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Thema: Wann ist ein Comicheft "vollständig"? (Zustand 3)

  1. #1
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    Wann ist ein Comicheft "vollständig"? (Zustand 3)

    Die Frage, weil mir schon aufgefallen ist, dass einige Händler die Frage unterschiedlich bewerten. Besonders, wenn der Comic Zustand 3 ist.

    Zustand drei darf natürlich schon deutlich gelesen aussehen, auch Knicke und leichte Beschriftungen haben. Aber auch bei Zustand 3 sollte das Heft vollständig sein, meiner Meinung nach.
    Dass lose Aufkleber, Poster oder nicht mit Seitenzahl durchnummerierte Bastelbögen als Beilage zählen, ich denke, darüber sind wir uns einig.
    Wie ist es aber, wenn die Bastelbögen mit Seitenzahlen nummeriert sind (z.B. die Mini-Bücher in den 70er Jahre Fix und Foxi). Teilweise sogar mit Comics auf den Rückseiten.

    Sind die rausgeschnitten oder -gerissen, fehlt dem Heft im Grunde die Seiten 19-22. Kann man das dann noch als Zustand 3 (also vollständiges Heft) verkaufen?

  2. #2
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Nein. Wer behauptet denn so was?

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  3. #3
    Mitglied Avatar von Diskomo
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    Bestimmt so ein eBay-Schlaumeier, der ein völlig zerrupftes FF-Heft unten in Opas Sittichkäfig gefunden hat und anhand Jahrgang und Nummer glaubt, das sei der Gral aus dem Bernsteinzimmer.
    Ein Leben ohne Roboter ist möglich, aber sinnlos.

  4. #4
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    Ein Heft ist nur dann vollständig, wenn es vollständig ist, und das gilt im Übrigen auch für Z 4 (alles andere wäre Z 5 bzw. Schrott). Das liegt in der Natur der Sache und schließt selbstverständlich auch alle potenziell gefährdeten Teile ein, also alles, was sich ausschneiden, aufhängen, basteln lässt. Sind die betreffenden Seiten paginiert, gilt das erst recht. Einen feinen Unterschied würde ich nur machen zwischen redaktionellen und Werbebeilagen. Letztere sind für mich kein integraler Heftbestandteil, weil sie zu diesem keinen direkten Bezug aufweisen. Grenzfälle mag es geben, wenn diese redaktionell beworben wurden. Ein vergleichbarer Fall sind auch Korrekturbeilagen u. ä., vor allem, wenn sie nur einer Teilauflage beigefügt wurden.
    Ebenfalls ein Kapitel für sich sind bestimmte Gimmicks wie Aufkleber und diverse Plastikkleinteile etc., denn die sind natürlich nicht Bestandteil der Seitenzählung, des ursprünglichen Heftes aber an sich schon. Nur sind die oft nur noch selten anzutreffen, weil im Zweifelsfall schlecht zusammen mit dem Heft aufbewahrbar, und das schlägt sich dann in der Regel im Preis nieder.

    Kurz: alles, was aus Papier oder Pappe ist, einen redaktionellen Bezug hat und fest mit dem Heft verbunden ist/war, sollte vorhanden sein. Erst recht, wenn es Bestandteil der Seitenzählung ist. Ist dem nicht so, sollte das angegeben sein. Genau da tut sich aber auch ein Spalt für Irrtümer auf. Nicht jede(r), der/die sich nur oberflächlich mit der Materie beschäftigt, weiß oder erkennt auf Anhieb, ob da ursprünglich eine Beilage vorhanden war, erst recht, wenn diese nicht paginiert gewesen ist. Im Zweifelsfall also immer nachfragen.

    Zitat Zitat von Taneleer Tivan Beitrag anzeigen
    Sind die rausgeschnitten oder -gerissen, fehlt dem Heft im Grunde die Seiten 19-22. Kann man das dann noch als Zustand 3 (also vollständiges Heft) verkaufen?
    Klar kann man das, zumindest versuchen. Auch wenn es nicht stimmt. Aber man muss es ja nicht kaufen.

  5. #5
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    Danke für die Antworten. Ich frage nur, weil man selbst bei größeren Comicversand-Händlern teilweise unterschiedliche Qualität unter Zustand 3 bekommt. Also nicht nur Ebay-Privatleute, wo man sowas im Grunde einkalkulieren muss.
    Erst die Tage wieder eine größere Bestellung erhalten...mal war Zustand drei wirklich top und vollzählig (vollseitig), mal fehlten einige Seiten in der Mitte (bei einem Heft so unschön rausgerissen, dass auch die verbleibenden Seiten nur noch vom
    Schmutz der Jahrzehnte zusammengehalten wurden).
    Das soll jetzt auch kein großer Rant-Thread werden. Ich kann verstehen, dass bei größeren Lagerbeständen vielleicht aus Zeitgründen nicht jedes einzelne Heft durchgeblättert wird und vielleicht nur nach dem äußeren Aspekt der Zustand bewertet wird.
    Trotzdem finde ich es als Käufer nur etwas doof, weil ich ungerne Wundertüten kaufe.
    Daher meine Nachfrage bei den Sammlerkollegen, ob die Händler so ziemlich frei sind, was sie als "vollständig" und Zustand 2, 3 oder 4 definieren oder nicht.
    Jetzt weiß ich und kann denen die Hefte um die Ohren hauen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von polte Beitrag anzeigen
    Klar kann man das, zumindest versuchen. Auch wenn es nicht stimmt. Aber man muss es ja nicht kaufen.
    Klar, das stimmt. Aber nicht bei allen Onlinehändlern sieht man ausführliche Fotos oder Beschreibungen. Da muss man sich auf den angegebenen Zustand verlassen.
    Aber man kann ja (in der Regel) umtauschen.

  7. #7
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    Nur noch mal, weil mir das die Tage aufgefallen ist.
    Die Bremer Comic-Mafia hat jetzt sogar bei einigen Comics wie Fix und Foxi stehen:
    "Ab Zustand 3 kann der Magazinteil fehlen"

    Einerseits gut, dass man darauf hingewiesen wird (auch wenn ich nicht weiß, ob mein bestelltes Heft unter denen mit fehlendem Magazinteil fällt), andererseits habe ich das Gefühl, es ist so eine Masche, damit die Leute mehr Zustand 1 und 2 Hefte kaufen.

  8. #8
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    Eben. Das Problem ist doch, dass das Fehlen der Sammelmarke oder des Sammelbildes (meist) in den Zustand integriert ist, anstatt dass das extra angeben wird.
    Wenn ich mich richtig erinnere, darf gem. Comicguide bei Zustand 2 sogar das Sammelbild fehlen. Damit gäbe es dann Hefte in Zustand 2, denen eine ganze Seite fehlt...

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