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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [07.06.2003]Bombenanschlag in Kabul - Tote deutsche Soldaten



Lars Sudmann
07.06.2003, 08:16
http://www.rp-online.de/public/article.tng.hbs/politik/10297

http://www.n-tv.de/3165130.html

Na toll.

Drei bis fünf tote Soldaten. :(

ZeroCool
07.06.2003, 09:47
Tolle Nachrichten am frühen Morgen...
Einer meiner besten Freunde ist immer noch da unten, ich hasse solche Meldungen....fuck.

Wolfman-Al
07.06.2003, 12:22
War ja klar. Befriedet ist die gegend da unten noch lange nicht.
Aber das ist Berufsrisiko.
:wolf:

comicfreak4ever
07.06.2003, 14:04
Original geschrieben von Wolfman-Al
War ja klar. Befriedet ist die gegend da unten noch lange nicht.
Aber das ist Berufsrisiko.
:wolf:
Word!!! Aber tragisch ist es trotzdem!

ZeroCool
07.06.2003, 23:43
http://www.n-tv.de/3165130.html

"Dem Vernehmen nach sollen die meisten Opfer aus Hessen kommen."

"Die Soldaten seien mit dem Bus auf dem Weg zum Flughafen gewesen, um nach Ende ihres Afghanistan-Einsatzes nach Hause zu fliegen."

Langsam bin ich echt beunruhigt...

comicfreak4ever
08.06.2003, 08:53
Afghanistan haben sie doch sowieso nicht unter Kontrolle und dann ist da ja noch der Irak......... und bald noch der Kongo.......

Lars Sudmann
08.06.2003, 14:04
Nur sind keine unserer Jungs im Irak.

Recht passend zu der Bundeswehr, folgender Artikel (http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/14957/1.html). Welche Interessen jetzt ausgerechnet Deutschland in Afghanistan haben sollte, erschließt sich mir noch nicht so recht.

Viktoria
08.06.2003, 14:44
hm, recht überzeugend ist der Artikel aber nicht...

Hajo F. Breuer
08.06.2003, 18:40
Ich habe es schon an anderer Stelle gesagt: Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, auf dem Balkan, am Horn von Afrika oder demmächt im Kongo (Leopoldville) ist deutschen Interessen in keinster Weise dienlich und somit verfassungswidrig.

Viktoria
08.06.2003, 18:56
Na es ist nicht verfassungswidrig, weil es nicht deutschen Interessen dient, sondern es stellt sich eher die Frage: Angriffskrieg oder nicht? Wobei der Afganistan-Einsatz ja nie als kriegerischer Akt gesehen wurde (das erledigten die US-Amerikaner), sondern als Friedenssicherung nach dem eigentlichen Krieg. Dies gilt auch für Kongo und Somalia.

Hajo F. Breuer
08.06.2003, 19:06
Und was interessiert uns der Frieden da? Wie Bismarck schon so schön treffend sagte: »Der ganze Balkan ist nicht die gesunden Knochen eines einzigen preußischen Grenadiers wert.« Und das gilt erst recht für Asien und Afrika!

Viktoria
08.06.2003, 19:19
hm, weil wir lt. Grundgesetzpräambel einen Auftrag haben, den Frieden der Welt zu dienen?

Im Übrigen sprach ich an, dass es nicht aus den von dir genannten Gründen verfassungswidrig ist! Und das man die Frage zwar schon disskutieren kann, letztendlich ist es aber wirklich Definitionssache eines Angriffskrieges!

Der Balkan war mal in Hand von Österreich bzw. Österreich-Ungarn. Und das war im Deutschen Bund. Eine gewisse deutsche Verantwortung könnte man da schon herauslesen! (Wobei man das auf keinen Fall überbewerten soll und dies auch nicht der primäre Grund für den Balkan-Einsatz war!)

stryx
08.06.2003, 20:31
Ach, ich weiß nicht so recht. Der Balkan war in Form der Provinzen Thracia, Macedonia, Moesia und Dacia auch mal Bestandteil des Römischen Imperiums. Sollen sich doch die Italiener darum kümmern... :zwinker:

Viktoria
08.06.2003, 21:02
lol, waren ja eh alle wg. der NATO beteiligt. Wäre das Thema nicht so ernst, dann könnte man sich jetzt wunderbar amüsieren

Hajo F. Breuer
09.06.2003, 10:42
Original geschrieben von Viktoria
hm, weil wir lt. Grundgesetzpräambel einen Auftrag haben, den Frieden der Welt zu dienen?

Falsch. In der Präambel heißt es: »Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. …« Nun ist aber Europa nicht vereint und Deutschland ist alles andere als gleichberechtigt (Stichworte Besatzungstruppen oder ABC-Waffen). Also verstößt ein Einsatz deutscher Soldaten im Ausland gegen fundamentale deutsche Interessen, die zu schützen jeder Politiker in seinem Amtseid schwört.


Original geschrieben von Viktoria
Der Balkan war mal in Hand von Österreich bzw. Österreich-Ungarn. Und das war im Deutschen Bund. Eine gewisse deutsche Verantwortung könnte man da schon herauslesen!Nun, ich hätte nichts gegen eine Wiedervereinigung mit Österreich und eine Befreiung besetzter Gebiete. Aber beim Balkankrieg war niemals die Rede davon, den Balkan für Deutschland wieder in Besitz zu nehmen. Also war der Angriffskrieg gegen die VR Jugoslawien ebenso grundgesetz- wie völkerrechtswidrig.

