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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [23.08.2003] Baby fast tot geprügelt. Justiz gibt es Eltern zurück



Clint Barton
23.08.2003, 15:27
Es klingt unglaublich. Es klingt herzlos. Es klingt wirklichkeitsfremd. Doch wie die "Frankfurter Rundschau" meldet, hat das zuständige Jugendamt tatsächlich bestätigt, dass ein Elternpaar, das seine kleine Tochter misshandelte, das Sorgerecht für das Mädchen zurückerhalten hat.

Dabei wurden folgende Verletzungen an dem Baby gerichtlich festgehalten: Bewusstes Überdrehen eines Beines, lebensbedrohliche Verletzungen im Anal-und Scheidenbereich, Netzhautblutungen und zahlreiche Knochenbrüche.

Doch mit einem simplen Trick gelang es den Eltern, die Justiz auszuspielen. Beide schwiegen vor Gericht beharrlich zu den Vorwürfen. Deshalb wurden sie in erster Instanz von dem Landgericht Halle vom Vorwurf der Misshandlung freigesprochen.

Die Richter hatten ihre Entscheidung vom Oktober 2002 damit begründet, dass der aktive Täter wegen des Schweigens der Eltern nicht habe festgestellt werden können. Gleichwohl stellte das Gericht fest, dass der Säugling von einem Elternteil "roh misshandelt worden war".

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Der BGH entschied, die Eltern seien verpflichtet, ihr Kind zu schützen und deshalb sei Täterschaft durch Unterlassen anzunehmen. Jetzt müssen die Eltern mit einem neuen Prozess rechnen.

Doch für das Kind kann es bis dahin zu spät sein. Denn bis zu einem neuen Termin können noch Monate vergehen.

Das zuständige Jugendamt versicherte gegenüber der "Frankfurter Rundschau" , der Fall werde sehr genau beobachtet. Man tue alles, um das Kind zu schützen.

Doch der Leidensweg des Babys vollzog sich schon in Vergangenheit über Monate. Wo war da das Jugendamt?
http://www.freenet.de/freenet/news/brennpunkt/justizskandal/index.htm

gonzo
23.08.2003, 15:32
ich fordere schon lange den führerschein fürs kinderkriegen.

zu viele unfähige eltern zerstören ihre nachkommen. ungewollt seelisch, oder auch bewußt körperlich.

Gen. Bully
23.08.2003, 15:51
Kann ich auch nicht kapieren. Wenn hierzulande einer eine Autotür zerkratzt kommt er in den Bau. Die beiden Asozialen prügeln ihr Baby halbtot und kriegen auch noch das Sorgerecht zurück. Irgendwas kann doch da nicht stimmen.

Thundercracker
23.08.2003, 17:34
Manche sollten echt keine Kinder kriegen. Gestern kam auch in den Nachrichten das eine Mutter ihrem Baby mit einem Brotmesser den Kopf abgeschnitten hat, weil sie mit drei Kindern überfordert gewesen wäre....
Schätze mal sie bekommt fünf jahre und wird nach zwei jahren wegen "guter Führung" entlassen. Krank!!!! :(

http://rhein-zeitung.de/on/03/08/22/topnews/sohn.html

Falkenauge
23.08.2003, 18:42
Bei dem Artikel in der FR hat sich mir schon am Freitag der Magen umgedreht.

Das beste ist ja, dass sie das Kind nicht wieder den Pflegeeltern zurückgeben wollen, weil es dadurch traumatisiert wird (wegen Umgebungswechsel), und das obwohl das Kind permanent nach seinen Pflegeeltern weint.

Dafür gibts einfach keine Worte.

