PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FSK16 - Strafbar oder nicht?



HDent
20.08.2008, 13:03
Finde folgenden Satz nicht gut und auch nicht angemessen :


Somit müssen jüngere Bat-Fans auf die DVD-Veröffentlichung im Dezember warten, um das neue Batman-Abenteuer zu sehen.Die DVD wird auch eine FSK 16 bekommen und somit ist auch diese nicht für jüngere Fans geeignet. Ihr tut ja so als ob es dann egal ist und auch kleine Kinder Pornos oder Filme mit einer höheren FSK sehen können/dürfen.

Der Film wird nicht ohne Grund eine FSK16 haben egal ob DVD oder Kino.

Eltern die sowas dann Kindern zur Verfügung stellen gehören bestraft, da auch Eltern nicht das Recht haben solche Filme Kindern zu zeigen. Schließlich dürfen auch 12jährige Kinder nicht mit Eltern in den Film ins Kino.

Was meint Ihr ? Sollte Batmans.de den Satz streichen !

Luise
20.08.2008, 13:23
Du magst mit Deinen Anmerkungen generell Recht haben. Allerdings steht für so etwas auf batmans.de ein Kontaktformular (http://www.batmans.de/impressum/) zur Verfügung.
Was meint Ihr ? Sollte Batmans.de den Satz streichen !Ich denke nicht, daß diese Entscheidung hier im Forum getroffen wird.

Put-Put
20.08.2008, 13:35
Finde folgenden Satz nicht gut und auch nicht angemessen :

Die DVD wird auch eine FSK 16 bekommen und somit ist auch diese nicht für jüngere Fans geeignet. Ihr tut ja so als ob es dann egal ist und auch kleine Kinder Pornos oder Filme mit einer höheren FSK sehen können/dürfen.

Der Film wird nicht ohne Grund eine FSK16 haben egal ob DVD oder Kino.

Eltern die sowas dann Kindern zur Verfügung stellen gehören bestraft, da auch Eltern nicht das Recht haben solche Filme Kindern zu zeigen. Schließlich dürfen auch 12jährige Kinder nicht mit Eltern in den Film ins Kino.

Was meint Ihr ? Sollte Batmans.de den Satz streichen !

Sehe nicht dein Problem.
FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle und wenn Eltern ihren Kindern erlauben einen Film ab 16 zu gucken, dann ist das auch Legal. Warum das im Kino nicht geht, ist wahrscheinlich eine andere sache, dennoch dürfen Eltern ihren Kindern auch Filme ab 18 zeigen, wenn sie der Meinung sind, ihre Kinder vertragen so etwas.
Der Satz ist schon richtig so!
Meine Eltern haben auch entschieden was ich sehen darf und was nicht, und wenn sie der Meinung waren, ich dürfte einen Film sehen der ab 16 war, so reichte den meisten ladenbesitzern ein Zettel mit einer Erlaubnis, oder meine Mutter sagte nebenher beim einkauf kurz dem verkäufer bescheid!

batpawn
20.08.2008, 13:39
Eltern die sowas dann Kindern zur Verfügung stellen gehören bestraft, da auch Eltern nicht das Recht haben solche Filme Kindern zu zeigen. Schließlich dürfen auch 12jährige Kinder nicht mit Eltern in den Film ins Kino.

Was meint Ihr ? Sollte Batmans.de den Satz streichen !
du übertreibst. wenn man den kindern schon sehr früh medienkompetenz näher bringt ist es auch vollkommen legitim wenn sie filme sehen dürfen die noch nicht für ihr alter geeignet ist. es kommt drauf am in wie weit die kinder den kontext des filmes verstehen. das war auch sicher der grund fürdas fsk 16: der film ist nunmal unglaublich komplex und setzt gewalt sehr stark als gezieltes stilmittel ein. doch wenn kinder den kontext verstehen (was bei mir dank meiner mutter sicher immer schon der fall war) ist es auch vollkommen okay wenn sich ein 13 oder 14 jähriger den film ansehen darf. nur leiter wird heut zu tage viel zu wenig an der medienkompetenz der kinder gearbeitet. ist echt schade.

HDent
20.08.2008, 13:54
Nein ich übertreibe nicht. Warum dürfen denn dann Kinder nicht mit Eltern in FSK16 Filme ?
Ein 12 Jährigen würde ich doch niemals so einen düsteren Film zeigen ?
Eure Einstellung ist absolut nicht ok aber selbst wenn ihr das macht, macht ihr euch strafbar und 2tens selbst wenn ihr das macht, dann darf so ein Satz nicht auf einer offiziellen Seite stehen.

