hört doch mal auf so zu tun, als sei man der BPjM hilf- und schutzlos ausgeliefert, obwohl man doch nur harmlose kleine Bildchen publiziert. Wenns wirklich harmlos ist, wird entweder gar nicht erst der Antrag gestellt oder er wird als unbegründet abgelehnt. Ja, jeder kann den Antrag stellen, aber Antragstellung und Entscheidung sind zweierlei und egal wie 'verwirrt' ein moralinsaurer Antragsteller sein mag, im Entscheidungs-Gremium sitzt der nicht. Jeder Betroffene kann schon bei der Entscheidungsfindung seine Sicht der Dinge darlegen. Das wurde früher oft genug nicht gemacht, weil den Betroffenen die Entscheidung schlicht scheißegal war, weil sie ihre Auflage längst verkauft hatten, bevor der 'schwerfällige Apparat' der (damals noch) BPjS zu ner Entscheidung gekommen war.

    Kurz und gut: Es ist ein langer Weg bis auf die Liste der BPjM. Mit vielen Einspruchs- und Mitwirkungsmöglichkeiten durch die Betroffenen. Wenns dennoch auf dem Index landet, dann entweder weil es tatsächlich 'jugendgefährdend' ist. Oder weil der Betroffene seine Mitwirkungsmöglichkeiten nicht genutzt hat. Und nicht deshalb weil die BPjM so böse, kunst- und kulturfeindlich ist, erwachsene Menschen um ihre Wichsvorlagen bringen will oder was der kruden Theorien mehr sein mögen.
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  16. #16
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    Weswegen eine Ausgabe des Kindermagazins Sailor Moon auf dem Index gelandet ist. Du bist einfach naiv. Man konnte anno dazumal auch einer Hexenverbrennung der Inquisition entgehen, wenn man glaubwürdig machen konnte, keine Hexe zu sein. Macht eine "Einspruchsmöglichkeit" Unrecht zu Recht?

  17. #17
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    Zitat Zitat von Zyklotrop Beitrag anzeigen
    Weswegen eine Ausgabe des Kindermagazins Sailor Moon auf dem Index gelandet ist. (...)
    Kennst Du das Heft? Und die beanstandete Stelle? Und deren Interpretation durch das Gremium? Und den Vertreter von Ehapa der an der Verhandlung teilgenommen hat und den Gremiums-Mitgliedern ein damals (2001!) noch neues Jugendkulturphänomen erklärt hat? Nebst den asiatischen Hintergründen und ungewohnten Bildsprache dieser Erzählform?

    Ich bin vielleicht naiv, aber ist Deine Sichtweise soviel 'offener'? Objektiver? Vorurteilsfreier? Differenzierter? Erwachsener? Aufgeklärter? - Vor allem: Gründet sie sich auf tatsächliches Faktenwissen? Oder wird hier nur ein albernes Ausnahme-Beispiel zitiert, das selbst dem Verlag damals schon am Allerwertesten vorbei ging? (Hinweis: Es handelte sich um Sailor Moon Heft 21/2000. Sailor Moon erschien 14tägig und wurde über den Kiosk vertrieben. Das Heft war also im November 2000 schon wieder aus dem Verkauf. Das Heft wurde etwa ein halbes Jahr später, im April 2001, indiziert. Da waren also bereits n dutzend weiterer Ausgaben produziert und verkauft. Und die nächsten in Arbeit. Buisness as usual. Das Indizierungsverfahren und sein Ausgang wird bei Ehapa mal so gar niemanden mehr interessiert haben...)
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  18. #18
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    Mal ne andere Frage: Wenn man von Winni Pu Winnetou zu Sailor Monn kommt: Schliesst sich da nicht irgendwie auch ein Kreis?

  19. #19
    Mitglied Avatar von Zyklotrop
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Kennst Du das Heft? Und die beanstandete Stelle? Und deren Interpretation durch das Gremium?
    Ja, ja und ja. Ich besitze alle Sailor Moon-Hefte und die BPjM-Entscheidung wurde damals von irgendwem als jpg hier im Comicforum gepostet. Und du?