Der nette Mann
23.08.2003, 20:13
das ist auch eine sache die ich extremst an deutschland hasse. Menschen die Frauen/Kinder vergewaltigen werden wegen guter führung nach kurzer zeit freigelassen oder wegen ihrer "traumatischen Kindheit" für Schuldunfähig erklärt. Leute die ne Bank überfallen sind geldgeil und skrupellos, und kommen für jahre hinter Gitter. Und das ist jetzt kein stammtisch gelabere, das ist die Realität

Yps 1
23.08.2003, 22:04
Original geschrieben von Thundercracker
Manche sollten echt keine Kinder kriegen. Gestern kam auch in den Nachrichten das eine Mutter ihrem Baby mit einem Brotmesser den Kopf abgeschnitten hat, weil sie mit drei Kindern überfordert gewesen wäre....
Schätze mal sie bekommt fünf jahre und wird nach zwei jahren wegen "guter Führung" entlassen. Krank!!!! :(

http://rhein-zeitung.de/on/03/08/22/topnews/sohn.html

WORD!!! Habs gerade gelesen.:nonono2: Diese Frau gehört Zeit Ihres Lebens weggesperrt. Aber dann wird ja eine Show vor Gericht abgezogen und rumgeheult(Standardausrede: so mit schlechter KIndheit oder das Kind war zu laut).Dann wird es ja wieder leicht sein vor Gericht ein mildes Urteil zu bekommen. Wer sowas fertig bekommt hat definitiv keine Chance mehr verdient!!!:mad: Das ist niemals zu entschuldigen!



Ich verstehe es nicht. :nonono2: Wie kann man solchen Eltern guten Gewissens das Kind wiedergeben? Manchen sollte man echt verbieten Kinder zu bekommen.Für mich haben diese zwei Menschen die Bezeichnung "ELTERN" nicht verdient.Wahrscheinlich zählte vor Gericht die Tatsache, das das Kind nur fast tot geprügelt wurde.Aber ich frage mich ehrlich, muß das Kind erst sterben damit die Eltern ordentlich bestraft werden oder wie? Aber solange es so mild in Deutschland zugeht kann jeder leider machen was er will. Unsereins kriegt schön mächtig Ärger, wenn zu schnell fährt,falsch parkt oder bei der Steuererklärung MIst macht. Deshalb werde ich es nie verstehen, warum Menschen die viel schlimmeres getan haben milde Urteile bekommen. Aber ich habe es aufgegeben es verstehen zu können.

ZeroCool
24.08.2003, 00:23
Ich bekomm das kalte Kotzen, wenn ich sowas lese...
Kann ja wohl nicht wahr sein...
Da kann man doch nur an unserem Justizsystem zweifeln.

Dou
24.08.2003, 05:14
Und was kann man dagegen machen? Nichts :muede:

Willkommen in Deutschland, Justiz-Dschungel mit unbegrenzten Moeglichkeiten.

Nicht nur die Taeter gehoeren fuer immer weggesperrt, sondern auch diese kotzigen, durchgeknallten Gutachterfreaks:mad: Da koennte man ohne Gewissensbisse wieder mal stundenlang drauf einpruegeln.
Aber man darfs ja nicht, sonst wird man ja eingesperrt, waehrenddessen diese Saftratten auf freiem Fuss wandeln.

Dou:zaehne:

Yps 1
24.08.2003, 11:32
Original geschrieben von ZeroCool
Ich bekomm das kalte Kotzen, wenn ich sowas lese...
Kann ja wohl nicht wahr sein...
Da kann man doch nur an unserem Justizsystem zweifeln.

Ausnahmsweise mal WORD!!!:top:

Falkenauge
24.08.2003, 12:27
Es wurde nicht nur beinahe totgeprügelt, sondern auch sexuell missbraucht, was die Justiz aber auch nicht zu kratzen scheint.

Blue Lion
24.08.2003, 13:49
Der leiblichen Großmutter eines Kindes wurde selbiges weggenommen weil sie angeblich zu FÜRSORGLICH! war!!!