@Put-Put: nein das ist nicht legal. Das muss ich dauernd im kino Kunden sagen die mit ihren Sohn z.b. in Matrix gehen wollten oder andere FSk16 Filme

Es gibt nur die Sonderegelung das Kinder ab 6 Jahren in Filme ab 12 dürfen wenn ein Elternteil dabei ist. Sonst gibt es keine Ausnahmen.
Kein Wunder das Kinder die falschen Filme gucken wenn schon hier im Forum viele die FSK in Deutschland nicht wissen oder verstehen.

Luise
20.08.2008, 13:58
[...] macht ihr euch strafbar [...]Belege dies bitte mit dem entsprechenden Gesetzestext!

Übrigens, nochmal: FSK = Freiwillige Selbstkontrolle

Und batmans.de ist keine "offizielle", sondern eine Fan-Seite!

HDent
20.08.2008, 14:01
Ich weiss was FSK heisst, aber warum sollte dann ein 12 jähriger nicht in ein FSK16 Film mit den Eltern gehen ? Es ist halt so und genauso ist es offiziell auch bei DVDs.

Luise
20.08.2008, 14:07
Ich weiss was FSK heisst, aber warum sollte dann ein 12 jähriger nicht in ein FSK16 Film mit den Eltern gehen ? Es ist halt so und genauso ist es offiziell auch bei DVDs."Es ist halt so" ist kein Beleg! Du bezichtigtst Leute einer Straftat, ohne das zu beweisen.

Hier übrigens etwas von der Freigabestelle: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18 Auch hier lese ich nichts von einem Straftatbestand.

Put-Put
20.08.2008, 14:25
Eben, noch nie hab ich irgendwo gelesen, Eltern dürften ihren Kindern keine FSK 16 Filme zeigen.
Ich kann mir vorstellen, dass es bei Kinos sonderregelungen gibt, aber bei DVDs oder Kaufkasseten dürfen immer noch die Eltern entscheiden, was sie ihrem Kind zutrauen. So war es imo schon immer!
Die FSK ist nur eine Richtlinie, an die sich z.B: Verkäufer halten und den Eltern einen Hinweis auf den Härtegrad des Filmes geben, keinesfalls ist es Gesetzlich untersagt 12 Jährigen das ansehen von FSK 16 Filmen zu erlauben! Als Erziehungsberechtigter!
Beweise es erst einmal

HDent
20.08.2008, 14:32
in deinem Link selbst steht doch folgendes :


PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich
Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.Da steht doch schwarz auf weiss, dass es nur da eine Ausnahme gibt. Und tut mir leid Eltern die sich an solchen Vorgaben nicht halten sind bei mir eh unten durch.

Put-Put
20.08.2008, 14:36
in deinem Link selbst steht doch folgendes :

Da steht doch schwarz auf weiss, dass es nur da eine Ausnahme gibt. Und tut mir leid Eltern die sich an solchen Vorgaben nicht halten sind bei mir eh unten durch.


Und eben dort ist nur die rede von "Zugang zur Vorstellung gewährt werden" Nicht von DVDs oder dergleichen.
Im Kino wird es sicher Ausnahmen geben, da das erleben des Films noch einmal einige ganzen Stufen höher ist. Aber da steht nichts von DVDs oder VHS.
Da liegt es im ermessen der Eltern und da gibt es auch kein gesetztes Entwurf gegen!

Luise
20.08.2008, 14:37
Da steht doch schwarz auf weiss, dass es nur da eine Ausnahme gibt.Da steht aber nicht, daß es strafbar (also strafrechtlich verfolgbar) ist, wenn Eltern ihre jüngeren Kinder DVDs anschauen lassen, die die FSK 16 haben. Du bist den Beleg also immer noch schuldig.

Außerdem ist da schwarz auf weiß die Rede von "Vorstellung", also Kino, und nicht von DVD.

John Constantine
20.08.2008, 14:54
Wer sagt denn überhaupt, dass die freiwillige Selbstkontrolle das SAGEN hat?


@Mr. Orange

Mit deiner Erlaubnis verwende ich mal das Bild als Signaturbild.

LadyLovecraft
20.08.2008, 14:57
in deinem Link selbst steht doch folgendes :

Da steht doch schwarz auf weiss, dass es nur da eine Ausnahme gibt. Und tut mir leid Eltern die sich an solchen Vorgaben nicht halten sind bei mir eh unten durch.

Sei mir nicht böse, aber wenn Du alle 16jährigen über einen Kamm scherst, tust Du mir echt leid.

Die FSK, die für einen Kinofilm festgelegt wird, ist verständlicher weise bindend - schliesslich hat hier auch noch der Gesetzgeber noch etwas zu sagen.

