MR.MARVEL
13.01.2004, 15:11
http://derstandard.at/?id=1535320
Haftstrafe für "obszöne" Comics
Verleger der "Misshitsu"-Comics zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt: "Schädliche Einflüsse auf die Sexualmoral"
Tokio - Wegen "obszöner" Darstellungen in Comics ist in Japan ein Verleger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Motonori Kishi, Chef des Tokioter Comicverlags Shobunkan, habe mit "Misshitsu" (Honigzimmer) "schädliche Einflüsse auf die Sexualmoral" ausgeübt, befand das Distriktgericht in Tokio am Dienstag.
Berufung angekündigt: "Willkürlich"
Kishis Anwälte kündigten Berufung an. Sie kritisierten das Urteil als "willkürlich" und verwiesen auf die weite Verbreitung sexueller Darstellungen in Japan. Im japanischen Alltag sind gewaltsame, sadomasochistische Porno-Mangas häufig zu finden.
Genaue Abbildung von Genitalien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr strafbar
Das Gericht stützte sich bei seinem ersten Urteil dieser Art über ein Comic auf einen Paragrafen des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung, den Verkauf sowie die Auflage obszöner Druckerzeugnisse verbietet. Insbesondere wird demnach die genaue Abbildung von Genitalien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt.
"Obszönität" juristisch nicht definiert
Nach Auffassung der Verteidiger sowie von ihr hinzu gezogener prominenter Gelehrter und Kritiker verstößt der Paragraf jedoch gegen Artikel 21 der Verfassung, der die Freiheit des Ausdrucks garantiert. Zudem verwiesen sie darauf, dass "obszön" in dem Paragrafen juristisch nicht definiert ist. (APA/dpa)
Haftstrafe für "obszöne" Comics
Verleger der "Misshitsu"-Comics zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt: "Schädliche Einflüsse auf die Sexualmoral"
Tokio - Wegen "obszöner" Darstellungen in Comics ist in Japan ein Verleger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Motonori Kishi, Chef des Tokioter Comicverlags Shobunkan, habe mit "Misshitsu" (Honigzimmer) "schädliche Einflüsse auf die Sexualmoral" ausgeübt, befand das Distriktgericht in Tokio am Dienstag.
Berufung angekündigt: "Willkürlich"
Kishis Anwälte kündigten Berufung an. Sie kritisierten das Urteil als "willkürlich" und verwiesen auf die weite Verbreitung sexueller Darstellungen in Japan. Im japanischen Alltag sind gewaltsame, sadomasochistische Porno-Mangas häufig zu finden.
Genaue Abbildung von Genitalien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr strafbar
Das Gericht stützte sich bei seinem ersten Urteil dieser Art über ein Comic auf einen Paragrafen des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung, den Verkauf sowie die Auflage obszöner Druckerzeugnisse verbietet. Insbesondere wird demnach die genaue Abbildung von Genitalien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt.
"Obszönität" juristisch nicht definiert
Nach Auffassung der Verteidiger sowie von ihr hinzu gezogener prominenter Gelehrter und Kritiker verstößt der Paragraf jedoch gegen Artikel 21 der Verfassung, der die Freiheit des Ausdrucks garantiert. Zudem verwiesen sie darauf, dass "obszön" in dem Paragrafen juristisch nicht definiert ist. (APA/dpa)