Aber DIE Spacken bekommen ihr Kind wieder?!

kylennep
24.08.2003, 13:55
Was kümmert es mich solange das Kind nur HALB tot geschlagen wurde? Wäre es wirklich tot, ja, dann könnte man ja mal reagieren...




So scheinen jedenfalls die Gesetzgeber zu denken, oder was? Einfach zum kotzen sowas. Was geht in den Köpfen der Beamten vor, die das Kind den Eltern wieder aushändigen?

ZeroCool
24.08.2003, 14:14
Der Hammer ist ja die Begründung...

"Doch mit einem simplen Trick gelang es den Eltern, die Justiz auszuspielen. Beide schwiegen vor Gericht beharrlich zu den Vorwürfen. Deshalb wurden sie in erster Instanz von dem Landgericht Halle vom Vorwurf der Misshandlung freigesprochen. "

Ja, mein Gott, irgendwer muss es ja misshandelt haben, und wenn der andere schweigt, macht er sich doch mit Strafbar.
Nur weil nicht nachweisbar ist, wer es nun genau misshandelt hat, gibt man es den Eltern zurück?
Was denn das für ne Logik?

scribble
24.08.2003, 14:19
@Zero: Das ist der Grundsatz in dubeo pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. Man kann nur verurteilt werden, wenn die persönliche Schuld auch nachgewiesen ist. Auch wenn es hier wirklich perverse Auswirkungen hat, im Grundsatz ist dagegen wohl kaum etwas einzuwenden. Oder wäre dir ein Justizsystem nach der Devise "Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils" lieber?

Bis dann,

scribble

ZeroCool
24.08.2003, 14:21
Nein, aber solange die Eltern keinen Dritten nennen können, der das Kind misshandelt hat, würde ich es ihnen nicht wiedergeben.
Sie deswegen anzuklagen, wird sicher schwer, aber das Jugendamt müsste doch hier auf Nummer Sicher gehen, und das Kind erstmal woanders unterbringen, bis die Sache geklärt ist.

Yps 1
24.08.2003, 14:21
Original geschrieben von Blue Lion
Der leiblichen Großmutter eines Kindes wurde selbiges weggenommen weil sie angeblich zu FÜRSORGLICH! war!!!

Tja das verstehe wer will. :nonono2: Ich weiß nicht, das Fürsorge je einem Kind geschadet hätte. Aber verstehe einer die Gerichte. :wuerg:


Original geschrieben von Blue Lion
Aber DIE Spacken bekommen ihr Kind wieder?!

Leider!!!!


Original geschrieben von kylennep
Was geht in den Köpfen der Beamten vor, die das Kind den Eltern wieder aushändigen?

Ich glaube rein gar nichts. Das Kind wird wie ein Gegenstand behandelt, der runtergefallen ist und wieder zusammengeklebt wurde. Nur die zerbrechliche Seele eines Kindes haben sie nicht beachtet.Jeder hat nur ein Leben und deshalb finde ich es schlimm, das diese Menschen, die sich da Eltern nennen dem Kind das Leben weiter versauen dürfen!:mad:PFUI sag ich nur!!!!

kylennep
24.08.2003, 14:25
Es geht ja darum, daß es hier um das Wohlbefinden eines *Kindes* geht. Und ich finde, sofern der *berechtigte* Zweifel weiner Mißhandlung besteht muß man zum Wohle des Kindes selbiges in sicherheit bringen, denn ein Kind kann sich nicht wehren und ist unschuldig an seiner Lage!!!

scribble
24.08.2003, 14:29
@Zero: Das ist noch ein an sich sehr guter Grundsatz, den die beiden pervertiert haben. Ein Kind ist prinzipiell bei seinen leiblichen Eltern am besten aufgehoben, wenn keine gravierenden Gründe dagegensprechen. Ich denke, daß du dem auch zustimmen wirst.