Wenn ich meinem 13jährigen Neffen TDK oder BB vorspiele (in Absprache mit einem Erzeihungsberechtigten) mache ich mich bedingt strafbar - so lange ich das in meinem eigenen Haushalt und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten mache.
Bedingt, da es sich hier um meine privaten Räume handelt und ich es in Absprache mit den Erziehungsberechtigten tue. Zusätzlich gibt es in der Gesetzgebung auch einen Unterschied zwischen den FSK 16 Versionen - explizite Gewalt (TDK), gewaltverherrlichend (Splatter) - Erotik (Jugendschutz) und all die feinen Horrorfilmchen ( :D ).

Nicht jede(r) 16jährige Bunderbürger(in) kann Realität und Fiktion von einander unterscheiden und ich würde manchen Jugendlichen mit 13 mehr Verstand zutrauen, als mit 16. In folge dessen liegt die Entscheidung über die FSK 16 oder 18 immernoch am besten in den Händen der Erziehungsberechtigten.

In Sachen Kino gebe ich Dir allerdings völlig recht - wenn die FSK 12 in Deutschland als PG ausgelegt wird: bitte. Wenn die Kinder nach Harry Potter Alpträume hat, haben sich die Eltern wohl überreden lassen. Daran scheint sich ja auch niemand zu stören ...
Aber FSK 16 heisst ganz klar: Perso auf den Tisch, ansonsten gibt's keine Karte. In Clubs wird ja auch nicht diskutiert :D

Jack Marco
20.08.2008, 14:59
Wenn jetzt z.B Eltern den Kindern einen Film ab 18 (Pornos) KAUFEN obwohl die Kinder erst zwölf oder so sind, dann machen sie sich strafbar. Wenn sie mit Kindern einen Film ansehen der ihnen gehört dann machen sie sich nicht strafbar. Und von wegen unten durch, alle leute die ich kenne, die keine Filme über ihre altersbeschränkung sehen durften, sind spießige Weicheier und Trottel geworden. Ich habe im Kindergarten schon Filme ab 18 geguckt und es hat mir nie geschadet es hat lediglich geholfen, dass ich nicht mehr Angst vor jedem Scheiß im dunkeln hab.

LadyLovecraft
20.08.2008, 15:05
Wenn jetzt z.B Eltern den Kindern einen Film ab 18 (Pornos) KAUFEN obwohl die Kinder erst zwölf oder so sind, dann machen sie sich strafbar. Wenn sie mit Kindern einen Film ansehen der ihnen gehört dann machen sie sich nicht strafbar. Und von wegen unten durch, alle leute die ich kenne, die keine Filme über ihre altersbeschränkung sehen durften, sind spießige Weicheier und Trottel geworden. Ich habe im Kindergarten schon Filme ab 18 geguckt und es hat mir nie geschadet es hat lediglich geholfen, dass ich nicht mehr Angst vor jedem Scheiß im dunkeln hab.

:D Sooo krass würde ich es nun nicht ausdrücken, aber okay.
Ich habe mit 14 meine erste "ab 18" Filme gesehen und damals liefen noch Nightmare on Elmstreet, Hellraiser, Tanz der Teufel etc. darunter. Ich kann nicht sagen, dass mir die Filme grösseren Schaden zugefügt haben - das heisst aber nicht, dass ich deswegen meinem Neffen den Film auch vorsetzen würde ... es ist nun mal einen Frage des emotionalen Abstands, den ein Jugendlicher in dem Alter hat.

Für die oben angeführten Abläufe hat der Gesetzesgeber einen "Ermessensspielraum" eingeführt.

Luise
20.08.2008, 15:06
mache ich mich bedingt strafbarÖhm, sorry, aber das hört sich an wie "ein bißchen schwanger" :). Entweder man macht sich strafbar oder man macht es nicht. Und ich würde im konkreten Fall (DVD mit FSK16) einfach gerne mal den entsprechenden Gesetzestext lesen, der sich ja irgendwo im StGB befinden muß.

Und da müßte es ja dann heißen: "Eltern, die ihren Kindern Filme auf DVD nicht entsprechend der FSK-Vorgabe zeigen, werden mit einer Strafe blablabla belangt"

LadyLovecraft
20.08.2008, 15:19
Öhm, sorry, aber das hört sich an wie "ein bißchen schwanger" :). Entweder man macht sich strafbar oder man macht es nicht. Und ich würde im konkreten Fall (DVD mit FSK16) einfach gerne mal den entsprechenden Gesetzestext lesen, der sich ja irgendwo im StGB befinden muß.

Und da müßte es ja dann heißen: "Eltern, die ihren Kindern Filme auf DVD nicht entsprechend der FSK-Vorgabe zeigen, werden mit einer Strafe blablabla belangt"

Ich bin ja "nur" die böse Patentante - die Jugendlichen unterliegen noch der Aufsichtspflicht. Wenn diese durch die Eltern abgegeben oder vernachlässigt wird, bin ich nicht komplett haftbar.
Es gibt ja nicht umsonst die Formulierung "bedingt schuldfähig". :p

Ich gehe mal jagen ...

