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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Begriffen



ZeroEnna
22.02.2007, 17:39
Hi liebe Freunde,

ioch wollte mal direkt an der Quelle nachfragen. Folgendes Problem:
Ich bin Musiker und mache Musik in der Art wie "Toyco" es tun.
Jetzt habe ich ein problem: Die begriffe "Shikon no Tama" und "Juwel der Vier Seelen" lassen einen Musikverlagsvertrag scheitern, da der Verlag bedenken hat, dass diese Begriffe gheschützt sind. Sind sie Copyright-Geschützt?

Grüße

Yamato

Maunzilla
22.02.2007, 18:37
Meines Erachtens sind die Begriffe allein nicht geschützt, weil sie nicht die notwendige Schöpfungshöhe besitzen. Auf der anderen Seite solltest du aber bedenken, daß gerade im Bereich des Urheberrechtes vieles recht schwammig formuliert ist, und vom Ermessen des Richters abhängt. Ich kann daher verstehen, daß ein kommerzieller Verlag lieber auf Nummer sicher gehen will, als u.U. einen langen und kostspieligen Rechtsstreit zu riskieren. Denn selbst wenn man am Ende recht bekommt, ist der Aufwand und der indirekte Schaden groß.

Im Zweifelsfall aber solltest du lieber einen erfahrenen Fachmann für Immaterialgüterrecht fragen, der auch die entsprechende Rechtspraxis kennt.

Chaos
22.02.2007, 19:03
Ihr habt die Begriffe doch bestimmt aus InuYasha? Jenach dem was ihr damit anstellt könnte es bestimmt schon kritisch werden, nehmt doch einen anderen Namen der nichts mit InuYasha zu tun hat.

ZeroEnna
22.02.2007, 20:25
Je nachdem was wir damit vorhaben= wir bauen diese Wörter in ein Lied ein, dass sich um Inuyasha dreht., Aber ich habe mich schlaugemacht, diese Wörter sind nicht Markenrechtlichen geschützt.

^_^V

scribble
22.02.2007, 20:27
Ob es einen Schutz nach dem Urheberrecht allein für den Namen gibt, würde ich bezweifeln (ohne Gewähr ;) ). Allerdings gibt es natürlich noch andere Schutzrechte. Laut dieser (http://www.flick-sass.de/bgh_winnetou.html) oder dieser (http://www.graefe-portal.de/news+M54e5d343e8d.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5) Seite kann eine Figur einen sogenannten "Werktitelschutz" nach dem Markenrecht haben. Das kann mMn durchaus auch für den "Juwel der vier Seelen" gelten.

Bis dann,

scribble