Hier waren natürlich die gravierenden Gründe gegeben. Aber bevor eine Behörde eine Familie auseinanderreißen darf, braucht sie in einem Rechtsstaat Beweise dafür, daß es dem Kind dort schlecht geht. Und der Beweis wurde eben nicht erbracht, im Gegenteil: Die beiden wurden freigesprochen. Das Jugendamt hat schlicht keine andere Wahl, so schlimm es auch ist. Die einzige Hoffnung des armen Wurms ist das angekündigte Verfahren vor dem BGH.

EDIT:
@kyle: Und wer soll entscheiden, ob ein Kind bei seinen Eltern gut aufgehoben ist? Ein Sachbearbeitet an seinem Schreibtisch im Jugendamt? Dazu gibt es einem Rechtsstaat Gerichte, und ein eben solches Gericht hat die Eltern freigesprochen. Das ist ja das perverse daran, daß gegen die angewandten Grundsätze nichts, aber auch gar nichts einzuwenden ist - ganz im Gegensatz zum Ergebnis :(

Bis dann,

scribble

Yps 1
24.08.2003, 14:30
Original geschrieben von kylennep
Es geht ja darum, daß es hier um das Wohlbefinden eines *Kindes* geht.

Ja und deshalb sollten die das Kind definitiv nicht wiederbekommen! Vergreifen sich an dem kleinen wehrlosen Kind und tun dan so als ob nichts gewesen wäre!!! Solche Menschen haben für mich kein Gewissen!!!


Original geschrieben von scribble
Hier waren natürlich die gravierenden Gründe gegeben. Aber bevor eine Behörde eine Familie auseinanderreißen darf, braucht sie in einem Rechtsstaat Beweise dafür, daß es dem Kind dort schlecht geht.

Wie muß diese Art von Beweis laut Gericht den aussehen? Muß das Kind erst an den Folgen einer Mißhandlung gestorben sein?WArum wird immer erst eingegriffen, wenn es zu spät ist?:nonono2:

ZeroCool
24.08.2003, 14:36
Original geschrieben von scribble
@Zero: Das ist noch ein an sich sehr guter Grundsatz, den die beiden pervertiert haben. Ein Kind ist prinzipiell bei seinen leiblichen Eltern am besten aufgehoben, wenn keine gravierenden Gründe dagegensprechen. Ich denke, daß du dem auch zustimmen wirst.

Selbstverständlich.
Aber hier gibt es ja, wie du selbst sagst, gravierende Gründe.
Das Kind wurde definitiv misshandelt, und wenn nicht genau nachweisbar ist von wem, muss das Kind erstmal in die Obhut anderer.
Wenn sich später rausstellt, das die Eltern unschuldig sind, kann man es ihnen ja zurückgeben.
Aber hier sollte man doch erstmal an das Kind denken und auf Nummer sicher gehen.

kylennep
24.08.2003, 14:36
Original geschrieben von Yps 1


Ja und deshalb sollten die das Kind definitiv nicht wiederbekommen! Vergreifen sich an dem kleinen wehrlosen Kind und tun dan so als ob nichts gewesen wäre!!! Solche Menschen haben für mich kein Gewissen!!!


Meine Meinung.

scribble
24.08.2003, 14:40
Selbst wenn das Kind gestorben wäre: Solange man einem Angeklagten nicht seine persönliche Schuld nachweisen kann, muß er freigesprochen werden. Und das ist auch richtig so, selbst bei den perversen Auswirkungen in diesem konkreten Fall. Wie gesagt, die einzige Hoffnung für das Kind ist der BGH.

EDIT:
@Zero: Solche 'vorsorglichen Maßnahmen' kann es nicht geben, eben aufgrund der Unschuldsvermutung. Hier kommt sogar noch hinzu, daß ein ordentliches Gericht die beiden freigesprochen hat.

Bis dann,

scribble

Torsten B. Abel
24.08.2003, 17:04
@Scribble: Du wirfst da doch zwei Sachen in einen Topf.

