stimmt, es wird nichts weggenommen, sondern es wird was vervielfältigt und evtl. genutzt. aber wenn der urheber was gegen eine unentgeldliche nutzung hat, machen sich meines erachtens die nutzer selbst strafbar. man müsste zwischen downloader der etwas dann doch nicht nutzt und nutzer unterscheiden können, kann man im fall von filesharing aber nicht. also muss man einen downloader auch als nutzer betrachten.
ich versuchs mal mit einem anderen beispiel, was zugegeben an einigen stellen hinkt, dennoch darauf hinweist, was mich da dieser, ich habs ja nicht hochgeladen, mich trifft keine schuld mentalität stört:
nehmen wir mal an ich zeichne keine comics und mache auch keine musik, sondern ich investiere meine energie und sonstigen ressourcen von vielen jahren und baue eigenständig ein freibad. irgendwann ist das dann fertig und ich erlaube anderen es zu nutzen für einen betrag x. alles gut. dann kommt einer auf die idee ein loch in den zaun zu schneiden und so an der kasse vorbei zu kommen. klar einige werden immernoch an der kasse ein ticket kaufen um in das freibad zu kommen, doch andere werden durch das loch klettern und das freibad nutzen, teilweise auch leute, die sonst garnicht in das freibad gegangen wären. trotzdem is das meiner meinung nach nicht in ordnung, auch wenn sie selber nicht für das loch verantwortlich sind. ganz einfach weil es mein freibad ist und ich mich entschlossen habe geld für die nutzung zu verlangen.
(ich beziehe mich hier nicht auf irgendwas juristisches, hab auch kein juristischen background. ich argumentiere rein aus meinem gerechtigkeitsempfinden heraus)
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