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Gewaltaufruf nach Anzeige gegen Rabbi
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Der Gießener Arzt, der in Hof Strafanzeige gegen einen Rabbiner wegen der Beschneidung von Minderjährigen gestellt hatte, wehrt sich gegen einen offenbar ihm geltenden Gewaltaufruf im Internet. Er habe am Sonntag Anzeige erstattet, bestätigte ein Polizeisprecher am Montag auf Anfrage. Diese werde der Staatsanwaltschaft zur juristischen Prüfung übergeben.
Die österreichische Onlinezeitung „die jüdische“ hatte am Dienstag einen Artikel veröffentlicht, in dem es ohne Namensnennung des Arztes heißt: „Als persönliche Konsequenz dessen wünschte ich, es würden sich ein paar beherzte Juden finden, die sich den werten Herrn schnappen und ihm ruckzuck eine rituelle Beschneidung (humanerweise mit Lokalbetäubung) verpassen!“
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Gesetz in Sicht
Politiker und Experten suchen Wege zur Rechtssicherheit
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Verabredet wurde, dass im Bundesjustizministerium bald eine Regelung formuliert wird, die ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden soll. Sie soll sich nicht nur auf religiös motivierte Beschneidungen, sondern auf jede nicht medizinisch indizierte Zirkumzision beziehen. Damit wird auch für solche Beschneidungen von minderjährigen Jungen Rechtssicherheit geschaffen, die aus prophylaktischen oder hygienischen Gründen vorgenommen werden. Durch die Verwendung des Fachterminus Zirkumzision ist automatisch ausgeschlossen, dass, wie teilweise befürchtet worden war, auch Genitalverstümmelungen bei Mädchen legalisiert würden.
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