Frage A ist: Habe die Eltern das Kind selbst mißhandelt und müssen sie dafür bestraft werden?
Frage B: Ist das Kind bei den Eltern sicher aufgehoben? Haben sie, selbst wenn sie es nicht selbst mißhandelt haben, ihre Aufsichtspflicht mißachtet?

Punkt B könnte (sollte?) zu einem (vorübergehenden) Entzug des Sorgerechtes führen, auch wenn unter Punkt A keine direkte Schuld nachzuweisen ist.

Genauswenig wie man einen Menschen, der verschiedener Vergehen angeklagt ist, automatisch freispricht, nur weil ihm in einem der Fälle keine Schuld nachgewiesen werden konnte.

Falkenauge
24.08.2003, 20:11
Ob sie es nun selbst misshandelt haben oder nicht, vorwiegend waren sie ja wegen Vernächlassgung der Fürsorgepflicht vor Gericht. Deswegen wurde ja auch der Freispruch der ersten Instanz wiederaufgehoben.

Der Artikel da oben ist so und so ziemlich lückenhaft. Hab aber nicht den ausführlichen aus der FR gefunden.

scribble
24.08.2003, 22:22
@TBA: Das Jugendamt hat das Kind seinen Eltern zurückgegeben. Selbst wenn die Mitarbeiter des Jugendamts nicht von sich aus alles versuchen, um das arme Wurm da wegzuholen bzw. nicht wieder hin zu geben, würden sie durch die öffentlichen Druck dazu gebracht. Das kann also nur bedeuten: Sie haben rechtlich keine andere Wahl, als das Kind wieder zu den Eltern zu geben. Und das kann ich mir nur vorstellen, wenn die Vorwürfe durch die gerichtliche Überprüfung und den Freispruch als als nicht bewiesen (sicher nicht als widerlegt) gelten.

Bis dann,

scribble

x-cess
25.08.2003, 21:59
ja, dass juristisch gesehen alles korrekt abgelaufen ist, bezweifle ich nicht im geringsten.

finds trotzdem zum kotzen. in einem solchen fall würde ich alle gesetze brechen, ohne skrupel.

Yps 1
26.08.2003, 11:47
Original geschrieben von x-cess
finds trotzdem zum kotzen. in einem solchen fall würde ich alle gesetze brechen, ohne skrupel.

WORD!!!!Nur das dumme an der Sache ist nur, das du größeren Ärger dann hättest als die Angeklagten.

Meine Meining: In Einzelfällen sollte man echt nicht streng nach Gesetz gehen, sondern nach schwere und Art der Tat.Und dann sollte in gewissen Fällen wie hier hart durchgegriffen werden.

x-cess
26.08.2003, 12:26
ich bleib lieber mir selber treu, als hündisch jedem konflikt mit dem gesetzt auszuweichen.

raiseer
26.08.2003, 23:52
Original geschrieben von Thundercracker
Manche sollten echt keine Kinder kriegen. Gestern kam auch in den Nachrichten das eine Mutter ihrem Baby mit einem Brotmesser den Kopf abgeschnitten hat, weil sie mit drei Kindern überfordert gewesen wäre....
Schätze mal sie bekommt fünf jahre und wird nach zwei jahren wegen "guter Führung" entlassen. Krank!!!! :(

http://rhein-zeitung.de/on/03/08/22/topnews/sohn.html


Wie lange braucht man eigentlich mit sonem Brotmesser, um nen Kopf abzuschneiden? Ich sitz da ja selbst mit nem Geflügelmesser manchmal minutenlang dran....

Yps 1
27.08.2003, 05:34
Original geschrieben von raiseer



Wie lange braucht man eigentlich mit sonem Brotmesser, um nen Kopf abzuschneiden? Ich sitz da ja selbst mit nem Geflügelmesser manchmal minutenlang dran....

OHNE WORTE :nonono2: