Ist das schon klar das die VZA mit Druck daher kommen?
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Ist das schon klar das die VZA mit Druck daher kommen?
Dann hat sich MOF bei der Übersetzung "die werden etwas zu sehen bekommen was sie nicht sehen" etwas dabei gedacht und genau so auch vom Sinn übersetzen wollen.
Ich hätte das genauso gemacht! Wenn jemand einen guten Übersetzer braucht, ich bekomm das zeitlich noch unter und halte mich dafür im Elektro Auto Thread zurück.
@JRN: Das, worauf ich mich beziehe, sind Vorgänge aus dem Jahr 2002, also vermutlich vor deiner "juristischen" Zeit.
Im März 2002 trat das "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" in Kraft, das in § 36 regelte:
https://www.comicforum.de/attachment...6&d=1633967113
(Der Scheiß ist kopiergeschützt, deshalb ein Screenshot).
Egmont kam auf die geniale Idee, diese gemeinsamen Vergütungsregeln mit dem Interessenverband Comic e.V. ICOM, eben "einer Vereinigung von Urhebern", auszuhandeln, und dabei bekam ich auch Lizenzverträge zu Gesicht, in denen Egmont bei Auslaufen der Lizenz dem Lizenzgeber die Rechte an den Übersetzungen einräumte. Und ich bekam auch mit, daß Übersetzungen als einmalig bezahlte Dienstleistungen gehandhabt wurden, für die es keine Veträge gab, die irgendwelche Nutzungsrechte betrafen (das änderte sich seither). Egmont/Ehapa war und ist ja im Grunde ein Zeitschriftenverlag, da sind Nachdrucke kein Bestandteil des Weltbildes.
Bei einem gemeinsamen Podium auf dem Erlanger Comisalon sollten die gemeinsamen Vergütungsregeln vorgestellt werden. Übersetzungen wurden seinerzeit pro Comicseite bezahlt, aber bei der Veranstaltung legte Georg F.W. Tempel eine "Vereinbarung" auf den Tisch, nach der die Übersetzer nach Manuskriptseiten und in Höhe der Forderungen des Übersetzerverbandes im deutschen Schriftstellerverband vergütet werden sollten. Je nach Textmenge pro Seite stellten sich die Übersetzer damit besser oder schlechter als bisher. Insgesamt fair, ich ärgere mich aber trotzdem bis heute, daß ich damals nicht einfach aufgestanden und gegangen bin.
@Mick Baxter :
Ja. Der von Dir eingestellte Text ist der, von dem damals alle gedacht haben, er würde alle Probleme von Soloselbstständigen lösen. [Die IO ist unter anderem deswegen gegründet worden, weil es in vielen Sparten, in denen Zeichnerinnen und Zeichner ihren Lebensunterhalt erwirtschaften, gar keine Interessensvertretungen gab.] Bei der ersten Evaluation war dann die Ernüchterung entsprechend groß, als deutlich wurde, dass es branchenübergreifend zu nicht mehr als einer Handvoll Verhandlungen nach § 36 gekommen war. Und Verhandlungen sind natürlich keine Abschlüsse.
Seither wird mit jeder Urheberrechtsreform daran herumgeschraubt - und tatsächlich hat es immer auch ein paar winzige Verbesserungen gegeben.
Für alle juristischen Laien hier: "Gemeinsame Vergütungsregeln" sind nichts anderes als branchenweite Rahmenverträge.
Der Börsenverein hat so etwas für seine Mitglieder, Verbände wie der ICOM oder die IO haben so etwas für ihre Mitglieder - aber das sind immer nur Entwürfe, die in jeder einzelnen Vertragsverhandlung neu durchgesetzt werden müssen. Und da die Entwürfe der einen Seite mit den Entwürfen der anderen Seite nicht zur Deckung zu bringen sind, kosten diese Verhandlungen extrem viel Zeit und verbrauchen auch noch andere Ressourcen.
Gäbe es stattdessen die vom Gesetzgeber gewünschten kodifizierten Gemeinsamen Vergütungsregeln, würden Urheberschaftsverträge zukünftig auf eine halbe Seite passen, weil darin nur noch das verhandelte Werk benannt und beschrieben werden und die Vergütungssumme sowie die Abrechnungsmodalitäten fixiert werden müssten.
