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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Magnus G. [30.7.03]



Dou
29.07.2003, 23:03
original geschrieben von Lykanthrop:

So, seit gestern ist es dann also amtlich, Magnus G., der Entführer und Mörder des kleinen Jakob von Metzler ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden und das Gericht stellte eine "besondere Schwere der Schuld" fest, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Als juristischer Laie frage ich mich doch, wo hier das Prinzip des Rechtsstaates bleibt. Magnus G. legte ein umfassendes Geständnis ab (was das Gericht in Abrede stellte) und wurde von der Polizei in unerhörtester Manier mit Folter bedroht.
Da stellt sich doch die Frage, wie dann ein soclhes Urteil überhaupt zustande kommen kann? Ich hoffe, Revision und die von der Verteidigung angekündigte Verfassungsbeschwerde werden für ein gerechteres Urteil sorgen.
Vom Messen mit zweierlei Maß, man sehe vergleichbare Urteile von "Kinderschändern und -mördern" mal ganz abgesehen.

So, mein Lieber, jetzt sag ich dir mal was:

Ich kenne den Bruder des ermordeten persönlich (gleiche Schule, gleicher Jahrgang) und weiß, was die Leute wegen diesem Mistschwein durchmachen mussten.

Ich weiß ja nicht, wie es dir gehen würde, wenn du in dieser Lage wärst. Wie kann man sich nur so kalt und unbekümmert über die Sache denken wie du es hier tust? Verdammt! Dir gehört auf die Schnauze! Stunden lang - ohne Gewissensbisse!:mad: :mad:

Rechtstaat, Formfehler und Paragraphengesülze hin und her! Das Urteil IST gerecht, das sagt einem doch der Menschenverstand!!

Mit (nicht ganz) freundlichen Grüßen,

Count Dooku

____________

Edit: Nein, ich denke nicht rational und paragaphenkonform, sondern lasse da meinen Emotionen mal freien Lauf. Ich heiß ja nicht Lykanthrop.

Clint Barton
29.07.2003, 23:08
Original geschrieben von mich aus die andere Thread
nur denken einige Leute (ich gelegentlich auch) in solchen Fällen halt mehr emotional.

quod erat demonstrandum.

Es geht ja darum, daß das Gesetz offensichtlich so ausgelegt/gebogen wurde, wie man es gerade brauchte, um dieses "Monster" aus dem verkehr zu ziehen.
In diesem Falle sicherlich eine "gute Tat", aber wo zieht man die Grenze? Kann man jetzt mißliebige Personen verknacken, weil man das Gesetz einfach mißachte`? Auch Unschuldige?

Und das er so kal tdarüber denkt: Er ist wohl nicht betroffen. Bei manchen Leuten geht das. Wenn ICH mir jedoch vorstellen, was der Junge durchleiden musste, kann ICH das nicht.

Dou
29.07.2003, 23:13
Original geschrieben von Clint Barton


Kann man jetzt mißliebige Personen verknacken, weil man das Gesetz einfach mißachte`? Auch Unschuldige?



Ich denke nicht, dass man das jetzt nur aufgrund dieses Falles so pauschal sagen kann.

Dou:zaehne:

Klopfer
29.07.2003, 23:17
Sollte der Typ etwa weniger hart bestraft werden, nur weil die Polizei einen Fehler beim Verhören gemacht hat?
Er hat den Jungen doch trotzdem umgebracht, und das mit bemerkenswerter Skrupellosigkeit, und nur weil er später ein Geständnis abgelegt hat, soll seine Schuld weniger schwer wiegen. Schwachsinn. Das Urteil ist gerechtfertigt, Folterandrohung hin oder her, an der Straftat und seiner Ausführung selbst ändert das nichts.
Und nur weil man in anderen Fällen zu mild urteilt, heißt das noch lange nicht, dass man gerechte Urteile jetzt abschwächen sollte.

Dou
29.07.2003, 23:18
Original geschrieben von Klopfer
Sollte der Typ etwa weniger hart bestraft werden, nur weil die Polizei einen Fehler beim Verhören gemacht hat?
Er hat den Jungen doch trotzdem umgebracht, und das mit bemerkenswerter Skrupellosigkeit, und nur weil er später ein Geständnis abgelegt hat, soll seine Schuld weniger schwer wiegen. Schwachsinn. Das Urteil ist gerechtfertigt, Folterandrohung hin oder her, an der Straftat und seiner Ausführung selbst ändert das nichts.
Und nur weil man in anderen Fällen zu mild urteilt, heißt das noch lange nicht, dass man gerechte Urteile jetzt abschwächen sollte.

Dem ist IMO nichts mehr hinzuzufügen.

Dou:zaehne:

Clint Barton
29.07.2003, 23:26
Original geschrieben von Klopfer
Und nur weil man in anderen Fällen zu mild urteilt, heißt das noch lange nicht, dass man gerechte Urteile jetzt abschwächen sollte.

Man misst hier mit zweierlei Mass.

Aber wie meinte mal jemadn (war's Kenwilliams?):
Vor Gericht bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

gonzo
29.07.2003, 23:26
aber die beamten die das gesetz mißachteten, sollten ebenfalls zur rechenschaft gezogen werden.

Lykanthrop
29.07.2003, 23:34
Auch wenn mir stundenlang in die Schnauze gehört:
Ich sehe es "kalt"? Nein, das denke ich nicht, über diese Tat brauchen wir gar nicht diskutieren, die IST äußerst schlimm. Aber wo kommen wir denn hin, wenn ein Verbrecher, der EINE Tat begeht, ein umfassendes Geständnis ablegt und (nachdem was man aus zugegebenermaßen großer Distanz so mitkriegt) auch keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt so verknackt wird, dass er nach 15 Jahren, was sehr lange ist, nicht freigelassen werden kann? Für mich bleibt so etwas in einem "Rechtsstaat" eben skandalös. Dem Mann wurde Folter angedroht....wohlgemerkt, da war er noch Verdächtiger, kein Schuldiger...so von wegen Unschuldsvermutung und so, du weisst schon, Dou.
Und alle persönliche Betroffenheit, die ich durchaus respektiere, mal außen vor gelassen: wie viele solcher Fälle gibt/gab es denn? Einige, würde ich meinen und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Täter immer "besonders schwer schuldig" befunden wurden.
Mir geht es NICHT um die lebenslange Haft, die ist natürlich absolut gerechtfertigt, aber die "besondere Schwere" eben nicht, Magnus G. war doch keine "tickende Zeitbombe", vor der man die komplette Menschheit schützen müsste...

Lykanthrop
29.07.2003, 23:38
Auf die Verfassungsbeschwerde, so sie denn zustande kommt, bin ich ja sehr gespannt. Die Bundesverfassungsrichter sind ja durchaus mal bereit, Missstände aufzudecken und anzuprangern.
Und diese "Foltergeschichte" ist eine absolute Unverschämtheit, diese Beamten müsste man IMHO mindestens 10 Jahre einsperren...inklusive Polizeipräsidenten...

ZeroCool
30.07.2003, 00:08
Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?
Die Polizisten gehören bestraft ( auch wenn ich wohl selbst so gehandelt hätte, darf es einfach nicht sein, das Folter angedroht oder angewandt wird).


Aber was hat das mit der Verurteilung des Täters zu tun?
Der Mann hat ein Kind umgebracht, und du meinst, es gäbe hier keine "besondere Schwere".
15 Jahre ist immer noch ein Witz, der Mann gehört lebenslang weggesperrt ( eigentlich noch mehr, aber nicht schon wieder ne Todesstrafediskussion....)

ZeroCool
30.07.2003, 00:14
Original geschrieben von Lykanthrop

Und diese "Foltergeschichte" ist eine absolute Unverschämtheit, diese Beamten müsste man IMHO mindestens 10 Jahre einsperren...inklusive Polizeipräsidenten...

Bei einem Kindermörder sind dir 15 Jahre ohne vorzeitige Haftentlassung zuviel, aber die Polizisten, die nur menschlich gehandelt haben, sollen mindestens 10 Jahre bekommen?
Gehts noch?

Hab ja schon viel Mist von dir gelesen, aber diesmal übertriffst du dich selbst...

gonzo
30.07.2003, 00:17
Original geschrieben von Lykanthrop
Magnus G. war doch keine "tickende Zeitbombe", vor der man die komplette Menschheit schützen müsste...
nein. darum ging es in dem urteil auch nicht, soweit ich das mitbekommen habe.
"besondere schwere" bezieht sich nur auf die näheren tatumstände.
somit wurde diese strafe nur für dieses eine verbrechen verhängt. nicht als schutz vor möglichen weiteren.

und durchaus angemessen, wie ich finde.

YPSmitGimmick
30.07.2003, 01:52
Das Urteil für den Täter ist wohl eindeutig gerechtfertigt. Wer ein Kind umbringt, nur um an Geld zu kommen, der verdient die Höchststrafe. Strafmilderung macht nur in Fällen Sinn, wo der Täter einen guten Grund hat das Opfer umzubringen, zB. weil er jahrelang von ihm mißhandelt oder vergewaltigt wurde.

Die Folterandrohung der Polizisten ist ein anderer Straftatbestand, der davon unanhängig zu beurteilen ist. Ich habe den Fall zugegeben nicht komplett verflogt: Gingen die Polizisten zum Zeitpunkt der Folterandrohung noch davon aus, daß das Opfer noch am Leben sei und eine schnelle Auffindung daher lebensentscheidend sein könte? In diesem Falle könnte man dafür wohl nur vollstes Verständnis haben.

ZeroCool
30.07.2003, 02:01
Original geschrieben von YPSmitGimmick


Die Folterandrohung der Polizisten ist ein anderer Straftatbestand, der davon unanhängig zu beurteilen ist. Ich habe den Fall zugegeben nicht komplett verflogt: Gingen die Polizisten zum Zeitpunkt der Folterandrohung noch davon aus, daß das Opfer noch am Leben sei und eine schnelle Auffindung daher lebensentscheidend sein könte? In diesem Falle könnte man dafür wohl nur vollstes Verständnis haben.

Jep, gingen sie.
Problem ist nur, das er bis dahin nur ein Verdächtiger war, seine Schuld war nicht bewiesen.
Deswegen kann ich zwar von der menschlichen Seite sagen, das es verständlich war, aber dennoch muss es bestraft werden.
Nicht auszudenken, was passiert, wenn man es durchgehen läst, das Verdächtigen Folter angedroht wird.

QBorg
30.07.2003, 07:52
Polizisten haben *vor* einer Gerichtsverhandlung *immer* nur mit Tatverdächtigen per definition zu tun. Bis das Hämmerchen des Richters fällt, gibt es keinen Schuldigen - erst dann!

Just my two cents...

QBorg

Lars Sudmann
30.07.2003, 07:58
Original geschrieben von QBorg
Polizisten haben *vor* einer Gerichtsverhandlung *immer* nur mit Tatverdächtigen per definition zu tun. Bis das Hämmerchen des Richters fällt, gibt es keinen Schuldigen - erst dann!

Just my two cents...

QBorg

Nein, einen Schuldigen hat man, wenn die jeweils passenden Medien einen Schuldigen präsentieren, auf den man wunderbar die Gefühle nach solch einer Tat projizieren kann.

QBorg
30.07.2003, 09:39
Bitte unterscheide zwischen Gerichten und Sensationspresse... die einen sollen entsprechend der gültigen Gesetze gerechte Urteile fällen, die anderen wollen um jeden Preis Geld machen.

Ich hoffe inständig, dass Richter genügend Charakter beweisen, nicht mit der Masse zu gehen, sondern ein dem Fall angemessenes und gerechtes Urteil fällen, soweit dies eben möglich ist. Jemanden zu verknacken, weil das in der BILD steht, dass der ein ganz böser Bursche ist, halte ich für sehr gefährlich.

QBorg

snow
30.07.2003, 09:43
Klar war das Mord aus niederen Beweggründen, aber was in diesem Fall die besondere Schwere der Schuld ausmacht, ist mir auch nicht klar.
Meint Ihr nicht, daß nach 15 Jahren jedeR Verurteilte zumindest die Chance hat, sich zu ändern & daß es dann wohl auch nur gerecht wäre, zumindest zu prüfen, ob eine Freilassung zu verantworten wäre ??
Ich dachte eigentlich nicht, daß unser Justizsystem dazu da wäre, dem tobenden Lynchmob seine Rachegelüste zu verwirklichen ...

Sydney Apfelbaum
30.07.2003, 10:27
Dieser Spiegel-Artikel erläutert die Urteilsfindung nochmal ganz gut:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,259011,00.html

MisterJ
30.07.2003, 10:28
Als ich von dem Urteil in der Zeitung gelesen habe habe ich auch gdacht, dass es richtig war.
Davon bin ich auch jetzt noch überzeugt und die besondere Schwere kommt meiner Meinung nach dadurch Zustande, dass Jakob seinen Tod ( Die Ursache war soweit ich weiß durch ersticken) mitbekommen hat. Eine Gerichtsmedizinerin meinte, dass er wohl noch 3 MInuten gekämpft hat bevor er schließlich gestorben ist.
Magnus G. hat den Jungen 3 Minuten lang gequält und das ist meiner Meinung einfach nur Pervers.
Auf das Verhalten der Poliuzisten komm ich gar nicht mehr zu sprechen da sie falsch gehandelt haben und somit auch eine Strfae verdienen. Welche, darüber möchte ich nicht urteilen, aber sie haben eine verdient.
MisterJ:cool:

Dou
30.07.2003, 10:38
Original geschrieben von snow

Meint Ihr nicht, daß nach 15 Jahren jedeR Verurteilte zumindest die Chance hat, sich zu ändern & daß es dann wohl auch nur gerecht wäre, zumindest zu prüfen, ob eine Freilassung zu verantworten wäre ??


