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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen an den ICOM-Projektleiter Honorare



ICOM
02.02.2006, 02:33
In diesem Forum-Thema könen Fragen zum Bereich Honorare gestellt werden. Der ICOM-Projektleiter und der Vorstand werden sich bemühen, sie zu beantworten. Wir werden aber auch immer wieder auf unseren Honorar-Ratgeber (http://www.comic-i.com/aaa-icom/docs/icom_pub_ratgeber.html)verweisen, der durch diesen Thread nicht ersetzt werden soll.

Eine Übersicht über Vorstand und Projektleiter findet man hier (http://www.comic-i.com/aaa-icom/docs/icomfakten_whoiswho.html).

frankpfeifer
02.02.2006, 08:02
Hallo Interessierte,

nach einiger Zeit ist das ICOM Projekt Honorare wieder neu besetzt worden. Als Projektleiter werde ich künftig daran arbeiten, dass die vom ICOM herausgegebenen Tariflisten jährlich ergänzt und korrigiert werden. Diese Listen sind für jeden professionell Aktiven in diesem Gebiet eine wichtige Grundlage für seine geschäftlichen Entscheidungen und sollten deshalb als Leitfaden für die Branche genutzt werden.

Der empfehlenswerte Ratgeber "Honorare, Verträge, Urheberrechte" aus dem Jahr 2002 von Christoph Ruoss ist nach wie vor beim ICOM (http://www.comic-i.com) erhältlich und behält seine volle Gültigkeit, bis neue Listen oder eine überarbeitete Version des Ratgebers erscheinen.

Schöne Grüße
Frank Pfeifer

C.St.
15.09.2006, 14:13
Gibt es auch eine kürzere Möglichkeit sich mit einem Geschäftspartner rechtlich abzusichern? Ich meine wenn ich nur mal ein paar Bilderwitze an eine Zeitung verkaufen will und nicht gleich einen mehrere Seiten langen Vertrag ausarbeiten möchte.:rolleyes: Oder ist es üblich gleich einen Nutzungsvertrag oder sowas zu unterzeichnen?



mfg, der mit langen Haaren:D

Mick Baxter
15.09.2006, 15:50
Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) mitschicken und sich in der Auftragsbestätigung darauf berufen.
Da steht natürlich nicht drin, welche Rechte im Einzelfall eingeräumt wurden, aber doch, daß alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden, im Auftrag nicht enthalten sind. Und was passiert, wenn nicht gezahlt wird.
Geht die Rechteeinräumung über das einfache und auf die die einzelne Verwertung begrenzte Recht hinaus, sollte schon ein Vertrag abgeschlossen werden. Der muß dann nur die Details enthalten, die in den AGB nicht aufgeführt sein können.

peter schaaff
11.11.2006, 13:58
es wäre sehr interessant zu erfahren, wie die verträge der kollegen aussehen, die genau solche 'paar bilderwitze' an zeitungen und magazine verkaufen. schliesslich ist es das tägliche brot so mancher comiczeichner und cartoonisten hier in deutschland geworden.
worauf muss ich dabei achten? was lassen die kunden zu (mehrfachnutzung/ nachdruck, rechte etc.)? wird jeder cartoon einzeln berechnet? kaufen die gleich mehrere ein?

s.dinter
12.11.2006, 06:46
die werden halt so verschieden aussehen, wie die kollegen. aus eigener erfahrung kann ich da, abgesehen von der natürlich möglichst gut zu verhandelnden vergütung (falls da spielraum ist, viele zeitungen haben für cartoons feste budgets, die sich dann z.b. an den preisen von bulls orientieren), nur dazu raten, eine möglichst lange kündigungsfrist hineinzuschreiben (6 wochen bis drei monate, sagichmal), und natürlich möglichst alle rechte ausser dem erstabdrucksrecht zu behalten.


und schachtelsätze! schachtelsätze! ganz wichtig.

peter schaaff
07.12.2006, 18:55
kündigungsfrist? was für ne kündigungsfrist, herr dinter?

meistens legen einem verlage oder zeitungen ihrerseits eh einen vertrag vor. den kann man unterschreiben oder den job vergessen.

charlie brown
08.12.2006, 10:10
(falls da spielraum ist, viele zeitungen haben für cartoons feste budgets, die sich dann z.b. an den preisen von bulls orientieren)

Weiß man da so ungefähr was Bulls für Preise anbietet? Ich denke, die Import-Sachen wie "Hägar", die schon hundertfach abgedruckt wurden, werden ziemlich "billig" angeboten. Nimmt Bulls eigentlich noch neues Material auf? (Passt jetzt leider nicht hier dazu, die Frage juckt mich aber schon lange ;))

C.St.
05.02.2007, 09:38
Aus dem Ratgeber Honorare 2002 geht nicht hervor, wieviel man für die Entwicklung einer Identifikationsfigur für eine Firma verlangen kann.
würd mich sehr freuen, wenn ihr mir dazu was sagen könnt.