Der VdÜ hat tatsächlich relativ früh eine Gemeinsame Vergütungsregel mit einem "brachchenrepräsentativen" Verlag zustandegebracht - woraufhin dem Verlag von allen anderen Verlagen abgesprochen wurde, für die Branche "repräsentativ" zu sein. Ein jahrelanges Gerichtsverfahren war die Folge, an dessen Ende der VdÜ weitestgehend Recht erhalten hat.
Die VdÜ-Vertreterinnen und -Vertreter, die ich kenne, haben mir unisono zu verstehen gegeben, dass ihre Vergütungsregel für Comic-Übersetzerinnen und -Übersetzer nicht geeignet sei und für diese dringend ein eigener Rahmenvertrag ausgehandelt werden müsste.
Wozu natürlich, da der Börsenverein ja nicht mandatiert ist, auch ein "repräsentativer" Comicverlag vonnöten wäre, der mit den Berufsverbänden verhandelte ...
Und nach der Räuberpistole, die @Jano gerade zum Besten gegeben hat, käme Egmont dafür schon mal nicht infrage.
Unfassbar, das!
:banana:
Bei "Räuberpistole" fällt mir ein, dass ich neulich gerade wieder einen Comic gelesen habe, in dem "pistol" konsequent mit "Revolver" übersetzt worden ist ... weil ein paar Programmschreiber offensichtlich nicht gewusst haben, dass hier ein "Stecher" oder ein "geplatztes Kondom" gemeint war ...
Ermittelnde Beamte: "Können sie mir sagen, wer sie sexuell attackiert hat?"
Opfer: "Aber sicher! Ein notgeiler Revolver!"
Ermittelnde Beamte: "Ich befürchte, wir müssen sie erst einmal zur Beobachtung in die Psychiatrie einweisen ..."
Okay, es ist schon spät.
War ein harter Tag.
Mit 1000 Grüßen,
JRN
Ganz abgesehen davon, daß auch waffentechnisch eine Pistole kein Revolver ist.
Hatten wir schon geklärt wie viele bizarre Formen ein einzelner Stein haben kann?
Kennst du den Film 'Das Geheimnis des steinernen Monsters'?
Oder Schoppen?
So unüblich ist das gar nicht. Kenne ich zumindest von dani books auch so und gerade bei insgesamt kleinen Auflagen kann ich das gut nachvollziehen.
Erstens IST 100 eine Kleinauflage und kostet in der Herstellung ein Schweinegeld (wenn der SC-Ausgabe nicht ein Druck beileget wird). Zweitens wird die Auflage der regulären Version auch nicht sonderlich hoch sein. Drittens hab ich nirgendwo Infos zu dieser VZA gefunden. Wo steht denn das?
Verstehe deine Aufregung nicht. Die VZA bedeutet immer Mehraufwand und somit finde ich es bei dieser Kleinauflage nicht verwerflich, wenn der Verlag den Gewinn optimiert. Dem Gegenüber steht die normale Ausgabe, die ja anders vertrieben wird. In dem Nischengeschäft Comics sollten solche Prozesse von uns Käufern akzeptiert werden. Schlechte Druckqualität oder sonstige Mängel hingegen nicht.
Leben und Leben lassen, wenn Riedl ein paar Euros dazu verdient, werden diese sicher wieder gut investiert.
Ich werde mir die Normalausgabe zu Gemüte führen und geniesse die Kunst von Gregg/Dany.
.... WIRD die VZA WOHL eine Normal-HC-Ausgabe mit Druck sein. Hmmmm wird wohl oder ist, Spekulationen gehen mir in den Foren immer mehr auf den Sack. Wünsche an eine Ausgabe, welche wie von Jelly formuliert werden, hingegen nicht (weil Sie für den Verleger noch gute Inputs liefern). Spekulationen aber ist ein no go.... aber auch hier ist es nur meine Meinung.
Die Übersetzung wird ja keine andere sein.