Nein. Bei einem Toten kannst du im Jenseits auch nicht prüfen, ob er wieder ins Reich der Lebenden zurück darf.

Dou:zaehne:

MisterJ
30.07.2003, 10:42
das kann man doch nicht vergleichen
MisterJ:cool:

dr_edgard
30.07.2003, 10:45
Original geschrieben von Dou


Nein. Bei einem Toten kannst du im Jenseits auch nicht prüfen, ob er wieder ins Reich der Lebenden zurück darf.

Dou:zaehne:

Einem Toten hilft es aber auch nix, wenn der Täter eine überzogen harte Strafe absitzen muss.
Nette Logik, oder?

Dou
30.07.2003, 10:47
Original geschrieben von dr_edgard


Einem Toten hilft es aber auch nix, wenn der Täter eine überzogen harte Strafe absitzen muss.


Stimmt, dafür aber seinen Angehörigen.

Dou:zaehne:

Dou
30.07.2003, 10:48
Original geschrieben von MisterJ
das kann man doch nicht vergleichen
MisterJ:cool:

Warum dem Täter eine Chance geben, wenn das Opfer keine hatte?

Dou:zaehne:

Do'Mors
30.07.2003, 10:56
Original geschrieben von Clint Barton


quod erat demonstrandum.

Es geht ja darum, daß das Gesetz offensichtlich so ausgelegt/gebogen wurde, wie man es gerade brauchte, um dieses "Monster" aus dem verkehr zu ziehen.
In diesem Falle sicherlich eine "gute Tat", aber wo zieht man die Grenze? Kann man jetzt mißliebige Personen verknacken, weil man das Gesetz einfach mißachte`? Auch Unschuldige?


Hier muß ich mich anschließen, auch wenn das Geschehnis jetzt viele mitreißen mag, man darf seine Gefühle nicht vor das Gesetz stellen, auch wenn es manchmal durchaus gerechtfertigt wäre.

dr_edgard
30.07.2003, 11:02
Original geschrieben von Dou


Stimmt, dafür aber seinen Angehörigen.

Angehörige sind aber nun mal genau die Leute, die so einen Fall am schlechtesten beurteilen können.

snow
30.07.2003, 11:42
Außerdem hoffe ich für die Angehörigen eines jeden Verbrechen-Opfers daß auch sie nach 15 Jahren zu sowas wie Vergebung in der Lage sind, bzw. daß ihr Leben nicht mehr durch diese Ereignisse bestimmt wird.

Lykanthrop
30.07.2003, 13:11
Original geschrieben von ZeroCool


Bei einem Kindermörder sind dir 15 Jahre ohne vorzeitige Haftentlassung zuviel, aber die Polizisten, die nur menschlich gehandelt haben, sollen mindestens 10 Jahre bekommen?
Gehts noch?

Hab ja schon viel Mist von dir gelesen, aber diesmal übertriffst du dich selbst...

Wenn du schon austeilen willst, dann lies wenigstens richtig! 15 Jahre sind natürlich NICHT zuviel, eine "herkömmliche" lebenslange Strafe halte ich in diesem Fall für absolut unabdingbar, die halt nunmal nach 15 Jahren eine "Prüfung der Haftumstände" beinhaltet, so dass der Verurteilte evtl. freigelassen werden kann.
Und im Falle der Polizisten: Hier muss man bewusst ganzganz weit oben ansetzen mit einem vermeintlichen Strafmaß, um solche unglaublichen Auswüchse ein für allemal zu unterbinden. Selbstverständlich habe ich bewusst etwas übertrieben, dies allerdings nur aus dem Grunde, da es ja momentan so scheint, als ob diese ehrenwerten Beamten sogar noch belobigt werden, keine Rede von irgendwelchen Konsequenzen.

Du hast schon viel Mist von mir gelesen? Nicht schlecht, soviel schreib ich hier doch gar nicht...
Wär vielleicht auch besser, wenn ich die "Qualität" deiner literarischen Ergüsse nicht beurteile, wir wollen ja keinen Streit, oder?

mausman
30.07.2003, 13:22
Ich denke eine Konsequenz dieses Urteils ist: Solltest Du jemals wegen eines grausamen Mordes, wie dem an dem kleinen Jakob von Metzler, vor Gericht stehen, darfst Du auf keinen Fall und unter keinen Umständen gestehen. Ein Geständnis wird Dir nichts nützen und das Gericht kann Dir ohne Geständnis vielleicht doch nichts nachweisen. Ohne Geständnis stehen Deine Chancen vermutlich ein klein wenig besser als mit.

Diese Erkenntnis werden die Strafverteidiger wohl mittlerweile gewonnen haben und ihre Mandanten entsprechend instruieren.

Vermutlich werden in Zukunft weniger Mörder geständig sein, und die Aufklärung und Ahndung gerade der grausamsten Verbrechen wird ein Stück erschwert.

kylennep
30.07.2003, 13:25
Hmm, betrachtet man die Tat isovon allem drumherum, hat man einen Mann, der ei Kind entführt hat und ermordet hat, des Geldes wegen.

Schlimm, ein Menschenleben ist das höchste Gut, ja, aber es rechtfertig imo nicht solch eine Strafe.

Frage: Ab wann hat der Magnus G. eine realistische Chance auf Entlassung? Weiß das zufällig wer?

Lykanthrop
30.07.2003, 13:46
Original geschrieben von mausman
Ich denke eine Konsequenz dieses Urteils ist: Solltest Du jemals wegen eines grausamen Mordes, wie dem an dem kleinen Jakob von Metzler, vor Gericht stehen, darfst Du auf keinen Fall und unter keinen Umständen gestehen. Ein Geständnis wird Dir nichts nützen und das Gericht kann Dir ohne Geständnis vielleicht doch nichts nachweisen. Ohne Geständnis stehen Deine Chancen vermutlich ein klein wenig besser als mit.

Diese Erkenntnis werden die Strafverteidiger wohl mittlerweile gewonnen haben und ihre Mandanten entsprechend instruieren.

Vermutlich werden in Zukunft weniger Mörder geständig sein, und die Aufklärung und Ahndung gerade der grausamsten Verbrechen wird ein Stück erschwert.

Gut erkannt, mausman! Ich kenne natürlich den Ermittlungsverlauf im Fall von Metzler nicht (wie denn auch) Aber man stelle sich vor, das unter Androhung von Folter erpresste Geständnis wird für nichtig erklärt, was ja auch der Fall war und Magnus G. gesteht nicht. Ob dann die Indizien ausreichen (Gut, in diesem Fall wohl recht wahrscheinlich) um ihn zu verurteilen?
Man stelle sich vor, der Kerl, von dem JEDER weiss, dass er die grausame Tat begangen hat kommt mit Freispruch davon. Er wäre ganz sicher ohne Geständnis besser bzw. keinesfalls schlechter gefahren als jetzt...eine härtere Strafe kann es in Deutschland per definitionem nicht geben als er sie gekriegt hat (obwohl, hat die Landesverfassung von Hessen nicht noch die Todesstrafe drin stehen, die vom Bundesrecht "geschlagen" wird?)

@Kyle: Wenn ich den Spiegel-Artikel richtig interpretiere, KANN nach 10 Jahren geprüft werden, ob sich Magnus G. in der Haft "gut entwickelt", so dass wohl rein theoretisch auch er nach 15 Jahren evtl. entlassen werden könnte, aber im Gegensatz zu "normalen" Lebenslänglichen ist diese Prüfung eben optional und nicht obligat. War mir auch nicht bekannt, dass er möglicherweise doch noch irgendwann auf freien Fuß gesetzt werden könnte...

Dou
30.07.2003, 13:49
Original geschrieben von Lykanthrop


(obwohl, hat die Landesverfassung von Hessen nicht noch die Todesstrafe drin stehen, die vom Bundesrecht "geschlagen" wird?)



Ja.

Dou:zaehne:

kylennep
30.07.2003, 13:49
@Kyle: Wenn ich den Spiegel-Artikel richtig interpretiere, KANN nach 10 Jahren geprüft werden, ob sich Magnus G. in der Haft "gut entwickelt", so dass wohl rein theoretisch auch er nach 15 Jahren evtl. entlassen werden könnte, aber im Gegensatz zu "normalen" Lebenslänglichen ist diese Prüfung eben optional und nicht obligat. War mir auch nicht bekannt, dass er möglicherweise doch noch irgendwann auf freien Fuß gesetzt werden könnte...

Also kann der auch den Rest seines Lebens hinter Gittern bleiben?

Welche Strafe hätten denn dann Maßenmörder verdient, eurer Meinung nach?

Dou
30.07.2003, 13:53
Original geschrieben von kylennep

Also kann der auch den Rest seines Lebens hinter Gittern bleiben?

Welche Strafe hätten denn dann Maßenmörder verdient, eurer Meinung nach?

Ääh... *hüstel* Kyle *räusper*...

Dou:zaehne:

Lykanthrop
30.07.2003, 14:00
also, wenn der Maßenmörder die Taillenmaße von sagen wir 90 auf 60 "runtertötet", hätte er ne Belobigung verdient :D:D:D

Aber ernsthaft: ein Massenmörder sollte natürlich nie wieder rauskommen dürfen, denn der ist unbestreitbar eine Gefahr für die Allgemeinheit und eben wie eine Zeitbombe. Den Fall Magnus G. sehee ich da eben anders gelagert, dass war eine einmalige, zwar sehr grausame und für die Angehörigen unfassliche Tat, aber der Rest der Menschheit sollte trotzdem nicht vor Magnus G. zittern müssen, halte ihn nicht für gemeingefährlich.
Ja Kyle, er kann sein ganzes Leben im Knast bleiben und im Extremfall auch nach 15 Jahren entlassen werden, das sind die beiden Extreme, die es gibt...

kylennep
30.07.2003, 14:07
Ich hasse die neue deutsche Rechtschreibung, seit dem weiß ich nie, welches "s" ich nun benutzen muss :drop:

Aber im CF kann man mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen wird :^^:

Erntshaft: Wenn Magnus G. nicht mehr rauskommen sollte, häte man ihn genauso bestraft wie etwa einen Typ vom Kaliber ted bundys .

Sind deren Taten vergleichbar? Imo nicht...

Dou
30.07.2003, 14:09
Original geschrieben von kylennep


Aber im CF kann man mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen wird :^^:



:kratz:

Dou:zaehne:

kylennep
30.07.2003, 14:11
Original geschrieben von kylennep
Aber im CF kann man sicher sein, mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen zu werden :^^:



Besser so :D

Dou
30.07.2003, 14:13
Original geschrieben von kylennep


Besser so :D

:tatschel:

Good boy:D

Dou:zaehne:

Foxx
30.07.2003, 14:16
Ich kotz gleich, bei dem was ich hier lesen muss....


Original geschrieben von gonzo
aber die beamten die das gesetz mißachteten, sollten ebenfalls zur rechenschaft gezogen werden.
Was haben sie denn gemacht? Was anderes wäre es, wenn sie ihn tatsächlich gefoltert hätten. Sie haben aber lediglich damit gedroht.


Original geschrieben von Lykanthrop
Auf die Verfassungsbeschwerde, so sie denn zustande kommt, bin ich ja sehr gespannt. Die Bundesverfassungsrichter sind ja durchaus mal bereit, Missstände aufzudecken und anzuprangern.
Und diese "Foltergeschichte" ist eine absolute Unverschämtheit, diese Beamten müsste man IMHO mindestens 10 Jahre einsperren...inklusive Polizeipräsidenten...
Haben sie ihn denn gefoltert? Nein. Und ob sie es vorhatten, weißt du auch nicht, sie haben lediglich damit gedroht. Das kann auch einfach nur psychologische Gründe gehabt haben.
Also was willst du ihnen vorwerfen? Dass sie versucht haben einen Jungen zu retten, auch wenn es leider bereits zu spät war? Ja, dafür sollte man wirklich hinter Gitter :rolleyes:
Ehrlich gesagt ist das für mich eine Perversion des Wortes Gerechtigkeit, was du da forderst!


Original geschrieben von mausman
Ich denke eine Konsequenz dieses Urteils ist: Solltest Du jemals wegen eines grausamen Mordes, wie dem an dem kleinen Jakob von Metzler, vor Gericht stehen, darfst Du auf keinen Fall und unter keinen Umständen gestehen. Ein Geständnis wird Dir nichts nützen und das Gericht kann Dir ohne Geständnis vielleicht doch nichts nachweisen. Ohne Geständnis stehen Deine Chancen vermutlich ein klein wenig besser als mit.

Diese Erkenntnis werden die Strafverteidiger wohl mittlerweile gewonnen haben und ihre Mandanten entsprechend instruieren.

Vermutlich werden in Zukunft weniger Mörder geständig sein, und die Aufklärung und Ahndung gerade der grausamsten Verbrechen wird ein Stück erschwert.
Wenn ich 100 Ratten ein Stück Schokolade gebe, und eine wird davon krank, dann gehe ich auch generell davon aus, dass Ratten von Schokolade krank werden :rolleyes:


Original geschrieben von kylennep
Frage: Ab wann hat der Magnus G. eine realistische Chance auf Entlassung? Weiß das zufällig wer?
Es wird geschätzt dass er nach 17-20 Jahren freikommt.