mfg

"C.St" alias "der sich den Wolf tanzt" alias "Langharicher Bombenlecher"

s.dinter
05.02.2007, 13:07
@schaaff: sorry, hab erst jetzt wieder in den thread geschaut... für elli scout hatten wir eine dreimonatige kündigungsfrist mit sehr genauen terminbestimmungen ausgehandelt. das fand ich von der stuttgarter zeitung auch definitiv sehr korrekt, jeder lässt das nicht zu. allerdings war das eben auch ein exklusiv für diese zeitung gemachter strip - eine andere bestimmung des vertrags z.b. war, dass zeitgleich zum erscheinen des strips keine zweitverwertung desselben unsererseits im verbreitungsgebiet der stz erfolgen durfte. kann ich auch verstehen. ich hab festegstellt, dass die meisten redaktionen bei verträgen mit sich reden lassen, wenn sie merken, dass sie eben auch selbst einen vorteil haben. allerdings muss man da auch etwas vorsichtig vorfühlen, wie aufgeschlossen ein verlagshaus kündigungsfristen etc. gegenüber ist, sonst kann schon die nachfrage böses nach sich ziehen. ich weiss von zumindest einem zeichner, der um eine kündigungsfrist bat, nachdem sein comic mehrere jahre bei einem verlag lief, und sie dann auch sofort bekam, die kündigung :( fristlos.

@brown: sorry, definitive zahlen kann ich dir nicht geben, aber vielleicht kriegt man die ja bei bulls direkt? ich persönlich weiss nur von einem bulls-strip, der hier in baden-württemberg erschien und knapp unter 100.- euro pro streifen kostete. als zweitverwertung. aber wie gesagt, total genau weiss das nur bulls.

Mick Baxter
05.02.2007, 14:06
Ich denke, bei Bulls kriegt man von 5 Euro aufwärts schon was.
Ein Schweizer Zeichner sollte für 20 CHF zeichnen, weil die Zeitung bei Bulls auch nicht mehr zahlen mußte.
Die AGBs von Bulls sind sehr umfangreich, aber Honorare werden demnach im Einzelfall verhandelt.


Aus dem Ratgeber Honorare 2002 geht nicht hervor, wieviel man für die Entwicklung einer Identifikationsfigur für eine Firma verlangen kann.
Steht schon drin, nur sind die Angaben "500 bis 3.000 Euro" für Entwurf und Rechte nicht sehr präzise, was einfach an der unterschiedlichen denkbaren Größe von Aufwand, Auftraggeber und Nutzung liegt. (Siehe Seite 20)

charlie brown
05.02.2007, 14:09
Danke, dinter ;-)

100 Euro für Streifen. Wenn ich das mal so als "groben" Wert nehme, liegt das weit...weit von meiner bisherigen Vorstellung 15-30 Euro pro Strip entfernt. Ich glaube, ich muss da a bissl umdenken. Aber genaue Zahlen, befürchte ich, wird man aus dem Hause nicht erfahren.

s.dinter
05.02.2007, 15:20
naja, 100.- für einen streifen als zweitverwertung ist ordentlich. ich fände eine preislage zwischen 40.- und 60.- euro angemessen, wenn der schon mal gelaufen ist. für eine erstveröffentlichung, erst recht eine exklusive, wären 100.- aber schon fast wenig, zumindest für eine publikation mit größerer auflage...

peter schaaff
06.02.2007, 09:26
danke für die interna, lieber stefan.
100,- bei 5- 6 x in der woche gäbe natürlich schon nen preis, über den man nachdenken kann. aber so viel zahlt bulls (http://www.bullspress.de)glaub ich nicht. wäre in dem zusammenhang interessant, was unsere deutschen cartoon- zeichner (Ruthe, Sauer, Pohl ...) mit denen ausgehandelt haben ...

iven
07.11.2007, 11:08
Hallo Herr Pfeifer, hallo @all !!

Ich hab mein erstes angebot erstellt, ich hab keine Ahnung ob das Richtig so ist,
zuletzt hab ich das auf jedenfall benutzt !

Meine Richtlinie war der ICOM-Ratgeber
http://iveno.de/Rechnung_bspl.doc (http://iveno.de/Rechnung_bspl.doc)

Was meint Ihr dazu habt Ihr mir auch bspl die ich anschauen kann,
gibt es vordrucke im Netz, habt Ihr bücher dazu die Ihr empfehlt !?

Vielen dank für Kritik und feedback !!

iven
08.11.2007, 07:02
Hallo Herr Pfeifer, ich hab ein Angebot hochgestellt und wollte wissen ob das so aussieht, haben Sie mir Literatur tips für meine Anfrage.

Habe gehört da gibt´s Rechnungs und Angebots vordrucke ?!

Können Sie mir bitte helfen und mal meinen beitrag anschauen,
ist dringend !!!