Luise
20.08.2008, 15:25
Ich bin ja "nur" die böse Patentante - die Jugendlichen unterliegen noch der Aufsichtspflicht. Wenn diese durch die Eltern abgegeben oder vernachlässigt wird, bin ich nicht komplett haftbar.
Es gibt ja nicht umsonst die Formulierung "bedingt schuldfähig". :p

Ich gehe mal jagen ...Naja, zwischen "bedingt schuldfähig" und "bedingt strafbar" ist aber schon ein kleiner Unterschied.

Abgesehen davon ging es ja nicht um die Konsequenzen für "böse Patentanten :p", sonder für Eltern.

Es fiel die Bemerkung "macht ihr euch strafbar", ohne daß dafür ein Beleg geliefert wurde. So was könnte man fast schon als "Üble Nachrede" auffassen, die nun tatsächlich strafbar (http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85519.htm) ist.

Und so einen Paragraphen würde ich wirklich gerne im Zusammenhang mit DVDs und FSK sehen.

LadyLovecraft
20.08.2008, 15:30
Nichts geht über Bildung:

Freiwillge Selbstkontrolle der Filmwirtschaft : http://www.medienzensur.de/seite/instanzen/fsk.shtml

Grundsätze der FSK :
http://www.spio.de/media_content/422.pdf

Jugendschutz Gesetz :
http://bundesrecht.juris.de/juschg/

Wiki : Jugendmedienschutz (bitte die offiziellen Links nutzen, die Wiki hat ja nicht immer recht :p )
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz

LadyLovecraft
20.08.2008, 15:31
Und so einen Paragraphen würde ich wirklich gerne im Zusammenhang mit DVDs und FSK sehen.

Dein Wunsch ist mir Befehl. Siehe oben :D

Luise
20.08.2008, 15:48
Nichts geht über Bildung:

Freiwillge Selbstkontrolle der Filmwirtschaft : http://www.medienzensur.de/seite/instanzen/fsk.shtml

Grundsätze der FSK :
http://www.spio.de/media_content/422.pdf

Jugendschutz Gesetz :
http://bundesrecht.juris.de/juschg/

Wiki : Jugendmedienschutz (bitte die offiziellen Links nutzen, die Wiki hat ja nicht immer recht :p )
http://de.wikipedia.org/wiki/JugendmedienschutzSorry, aber entweder habe ich Knöppe auf den Augen oder da steht tatsächlich nichts.

Das einzig relevante ist Folgendes:


§ 131 StGB (Gewaltdarstellung) lautet:

* (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
o 1. verbreitet,
o 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
o 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
o 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
* (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
* (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.


und (4) ist IMHO das Entscheidende.

LadyLovecraft
20.08.2008, 16:38
Sorry, aber entweder habe ich Knöppe auf den Augen oder da steht tatsächlich nichts.

Das einzig relevante ist Folgendes:

und (4) ist IMHO das Entscheidende.

Tja, das ist halt mein Job: ich suche die allgemeinen Infos, aber ich mache nicht die Arbeit der anderen :D

Nein, ernsthaft. Normaler Weise geht es gegen meine Berufsehre als Bibliothekarin / Archivarin, einfach nur links zu posten. Aber ich bin gerade am arbeiten und komme nicht zum recherchieren.

Ich dachte mir im http://bundesrecht.juris.de/juschg/ sollte was dazu stehen, sorry :( ... auf die schnelle konnte ich nicht mehr finden.

Wo sind denn die Juristen, wenn man sie braucht?

Luise
20.08.2008, 16:40
Wo sind denn die Juristen, wenn man sie braucht?Das denke ich mir auch schon die ganze Zeit ;)

edit: Ich habe zwar den Ausgangsbeitrag dieser Diskussion hier eingefügt, allerdings denke ich, daß wir damit nicht mehr ON Topic sind. Einen eigenen Thread möchte ich dieser ganzen Sache allerdings auch nicht widmen (wir haben schon genug OT-Themen hier im Board). Vielleicht sollten wir daher mit dem FSK-Thema zum Ende kommen. Falls jemand einen entsprechenden Paragraphen findet, kann sie/er ihn mir ja per PN zukommen lassen.

LadyLovecraft
20.08.2008, 17:14
edit: Ich habe zwar den Ausgangsbeitrag dieser Diskussion hier eingefügt, allerdings denke ich, daß wir damit nicht mehr ON Topic sind.

Ich war schon irritiert :p und hülle mich in Schweigen :D

Luise
20.08.2008, 18:38
Das stammt alles aus diesem Thread (http://www.comicforum.de/comicforum/showthread.php?t=72385), wo es IMHO aber nicht hingehört. Deshalb habe ich es mal hier zwischengelagert ;)

Bernd Glasstetter
20.08.2008, 21:20
Man könnte diese Diskussion ins Splashmovies-Forum verschieben.

Luise
20.08.2008, 22:36
Man könnte diese Diskussion ins Splashmovies-Forum verschieben.Gute Idee! Machst Du das? Dann schreibe ich den Link in unseren Thread und alle sind glücklich.

Bernd Glasstetter
20.08.2008, 22:54
Hiermit erledigt. Da es hier vornehmlich um die DVDs geht, wurde das Ganze ins Heimkino-Forum verschoben :)

Luise
20.08.2008, 23:25
Hiermit erledigt. Da es hier vornehmlich um die DVDs geht, wurde das Ganze ins Heimkino-Forum verschoben :)Danke Bernd! Im Ursprungsthread befindet sich jetzt auch ein Hinweis, damit bei Bedarf weiter diskutiert werden kann.

Michael Tomiak
21.08.2008, 10:24
Gut, dass das ganze hier gelandet ist, dann kann ich mal ein bisschen was dazu sagen. Was hier teilweise steht geht ja schon in den Bereich Mythen und Legenden ;)

Erst einmal - der § 131 StGB hat mit der ganzen Diskussion erst einmal gar nichts zu tun. Hierunter fallen nur Filme, die von einem Richter auf den so genannten Index gesetzt werden und von daher allgemein als beschlagnahmt gelten. Diese Filme dürfen überhaupt nicht mehr öffentlich gehandelt werden, da diese gegen geltende Gesetze verstoßen. Den Verleihern droht sogar eine Strafe, wenn sie die entsprechenden Filme ohne FSK-Freigabe veröffentlicht haben und sich vorher nicht per Gutachten (z.B. der SPIO/JK) abgesichert haben, dass der Film gegen keine Gesetze verstößt.

Eine weitere besondere Form sind die indizierten Filme, für die auf Grund des Jugendschutzes keine öffentliche Werbung gemacht werden darf und die auch nicht öffentlich in Geschäftsräumen ausliegen dürfen, zu denen Jugendliche Zutritt haben. Ausgesprochen werden Indizierungen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Das hat mit dem generellen Thema, aber nur am Rande zu tun, stellt aber den wichtigen Kern des Jugendschutzes im Bereich Heimkino dar.

Im Kino ist es wie schon vorher richtig gesagt für unter 16-jährige nicht erlaubt - auch nicht in Begleitung des Erziehungsberechtigten - in einen FSK 16, bzw. FSK 18 bewerteten Film zu gehen. Kinobetreibern droht beim Einlass eine Geldstrafe, selbst eine Gefängnisstrafe wäre theoretisch möglich. Aus diesem Grunde ist man bei manchen Titeln auch bemüht, maximal eine FSK-12-Freigabe zu erhalten, weil dadurch im Grunde keiner zurück gewiesen werden muss an den Eingängen – PG-Regelung sei dank.

Das "Freiwillig" in der FSK bedeutet übrigens nicht, dass die Bewertung nicht bindend ist. Vielmehr lautet der Komplette Titel des Gremiums "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" und steht dafür, dass die Verleiher sich daran aus eigenen Stücken beteiligten. Mittlerweile ist die FSK Teil der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V). 1985 gab es eine Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend und damit wurde dann auch gesetzlich verpflichtend eine Altersfreigabe für Videofilme und vergleichbare Bildträger festgelegt. Freiwillig sind die Freigabe für den Kunden also keinesfalls.

Bei DVDs ist das ganze Freigabe-Thema ein wenig problematisch in der Umsetzung. Ein Händler darf aber einem 13-jährigen keine FSK 16 DVD verkaufen. Es muss sichergestellt sein, dass nur die Personen eine DVD kaufen, die das entsprechende Alter haben. Wenn Eltern ihrem Kind aber einen Film zeigen, bzw. zugänglich machen, müsste festgestellt werden inwiefern diese eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht darstellt. Mir ist im Moment allerdings kein Fall bekannt, wo so etwas wirklich groß verfolgt wurde, außerhalb des Boulevard-„Journalismus“.

So bleibt es aktuell tatsächlich eine moralische Frage, inwiefern das Zeigen von FSK-16-Titeln an Jüngere nun falsch oder richtig ist. In der Praxis sollten Eltern am besten einschätzen können, was ihre Kinder auf Grund ihrer Medienkompetenz im Stand sind zu vertragen. Allerdings ist es oftmals leider so sein, dass der Zugang zu Medien mit höherer Alterseinstufung durch die Eltern eher aus Gleichgültigkeit geschieht. Da wird aber selbst das schärfste Gesetz nichts dran ändern können. Denn die Erziehungskompetenz kann nun einmal nicht gesetzlich gesetzlich geregelt werden. Außerdem wird irgendwann auch ein zu großer Eingriff in die gesetzlich geschützte Familie vorgenommen.