Meiner Meinung nach haben die Polizisten vollkommen richtig gehandelt.
Gesetzt den Fall der Junge lebte noch, und das sei nur der Androhung der Folter zu verdanken, weil der Täter sonst nicht rechtzeitig gestanden hätte. Wäre es besser gewesen, keine Folter anzudrohen und den Jungen sterben zu lassen?

Dou
30.07.2003, 14:22
Original geschrieben von Dracer
Ich kotz gleich, bei dem was ich hier lesen muss....

Nicht nur du :muede:



Meiner Meinung nach haben die Polizisten vollkommen richtig gehandelt.
Gesetzt den Fall der Junge lebte noch, und das sei nur der Androhung der Folter zu verdanken, weil der Täter sonst nicht rechtzeitig gestanden hätte. Wäre es besser gewesen, keine Folter anzudrohen und den Jungen sterben zu lassen?

Word

Dou:zaehne:

gonzo
30.07.2003, 14:27
Original geschrieben von Dracer
Was haben sie denn gemacht? Was anderes wäre es, wenn sie ihn tatsächlich gefoltert hätten. Sie haben aber lediglich damit gedroht.

...was schon deswegen falsch war, weil es das ganze verfahren gefährdete.

kylennep
30.07.2003, 14:28
Zu der Folterandrohung:

Hätten die Polizisten den JUngen aufgrund dessen retten können, wären sie garantiert jetzt Helden :rolleyes:

Aber so eine Situiation erfordert auch ungewöhnliche Maßnahmen, imo. Nur muß der Polizist auch die Konsequenzen daraus ziehen...

Foxx
30.07.2003, 14:37
Original geschrieben von gonzo

...was schon deswegen falsch war, weil es das ganze verfahren gefährdete.
Stimmt, da gebe ich dir auch vollkommen recht. Das ist aber auch ein ganz anderer Blickwinkel der Dinge.

Foxx
30.07.2003, 14:40
Original geschrieben von kylennep
Zu der Folterandrohung:

Hätten die Polizisten den JUngen aufgrund dessen retten können, wären sie garantiert jetzt Helden :rolleyes:

Aber so eine Situiation erfordert auch ungewöhnliche Maßnahmen, imo. Nur muß der Polizist auch die Konsequenzen daraus ziehen...

1. eben

2. was dann dazu führt, dass sich ein polizist bei der ermittlung sich in zukunft zweimal überlegt, ob ihm das leben eines kindes mehr wert ist, oder die eigene freiheit. Ein echter Nutzen..... :tozey:

kylennep
30.07.2003, 14:45
Willst du ihn ungestraft davon kommen lassen, drace?


2. was dann dazu führt, dass sich ein polizist bei der ermittlung sich in zukunft zweimal überlegt, ob ihm das leben eines kindes mehr wert ist, oder die eigene freiheit. Ein echter Nutzen.....

Oder eben dazu, dass jeder Polizist ab jetzt jedem Kleinkriminellen bei der geringsten Kleinigkeit Folter androht...

Zweischneidiges Schwert, imo.

Do'Mors
30.07.2003, 14:48
Ich wäre schon für ein Disziplinar verfahren, aber für keine Schwere Strafe, denn gedroht werden kann IMO viel.

mausman
30.07.2003, 14:57
Original geschrieben von Dracer

Was haben sie denn gemacht? Was anderes wäre es, wenn sie ihn tatsächlich gefoltert hätten. Sie haben aber lediglich damit gedroht.

Soweit ich weiß, gilt auch die Androhung von Folter schon als Folter, aber da müßte ich mich vorher mal informieren.

Original geschrieben von Dracer

Also was willst du ihnen vorwerfen? Dass sie versucht haben einen Jungen zu retten, auch wenn es leider bereits zu spät war? Ja, dafür sollte man wirklich hinter Gitter :rolleyes:
Ehrlich gesagt ist das für mich eine Perversion des Wortes Gerechtigkeit, was du da forderst!

Nun, so wie ich das sehe (und auch da habe ich jetzt kaum Infos, aber ich kann ja mal nachgoogeln, wenn ich Zeit finde) sind auch einige juristisch kompetente der Meinung, daß Herr Daschner mit seiner Folterdrohung ein strafwürdiges Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.
Findest Du nicht, daß das, allein schon um Klarheit zu bekommen, gerichtlich untersucht werden sollte ?

Original geschrieben von Dracer

Wenn ich 100 Ratten ein Stück Schokolade gebe, und eine wird davon krank, dann gehe ich auch generell davon aus, dass Ratten von Schokolade krank werden :rolleyes:

Dieses kleine Gleichnis soll wohl ein Einwand gegen meinen obigen Beitrag darstellen, auf den ich gerne eingehen würde. Leider fürchte ich, ich habe ihn nich genau verstanden. Vielleicht bist Du so gut und schreibst ein paar Sätze, was Du damit sagen wolltest.

Foxx
30.07.2003, 15:17
Original geschrieben von kylennep
Willst du ihn ungestraft davon kommen lassen, drace?

Oder eben dazu, dass jeder Polizist ab jetzt jedem Kleinkriminellen bei der geringsten Kleinigkeit Folter androht...

Zweischneidiges Schwert, imo.
Wenn ich ehrlich bin: Ja, ich finde nicht, dass die Polizisten Strafe verdient haben. Höchstens um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Und zum beliebten Verallgemeinerungsargument: Ich beziehe mich auf diesen speziellen fall, nicht auf einen Handtaschendiebstahl. Ein solcher endet in der Regel nämlich nicht tödlich.


Original geschrieben von Do'Mors
Ich wäre schon für ein Disziplinar verfahren, aber für keine Schwere Strafe, denn gedroht werden kann IMO viel.
Meinetwegen, um wie gesagt keinen Präzedenzfall zu schaffen. Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass falsch gehandelt wurde.


Original geschrieben von mausman

Soweit ich weiß, gilt auch die Androhung von Folter schon als Folter, aber da müßte ich mich vorher mal informieren.
Weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, aber selbst wenn dem so wäre, muss ich das ja nicht genauso sehen. Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ich jemandem nur androhe, Daumenschrauben anzuwenden, oder es tatsächlich tue.


Nun, so wie ich das sehe (und auch da habe ich jetzt kaum Infos, aber ich kann ja mal nachgoogeln, wenn ich Zeit finde) sind auch einige juristisch kompetente der Meinung, daß Herr Daschner mit seiner Folterdrohung ein strafwürdiges Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.
Findest Du nicht, daß das, allein schon um Klarheit zu bekommen, gerichtlich untersucht werden sollte?
Man müsste es für zukünftige Fälle klären, ja.


Dieses kleine Gleichnis soll wohl ein Einwand gegen meinen obigen Beitrag darstellen, auf den ich gerne eingehen würde. Leider fürchte ich, ich habe ihn nich genau verstanden. Vielleicht bist Du so gut und schreibst ein paar Sätze, was Du damit sagen wolltest.
Aber gerne ;)
In den meisten Fällen wirkte sich bisher ein Geständnis strafmildern aus. In diesem einen nicht. Warum sollten sich plötzlich alle Anwälte, Richter und sonstige Juristen nur nach diesem einen Fall bei ihren Überlegungen richten, und nicht nach den hunderten, in denen es anders lief?

MisterJ
30.07.2003, 16:40
Die Androhung einer Folter von seiten der Polizisten war falsch und dieses Fehlverhalten muss bestraft werden.

Stellen wir uns mal rein theoretisch vor Magnus G. wäre unschuldig gewesen hätte aber aufgrund der Androhung von Folter ein Geständnis abgelegt ?
Was wäre dann ?
Dann wäre die Polizei nicht viel weiter gekommen mit dieser Methode.
ICh weiß nicht. Es gibt genügend Leute, die nicht wissen, wie sie mit so einer Situation umgehen sollen und sich derart unter Druck gesetzt fühlen, dass sie Dinge sagen oder tun, die ihnen im Endeffekt zu Unrecht schaden.
MisterJ:cool:

Lykanthrop
30.07.2003, 16:46
Original geschrieben von Dracer





Aber gerne ;)
In den meisten Fällen wirkte sich bisher ein Geständnis strafmildern aus. In diesem einen nicht. Warum sollten sich plötzlich alle Anwälte, Richter und sonstige Juristen nur nach diesem einen Fall bei ihren Überlegungen richten, und nicht nach den hunderten, in denen es anders lief?


Jetzt wird vielleicht das Vabanque-Spiel "reichen die Indizien oder reichen sie nicht" wieder lohnenswerter. Denn dieser Fall ist einfach, leiderleider, nichts besonderes. Ein Krimineller will an die schnelle Kohle, entführt wen (in diesem Fall ein Kind, aber ist es weniger verwerflich einen Erwachsenen zu entführen?) und bringt das Opfer um. Ich hänge nicht nonstop in der Klatschpresse, aber von solchen Fällen hört man schon des öfteren: eben nichts "einzigartiges", vielleicht hat man jetzt einen Präzedenzfall geschaffen? Mal sehen...
Ich könnte übrigens auch kotzen, bei dem was ich hier lesen muss, wenn ihr Folter oder gar die Androhung davon gut findet oder zumindest nicht verkehrt, wo kommen wir denn da hin? Hat denn auch die Gestapo richtig gehandelt? Die Stasi? Der KGB? Guantanamo Bay ist wahrscheinlich auch eine feine Sache, was? Viel Spaß mit den Menschenrechten...

kylennep
30.07.2003, 16:58
Original geschrieben von Dracer
Ich beziehe mich auf diesen speziellen fall, nicht auf einen Handtaschendiebstahl. Ein solcher endet in der Regel nämlich nicht tödlich.




Original geschrieben von Dracer
2. was dann dazu führt, dass sich ein polizist bei der ermittlung sich in zukunft zweimal überlegt, ob ihm das leben eines kindes mehr wert ist, oder die eigene freiheit. Ein echter Nutzen.....


Widerspricht sich da nicht wer?

Lars Sudmann
30.07.2003, 17:25
Original geschrieben von QBorg
Bitte unterscheide zwischen Gerichten und Sensationspresse... die einen sollen entsprechend der gültigen Gesetze gerechte Urteile fällen, die anderen wollen um jeden Preis Geld machen.

Ich hoffe inständig, dass Richter genügend Charakter beweisen, nicht mit der Masse zu gehen, sondern ein dem Fall angemessenes und gerechtes Urteil fällen, soweit dies eben möglich ist. Jemanden zu verknacken, weil das in der BILD steht, dass der ein ganz böser Bursche ist, halte ich für sehr gefährlich.

QBorg

Oh, das war von mir durchaus sarkastisch gemeint.

Kenwilliams
30.07.2003, 17:29
In meinen Augen wurde das Gesetz richtig angewendet. Die Erpressung ist eine andere Sache, die muß seperat betrachtet und auch seperat geandet werden.

Ich sehe - wie auch die Richter - keinen Grund, der für ihn spricht, keinen Grund um auch nur ein wenig Milde walten zu lassen. Dieser Fall ist so Sonnenklar: Habgier!

Clint Barton
30.07.2003, 19:56
Original geschrieben von Dracer
Also was willst du ihnen vorwerfen? Dass sie versucht haben einen Jungen zu retten, auch wenn es leider bereits zu spät war? Ja, dafür sollte man wirklich hinter Gitter :rolleyes:
Ehrlich gesagt ist das für mich eine Perversion des Wortes Gerechtigkeit, was du da forderst!

In diesem all mag die Intention positiv gewesen sein, aber wenn sowas Gang und Gebe würde, hätten wir bald wieder Hexenjagden mit vielen, vielen Toten.
Denn wenn man jemanden foltert (oder diese androht), der unschuldig ist, um ein Geständnis zu kriegen, ist die Wahrscheinlichkeit nunmal ziemlich gross, einen Unschuldigen dranzukriegen.
Nehmen wir mal an, jemand gerät unter Mordverdacht, war's aber nicht. Dennoch glauben die Polizisten an seine Schuld und setzen ihn unter Druck, bis er nachgibt. Dann steckt man heldenhaft einen Unschuldigen in den Bau, der vielleichtz sogar seine Strafe absitzt, da er Angst hat, im Knast ebenfalls unter Druck zu geraten, wenn er z.B: eine Beschwerde einreichen würde.
Zu so etwas DARF es einfach nicht kommen - dann könnte man gleich die Anarchie ausrufen!

happyunau
30.07.2003, 20:05
obwohl anarchie ja wohl das gegenteil solch staatlicher gewalt wäre.
meine meinung dazu ist, dass androhen von gewalt immer zu bestrafen ist, egal ob mit "guter" oder mit "schlechter" motivation. die staatsanwaltschaft hat die pflicht, anhand von beweisen oder einem freiwilligem geständniss, die schuld festzustellen. nicht der angeklagte muss seine unschuld beweisen, geschweige denn durch vermutungen (durch die medien) verklagt werden!

Foxx
30.07.2003, 21:43
Original geschrieben von Lykanthrop

Ich könnte übrigens auch kotzen, bei dem was ich hier lesen muss, wenn ihr Folter oder gar die Androhung davon gut findet oder zumindest nicht verkehrt, wo kommen wir denn da hin? Hat denn auch die Gestapo richtig gehandelt? Die Stasi? Der KGB? Guantanamo Bay ist wahrscheinlich auch eine feine Sache, was? Viel Spaß mit den Menschenrechten...
Da hast du offensichtlich nicht richtig gelesen (wie war das mit dem klaren Vorteil?): niemand hat hier die Folter gut geheißen. Und die ledigliche Androhung davon kratzt IMO die Menschenrechte soviel wie ein Furz. Wenn ich dir drohe dich zu schlagen, es aber nciht tue, blutest du auch nicht aus der Nase, oder?


Original geschrieben von kylennep
Widerspricht sich da nicht wer?
Wenn man einen Widerspruch sucht, findet man auch einen.
Ich beziehe mich ja aber nach wie vor nicht auf einen Handtaschendiebstahl. Und wenn ein Fall in Zukunft genauso ablaufen wird, dann beurteile ich den ja auch nach denselben Maßstäben.


Original geschrieben von Kenwilliams
In meinen Augen wurde das Gesetz richtig angewendet. Die Erpressung ist eine andere Sache, die muß seperat betrachtet und auch seperat geandet werden.

Ich sehe - wie auch die Richter - keinen Grund, der für ihn spricht, keinen Grund um auch nur ein wenig Milde walten zu lassen. Dieser Fall ist so Sonnenklar: Habgier! #
Word.


Original geschrieben von Clint Barton


In diesem all mag die Intention positiv gewesen sein, aber wenn sowas Gang und Gebe würde, hätten wir bald wieder Hexenjagden mit vielen, vielen Toten.
Denn wenn man jemanden foltert (oder diese androht), der unschuldig ist, um ein Geständnis zu kriegen, ist die Wahrscheinlichkeit nunmal ziemlich gross, einen Unschuldigen dranzukriegen.
Nehmen wir mal an, jemand gerät unter Mordverdacht, war's aber nicht. Dennoch glauben die Polizisten an seine Schuld und setzen ihn unter Druck, bis er nachgibt. Dann steckt man heldenhaft einen Unschuldigen in den Bau, der vielleichtz sogar seine Strafe absitzt, da er Angst hat, im Knast ebenfalls unter Druck zu geraten, wenn er z.B: eine Beschwerde einreichen würde.
Zu so etwas DARF es einfach nicht kommen - dann könnte man gleich die Anarchie ausrufen!
1. Ich beziehe mich nach wie vor auf diesen fall. Niemand redet davon, dass es Gang und gebe werden soll. Das wäre ja noch schöner
2. Du vergisst dass das erpresste geständnis vom gericht als nichtig erklärt wurde. Es diente lediglich der Bestimmung des Fundorts, nicht der Verurteilung. Ein Fall wie du ihn konstruierst wäre also gar nicht möglich gewesen.


Original geschrieben von happyunau
obwohl anarchie ja wohl das gegenteil solch staatlicher gewalt wäre.
meine meinung dazu ist, dass androhen von gewalt immer zu bestrafen ist, egal ob mit "guter" oder mit "schlechter" motivation. die staatsanwaltschaft hat die pflicht, anhand von beweisen oder einem freiwilligem geständniss, die schuld festzustellen. nicht der angeklagte muss seine unschuld beweisen, geschweige denn durch vermutungen (durch die medien) verklagt werden!
Genau das ist ja auch geschehen. Die Urteilsfindung fand aufgrund eines freiwilligen Geständnisses statt.

happyunau
30.07.2003, 21:49
wenn einem vorher gedroht wurde, kann man es nicht freiwillig nennen. ob er im nachhinein nochmal ein freiwilliges geständnis gemacht hat, weiß ich nicht.
achja, auch wenn die nase nicht blutet, das androhen (wie ich schon vorher geschrieben habe) ist trotzdem aufs schärfste zu verurteilen! einschüchtern gehört imo auch zu einer folterung, schon mal was von psychischer gewalt gehört??

ZeroCool
30.07.2003, 22:41
@ Lykanthrop
Okay, mein Fehler, war spät gestern.
Entschuldige mich offiziell.

Dennoch, weiss ich nicht, warfum man jemanden, der aus habgier ein leben, noch dazu das eines Kindes, ausgelöscht hat, eine 2. Chance geben sollte.
Lebenslang wegsperren wäre ,für mich, die Mindeststrafe.
Aber ähnliche Diskussionen hatten wir ja schon oft...

Foxx
30.07.2003, 22:55
Original geschrieben von happyunau
wenn einem vorher gedroht wurde, kann man es nicht freiwillig nennen. ob er im nachhinein nochmal ein freiwilliges geständnis gemacht hat, weiß ich nicht.
Doch, davon rede ich ja. Wie ich weiter oben schon geschrieben hab (und auch andere bereits, wenn ich mich nicht täusche): Das erpresste Geständnisse wurde vor Gericht als nichtig erklärt. Er hat später ein zweites abgeliefert, ohne Drohung und vollkommen freiwillig. Und auf dieses stützte sich die Urteilsfindung. Das erste galt im Prozess nicht und hatte keinerlei Einfluss auf das Urteil. Staatsanwalt und Richter haben somit schonmal keinen Fehler begangen.


achja, auch wenn die nase nicht blutet, das androhen (wie ich schon vorher geschrieben habe) ist trotzdem aufs schärfste zu verurteilen! einschüchtern gehört imo auch zu einer folterung, schon mal was von psychischer gewalt gehört??
Also solange man nicht hergeht und ihm die Daumenschrauben schonmal vorsorglich anlegt, sollte der Druck aushaltbar sein. Sie werden ihn kaum mit Kindheitstraumata gequält haben...
Abgesehen davon heiligt der Zweck eben manchmal die Mittel.

Lykanthrop
31.07.2003, 03:19
Original geschrieben von ZeroCool
@ Lykanthrop
Okay, mein Fehler, war spät gestern.
Entschuldige mich offiziell.

Dennoch, weiss ich nicht, warfum man jemanden, der aus habgier ein leben, noch dazu das eines Kindes, ausgelöscht hat, eine 2. Chance geben sollte.
Lebenslang wegsperren wäre ,für mich, die Mindeststrafe.
Aber ähnliche Diskussionen hatten wir ja schon oft...

Bullshit, Baby! Brauchst dich sicher nicht entschuldigen! Ich respektiere deine Meinung und ein Diskurs kann auch durchaus mal kontrovers ablaufen...von meiner Warte aus würd ich gern mal einen mit dir saufen gehen, ich bin kein Hajo! Ich verkrafte auch mal die harte Gangart...das Einzige, was mich irritiert, ist, dass hier sehr viele doch "meine Meinung" vertreten, aber ich der einzige bin, der "persönlich angegriffen wird", aber wie schon gesagt, echt kein Problem!
Zum Rest: da gehen unsere Meinungen wohl auseinander! Die Tat war sicher kalt geplant und grausam, aber eben ein Einzelfall, dabei denke ich doch, dass das Prinzip der "2. Chance" oder der Rehabilitation oder wie immer man es nenen will, greifen sollte...
mfG

Sorry für eventuelle Rechtschreib- oder grammatische Fehler...bin gerade nach Hause gekommen und ziemlich betrunken

ZeroCool
31.07.2003, 06:08
Warum?
Jemand der einen tötet, bekommt eine 2.Chance, jemand der drei tötet, aber nicht?
Kann diese Logik nicht nachvollziehen.
Ein Mord ist etwas endgültiges, das Opfer bekommt auch keine 2.Chance.
Der Täter weiss das, er löscht bewußt ein Leben aus.
Ich kann weder logische, noch emotionale Gründe finden, ihm eine 2.Chance zuzugestehen.
Und man darf nicht vergessen, das die Wahrscheinlichkeit, das er nochmal mordet, nicht sehr klein ist.
Und selbst wenn nur ein Prozent aller Mörder zum Wiederholungstäter wird, ist das Risiko immer noch zu hoch.
Da geht für mich der Schutz der Unschuldigen ganz klar vor.

PS: Saufen gehen? Klar, warum nicht? :D

Blechreder
31.07.2003, 09:10
Original geschrieben von Dracer

Also solange man nicht hergeht und ihm die Daumenschrauben schonmal vorsorglich anlegt, sollte der Druck aushaltbar sein.
Selbst wenn (was ich bezweifle, weil die Androhung dann ihren Zweck nicht erfuellen kann), ist auch psychologische Folter (bzw. die Androhung von Folter) allein schon durch Artikel 1(1) GG (sowie diverse internationale Menschenrechtskonventionen, die von der BRD ratifiziert wurden) ausgeschlossen.
Davon abgesehen gibt es im diskutierten Fall eine klar dokumentierte Anweisung des Vize-Polizeipraesidenten, die angedrohte Folter auch tatsaechlich ausfuehren zu lassen.

Original geschrieben von Dracer
Abgesehen davon heiligt der Zweck eben manchmal die Mittel.
"Das Folterverbot im nationalen wie im internationalen Recht gilt absolut. Die bei der Folter frontal angegriffene Würde des Menschen ist nicht "abwägbar" gegen andere Rechtsgüter."
(http://www.graswurzel.net/news/folter.shtml)

Mich erschuettert immer noch, dass ueber solche Ideen ueberhaupt kontrovers diskutiert wird.

Links: http://www.graswurzel.net/279/folter.shtml
http://www.humboldt-forum-recht.de/4-2002/Seite3_.html

gonzo
31.07.2003, 09:20
Original geschrieben von Blechreder

Mich erschuettert immer noch, dass ueber solche Ideen ueberhaupt kontrovers diskutiert wird.

ja, das geht mir auch so.
bei manchen leuten hat man ja direkt den eindruck, sie wünschten sich wieder den mittelalterlichen pranger zurück. damit das volk dem monster mal zeigen kann, was es von ihm hält... :rolleyes:

dieses rachebedürfnis finde ich fast ebenso verachtenswert, wie solche taten.

Blechreder
31.07.2003, 09:26
Der "Zivilisationslack" ist offensichtlich duenner, als ich vor einiger Zeit noch geglaubt hatte.

Kenwilliams
31.07.2003, 09:49
Original geschrieben von Lykanthrop

Zum Rest: da gehen unsere Meinungen wohl auseinander! Die Tat war sicher kalt geplant und grausam, aber eben ein Einzelfall, dabei denke ich doch, dass das Prinzip der "2. Chance" oder der Rehabilitation oder wie immer man es nenen will, greifen sollte...

Wieviele muß er denn Umbringen, bis du ihn endgültig wegsperren würdest? Ich glaube auch nicht, daß er es jemals wieder tun würde, wenn er freigelassen würde. Nur soll so ein Urtail ja auch immer abschreckende Wirkung haben. Und wenn so ein (Un-)Mensch (überspitzt ausgedrückt) nur einen Klaps auf die Finger bekommt, ist das doch eine Einladung an Nachamer. Deshalb sage ich: Für immer wegsperren solche Leute. Daß andere Idioten sich sowas gar nicht erst wagen, weil sie meinen, daß das Risiko ja begrenzt ist.


Original geschrieben von Blechreder

Mich erschuettert immer noch, dass ueber solche Ideen ueberhaupt kontrovers diskutiert wird.


Absolut richtig. Aber, diese Sache muß in einem seperaten Verfahren geklärt werden. Folter hat nichts in der eutschen Polizei und Justitz zu suchen. Deshalb müssen alle Beteiligten bestraft werden. Es geht einfach nicht an, daß die Leute, die für das Recht da sein sollen, selbiges beugen.

ABER: Für das Urteil sehe ich da keine Relevanz. Das dreckige Mörderschwein hat doch nicht bestritten, der Täter zu sein, oder? Auch nicht nachdem der Folterverdacht da war. Also besteht an der Tat selber kein Zweifel. Was unter dem Strich nur heißen kann: Wegsperren - ohne Gnade, ohne Milde!

Blechreder
31.07.2003, 10:08
Original geschrieben von Kenwilliams
[...] Deshalb sage ich: Für immer wegsperren solche Leute. Daß andere Idioten sich sowas gar nicht erst wagen, weil sie meinen, daß das Risiko ja begrenzt ist.
Dass das Abschreckungsprinzip eine Wunschvorstellung ist, zeigt ein Blick auf die Kriminalitaetsstatistik. Gehen Verbrechen bei haerterer Sanktionierung zurueck? Sind Laender mit der haertesten vorstellbaren Strafe mit geringere Kriminalitaet gesegnet?

Original geschrieben von Kenwilliams
[...] Also besteht an der Tat selber kein Zweifel. Was unter dem Strich nur heißen kann: Wegsperren - ohne Gnade, ohne Milde!
Bleibt allerdings die Frage weshalb das Gestaendnis in diesem Fall nicht (wie allgemein ueblich) strafmildernd bewertet wurde. Die Hoechststrafe hatte sogar die Verteidigung befuerwortet. Eine plausible Begruendung fuer die geringe Wuerdigung des Gestaendnisses habe ich bisher nicht gefunden.

Original geschrieben von Kenwilliams
[...] so ein (Un-)Mensch [...] solche Idioten [...] dreckige Mörderschwein [...]
Koenntest du bitte den Stammtisch-Slang vermeiden? Danke.

Kenwilliams
31.07.2003, 10:20
Original geschrieben von Blechreder

Dass das Abschreckungsprinzip eine Wunschvorstellung ist, zeigt ein Blick auf die Kriminalitaetsstatistik. Gehen Verbrechen bei haerterer Sanktionierung zurueck? Sind Laender mit der haertesten vorstellbaren Strafe mit geringere Kriminalitaet gesegnet?


