Interessant, dass das bisher noch nicht strafbar war.Ein Beratergremium der japanischen Kulturbehörde rief in einem am Freitag von japanischen Medien zitierten Bericht dazu auf, das Urheberrecht anzupassen und künftig auch das unerlaubte Herunterladen von digitalen Comic-Darstellungen und anderen literarischen Werken unter Strafe zu stellen.
In Deutschland ist das ja ziemlich genau geregelt:
In der Schweiz gibt es mWn kein Urheberrecht, da wird illegales Kopieren nicht verfolgt.
- Persönliches Schaffen: setzt „ein Handlungsergebnis, das durch den gestaltenden, formprägenden Einfluss eines Menschen geschaffen wurde“[25] voraus. Maschinelle Produktionen oder von Tieren erzeugte Gegenstände und Darbietungen erfüllen dieses Kriterium nicht. Der Schaffungsprozess ist Realakt und bedarf nicht der Geschäftsfähigkeit des Schaffenden.[24]
- Wahrnehmbare Formgestaltung: Das Kriterium der wahrnehmbaren Formgestaltung schließt bloße Ideen aus, die sich nicht in wahrnehmbarer Form manifestiert haben. Wahrnehmbarkeit meint nicht notwendig körperliche Festlegung, auch musikalische Improvisationen oder Stegreifreden erfüllen dieses Kriterium. Auch die Mittelbarkeit der Wahrnehmung spielt keine Rolle: Es genügt, wenn das Werk durch technische Hilfsmittel (etwa das Abspielen einer CD) wahrnehmbar gemacht werden kann.[24]
Wie sieht es bei den deutschen Comic-Verlagen aus? Wie hoch schätzt Ihr Euren Einnahmeausfall auf Gund von Raubkopien?
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