Außerdem muss bedacht werden, dass das Internet als Beschaffungsmedium in dieser ganze Sache noch gar berücksichtigt wurde, was aber eh den Rahmen sprengen würden. Vielen Eltern fehlt hier auch das Wissen, um die „Gefahr“ wirklich einschätzen zu können ;)

Luise
21.08.2008, 10:54
Erst einmal - der § 131 StGB hat mit der ganzen Diskussion erst einmal gar nichts zu tun.Dachte ich mir, aber einzig da erschien in dem ganzen Wust von Links eine eindeutige Aussage von Seiten des Gesetzgebers.


So bleibt es aktuell tatsächlich eine moralische Frage, inwiefern das nun falsch oder richtig ist. In der Praxis sollten Eltern einschätzen, was ihre Kinder vertragen können. Allerdings ist es oftmals leider so sein, dass der Zugang zu Medien mit höherer Alterseinstufung durch die Eltern eher aus Gleichgültigkeit geschieht. Da wird aber selbst das schärfste Gesetz nicht dran ändern. Denn die Erziehungskompetenz kann nun einmal nicht gesetzlich gemaßregelt werden. Außerdem wird irgendwann auch ein zu großer Eingriff in die gesetzlich geschützte Familie vorgenommen.Und insofern macht sich also auch niemand, wie mehrfach behauptet wurde, strafbar. Danke! Darum ging es mir.

Michael Tomiak
21.08.2008, 11:05
Und insofern macht sich also auch niemand, wie mehrfach behauptet wurde, strafbar. Danke! Darum ging es mir.

Naja, ganz so einfach ist es dann aber leider auch nicht. Denn wenn du nicht der Erziehungsberechtigte bist könnte rein theoretisch jemand Anzeige gegen dich stellen, weil du einem Jugendlichen ein Medium zur Verfügung stellst, dass wissentlich nicht für sein Alter freigegeben wurde. Welchen Erfolg solch eine Anzeige hätte sei mal dahin gestellt. Problematisch könnte es werden, wenn ein Erziehungsberechtigter diese Anzeige stellt, bzw. nicht damit einverstanden ist, dass sein Kind den Film gesehen hat.

Luise
21.08.2008, 11:08
Es ging die ganze Zeit darum, ob Eltern sich strafbar machen, wenn sie ihre jüngere Kinder eine DVD mit der FSK16 anschauen lassen. Und das ist ja ganz offensichtlich nicht der Fall.

Und mit der Aussage, daß es im Ermessen der Eltern liegt, ob oder ob nicht, macht sich auch niemand, wie vom Thread-Ersteller behauptet, strafbar.

Put-Put
21.08.2008, 17:23
Dann ist das Endlich geklärt und meine Eltern können beruhigt schlafen gehen, da sie immer vorher geguckt haben um einzuschatzen, was ich sehen darf und was nicht^^

Mick Baxter
22.08.2008, 05:59
Was ist eigentlich, wenn ältere Filme auf DVD (oder früher Video) erscheinen? Wird da die alte FSK-Freigabe übernommen oder gibt es eine neue Einstufung? "Irma la Douce" war 1963 in Deutschland erst ab 18 freigegeben (und blieb es auch ein paar Jahre. Meine Schwester durfte den 1967 als sechzehnjährige nicht sehen).

Xury
22.08.2008, 07:40
Das ist Sache des Publishers. FSK-Freigaben müssen beantragt werden. Sollte sich der Publisher dazu entschließen, wird neu geprüft.

Bernd Glasstetter
22.08.2008, 10:12
Das ist Sache des Publishers. FSK-Freigaben müssen beantragt werden. Sollte sich der Publisher dazu entschließen, wird neu geprüft.Wird aber wohl eher selten gemacht. Ich hatte da neulich einen Film - weiß gar nicht mehr welchen - der war FSK 16, war aber so harmlos, dass ich den auf FSK 6 gesetzt hätte. Der war auch schon etliche Jahrzehnte alt.

Bernd Glasstetter
22.08.2008, 13:06
Noch nicht 16 ist noch nicht 16. Das kannst Du vergessen. In drei Wochen kannst Du dann in den Cinedom gehen, davor nicht.