Blödsinn! Es gibt keine Statistik, die belegen würde, daß es ohne diese Abschreckung nicht schlimmer wäre. Außerdem geht es hier nicht um irgend ein Land, in dem es den Menschen so schlecht geht, daß die Konsequenzen am Ende so egal sind, weil man nur mit kriminellen Mitteln aus der Armut kommen kann.
Erst recht nicht bei diesem Typen, dem es eigentlich recht gut ging.


Original geschrieben von Blechreder


Bleibt allerdings die Frage weshalb das Gestaendnis in diesem Fall nicht (wie allgemein ueblich) strafmildernd bewertet wurde. Die Hoechststrafe hatte sogar die Verteidigung befuerwortet. Eine plausible Begruendung fuer die geringe Wuerdigung des Gestaendnisses habe ich bisher nicht gefunden.

Warum sollte es? Er hat es doch nicht freiwillig abgegeben...


Original geschrieben von Blechreder

Koenntest du bitte den Stammtisch-Slang vermeiden? Danke.

Spinnst du?

Sydney Apfelbaum
31.07.2003, 10:41
Original geschrieben von Kenwilliams
Warum sollte es? Er hat es doch nicht freiwillig abgegeben...

Doch, hat er.
Die erste Aussage wurde unter Androhung von Folter getätigt. Die war nichtig.
Beim zweiten mal vergaß man, ihn korrekt zu belehren. Ein Formfehler, der auch diese Aussage nichtig gemacht hätte.
Das dritte mal, vor Gericht und nach korrekter Belehrung, hat er wieder Angaben gemacht. Also müsste zumindest die dritte Aussage voll verwertbar sein.

Außerdem ist auch entscheidend, wie er diese Aussagen macht. Zeigt er dabei Reue (wie auch immer) usw. Aber anscheinend hat er das ja nicht getan. Und ein Geständniss KANN mildernd wirken. Ob dem so ist, entscheiden aber die Richter, und die sind auch untereinander unabhängig. Vielleicht hätte das ein anderer Richter ja mildernd berücksichtigt. Dieser hat aber die Tat (mMn korrekt) als so schwerwiegend bewertet, das das Geständnis auch nicht mehr hilft.

Blechreder
31.07.2003, 12:00
Original geschrieben von Kenwilliams
Es gibt keine Statistik, die belegen würde, daß es ohne diese Abschreckung nicht schlimmer wäre.
Darf ich aus deinem

Original geschrieben von Kenwilliams
Blödsinn!
schlussfolgern, dass eine Statistik existiert, die belegt, dass es ohne diese Abschreckung schlimmer waere?
Oder ist das eben nur Wunschdenken, die Vorstellung (Gewalt-)Verbrechen waeren unter genauester Abwaegung aller Vor- und Nachteile rational geplante Taten.
Fuer schwerwiegende Eingriffe in das Leben von Individuen haette ich halt gerne eine ueberpruefbar nachgewiesene "Kosten"-"Nutzen"-Analyse.
Sind z.B. nach der letzten Verschaerfung des Strafrechts im Bereich der Sexualdelikte diese ruecklaeufig?

Original geschrieben von Kenwilliams
Warum sollte es? Er hat es doch nicht freiwillig abgegeben...
Dann waere nach deiner Argumentation also die Folterandrohung folgenlos geblieben und die damit erzielten Resultate gerichtsfest? :eek:
Ansonsten hat Sidney das bereits beantwortet (und dankenswerterweise erlaeutert).

Original geschrieben von Kenwilliams
Spinnst du?
Mit Sicherheit nicht.
Bist du heute schlecht gelaunt? Weshalb kannst du nicht, wie ich das sonst von dir gewohnt bin, ueber Straftaeter auf einer sachlichen Ebene diskutieren, sondern musst ihn nach dem Vorbild des Boulevards seiner Menschlichkeit entkleiden?

Do'Mors
31.07.2003, 13:19
Was Abschreckung bringt, lässt sich wohl am Besten am Beispiel der Todesstrafe zeigen:
In Amerika stagnierte die Mordrate in den Bundesstaaten wo die Todesstrafe erhalten blieb oder stieg noch höher an!
Während in Ländern wo die Todesstrafe abgeschafft wurde (z.B. Kanada ) sank sie sogar! Was können wir hierraus schließen? :kratz:

Uwe Schweiner
31.07.2003, 13:34
Magnus G gehört erschossen, zuvor jedoch mit heissen Stäben aus Metall gequält. Sorry, aber das ist MEINE Meinung.

Uwe

snow
31.07.2003, 13:41
So eine 'Meinung' öffentlich kund zu tun, würde mir auch leid tun ...

Dou
31.07.2003, 13:46
Original geschrieben von snow
So eine 'Meinung' öffentlich kund zu tun, würde mir auch leid tun ...

Dir würde es leid tun, öffentlich eine von Emotionen bestimmte Meinung kund zu tun?
Es gibt eben Fälle, da können manche nicht einfach so kühl und herzlos sein wie du.

Emotionen machen den Menschen aus. Warum sich also schämen, wenn man so etwas sagt?

Dou:zaehne:

Uwe Schweiner
31.07.2003, 13:47
Kind, weisst du überhaupt was du von dir gibst? Weisst du denn wer MAgnus G ist? Nein, es ist kein lustiger Hexenmagier deiner Fantasywelt, sondern ein eiskalter Verbrecher der hingerichtet gehört....denke mal über die Opfer nach, bevor du die Tastatur zu betätigen wagst!

kylennep
31.07.2003, 13:51
Kein Mensch hat es verdient mit heißen Stäben gequält zu werden.

Und wenn man Magnus G, schon so quält, was macht man dann mit Leuten wie Hitler oder so, die ganze Religionen, Nationalitäten auslöschen wollten?

snow
31.07.2003, 13:57
Original geschrieben von Uwe Schweiner
Kind, weisst du überhaupt was du von dir gibst? Weisst du denn wer MAgnus G ist? Nein, es ist kein lustiger Hexenmagier deiner Fantasywelt, sondern ein eiskalter Verbrecher der hingerichtet gehört....denke mal über die Opfer nach, bevor du die Tastatur zu betätigen wagst!

Hör mal Kleinkind, an Deiner Stelle würde ich mal versuchen, eine Person aufzutreiben, die Dir den Gebrauch Deines Hirnes erklärt.
Wenn Du emotionale Probleme hast, stampf mit dem Fuß auf oder hau Deinen Kopf vor die Wand, bevor Du hier so rum pöbelst.

Sydney Apfelbaum
31.07.2003, 13:59
@snow und schweiner

Bleibt mal ein bißchen locker, bevor das hier ausartet. Kann jeder seine Meinung vertreten, Pöbeln muß aber nicht sein.

L.N. Muhr
31.07.2003, 14:04
au fein, mal wieder ein vertreter der todesstrafe im board. :(

snow
31.07.2003, 14:29
Syd,
schon gut, aber alles lasse ich mir hier auch nicht gefallen.

ln,
wenn's nur das gewesen wäre, aber wenn Leute jetzt schon nach der Folter als Bestrafung rufen, sind die Grenzen selbst meines Zynismus' erreicht.

Foxx
31.07.2003, 16:54
@ Blechreder: Magnus G. wurde keinerlei Leid angetan genaugenommen hat niemand - mit trauriger Ausnahme seines Opfers, das er drei Minuten lang erstickt hat - Schaden davon getragen, schon gar keinen körperlichen. Der durchaus extrem, wichtige Artikel 1.1 wird immer wieder gerne für jeden Scheiß bemüht, aber ob man davon reden kann, dass die Würde von Magnus G. verletzt wurde ist für mich zweifelhaft.

Davon abgesehen gibt es im diskutierten Fall eine klar dokumentierte Anweisung des Vize-Polizeipraesidenten, die angedrohte Folter auch tatsaechlich ausfuehren zu lassen.
Das hör ich allerdings zum ersten mal. genaueres? Wurde die Anweisung in Gegenwart von Gäfgen gegeben?

BTW: wenn Zivilisation für dich heißt, lieber ein Kind sterben zu lassen, als dessem Mörder unschöne Dinge zu sagen, dann bin ich freiwillig ein Neandertaler.

@ gonzo: ich weiß nicht ob du mich meinst, aber ich habe weder den Pranger gefordert, noch hege ich Rachegefühle.


Zur Geständnisdebatte: Natürlich führt nicht jedes Geständnis zu mildernden Umständen, maßgeblich ist, ob der Geständige Reue zeigt. Gäfgen hingegen hat sich die meiste Zeit wie ein Prolet aufgeführt, von Reue keine Spur. Warum also sollte ein Geständnis strafmildernd wirken? Wenn jemand stolz auf seine Tat ist, und sie deswegen rausposaunt, gibt das dann auch mildernde Umstände? :tozey:

@ Schweiner:
Was du forderst wäre wirkliche Folter, wenn es sowas bei uns gäbe könnten wir uns gleich in eine ganze Reihe arabischer Länder und der Türkei einordnen. :nonono2:
Das einzige was du erreichst, ist dich auf das Niveau des Täters zu begeben.

@ snow: bleib ruhig. das ist es gar nicht wert.

Lykanthrop
31.07.2003, 17:09
@Dracer: Das aber die Androhung von Folter genauso verboten und zu ahnden wie die Durchführung der Folter selbst ist, scheint dir immer wieder zu entfallen?

Außerdem zeigte Gäfgen doch in seinem Schlusswort Reue, wenn mich jetzt nicht alles täuscht?

Diese "Polizeihörigkeit", die einige hier an den tag legen finde ich ganz schön bedenklich, sehr oft nimmt sich die Polizei nämlich Unverschämtheiten und Rechtsbrüche heraus, ich spreche hier auch aus eigener Erfahrung und in 99% aller Fälle kommen Polizisten damit auch noch ungeschoren davon...wie scheinbar auch im Fall Gäfgen!

Zyklotrop
31.07.2003, 17:34
Original geschrieben von L.N. Muhr
au fein, mal wieder ein vertreter der todesstrafe im board. :(

Die wäre in diesem Falle das einzig Richtige. Warum diese Mordbestie noch jahrzehntelang durchfüttern?

Torsten B. Abel
31.07.2003, 18:16
Original geschrieben von snow
Hör mal Kleinkind, an Deiner Stelle würde ich mal versuchen, eine Person aufzutreiben, die Dir den Gebrauch Deines Hirnes erklärt.
Wenn Du emotionale Probleme hast, stampf mit dem Fuß auf oder hau Deinen Kopf vor die Wand, bevor Du hier so rum pöbelst.

Sieh dir mal seine anderen Beiträge von heute an... Little boy's got a brand new toy... :tozey:

L.N. Muhr
31.07.2003, 19:11
Original geschrieben von Zyklotrop


Die wäre in diesem Falle das einzig Richtige. Warum diese Mordbestie noch jahrzehntelang durchfüttern?

du bringst ihn eigenhändig um?

an meinen händen jedenfalls soll kein blut kleben, auch nicht das von mördern! das ist eine frage der ehre und moral.

Krustowsky
31.07.2003, 20:41
Original geschrieben von Uwe Schweiner
Magnus G gehört erschossen, zuvor jedoch mit heissen Stäben aus Metall gequält. Sorry, aber das ist MEINE Meinung.

Uwe

Du gehörst einfach nur gesperrt, dass ist alles.

Koenig Kups
31.07.2003, 20:45
Sperren für eine (wenn auch blödsinnige) Meinungsäußerung? Sind wir hier in den USA?

Thundercracker
31.07.2003, 20:52
Original geschrieben von Dracer
@ Blechreder: Magnus G. wurde keinerlei Leid angetan genaugenommen hat niemand - mit trauriger Ausnahme seines Opfers, das er drei Minuten lang erstickt hat....

Übrigens erstaunlich wie wenig Aufmerksamkeit bei solchen Tragödien die Opfer und ihre Angehörigen bekommen. Naja, diskutiert mal schön über den armen Magnus weiter....

PS: Todesstrafe läßt sich mit der durchaus Demokratie vereinbaren! Das demokratische Texas macht es doch vor!

Krustowsky
31.07.2003, 20:52
Original geschrieben von Koenig Kups
Sperren für eine (wenn auch blödsinnige) Meinungsäußerung? Sind wir hier in den USA?

Naja, zurechtweisen würde auch reichen.

Aber Du, mein König, kannst ja auch leicht übertreiben, wenn Du Dich über menschenfeindliche Äusserungen aufregst. ;)

Koenig Kups
31.07.2003, 20:54
Original geschrieben von Krustowsky
Aber Du, mein König, kannst ja auch leicht übertreiben, wenn Du Dich über menschenfeindliche Äusserungen aufregst. ;)

In der Tat. Aber ich würde auch für menschenfeindliche Äußerungen niemanden sperren. Allerhöchstens mal ordentlich verhauen, wenn ich ihn treffe. ;)

Foxx
31.07.2003, 21:26
Original geschrieben von Lykanthrop
@Dracer: Das aber die Androhung von Folter genauso verboten und zu ahnden wie die Durchführung der Folter selbst ist, scheint dir immer wieder zu entfallen?
Nein, aber ich muss es ja nicht gutheißen, oder?


