In solchen Restpostenläden landen unter anderem auch Waren aus Insolvenzen eines Geschäftes (in dem Fall vielleicht ein Buchladen, der Pleite gegangen ist). Waren aus einer Insolvenz dürfen verbilligt angeboten werden, und zwar sowohl durch den Insolvenzverwalter als auch durch die Aufkäufer und Weiterverkäufer (oftmals sind das dann solche Restposten-Läden). Da gilt dann auch die Buchpreisbindung nicht mehr, da das Insolvenzrecht Vorrang hat. Allerdings müssen die Bücher dann entsprechend als "Restposten" gekennzeichnet werden. Dann wird stattdessen oft ein Remittenten Stempel drauf gemacht.
Alternativ könnten es Mängelexemplare sein, die zB Lagerspuren oder Beschädigungen wie Knicke, Kratzer etc. aufweisen, wobei ich bei einem Restepostengeschäft eher von der ersten Annahme ausgehe.
Mit Carlsen selbst hat das nicht zu tun.
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