Willst du dich wirklich mit dem non-sense, den du hier zum Eigentumsbegriff ablässt, auf eine juristische Diskussion einlassen?
Zaktuell hat überhaupt nichts erklärt, und wenn du das auch noch für vorzüglich hälst, frage ich mich langsam, welche Position als Urheber du eigentlich beziehen willst.
Tatsächlich müsstest du dich eigentlich gegen die Grundsätzlichkeit seines Beispiels wehren: wenn zaktuell nämlich ein Bild malt oder fotografiert und das anschließend ausdruckt, ist der physische Druckbogen selbstverständlich sein Eigentum - da braucht man auch nicht konstruieren, um zum Eigentumsbegriff zu kommen.
Wenn aber zaktuell so einen Druckbogen verkaufen will, dann geht es nicht um sein Recht, "geistiges Eigentum" zu veräußern, sondern darum, seine geistige Schöpfung zu verwerten.
Und wenn zaktuells vermeintlich geistige Schöpfung zu nahe dran ist an dem, was du schon vor Jahren fabriziert hast, dann klagst du nicht mittels Feststellungsklage auf Bestehen deines "geistigen Eigentums" (das wäre auch ziemlich schwachsinnig), sondern du klagst auf Herausgabe der Tantiemen bzw. Schadensersatz aus den Verwertungsverträgen, die zaktuell mit seinen Abnehmern/Käufern geschlossen hat.
Irgendwie finde ich es schon schade, dass nicht nur in dieser Diskussion Kreative (vulgo Urheber) sich auf so unhaltbare Positionen zurückziehen. Liebe Urheber: es hat sich schon lange ewas geändert - ganz unabhängig davon davon, ob euch das passt, ob ihr das versteht oder toll findet.
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