Außerdem zeigte Gäfgen doch in seinem Schlusswort Reue, wenn mich jetzt nicht alles täuscht?
Ich kenne das Schlusswort nicht, und lasse mich gerne eines besseren belehren. Wenn ich mich aber durchgehend wie ein Idiot aufführe und erst am Ende ein paar unterwürfige Sätze ablasse, kann man sich ausrechnen wie ernst zu nehmen das ist.


Diese "Polizeihörigkeit", die einige hier an den tag legen finde ich ganz schön bedenklich, sehr oft nimmt sich die Polizei nämlich Unverschämtheiten und Rechtsbrüche heraus, ich spreche hier auch aus eigener Erfahrung und in 99% aller Fälle kommen Polizisten damit auch noch ungeschoren davon...wie scheinbar auch im Fall Gäfgen!
Warum wird einem im diesen Forum immer etwas anderes unterstellt, als man sagt??? Ich bin der Polizei nicht hörig, und ich weiß, dass es jede Menge Missstände bei polizeilichen handlungen gibt (so werden z.B. immer wieder Leute bei Festnahmen grundlos körperlich misshandelt - etwas was ich wesentlich schlimmer finde!!).
Ich beziehe mich ja lediglich auf diesen speziellen Fall - was ich glaub ich zum vierten mal wiederhole.


Original geschrieben von Thundercracker


Übrigens erstaunlich wie wenig Aufmerksamkeit bei solchen Tragödien die Opfer und ihre Angehörigen bekommen. Naja, diskutiert mal schön über den armen Magnus weiter....
Genau das war meine Intention, als ich das obige kursiv gesetzt habe.


PS: Todesstrafe läßt sich mit der durchaus Demokratie vereinbaren! Das demokratische Texas macht es doch vor!
Genaugenommen ist die Todesstrafe auch im Freistaat Bayern erlaubt - es gibt nur kein Delikt, auf das sie steht ;)
Ob das gutzuheißen ist, steht auf einem anderen Blat.... :tozey:

Csar
31.07.2003, 21:49
Original geschrieben von L.N. Muhr
au fein, mal wieder ein vertreter der todesstrafe im board. :( Will jetzt keine Diskussion über den Sinn der Todesstrafe starten, aber was ist denn dagegen einzuwenden?
Und was soll diese dümmliche Aussage von dir?
Kann nicht jeder selbst entscheiden ob er für oder gegen sie ist? :rolleyes:

Thundercracker
31.07.2003, 21:52
Original geschrieben von Dracer

Genau das war meine Intention, als ich das obige kursiv gesetzt habe.



War jetzt auch nichts gegen Dich, das fiel im ganzen Thread auf. :)

Csar
31.07.2003, 21:56
Original geschrieben von Lykanthrop
Die Tat war sicher kalt geplant und grausam, aber eben ein Einzelfall, dabei denke ich doch, dass das Prinzip der "2. Chance" oder der Rehabilitation oder wie immer man es nenen will, greifen sollte... :eek: Ich glaub ich les nicht richtig!! Ja lasst die Dreckskerle (Pardon, Herr Blechreder, für meine Ausdrucksweise!) wieder raus ausm Knast, denn sie "verdienen" ja eine zweite Chance! Nenn mir einen Grund, warum man eiskalten Mördern wie dem eine zweite Chance geben sollte....

Original geschrieben von Lykanthrop
...bin gerade nach Hause gekommen und ziemlich betrunken Das erklärt einiges. :)

Foxx
31.07.2003, 21:58
Ich wollte nur nochmal betonen, dass ich deiner Meinung bin :D

stryx
31.07.2003, 22:37
Original geschrieben von Do'Mors
Was Abschreckung bringt, lässt sich wohl am Besten am Beispiel der Todesstrafe zeigen:
In Amerika stagnierte die Mordrate in den Bundesstaaten wo die Todesstrafe erhalten blieb oder stieg noch höher an!
Während in Ländern wo die Todesstrafe abgeschafft wurde (z.B. Kanada ) sank sie sogar! Was können wir hierraus schließen? :kratz:

Dass die Ceteris-paribus-Bedingung nicht erfüllt ist...

Blechreder
01.08.2003, 07:34
Original geschrieben von Dracer
Magnus G. wurde keinerlei Leid angetan [...]
Es wurde versucht seinen Willen zu brechen, seine Menschenwuerde wurde verletzt.

Original geschrieben von Dracer
[...] Der durchaus extrem, wichtige Artikel 1.1 wird immer wieder gerne für jeden Scheiß bemüht, aber ob man davon reden kann, dass die Würde von Magnus G. verletzt wurde ist für mich zweifelhaft.
Folter (sowie die Androhung von Folter) ist durch diverse internationale und nationale Konventionen als Verstoss gegen die Menschenwuerde kalssifiziert. Wo siehst du da einen Ermessensspielraum?

Original geschrieben von Dracer
Das hör ich allerdings zum ersten mal. genaueres?
"Medienberichten zufolge hat Daschner einen schriftlichen Aktenvermerk angelegt. Darin ist festgehalten, dass er die Anweisung gegeben habe, dem Mordverdaechtigen Magnus G. mit Folter zu drohen und diese notfalls auch anzuwenden [...]" (http://www.nadeshda.org/foren/cl.initiativen.ai/p26s40a20.html)
Siehe auch hier (http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/95470D802BB95222C1256D360031AC31?Open) und hier (http://www2.amnesty.de/C1256A380047FD78/0/8C71AF70BC646EB7C1256D3300371540?Open&Highlight=2,Metzler)

Original geschrieben von Dracer
Wurde die Anweisung in Gegenwart von Gäfgen gegeben?
Soweit ich das einschaetze nicht. Wofuer soll das von Relevanz sein?

Sydney Apfelbaum
01.08.2003, 07:49
Original geschrieben von Blechreder
Soweit ich das einschaetze nicht. Wofuer soll das von Relevanz sein?

Wenn Gäfgen garnichts von dieser Foltergeschichte wusste, kann sie ihn auch nicht beeinflusst haben. Und darauf kommt es ja bei der Bewertung des Geständnisses an.

flo
01.08.2003, 09:00
Original geschrieben von Do'Mors
In Amerika stagnierte die Mordrate in den Bundesstaaten wo die Todesstrafe erhalten blieb oder stieg noch höher an!
Während in Ländern wo die Todesstrafe abgeschafft wurde (z.B. Kanada ) sank sie sogar! Was können wir hierraus schließen? :kratz:
Daraus läßt sich garnichts schliessen, weil solche Zusammenhänge nicht frei von internen Validitäten wie Drittvariablen oder scheinkorrelationen sind.

Nicht alles ist mit Zitaten aus Büchern erklärbar !

Blechreder
01.08.2003, 09:51
Original geschrieben von Sydney Apfelbaum
Wenn Gäfgen garnichts von dieser Foltergeschichte wusste, kann sie ihn auch nicht beeinflusst haben. Und darauf kommt es ja bei der Bewertung des Geständnisses an.
Die dokumentierte Anweisung, den Tatverdaechtigen mit Folter zu bedrohen und diese gegebenfalls auch durchzufuehren wurde vom Vize-Polizeipraesidenten Daschner an die ermittelnden Beamten erteilt. Die haben diese Anweisung dann umgesetzt, d.h. dem Tatverdaechtigen die Folter angedroht.
Daschner hat das nicht selber gemacht, sondern seine Untergebenen dazu angewiesen.

Ich hatte die Frage so verstanden, dass sie sich ausschliesslich auf den "neuen Fakt" der tatsaechlichen Ausfuehrung der Folter bezog.
Das halte ich fuer irrelevant, weil (a) bereits die Androhung von Folter untersagt ist und (b) fuer den Tatverdaechtigen ausschliesslich die Glaubwuerdigkeit der Drohung massgeblich ist (ob sie tatsaechlich umgestzt werden wird, ist fuer ihn nicht erkenntlich).

mausman
01.08.2003, 12:21
Hallo Dracer,

Sorry, daß ich Deinen Beitrag nicht schon früher beantworte, aber gestern hatte ich dazu einfach keine Lust.
Also:

Auf mein Frage, ob die Folterdrohung gerichtlich untersucht werden sollte antwortest Du

Original geschrieben von Dracer

Man müsste es für zukünftige Fälle klären, ja.

Abgenommen die Fotlerdrohung bliebe straffrei, dann ist diese Waffe trotzdem für zukünftige Fälle für immer stumpf. So gut wie jeder Straftäter wird dann wissen, daß die Polizei mit Folter drohen darf (und als Konsequenz dann auch muß), aber eine tatsächliche Durchführung der angedrohten Folterung bleibt ja verboten. Die Folterdrohung ist damit nutzlos, es sei denn man erlaubt auch die Durchführung der Folter. Wenn jedoch Folter als Vernehmungsmittel erlaubt ist, ist es damit automatisch die Pflicht des Verhörenden sie auch einzusetzen, wenn nichts anderes mehr hilft. Sonst könnte man ihm ja den Vorwurf machen, er hätte nicht alle erlaubten Mittel eingesetzt.
Wenn ich Deine vorangegangenen Beiträge richtig verstanden habe, bist auch Du gegen eine Erlaubnis (und damit Verpflichtung) zu tatsächlichen Folterdurchführung.
Und wenn nur die Folterdrohung straffrei bleibt, die Durchführung jedoch nicht, ist dieses Mittel vermutlich nicht mehr tauglich. Es mag ein einziges mal funktioniert haben, aber nun ist es verbraucht.

Das waren ein paar Gedanken zur Folterdrohung.
Kommen wir nun zu dem Geständnis, daß mit der Folterdrohung selbst nicht mehr viel zu tun hat.
Ich meinte, daß, wenn durch ein Geständis nicht mehr automatisch eine Strafminderung zu erwarten sei, es unter bestimmten Umständen dumm wäre ein Geständnis abzulegen. Du meintest dazu.

Original geschrieben von Dracer

Aber gerne ;)
In den meisten Fällen wirkte sich bisher ein Geständnis strafmildern aus. In diesem einen nicht. Warum sollten sich plötzlich alle Anwälte, Richter und sonstige Juristen nur nach diesem einen Fall bei ihren Überlegungen richten, und nicht nach den hunderten, in denen es anders lief?
Weil nun ein Präzedenzfall vorliegt. Wenn ich mich richtig entsinne, hieß es in der Urteilsbegründung, Herr Gäfgen hätte seine Reue so gut gezeigt, wie er es konnte, aber bei manchen Fällen helfe auch die heftigste Reue nichts. (nagelt mich bitte nicht drauf fest, hat irgendwer einen Link auf die Urteilsbegründung ?)
Das bedeutet dann also, daß bei besonders grausamen Morden, wie eben diesem, eine Reue nicht ins Gewicht fällt. Wenn ich also eines grausamen Mordes angeklagt bin, der ähnlich wie der Fall von Metzler gelagert ist, darf ich nicht gestehen, es ist klüger wenn ich mich auf das weiter oben genannte "Vabanque-Spiel" einlasse.
So sehe ich das zumindest.

Du hast an einer Stelle die Frage gestellt, ob es besser ist ein Kind sterben zu lassen, als den Mörder zu foltern.

Eine schreckliche Frage, von der ich am liebsten verschont bleiben würde. Zumal ich nicht in der Situation der Angehörigen bin, und nicht ich es bin, der irgendwo sterbend auf seine Rettung hofft. Trotzdem möchte ich mich um eine Antwort nicht drücken, auch wenn sie vielen, insbesondere den Angehörigen und Freunden des kleinen Jakob, als blanker Hohn erscheinen muß.

Ich bin mit dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Meinung. Das Folterverbot ist absolut. Es gibt keinen Notstand, der Folterungen rechtfertigen könnte. Ich bin gegen die Folter, auch wenn die Welt dabei untergeht. (Wie gesagt, das ist leicht dahergeredet, wenn man es nicht selbst ist, der gerade erstickt, weil man nicht gefunden wird.)

Also, meine grausame Antwort auf Die grausame Wahl vor die Du uns mit Deiner Frage gestellt hast ist, auch wenn meine Finger das fast nicht tippen wollen: Ja, es ist besser, daß wir ein Kind sterben lassen, als daß wir uns zum Mittel der Folter niederlassen.

Do'Mors
01.08.2003, 12:43
Original geschrieben von Dou


Dir würde es leid tun, öffentlich eine von Emotionen bestimmte Meinung kund zu tun?
Es gibt eben Fälle, da können manche nicht einfach so kühl und herzlos sein wie du.

Emotionen machen den Menschen aus. Warum sich also schämen, wenn man so etwas sagt?