Viktoria
09.06.2003, 11:09
Original geschrieben von Hajo F. Breuer


Falsch. In der Präambel heißt es: »Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. …« Nun ist aber Europa nicht vereint und Deutschland ist alles andere als gleichberechtigt (Stichworte Besatzungstruppen oder ABC-Waffen). Also verstößt ein Einsatz deutscher Soldaten im Ausland gegen fundamentale deutsche Interessen, die zu schützen jeder Politiker in seinem Amtseid schwört.

Nun, ich hätte nichts gegen eine Wiedervereinigung mit Österreich und eine Befreiung besetzter Gebiete. Aber beim Balkankrieg war niemals die Rede davon, den Balkan für Deutschland wieder in Besitz zu nehmen. Also war der Angriffskrieg gegen die VR Jugoslawien ebenso grundgesetz- wie völkerrechtswidrig.

1. Wie weit diese Vereinigung gehen muss, steht nicht in der Präambel geschrieben! Das eine Vereinigung bereits vorhanden ist, ist aber wohl doch unumstritten! Es heißt ja auch nicht, dass es eine politische Vereinigung sein muss! (Auch wenn ich das anstrebe)

2. Kein Land ist nicht gleichberechtigt, wenn es keine ABC-Waffen hat? Na dann werden sich aber wohl viele Länder beschweren! Das ist ja wohl Schwachsinn!

3. In Deutschland sind keine Besatzungstruppen mehr stationiert. Wenn du die NATO-Truppen ansprichst, dies ist keine Besatzungstruppe. Und NATO-Truppen sind in jedem Land, mit Ausnahme Frankreichs (hat einen Sonderstatus innerhalb der NATO). So sind z.B. in Portugal auch deutsche NATO-Soldaten ohne dass Deutschland Portugal besetzt.

4. Eine verfassungsgemäßen Widerspruch kann ich dadurch nicht ersehen!

5. Eine Wiedervereinigung? Die BRD hat diese Gebiete nie besessen! Und dass die BRD Gebiete des Deutschen Reiches fordert ist schwachsinnig und jetzt völkerrechtswidrig, da Deutschland die Grenzen von Polen, Danzig, Tschechien, Kaliningrad und auch des Memelgebietes anerkannt hat. Österreich hat wg. seiner enormen historischen und eigenständigen Status das Recht auf einen eigenen Staat verdient. Was willst du eigentlich?

6. Die Frage, ob der Balkankrieg, ein Angriffskrieg war, ist völkerrechtlich umstritten.

Zitat der Bundesstaatsanwaltschaft:


Der Straftatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach § 80 StGB erfüllt den Verfassungsauftrag des Artikels 26 Absatz 1 Grundgesetz. Wie die Bezugnahme auf das Grundgesetz zum Ausdruck bringt, hat sich die Auslegung des § 80 StGB nicht nur an dessen Wortlaut, insbesondere nicht allein am militärisch verstandenen Begriff des Angriffskrieges auszurichten. Vielmehr stellt der Straftatbestand ein Verhalten unter Strafe, das nach den historischen Erfahrungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes als Störung des Friedens zu werten ist. Aus dem Wortlaut des Artikels 26 Absatz 1 GG ergibt sich, daß die Vorbereitung und die Führung eines Angriffskrieges nur einen Unterfall solcher Handlungen bildet, die geeignet sind und in der Absicht begangen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Diese Merkmale sind deshalb bei der Auslegung des Begriffs "Angriffskrieg" in § 80 StGB zu berücksichtigen.

Von einer derartigen Eignung und Absicht kann im Blick auf den NATO-Einsatz im Kosovo nicht die Rede sein. Unabhängig davon, ob bereits die UN-Resolutionen 1160 und 1199 oder der sich auf diese Resolutionen stützende Beschluß der NATO deren Intervention im Kosovo-Konflikt nach dem Völkerrecht zu rechtfertigen vermögen, haben die für den Einsatz der Bundeswehr Verantwortlichen im Rahmen des ihnen zustehenden politischen Ermessens zusammen mit ihren Bündnispartnern ausschließlich in dem Bestreben gehandelt, eine völker- und menschenrechtswidrige Unterdrückung und Vertreibung der Kosovo-Albaner abzuwenden und zu beenden (vgl. § 220a StGB). Dieser Beweggrund ist bereits in den Debatten des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 1998 und vom 25. Februar 1999 deutlich zu Tage getreten. Es ergibt sich überdies aus einer Vielzahl allgemeinkundiger Umstände.

Hajo F. Breuer
09.06.2003, 11:15
Original geschrieben von Viktoria
Und dass die BRD Gebiete des Deutschen Reiches fordert ist schwachsinnig und jetzt völkerrechtswidrig, da Deutschland die Grenzen von Polen, Danzig, Tschechien, Kaliningrad und auch des Memelgebietes anerkannt hatFalsch. Deutschland hat das nicht getan. Nur Kohl. Bist Du Kohl-Fan? :eek:

Viktoria
09.06.2003, 11:19
Kohl hatte die Zustimmung des Bundestages. Und dieser vertritt uns Deutsche. Damit hat die BRD die Grenzen anerkannt.

Kohl hatte in außenpolitischen Dinge und nur dort oft bis sehr oft meine Sympathie.

Hajo F. Breuer
09.06.2003, 13:49
Original geschrieben von Viktoria (über den Bundestag)
Und dieser vertritt uns Deutsche.Glaubst Du das wirklich? :eek:

Viktoria
09.06.2003, 14:04
er vertrat uns, um genauer zu sein.

Glaubst du das nicht? :eek: :confused:

Lars Sudmann
09.06.2003, 17:50
Gut, dass wir immer noch eine Demokratie haben.

Hajo F. Breuer
10.06.2003, 08:50
Gut, daß Du mich daran erinnerst.

Lars Sudmann
10.06.2003, 09:40
Immer zu Diensten. :)