Zitat von
Martin Jurgeit
Hier geht es ja wohl aber um Afghanistan. Und wir können ja wohl nicht allen Ernstes Nepal – das Land aus deinem ersten Link und übrigens ein ziemlich beliebtes Touristenziel – mit Afghanistan vergleichen, wohin natürlich auch meiner Meinung nach niemand abgeschoben gehört.
Wenn wir selbst für Menschen aus einer ganzen Reihe osteuropäischer Länder keine unbefristeten Aufenthalte in Deutschland erlauben, wieso sollte das dann für solche aus Nepal gelten? Der dortige Bürgerkrieg ist lange vorbei. Und auch die Verfolgung der Maoisten, zu deren Unterstützern die Eltern des Mädchens möglicherweise gehörten, ist Geschichte. Seit 2008 regieren die Maoisten schließlich in Nepal. (Der Asylantrag der Familie wurde allerdings sogar schon vor 15 Jahren abgelehnt, war also möglicherweise von Anfang an eher problematisch). Sich über diese Fakten seitens des Gerichts hinwegzusetzen, wäre Willkür gewesen.
Genauso sehr wie ich für die möglichst unbegrenzte Aufnahme von wirklich Verfolgenten oder von Krieg bedrohten bin, so sehr halte ich auch für nötig, dass diese Menschen dann wieder das Land verlassen, wenn sich die Zustände zuhause substantiell gebessert haben. Nur so wird es uns möglich sein, wieder neue Flüchtlinge aufnehmen zu können.
Lesezeichen