Dou:zaehne:

Man sollte seine Gefühle nicht seine Handlungen Diktieren lassen, das ist sehr gefährlich, vor allem im Juristischen Dingen!
Am Besten sieht man es ja in Amerika, wo immer wieder viele Menschen unschuldig hingerichtet werden, weil die Emotionen der Menschen schnelle Rache wünschen, das sollte nie der Fall sein, auch wenn es jetzt im Fall Magnus G. durchaus seine Berechtigung hätte.

flo
01.08.2003, 13:01
Original geschrieben von Do'Mors

Am Besten sieht man es ja in Amerika, wo immer wieder viele Menschen unschuldig hingerichtet werden, weil die Emotionen der Menschen schnelle Rache wünschen,
wieder mal Aussagen ohne Belege, abgesehen von der Todesstrafe haben wir auch hier viele unschuldig Verurteilte,
und schnelle Rache aka Lynchjustiz gibt es nicht mal mehr in Texas ( zumindest selten)

Do'Mors
01.08.2003, 13:09
Original geschrieben von flo

wieder mal Aussagen ohne Belege, abgesehen von der Todesstrafe haben wir auch hier viele unschuldig Verurteilte,
und schnelle Rache aka Lynchjustiz gibt es nicht mal mehr in Texas ( zumindest selten)

Aussagen ohne Belege? Lies mal Stupid White Men, oder Recherchier mal über Todesstrafe, du glaubst gar nicht wieviele solcher Fälle es gibt. Hier ein guter Link: http://www.todesstrafe.de

flo
01.08.2003, 13:18
Original geschrieben von Do'Mors


Aussagen ohne Belege? Lies mal Stupid White Men, oder Recherchier mal über Todesstrafe, du glaubst gar nicht wieviele solcher Fälle es gibt.
und...?
Es geht ja nicht um die Todesstrafe an sich gerade, sondern um die Verurteilung Unschuldiger, und da haben wir auch mehr als genug, nur sitzen unsere jahrzentelang im Knast.
Und SWM als Quellenangabe...:muede:

kylennep
01.08.2003, 13:19
Ging es in diesem Thread nicht mal um Magnus G.? :kratz:

Übrigens, die Putzfrauen Mörder (3 Putzfrauen mit Kopfschüssen hingerichtet) sind auch zu über 15Jahren lebenslänglich verknackt worden.

Scheint, als ginge in Deutschland ein Trend hin zu härteren Strafen?!


Original geschrieben von flo
Und SWM als Quellenangabe...:muede:

Da muß ich flo leider recht geben, stupid white men ist gute Literatur, aber nicht wirklich unparteisch ;)

mausman
01.08.2003, 13:23
Original geschrieben von Do'Mors


Aussagen ohne Belege? Lies mal Stupid White Men, oder Recherchier mal über Todesstrafe, du glaubst gar nicht wieviele solcher Fälle es gibt. Hier ein guter Link: http://www.todesstrafe.de

Ich guck selbst hin und wieder ins Todesstrafenforum. Soweit ich weiß, ist tatsächlich noch kein einziger Fall belegt, in dem die Unschuld eines Hingerichteten nachträglich eindeutig nachgewiesen wurde.
Das leigt nun nicht unbedingt daran, daß so eine ungerechtfertigte Hinrichtung nicht schon mal passiert wäre, sondern wohl viel mehr daran, daß nach einer Hinrichtung alle Akten unter Verschluß kommen, so daß eine Nachforschung eigentlich nicht mehr möglich ist.

Aller dings kommt es immer mal vor, daß Unschuldige nach vielen Jahren Haft im Todestrakt endlich entlassen werden, was für Todesstrafenbefürworter gerne als Beweis hergenommen wird, daß das System funktioniert.

Wasserdichter Nachweis hin oder her, ich kann eigentlich nicht glauben, daß jeder einzelne der unschuldig im Todestrakt sitzt auch noch rechtzeitig zu seinem Recht kommt und freigelassen wird. Ich halte es für wahrscheinlich, daß bereits Unschuldige durch die Todesstrafe umkamen. Beweisen kann ich das freilich nicht.

Do'Mors
01.08.2003, 13:28
Original geschrieben von flo

und...?
Es geht ja nicht um die Todesstrafe an sich gerade, sondern um die Verurteilung Unschuldiger, und da haben wir auch mehr als genug, nur sitzen unsere jahrzentelang im Knast.
Und SWM als Quellenangabe...:muede:

Das hast du zwar nebenbei gesagt, aber als erstes hast du mich hingewiesen, dass meine Aussagen ohne Belege sind.
Auf die Todesstrafe habe ich bewußt hingewiesen, da es nunmal dort die schärfsten Fälle gibt!
Und zu SWM: Im Kapitel "Los killt die weißen" wurden einige Fälle aufgezeigt die tatsächlich passiert sind, soviel dazu! :muede:

Krustowsky
01.08.2003, 13:32
Ein Fall, den ich grade sehr interessant finde.

" Es begann alles am 5. Mai 1993. An diesem Tag wurden in West Memphis, Arkansas drei kleine 8-jährige Jungen auf bestialische Art und Weise umgebracht - der oder die Mörder fügten den Kindern nicht nur unzählige Stichwunden zu, sondern misshandelten sie auch und kastrierten sogar einen der Jungen. Die Polizei, die in dem kleinen amerikanischen Städtchen mit derartig extremen Fällen bisher noch nicht in Berührung gekommen war und dementsprechend auch über keinerlei Erfahrung in dieser Hinsicht verfügte, ließ bei der Sicherung der Mordstelle leider keinerlei Sorgfalt walten, was zur Folge hatte dass neben den Polizisten auch zahlreiche Einwohner und Schaulustige aus der Umgebung die Tatortstelle begutachteten, eine wirkliche Spurensicherung fand nie statt. Dafür hatte man aber schon ziemlich bald einen Verdächtigen: Damien Echols, ein Jugendlicher aus der Gegend der den Sicherheitsbeamten dort schon seit längerem ein Dorn im Auge war.

Warum die Wahl ausgerechnet auf Echols fiel, obwohl praktisch nichts gegen ihn vorlag, ist leicht erklärt - der junge Mann unterschied sich mit seiner dunklen Kleidung, seiner zurückgezogenen Art und Weise und seinem Musikgeschmack doch deutlich vom amerikanischen Durchschnitts-Kleinstadtbürger. Das ganze ging soweit, dass im Prozess, der gegen ihn geführt wurde, sogar Beweisstücke wie schwarze Band-Shirts und CDs von Pink Floyd vorgebracht wurden, die Echols zu der Tat und zur Gründung eines satanischen Kultes - für den natürlich ebenfalls keine Beweise existieren - getrieben haben sollen.

Obwohl die Anschuldigungen jeder Grundlage entbehrten hatten sich die Einwohner von West Memphis schnell darauf geeinigt dass man den Schuldigen gefunden hatte, unzählige Personen meinten plötzlich sich erinnern zu können, wie Echols in ihrer Gegenwart von geplanten Morden und dergleichen mehr gesprochen haben soll. Dass die einzelnen Aussagen sich dabei zum Teil deutlich widersprachen und offensichtlich erfunden sein mussten hielt auch die lokale Presse nicht davon ab, Echols zum bestialischen Mörder zu erklären.

Da aber selbst in den USA derartige Vermutungen nicht ausreichen um einen Menschen zum Tode zu verurteilen musste ein wirklicher "Beweis" gefunden werden - und diesen hatte die Polizei bald in Form des 17-jährigen und geistig behinderten Jessie Miskelley. Nachdem der Junge satte 12 Stunden ununterbrochen von der Polizei befragt worden war sagte er schließlich aus, dass Echols die Tat begangen habe - und er selber sowie ein weiterer Jugendlicher Jason Baldwin ihm dabei geholfen hätten. Obwohl Miskelley also stundenlang der Polizei ausgeliefert war wurden nur wenige Minuten der Befragung aufgezeichnet, keiner außer den Anwesenden weiß also wirklich, was in diesen zwölf Stunden genau passierte. Experten, die sich mit de Fall ausgiebig befasst haben, sind aber zum Teil zu dem Schluss gekommen, dass Jessie offensichtlich bei der Befragung manipuliert wurde und schließlich genau das sagte, was die Polizei von ihm hören wollte. Ähnliche Schlüsse lässt auch eines der wenigen Fotos des Verhörs zu, auf dem in einer Ecke des Befragungszimmers ein Baseballschläger zu sehen ist - offensichtlich wurde hier durch ein paar "Hilfsmittel" nachgeholfen, dass der Junge mit einem IQ von 72 den Beamten wirklich die Antworten lieferte, die für einen Gerichtsprozess benötigt wurden.

Es kam zum Prozess, bei dem alle drei angeklagten Jugendlichen verurteilt wurden. Mittlerweile hat sich allerdings eine breite Öffentlichkeit dieses offensichtlich nicht unter fairen Gesichtspunkten abgelaufenen Gerichtsprozesses angenommen, der Fernsehsender HBO sendete unter anderem zwei Reportagen, die letztendlich auch Auslöser für Henry Rollins waren, sich diesen Jugendlichen anzunehmen."

http://www.wasteofmind.de/stories/texte02/wm3.shtmlhttp://www.wasteofmind.de/stories/texte02/wm3.shtml

flo
01.08.2003, 13:36
Original geschrieben von Do'Mors


Das hast du zwar nebenbei gesagt, aber als erstes hast du mich hingewiesen, dass meine Aussagen ohne Belege sind.
Auf die Todesstrafe habe ich bewußt hingewiesen, da es nunmal dort die schärfsten Fälle gibt!
Und zu SWM: Im Kapitel "Los killt die weißen" wurden einige Fälle aufgezeigt die tatsächlich passiert sind, soviel dazu! :muede:
Was soll ich sagen, deine ganze Posterei beruht auf irgendwelchen Bücher-Zitaten, die du abtippst :weissnix:

Do'Mors
01.08.2003, 13:39
Einen Fall gibt es mal sicher:

Timothy Baldwin
In einem Interview mit der britischen Zeitung "The Observer" gab
Howard Marsellus, Vorsitzender des Begnadigungs- und Berufungsausschusses
von Louisiana von 1984 bis 1986, offen zu, dass
Entscheidungen für oder gegen eine Begnadigung von politischem
Druck beeinflußt werden.
Marsellus ist noch heute zutiefst betrübt darüber, dass er im Falle
des 1984 hingerichteten Timothy Baldwin möglicherweise die
Tötung eines Unschuldigen zugelassen hat. „Ich hatte nicht den
Mut, auf der Grundlage meiner Gefühle oder Ansichten abzustimmen.
Ich ergab mich dem Prestige und der Macht, den Dingen,
die meinen Job begleiteten. Ich wusste, was der Gouverneur, der
Mann, der mich ernannt hatte, wollte: keine Begnadigungsempfehlung
für Todesstrafenfälle.“
Baldwin wurde der Ermordung einer älteren Frau im Jahre 1978
für schuldig befunden. Nach dem Verfahren machten seine Anwälte
eine Hotelrechnung ausfindig, die belegte, dass er sich in der
Mordnacht Hunderte von Meilen entfernt in einem anderen Bundesstaat
aufhielt.
Die Hauptzeugin der Anklage gegen Baldwin war seine Freundin
Marilyn Hampton, die für ihre Beteiligung am Mord eine
lebenslange Haftstrafe, aber nicht die Todesstrafe erhielt. Der
Gouverneur von Louisiana besuchte Hampton im Gefängnis, bevor
er den Hinrichtungsbefehl für Baldwin unterzeichnete. Marsellus ist
der Ansicht, dass mit dem Besuch durch die Inaussichtstellung von
Vorteilen sichergestellt werden sollte, dass Hampton bei ihrer
ursprünglichen Zeugenaussage bleiben würde. Baldwin wurde
wenig später hingerichtet. Zwei Monate danach erhielt der Begnadigungs-
und Berufungsausschuß Hamptons Akte mit dem Vermerk
„Beschleunigen“. Nach Verbüßung von sieben Jahren einer
lebenslangen Haft für Mord ersten Grades wurde Hampton auf
freien Fuß gesetzt.
Marsellus war Zeuge der Hinrichtung von Baldwin und erinnert
sich deutlich an jene Nacht: „Er sah mir ins Gesicht und sagte ‚Ihr
ermordet einen Unschuldigen.‘ Und das habe ich auch getan.“

Auch gefunden unter Todesstrafe.de

flo
01.08.2003, 13:44
Original geschrieben von Do'Mors
Einen Fall gibt es mal sicher:
Auch gefunden unter Todesstrafe.de

Abtippen von irgendwelchen Zitaten :top:
und das ist bestimmt nicht der Einzige, das bestreitet ja auch keiner :weissnix:

Nur, ob 30 Jahre Zuchthaus oder 1 Giftspritze so sehr den Unterschied machen...!?!

Krustowsky
01.08.2003, 13:56
Original geschrieben von flo



Nur, ob 30 Jahre Zuchthaus oder 1 Giftspritze so sehr den Unterschied machen...!?!

Nun, den Unterschied würdest Du spätestens dann bemerken, wenn Du auf der Liege liegst und sich die Nadel in Deinen Arm bohrt.
:D

flo
01.08.2003, 13:59
Original geschrieben von Krustowsky


Nun, den Unterschied würdest Du spätestens dann bemerken, wenn Du auf der Liege liegst und sich die Nadel in Deinen Arm bohrt.
Nun, ganz so lustig ist es nicht,
nach 30 Jahre oder auch weniger ist es zumeist unmöglich das Individuum wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ein weiterer Rückfall ist meist die logische und empirische Folge

kylennep
01.08.2003, 14:03
Original geschrieben von flo


Abtippen von irgendwelchen Zitaten :top:
und das ist bestimmt nicht der Einzige, das bestreitet ja auch keiner :weissnix:

Nur, ob 30 Jahre Zuchthaus oder 1 Giftspritze so sehr den Unterschied machen...!?!

Wen ICH unschuldig wegen Mordes angeklagt werden würde, hätte ich lieber gleich am ersten tag die Spritze als 30 Jahre im Gefängnis, sofern keine Hoffnung auf Vergebung besteht :muede:

flo
01.08.2003, 14:06
Original geschrieben von kylennep


Wen ICH unschuldig wegen Mordes angeklagt werden würde, hätte ich lieber gleich am ersten tag die Spritze als 30 Jahre im Gefängnis, sofern keine Hoffnung auf Vergebung besteht :muede:
und genau das meine ich !
Für einen Riesenanteil der Gefangenen mit einer längeren Haftstrafe wäre eine Todesstrafe eine Erlösung !