Aeonra
01.09.2008, 11:35
Mal ehrlich schauen die Verkäufer denn überhaupt welche Filme sich Kinder da grade kaufen wollen? Gut ich muss für die Schweiz sprechen, aber hier konnte ich locker mit 12 nen FSK 16 Film kaufen. Es sind zwar ein paar Jahre in die Lande gegangen aber so wirklich viel verändert hat sich in der Beziehung nicht. Im Gegensatz zu Games, da sind sogar bei uns die Verkäufer langsam etwas stutzig geworden.

Ich selbst hab oft Filme geschaut die nicht in meine alterkategorie gehörten. Zum einen hab ich dann jahre später festgestellt dass ich die hälfte nich verstanden habe (die Fliege) und zum anderen wusste ich genau, wenn ich das mache, muss ich selbst mit klar kommen, wenn ich nachts nimmer schlafen kann (Poltergeist... weeh... ).

Blue Lion
05.09.2008, 14:44
Nicht zu vergessen ist, dass es mittlerweile genug Zeitschriften gibt, die Filmdvds anbieten.

Ich hab hier auch grade eine... Computer Bild oder sowas rumliegen mit The Last Eve, FSK 16.

Ich bezweifle dass sich da irgendwer drum kümmert ob sich das ein 16 jähriger kauft oder nicht.

Mick Baxter
05.09.2008, 21:30
Das ist Sache des Publishers. FSK-Freigaben müssen beantragt werden. Sollte sich der Publisher dazu entschließen, wird neu geprüft.
Und was ist mit Fernehen? Ich habe nicht das Gefühl, daß sich die Sender nach 40 Jahre alten FSK-Freigaben richten und harmlose Filme ins Nachtprogramm verbannen. Neu prüfen lassen dürfen die ja nicht.

Geier
06.09.2008, 15:56
Im TV wird einfach nochmal die Schere angesetzt und ein 16er auf 12 runtergekürzt.

Mick Baxter
06.09.2008, 23:54
Kann das Fernsehen doch gar nicht. Denn es reicht ja nicht, Szenen rauszuschneiden. Es müßte auch eine neue Einstufung der geschnittenen Fassung erfolgen.
Und Irma la Douce wird natürlich ungeschnitten im Nachmittagsprogramm gezeigt.

Geier
07.09.2008, 07:38
Anscheinend doch, vielleicht gibts fürs TV eine Sonderregelung.

Mick Baxter
07.09.2008, 07:46
Wahrscheinlich sind die Landesmedienanstalten zuständig und nicht die FSK.

Kasimir Kapuste
07.09.2008, 09:30
Nun, es kommt zumindest bei den privaten Sendern öfter vor, daß je nach Tageszeit unterschiedliche Fassungen gezeigt werden. Zum Beispiel neulich Spielbergs "München" (auf Pro7, glaube ich): gekürzte Fassung um 20:15, bei der Wiederholung im Nachtprogramm lief dann die ungeschnittene FSK16-Fassung.

Für die Privatsender gibt es eine FSK-ähnliche Prüfstelle (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, FSF). Die öffentlich-rechtlichen Sender haben meines Wissens eigene Gremien.

Geier
08.09.2008, 09:58
Dazu passend folgende Meldung auf der AOL-Startseite:

"Teenie stürzt aus Angst vor Gruselfilm aus Fenster"

Eine 13jährige hat mit einer Freundin zusammen Abends "Das Parfüm" angesehen (wußte gar nicht daß das ein Gruselfilm ist). Als die Eltern zurückkamen haben die beiden wohl Panik bekommen und sind aus dem Fenster geklettern, eine ist dann runtergefallen.

LadyLovecraft
14.09.2008, 07:26
Dazu passend folgende Meldung auf der AOL-Startseite:

"Teenie stürzt aus Angst vor Gruselfilm aus Fenster"

Eine 13jährige hat mit einer Freundin zusammen Abends "Das Parfüm" angesehen (wußte gar nicht daß das ein Gruselfilm ist). Als die Eltern zurückkamen haben die beiden wohl Panik bekommen und sind aus dem Fenster geklettern, eine ist dann runtergefallen.

Oh my ... gut, ich würde PARFUME nun nicht gerade als "Gruselfilm" einordnen (wenn man mal davon absieht, was der costume designer Alan Rickman angetan hat), aber doch schon als Thriller.
Lass die beiden nach dem Film in's Bett gegangen sein und schlecht geträumt haben - die Eltern kommen leise nach Hause, im Traum wird das ganze als das Anschleichen von Grenouille umgesetzt und *zack* ist die Panik da. Halb verwirrt, halb verschlafen macht das Kind das einzig "logische" und flüchtet. Da haben wir wieder den Grund, warum die FSK nicht nur in der Hand der Eltern liegen sollte.

