ZAQ
15.09.2006, 17:51
Natürlich nicht. Die Thread-Überschrift verkürzt mein Anliegen aber auch. Ich hol mal ein bissl weiter aus:
Ich mag den Epitaph, aber mir gefällt das Zeitungsformat nicht - als Magazin wär er mir lieber. Daher hatte ich jetzt die Idee, ihn zu scannen, umzumontieren und auf DIN A4 Hochformat zu bringen. Anschliessend je vier Seiten auf A3-Bögen drucken, falzen, heften. Fertig. Solang ich das für mein Privatvergnügen mache, alles kein Problem, denk ich.
Vielleicht bin ich aber ja nicht der Einzige, der das als Magazin lieber hätte. Also könnte ichs theoretisch auch für andere machen. Da aber ist dann ja wohl das Copyright vor. Wenn ich diesen Ummontier-Service aber an die Bedingung knüpfen würde, dass nur der einen ummontierten Epitaph bekommt, der einen originalen Epitaph einschickt, welcher dann 'unter notarieller Aufsicht vernichtet' würde, wäre vielleicht nicht unbedingt den Buchstaben, aber doch weitgehend dem Geist des Gesetzes genüge getan, oder? Denn schliesslich gibts dann den 'Raubdruck' nur im Austausch gegen ein Original (das dann auch vernichtet wird), so dass dem Original-Verlag kein Kunde verloren geht (eher kämen ggf. welche hinzu) und die Gesamtsumme der Epitaph-Exemplare würde durch die Kopien ja auch nicht mehr, weil die Originale ja in dem Masse vernichtet würden, wie Kopien hergestellt werden.
Aus diesem Gedankengang nun folgende Fragen:
1.) Wäre ein solches Vorgehen copyright-mässig grundsätzlich in Ordnung? - Die Frage nach der Grundsätzlich-/Allgemeingültigkeit stellt sich, weil es ja noch andere zeitungsformatigen Sachen (zB die ersten Sppedline-Ausgaben, frühere Comic-News/Comics&mehr-Vorläufer...) gibt, die man entsprechend ummodeln könnte.
2.) Wenn es grundsätzliche Einwände/Bedenken gibt, wie ist es im konkreten Fall: Hättet ihr JNK-Leute was dagegen?
3.) Bin ich möglicherweise sowieso der einzige, der das lieber als Magazin hätte? - Weil, wenn das keinen anderen interessiert, dann wären die Fragen 1 & 2 ja auch Makkulatur.
Ich mag den Epitaph, aber mir gefällt das Zeitungsformat nicht - als Magazin wär er mir lieber. Daher hatte ich jetzt die Idee, ihn zu scannen, umzumontieren und auf DIN A4 Hochformat zu bringen. Anschliessend je vier Seiten auf A3-Bögen drucken, falzen, heften. Fertig. Solang ich das für mein Privatvergnügen mache, alles kein Problem, denk ich.
Vielleicht bin ich aber ja nicht der Einzige, der das als Magazin lieber hätte. Also könnte ichs theoretisch auch für andere machen. Da aber ist dann ja wohl das Copyright vor. Wenn ich diesen Ummontier-Service aber an die Bedingung knüpfen würde, dass nur der einen ummontierten Epitaph bekommt, der einen originalen Epitaph einschickt, welcher dann 'unter notarieller Aufsicht vernichtet' würde, wäre vielleicht nicht unbedingt den Buchstaben, aber doch weitgehend dem Geist des Gesetzes genüge getan, oder? Denn schliesslich gibts dann den 'Raubdruck' nur im Austausch gegen ein Original (das dann auch vernichtet wird), so dass dem Original-Verlag kein Kunde verloren geht (eher kämen ggf. welche hinzu) und die Gesamtsumme der Epitaph-Exemplare würde durch die Kopien ja auch nicht mehr, weil die Originale ja in dem Masse vernichtet würden, wie Kopien hergestellt werden.
Aus diesem Gedankengang nun folgende Fragen:
1.) Wäre ein solches Vorgehen copyright-mässig grundsätzlich in Ordnung? - Die Frage nach der Grundsätzlich-/Allgemeingültigkeit stellt sich, weil es ja noch andere zeitungsformatigen Sachen (zB die ersten Sppedline-Ausgaben, frühere Comic-News/Comics&mehr-Vorläufer...) gibt, die man entsprechend ummodeln könnte.
2.) Wenn es grundsätzliche Einwände/Bedenken gibt, wie ist es im konkreten Fall: Hättet ihr JNK-Leute was dagegen?
3.) Bin ich möglicherweise sowieso der einzige, der das lieber als Magazin hätte? - Weil, wenn das keinen anderen interessiert, dann wären die Fragen 1 & 2 ja auch Makkulatur.