Vielen dank !!

mfg Iven

peter schaaff
08.11.2007, 09:53
hallo iven,
ich würde Deinen Kostenvoranschlag/ Dein Angebot folgendermaßen "glattbügeln":

Kostenvoranschlag Gestaltung 2 Plakate :

Entwurfsskizzen 10 x zu X €
Reinzeichnungen 2 x zu X €

Kostenvoranschlag Animation:

Storyboard SMOK (3 Bilder) X €
Realisation Animation (Dauer der Animation?) X €
Nachbearbeitung X €

Änderungen werden mit der anstehenden Leistung abgerechnet.


(Entsprechend der Besteuerung nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes darf in dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.)
fällt wohl weg - das ist ja keine Rechnung sondern ein KV!

iven
08.11.2007, 21:54
Vielen vielen dank, daran kann ich mich jetzt mal orientieren :) !!

Gibt es bücher in denen ich mir solche vorlagen anschauen und
übernehmen kann !?!?

Wenn´s dann zu einer Rechnung kommt mach ich einfach das KV weg,
bei den skizzen war ich mir nicht ganz sicher.

Gibt es da sowas wie ca oder gibt is da so standart sätze die ich
kleingedruck drunter mach !

Vielen vielen dank peter schaaff

peter schaaff
09.11.2007, 08:20
Wer sich ernsthaft selbständig machen will sollte die Dienste eines guten Steuerberaters erwägen. Diese Leute helfen dem Unbedarften über die ersten Hürden hinweg.
Die Mitgliedschaft in einem Zusammenschluß von Gleichgesinnten (z.B. ICOM e.V.) hilft auch.
Volkshochschulen und ähnliche Träger bieten Kurse für werdende Selbständige an.

hürps
09.11.2007, 12:02
Ein Steuerberater will aber auch sein Geld. Und für manche beginnt generell die Selbständigkeit erst mal mit nagen an der kahlen Wand, wenn nicht schon zu Beginn der goldeselige Auftrag auf dem Tisch liegt. Da wäre es vielleicht erstmal ratsam sich über Fachliteratur (Steuertricks für Freiberufler etc...)schlau zu machen. Hierzu gibt es genügend Material, wo man auch schon mal weit kommt. Eine Auskunft über das Finanzamt ist kostenlos, und die dort sind auch nur Menschen und können eventuell weiterhelfen ;-)

peter schaaff
09.11.2007, 16:51
Meine Meinung: ohne jedes Geld sollte man sich nicht unbedingt selbständig machen.
Neben (vielleicht einzusparenden) Ausgaben für einen Steuerberater gibt es noch einen Haufen anderer Dinge, die gemacht bzw. bezahlt werden wollen - ob man nun schon Einnahmen hat oder nicht. Aber gerade Künstler und Kreative legen in Geschäftsdingen eine atemberaubende Naivität an den Tag (ich schließe mich da ein!) ...

Mir hat meine (gute) Steuerberaterin über die ersten Hürden geholfen und mir Arbeit abgenommen, wodurch mein Kopf für andere Dinge frei war.

Nichtsdestotrotz hat hürps mit seinen Tipps (Auskunft Finanzamt, Fachliteratur) natürlich recht.

iven
11.11.2007, 20:09
Selbstständig bin ich ja nur zum teil, kann noch keine Steuergeltend machen.
Steht dann auch immer auf der Rechnung:
Entsprechend der Besteuerung nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes darf
in dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Wenn ich über einen gewissen betrag nicht drüber raus verdiene brauch ich keine Steuern nachzahlen.

Ende des Jahres kommt dann eine aufforderung das ich eine Gewinn und
Verlustrechnung aufstellung vorlegen soll. Da kann ich auch Material z.b.
Software; Stifte etc anrechnen !

Jedoch kommen immer wieder Aufträge rein und die wollen eine Rechnung
mit Steuernummer, und da ich das nicht Vollzeit mach sondern nebenher
Teilzeit Arbeite reicht mir das Geld.

Unregistriert
27.05.2009, 17:41
Hallo,

ich habe eine Frage zum Honorar. Man kann den ICOM-Ratgeber z.Zt nicht kaufen, aber ich brauche schnell ein Tip, da ich eine Anfrage von einer Zeitschrift habe. Die Zeitschrift möchte ein paar Cartoons (Ein-Bild-Zeichnungen) von mir in der nächsten Ausgabe abdrucken.

Was kann ich so verlangen für ein Bild? Wie muss ich da bei der Berechnung grob vorgehen?

Gruß

Hendrik

Mick Baxter
27.05.2009, 18:54
Man kann den ICOM-Ratgeber z.Zt nicht kaufen
Wie kommst du darauf?

www.comic-i.com/aaa-icom/docs/lektuere_bestell.html#RG
www.independent-comic-shop.de/shop/product_info.php?cPath=79_33&products_id=795
www.amazon.de/Honorare-Verträge-Urheberrecht-Christof-Ruoss/dp/3888349222/ref=pd_rhf_p_t_2


Bei Zeitschriften wird immer die Auflage zur Berechnung des Preises herangezogen. Ohne die kann man also gar nichts sagen.
Außerdem ist entscheidend, ob es eine exklusive Veröffentlichung ist oder eine Zweitverwertung (wie z.B. Comics aus dem Portfolio von Bulls Press).


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