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Ich bin vielleicht naiv, aber ist Deine Sichtweise soviel 'offener'? Objektiver? Vorurteilsfreier? Differenzierter? Erwachsener? Aufgeklärter? - Vor allem: Gründet sie sich auf tatsächliches Faktenwissen?
    Meine Sichtweise und mein Faktenwissen sind eigentlich unerheblich und gehen niemanden etwas an - wichtig ist nur: ich übe keine Zensur aus und stelle keine Bedrohung für die Meinungsfreiheit anderer Menschen dar - ganz im Gegensatz zu dieser Nachfolgeorganisation der Reichsschrifttumskammer. Weiters wichtig: was ich lese, sehe oder spiele entscheide ich sehr gerne selbst, ohne Vorzensur durch eine größenwahnsinnige Behörde, die entscheidet was ich lesen, sehen oder spielen darf. Ich will auch nicht dasselbe (oder mehr) für ein Computerspiel bezahlen wie ein US-Bürger, bekomme aber nur den halben Spielinhalt im Vergleich zum Original weil die deutsche Fassung BPjM-konform gekürzt wurde.

  20. #20
    Mitglied Avatar von Zyklotrop
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Mal ne andere Frage: Wenn man von Winni Pu Winnetou zu Sailor Monn kommt: Schliesst sich da nicht irgendwie auch ein Kreis?
    In gewisser Weise ja. Richard Bamberger (genannt "der österreichische Fredric Wertham"), der in den 50er und 60er Jahren sozusagen federführend bei der Anti-Comic-Hatz war, war auch ein glühender May-Hasser, den er für jugendgefährdend hielt. In der Leihbücherei in meiner Strasse gab's noch in den 80ern keine May-Bücher ("der war ja im Gefängnis").

  21. #21
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Zyklotrop Beitrag anzeigen
    Ja, ja und ja. (...)
    Ich habe nichts anderes erwartet. Und ich hab auch nicht erwartet, dass Du die eigentliche Frage mit 'ja' beantworten würdest, nämlich die nach dem Ehapa-Vertreter, der bei der Entscheidungsfindung zugegen war.

    Ein kleiner Tipp:
    Zitat Zitat von Zyklotrop Beitrag anzeigen
    Weiters wichtig: was ich lese, sehe oder spiele entscheide ich sehr gerne selbst, ohne Vorzensur durch eine größenwahnsinnige Behörde, die entscheidet was ich lesen, sehen oder spielen darf.
    Soweit ich weiss, bist Du über 3x7 alt. Insofern bist Du von den Entscheidungen der 'größenwahnsinnigen Behörde' in Deiner Entscheidungsfreiheit nicht betroffen.

    Und da die BPjM ausdrücklich und ausschliesslich auf Antrag über bereits erschienene Dinge berät, ist 'Vorzensur' hier mal wieder die komplett falsche Terminologie, denn grade die wird hier nicht betrieben. Diese unsachgemässe Wortwahl geht mit einer Fehleinschätzung der Sachlage einher, weswegen es letztlich auch nicht verwundert, dass Du zu dermassen kruden Beurteilungen kommst.

    Im Übrigen hast Du Dich inzwischen mMn durch das, was Du eben grade nicht sagst (s.o.) und mit dem, was Du sagst ('Reichsschrifttumskammer') jetzt ausreichend selbst disqualifiziert, so dass ich mir Weiteres ersparen kann. Frohe Ostern.
    Geändert von ZAQ (05.04.2012 um 02:57 Uhr)
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  22. #22
    Mitglied Avatar von Zyklotrop
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    Ich öffne grundsätzlich nicht die Tür für Vertreter, kenne also auch keinen Ehapa-Vertreter. Das war die eigentliche Frage? Ich vermisse eigentlich die Argumente für die Existenz einer solchen Zensurbehörde... die es im übrigen in keiner westlichen Demokratie gibt mit der Ausnahme Deutschlands.

  23. #23
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    ??? In Deutschland gibt es auch keine Zensurbehörde... Wieso sollte es da Argumente für eine solche geben?

  24. #24
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    Findest du es in Ordnung das es PRO-Ana-Seiten im Internet gab. Findest du es in Ordnung das deine Töchter sich diese Seiten ansehen und danach ihr Leben so verändern das als mögliches Endergebnis eine Magersucht mit einem möglichen Todesfall herauskommt?

  25. #25
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Meinst Du mich? - Ich kenn' PRO-Ana nicht, hab nur Söhne und glaube nicht, dass Internetseiten allein zu ner 'Lebensveränderung' führen können. Da kommen dann doch wohl schon mehrere Komponenten zusammen und es nutzt nix, nur eine davon zu bekämpfen.

    Das ist wie bei Shooter-Spielen: Deren Existenz allein macht auch noch kein reales Schulmassaker. Andernfalls wäre Deutschland längst komplett seiner Jugendgeneration beraubt (und die 'demographische Entwicklung', bzw. die Alterspyramide sähe noch extremer aus).
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
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