Dann schreib doch den Verlag an und Frage ihn, denn das Wort Befürchtung ist wieder vorgegriffen und reine Spekulation. Ich befürchte ganz anderes, nämlich dass die Kostenexplosion/Verknappung der Rohstoffe inkl. Holz/Papier uns ganz andere Sorgen um unser liebstes Hobby bescheren.... aber auch das ist Spekulation ;););)
By the Way... wenn es um spezial Ausgaben geht. Wer die Spezialausgaben Barney Jordan (Andy Morgan) und Ritter Roland (Geistergrabstätte), will kann mich anschreiben. Gebe Sie in sehr gutem Zustand ab.
@Spiro Agnew
Es mag sein, dass der Druck ein Pfennigartikel ist, aber für eine VZA fallen höhere Lizenzkosten an, üblicherweise bekommt der Zeichner eine Aufwandsentschädigung, sollte der Druck signiert sein, und oftmals wird die VZA dazu genutzt, um die Normalausgabe quer zu finanzieren. Und schließlich sollten auch die eigenen Kosten (Zeit, Verpackung, Porto etc) gedeckt sein. Ach ja, verdienen möchte man als Verlag dann auch noch etwas. ?? Als kleines Beispiel: Die „Silberstern“-Blechschilder hätten wir nie produzieren können, wäre vom VK ein Händlerrabatt abgegangen. Von den 100 produzierten Schildern können wir 90 verkaufen, da unser Archiv und Martín Frei jeweils 2 Schilder erhalten. Sechs halten wir zurück, falls es bei der Auslieferung zu Beschädigungen und damit zu Umtausch kommt. Wir müssen etwa 70 Schilder verkaufen, um die Produktion, Martins Honorar und den internen Zeitaufwand wie Verpacken und Versenden und Rechnungen schreiben zu decken. Mit anderen Worten: Mit 20 Schildern verdienen wir ein paar Euro. Über den Handel vertreiben ist also nicht.
EfWe
Das wird meistens sowieso der Fall sein. Dier Händler sind nicht blöd, bekommen die Diskussion mit und teilweise haben sie auch ein distanziertes Verhältnis zu Herrn Riedl. Da wird viel auf Bestellung agiert werden. Ich wünsche Herrn Riedl eine volle Kriegskasse für sein Programm, denn da drohen sonst Abbrüche.
Nur als Beispiel zur Kosten-Rechnung ...
120 vierfarbige Seiten auf 100g Papier im Format A4,
mattes HC Farbcover mit Fadenheftung und jeder Band in Folie verschweißt,
100 Stück Auflage kosten inkl. MwSt. + Versand aktuell 1061,19 €
bei wir-machen-druck.
Sind also 10,62 € reine Druckherstellerkosten pro Band.
Da kommen Lizenzgebühren, Übersetzungskosten, Lettering usw. dazu.
Dann gehen vom Verkaufspreis noch 50% bis 60% an den jeweiligen Vertrieb,
der davon 30% an den Buchhändler abgibt.
Kann man sich ausrechnen was so ein Band dann den Sammler kostet.
Natürlich druckt ein Verleger, der einigermaßen bei Verstand ist, eine Vorzugsausgabe nicht auf 100g-Papier (und selbst Riedl sollte das mittlerweile kapiert haben. Der wollte den Max-und-Luzie-Hommageband ursprünglich auf 80g-Papier drucken, hat aber immerhin vorher nachgefragt).
Andererseits wären die 100 Exemplare möglicherweise nur als Hardcover aufgebundene SC-Ausgaben, was den Preis etwas senken würde.
Aber mittlerweile sollte doch jedem klar sein, daß die VZA dazu dienen, ein Special-interest-Album überhaupt kalkulierbar zu machen. Viele Alben würden anders gar nicht erscheinen.
Leute, hier geht viel zu viel durcheinander. Das ist Legendenbildung pur.
Das was man klar sagen kann, ist, dass die VZA dazu dienen, die Gesamtauflage querzufinanzieren.
Die Art und Weise aber, wie hier versucht wird Preise, von in diesem Fall 80 €, zu "erklären", ist komplett irreführend.