Zitat von
zaktuell
Ich bin -wie gesagt- kein Jurist und es mag ja auch Unterschiede zwischen französischem und deutschen Recht geben, aber ich würde mal vermuten, dass "das Recht am eigenen Gesicht" ein Persönlichkeitsrecht ist, das bei Fotos und Videos, nicht aber bei Zeichnungen greift. Man denke zB nur mal an politische Karikaturen/Cartoons, wie sie zumindest früher täglich in diversen Tageszeitungen erschienen sind. Wenn da die Karikaturisten jedesmal Schmidt, Strauß, Genscher, Wehner usw. um Genehmigung fragen oder gar 'Gebühren' hätten zahlen müssen, wären die damaligen tagesaktuellen Cartoons so ja überhaupt nicht denkbar gewesen.