Zitat von HyperionCH
Mehrere Publisher sprachen von der Einverleiherklausel.
Für Kinoevents (bis maximal 20 Vorführungen) gilt die Einverleiherklausel gar nicht (und auch nicht der Zwang, einen Verleih in der Schweiz zu beauftragen). Aber sie zählt für VOD und für Disc-Verwertung.
Man nennt also einen Gesetzesartikel, der in diesem Fall gar nicht gültig ist; aber dort wo er gültig ist, funktioniert es offenbar einwandfrei.
Ich verstehe jetzt nicht ganz, was du meinst mit "kann nach hinten losgehen".
Denn ich habe ja nichts zu verlieren. Es gibt keine Anime-Kinoevents, also ist hier kein "Verlust" möglich. An Anime-Discs komme ich so oder so ran; egal ob jetzt deutsche oder englische/französische.
Dies haben die Publisher leider noch nicht verstanden. Da ich nichts verlieren kann, ist es kein Problem, weiterhin hartnäcking am Thema dran zu bleiben. Würden sie dies erkennen, wären sie wohl kooperativer.