Ganz ehrlich, ich habe in diesem Alter meiner ersten zaghaften Schritte in Richtung Horror unternommen und habe 2 Jahre später mit Freddy im Traum Pakte geschlossen, statt vor Grenouille zu flüchten ... ;)
Aber das menschliche Gemüt ist nun mal (glücklicher Weise) auch zu sanften Regungen fähig.

Im übrigen vielen Dank für die zahlreichen Beitrage zur FSK Thematik!

Geier
14.09.2008, 15:55
Nö, das zeigt eher wie wenig diese FSK-Einstufungen taugen. Einmal weil es überhaupt kein Problem darstellt Filme zu sehen für die man angeblich nicht geeignet ist, und zum Anderen weil jeder ein anderes "Sensibilitätslevel" hat. Ich glaube nicht das ein 15jähriger einen Film nicht ansieht weil ab16 draufsteht. Es liegt gerade in der Verantwortung der Eltern dafür zu sorgen das ihre Kinder nur das zu sehen bekommen für was sie geeignet sind, auch wenn sie es defakto nicht 100% überwachen können.
Man könnte höchstens vorschreiben das in Haushalten mit Kindern Filme in abschließbaren Schränken gelagert werden müßen :ironie:

Das eigentlich Ärgerliche ist das durch die FSK auch Filme "Ab 18" gekürzt werden. Anscheinend sieht man sie hierzulande genötigt nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene zu schützen :abso:
Zb "Dagon" eine der besseren Lovecraft-Adaptionen, ungeschnitten kaum zu bekommen und ab 18 gekürzt. :aufreg:

Aeonra
19.09.2008, 10:44
Zb "Dagon" eine der besseren Lovecraft-Adaptionen, ungeschnitten kaum zu bekommen und ab 18 gekürzt. :aufreg:

Hmm. jetzt muss ich zu hause mal nachschauen was für ne Version ich habe (als Schweizer kommt man ja manchmal um die fsk kürzungen drum rum). :D

Ansonsten... ich denke Kinder und jugendliche können sich durchaus 'höher eingestufte' FSK Filme anschauen, aber es gehört eine Begleitung durch Erwachsene dazu. Z.B. dass man nach dem Film die Kiddis nich einfach ins Bett schickt, sondern vielleicht noch bisschen über den Film diskutiert. Das sensibilisiert die Heranwachsenden und gleichzeitig können sie schon nen grossteil vom gesehenen Verarbeiten.

@ladylovecraft: Ich hab Freddy verhaun, das Alien gejagd, die Fliege zerquetscht, das Feuerwesen aus HDR als Johnny von den F4 bekämpft etc. aber rechtzeitig zum unterricht kam ich NIE im Traum! :D ;)

Geier
19.09.2008, 17:48
Nur die Version von Anolis ist uncut, sind zwar nur ca 18 sec aber allemal ärgerlich.

Man könnte hier auch hinzufügen das die Gründe warum ein Film ab welchem Alter eingestuft wird auch von Land zu Land verschieden ist. Bei uns ist es idR Gewaltdarstellung bei den Amis nackte Haut, die haben kein Problem wenn wie blöd geballert wird :killer: , bekommen aber Panik wenn mal ne Titte durchs Bild huscht :scared: .

The Matze
02.10.2008, 08:36
Man könnte hier auch hinzufügen das die Gründe warum ein Film ab welchem Alter eingestuft wird auch von Land zu Land verschieden ist. Bei uns ist es idR Gewaltdarstellung bei den Amis nackte Haut, die haben kein Problem wenn wie blöd geballert wird :killer: , bekommen aber Panik wenn mal ne Titte durchs Bild huscht :scared: .In manchen US-Bundesstaaten kommt man auch leichter an ein Gewehr als an eine Dose Bier...:gaga:

gartenzaun
17.10.2008, 15:12
Bin der Meinung, dass wenn die Eltern es erlauben, den Film zu gucken, kann man sich ihn ruhig angucken. FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle und gibt den Eltern eher einen Hinweis auf die Brutalität (oder ähnlichem;)) des Films.
Oft ist diese Einschränkung jedoch föllig unbegründet, zb Hellboy 1 is ab 16!!!!!! Das is sowas von banal, das es schon fast zum Lachen ist. Bei dem Film kann ichs nich sagen, denn ich hab ihn noch nicht gesehen.
Wiederhol mich bestimmt, aber is meine Meinung!:D

The Matze
23.10.2008, 14:05
Bin der Meinung, dass wenn die Eltern es erlauben, den Film zu gucken, kann man sich ihn ruhig angucken. FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle und gibt den Eltern eher einen Hinweis auf die Brutalität (oder ähnlichem;)) des Films.Das "Freiwillig" bezieht sich aber nicht auf die Erziehungsberechtigten. Es heißt "Freiwillig Selbstkontrolle der Filmwirtschaft"...