Jahrzente die gleiche Zelle, deine ganze Welt ist ein Betonblock

Krustowsky
01.08.2003, 14:09
Original geschrieben von kylennep


Wen ICH unschuldig wegen Mordes angeklagt werden würde, hätte ich lieber gleich am ersten tag die Spritze als 30 Jahre im Gefängnis, sofern keine Hoffnung auf Vergebung besteht :muede:

Sagst Du jetzt, aber grau ist alle Theorie.
Ich unterstelle Dir mal, dass Du noch nie um Dein Leben bangen musstest?

Der Lebenswille der Menschen ist ziemlich gross, grösser als man allgemein so denkt.

Krustowsky
01.08.2003, 14:11
Original geschrieben von flo


Für einen Riesenanteil der Gefangenen mit einer längeren Haftstrafe wäre eine Todesstrafe eine Erlösung !


Welche Gefangenen sagen das? Oder weisst Du besser, was gut für Gefangene ist?

flo
01.08.2003, 14:12
Original geschrieben von Krustowsky


Sagst Du jetzt, aber grau ist alle Theorie.
Ich unterstelle Dir mal, dass Du noch nie um Dein Leben bangen musstest?

Der Lebenswille der Menschen ist ziemlich gross, grösser als man allgemein so denkt. Nee, ist eben nicht graue Theorie, ich arbeite z.Z. in dem Bereich und kann das eben deswegen sagen! Ab einem gewissen Zeitraum und einer weiteren Ewigkeit unter diesen Bedingungen vor Augen
schaltet der Betroffene irgendwann sein Leben ab und vegetiert nur noch vor sich hin. Und nach der Entlassung kann er nicht mehr zurück ins aktive Leben "schalten"

Do'Mors
01.08.2003, 14:14
@Flo,Kyle Ich teilte diese Ansicht auch lange, nur habe ich mein Bild nach ziemlich langer Beschäftigung mit dem Thema revidiert.
Es gibt nämlich folgenden Unterschied: Die Psychischen Qualen beim Warten im Todesstrakt sind weitaus schlimmer, und können im übrigen als Folter betrachtet werden (ein weiterer Grund gegen die Todesstrafe). Bei einem Aufenthalt im Gefängnis hat man zumindest die Hoffnung noch weiterleben zu dürfen. Sicher ist es schrecklich, aber dennoch das etwas kleinere Übel!
Btw: Die Rückfallquote bei abgesessener Haftstrafe liegt nur bei ca 3%
Ausserdem glaube ich wenn du weißt du wirst sterben, setzen bei den meisten die Überlebensinstinkte ein, sieht man auch häufig bei alten Leuten die jeden Tag jammern sie möchten Sterben weil es ihnen so dreckig geht, und wenns dann fast soweit ist, wollen sie plötzlich wieder leben!

Krustowsky
01.08.2003, 14:18
Original geschrieben von flo
Nee, ist eben nicht graue Theorie, ich arbeite z.Z. in dem Bereich und kann das eben deswegen sagen! Ab einem gewissen Zeitraum und einer weiteren Ewigkeit unter diesen Bedingungen vor Augen
schaltet der Betroffene irgendwann sein Leben ab und vegetiert nur noch vor sich hin. Und nach der Entlassung kann er nicht mehr zurück ins aktive Leben "schalten"

Und dann kannst Du beurteilen, ab wann man wen mit der Giftspritze erlöst?
Was arbeitest Du in dem Bereich? Du machst mir nicht grade den Eindruck eines Psychologen oder Sachverständigen?

flo
01.08.2003, 14:18
Original geschrieben von Do'Mors
Es gibt nämlich folgenden Unterschied: Die Psychischen Qualen beim Warten im Todesstrakt sind weitaus schlimmer, und können im übrigen als Folter betrachtet werden (ein weiterer Grund gegen die Todesstrafe). Btw: Die Rückfallquote bei abgesessener Haftstrafe liegt nur bei ca 3%

Zuerst zur Rückfallquote: die ist sicherlich geringer, weil man dazu nicht mehr in der Lage ist, aber was an Quote bezüglich Suiciden bzw. Süchten greifen, ist dann deutlich höher !

Das jahrelange Warten on Death Row sollte allerdings deutlich heruntergesetzt werden !

Do'Mors
01.08.2003, 14:32
Original geschrieben von flo

Zuerst zur Rückfallquote: die ist sicherlich geringer, weil man dazu nicht mehr in der Lage ist, aber was an Quote bezüglich Suiciden bzw. Süchten greifen, ist dann deutlich höher !



Das möchte ich garnicht bezweifeln, allerdings ist die Chance wieder ein glückliches Leben (von Normal will ich nicht sprechen) doch deutlich höher, als wenn du tot bist. Zumal man bei einer längeren Gefängnisstrafe, es zumindest es etwas bringt die Unschuld des betroffenen zu beweisen, weil zumindest etwas wiedergutmachung geschehen kann, wirklich wiedergutmachen kann man das nie!
Ausserdem wird es immer einige Menschen geben, deren Willen nicht gebrochen wird! Auf die Mehrheit treffen deine Aussagen sicher zu, doch Ausnahmen wird es immer geben!

kylennep
01.08.2003, 15:26
Hmm, nach 15 Jahren Gefängnis hast du nichts. Der Staat gibt dir ja lediglich ein Taschengeld (wenn überhaupt), im Idealfall noch 10 m² zum wohnen oder so. Das wird verdammt hart, danach wieder auf die Beine zu kommen, imho.

Do'Mors
01.08.2003, 15:29
Naja aber oft hat man ja auch Angehörige und Familie die dir helfen können!

kylennep
01.08.2003, 15:34
Hmm, so hoch wird die Zahl der Lebenslänglich verurteilten mit guten sozialen Kontakten und intakter Familie auch weider nicht sein - es gibt:

- Die, die aus einem sozialen Millieu er Unterschiht kommen
- Die, deren Familie sich von ihnen abgewandt hat wegen dem Mord
- Die, deren Familie nach 15 Jahren plus schlicht tot oder erkrankt ist, oder andere Sorgen hat
- Die, die ne glückliche Familie zu hasue warten haben

Wären also im besten Fall 25%, die restlichen 75% hätten ein Problem ;)

Do'Mors
01.08.2003, 15:35
Aber wie gesagt die Chance sein Leben wieder in Gang zu kriegen ist doch wesentlich höher als wenn du tot bist ;)

kylennep
01.08.2003, 15:36
Nicht für Buddhisten ;)

Do'Mors
01.08.2003, 15:40
Auf diese Möglichkeit möchte ich lieber nicht spekulieren, aus rein rationaler sicht ;)

kylennep
01.08.2003, 15:44
Wobei man es ja auch so sehen kann: Die chance sein Leben NICHT in denGriff zu kriegen und elendig zu verrecken, ist auch größer, als wenn du tot bist :zwinker:

Do'Mors
01.08.2003, 15:46
Das Leben ist nun mal hart! Wie bei den Verurteilten: "Entweder du entscheidest dich zu Leben oder zu Sterben"

Yps 1
02.08.2003, 21:45
Original geschrieben von Dou
Rechtstaat, Formfehler und Paragraphengesülze hin und her! Das Urteil IST gerecht, das sagt einem doch der Menschenverstand!!

Ich finde das Urteil hätte ruhig noch härter ausfallen können.Dieser Magnus hat keinerlei Reue gezeigt und besitzt auch noch die Frechheit in Revision gehen zu wollen.Wie abgebrüht muß man sein um noch für eine derartige Tat weniger Strafe bekommen zu wollen? Mir scheint echt, das hier der tote Junge an zweiter Stelle steht. So ein Mistkerl muß weg!!!Da ja die Todesstrafe nicht praktiziert wird, bin ich dafür das der Kerl bis zu seinem Ende im Gefängnis zubringt.

Dou
02.08.2003, 22:09
Original geschrieben von Yps 1


Ich finde das Urteil hätte ruhig noch härter ausfallen können.Dieser Magnus hat keinerlei Reue gezeigt und besitzt auch noch die Frechheit in Revision gehen zu wollen.Wie abgebrüht muß man sein um noch für eine derartige Tat weniger Strafe bekommen zu wollen? Mir scheint echt, das hier der tote Junge an zweiter Stelle steht. So ein Mistkerl muß weg!!!Da ja die Todesstrafe nicht praktiziert wird, bin ich dafür das der Kerl bis zu seinem Ende im Gefängnis zubringt.

Ganz meine Meinung.

Dou:zaehne:

gonzo
02.08.2003, 22:49
Original geschrieben von Yps 1
[...] besitzt auch noch die Frechheit in Revision gehen zu wollen.

:rolleyes:

wer würde das nicht machen?

kylennep
02.08.2003, 23:04
Eben. Versuchen würde ich es letzen Endes auch.

Aber viele scheinen auch durch die Tatsache geblendet, dass es ein Kind war. Wäre es ein 35jähriger, fetter Mann gewesen, würde sich keiner hier so mukieren, dass magnus G. zu milde davon gekommen ist...imo <-- das muß man ja scheinbar immer noch hier einfügen -.-

Yps 1
03.08.2003, 10:16
Original geschrieben von kylennep
Eben. Versuchen würde ich es letzen Endes auch.

Ernsthaft? Nach solch einer Tat? :hrr: :nonono2:


Original geschrieben von kylennep
Aber viele scheinen auch durch die Tatsache geblendet, dass es ein Kind war.

Was heißt hier geblendet? Du mußt ja wohl eingestehen, das solch eine Tat eine Schweinerei ist!

Clint Barton
03.08.2003, 10:58
Aber bei Kindern wird emotinaler gedacht, da die Medien das entsprechend aufbauschen.

kylennep
03.08.2003, 11:26
Eben. Word.

Yps 1
03.08.2003, 19:55
Original geschrieben von Clint Barton
Aber bei Kindern wird emotinaler gedacht, da die Medien das entsprechend aufbauschen.

Mag sein, aber das Alter spielt da für mich keine Rolle.Mord ist immer was schlimmes, wenn ein unschuldiger stirbt.

kylennep
03.08.2003, 20:02
Dann müsstest du aber jede Sekunde deines Lebens nach einer härteren Strafe schreien...

L.N. Muhr
03.08.2003, 20:05
Original geschrieben von Yps 1

Mord ist immer was schlimmes, wenn ein unschuldiger stirbt.

definiere schuld.

mord ist immer etwas schlimmes. darum bin ich gegen die todesstrafe.

Do'Mors
03.08.2003, 20:11
Wie hieß es doch so schön:

"Why do we kill people to show people that killing people is wrong???"

Der Letter-Man
04.08.2003, 22:42
Original geschrieben von L.N. Muhr
au fein, mal wieder ein vertreter der todesstrafe im board. :(

Da hammwasdoch! Das Problem.

Emotional kann ich, der 1995 eine (nahe aber nicht intime) Freundin (damals 18) durch Mord (Täter war ein gewisser Mario Abend, der noch in München einsitzt, wahrscheinlich aber 2009 schon wieder raus kann der Arsch!) verloren hat, durchaus nachfühlen, wenn einer sagt: Knallt den ab und fertig! Und das so kundzutun, dass ich das nachfühlen kann, tut mir absolut nicht leid.

Aber die Todesstrafe ist nun mal abgeschafft (und macht imo die Opfer auch nicht wieder lebendig) und so sage ich: sperrt den Sack weg und zwar so lange, wie es irgend geht. Jacob von Metzler hat keine Chance mehr, sein Leben ist zu Ende, aber der soll wieder raus? Nö - nich mit mir! Aber unsere Justiz ist eben so: Selbst mit "besonderer Schwere" ist er mutmaßlich 2021, im zarten Alter von 44 wieder draußen.

Was mich am allermeisten ärgert: er muss in dieser Zeit zwar schwer unterbezahlt arbeiten, aber kann sich lustig in irgendwelche (Re)Sozialisierungsprogramme zurücklehnen und sich während seiner Haft auf Kosten MEINER und EURER Steuergelder fortbilden ohne Ende. Ich gönn es ihm, dass Kindermörder und -schänder im Knast angeblich die unterste Kaste sind.

Meiner Meinung nach müsste man solche Leute arbeiten lassen bis zum Abwinken, die müssten sich dort im Knast selbst versorgen müssen (das schafft Arbeitsplätze, jawoll, der Penny oder der Aldi im Knast, ja!) und wenn (!) sie dann raus kommen, dann ist es an der Gesellschaft, ihnen wieder eine Chance zu geben.

Wiewohl ich kein Freund von der These bin, dass einer, der sich an einem Kind (in welcher Weise immer) vergriffen hat, überhaupt wieder rauskommen sollte.

So, nu dürft Ihr dagegen sein - oder dafür ;) :D

Yps 1
05.08.2003, 05:45
Original geschrieben von Der Letter-Man

...und so sage ich: sperrt den Sack weg und zwar so lange, wie es irgend geht.

WORD! Die sollten den Magnus G. mal beim Ausgang auf dem Innenhof des Gefängnisses vergessen, damit er von den anderen Häftlingen mal ordentlich was drauf kriegt.