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horst Abgesehen davon, dass du aus dem deutschen Markenrecht zitierst und ich keine Ahnung habe inwieweit das deckungsgleich mit dem europäischen ist, steht in § 26 unter anderem dieser Absatz:
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__26.html Da lese ich heraus, dass es berechtigte Gründe für eine Nichtnutzung geben kann und dass es möglich ist, dass die Aufrechterhaltung des Schutzes nicht in jedem Fall von der Nutzung der Marke abhängen muss. Auf diesen Paragraphen verweist auch der von dir angeführte. Statt zu spekulieren würde ich jetzt einfach mal abwarten was da kommt.