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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [27.05.2003] Zum Kopfschütteln: Titelschutz-Anzeiger



Hate
26.05.2003, 23:37
Es macht immer wieder Spaß, sich anzusehen, was manchmal für ein Unfug vorbereitet wird:

http://www.titelschutzanzeiger.de/ta.htm

paradoxon
27.05.2003, 06:56
Dann schreibe ich ein Buch beantrage dafür Titelschutz und jeder der einen Satz daraus kopiert darf blechen.

War Ironie.
Man sollte Sätze nicht schützen dürfen. Sprache ist ein allgemein gut genauso wie Informationen

Orakel
27.05.2003, 07:21
Ich geh shcon mal die Wörter "und", "oder", "ich", "du", "er", "sie", "es", "wir", "ihr", "sie" für mich schützen.
:crazy:

Serenada
27.05.2003, 10:44
...hatte dann gerne die Wörter "wort" "wörter" "bitte" "Comicforum" ... was weiß ...

Klopfer
27.05.2003, 10:52
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Otaku

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

PRO Verlag GmbH, Berner Straße 38, 60437 Frankfurt am Main

Also damit kommen die dann aber trotzdem nicht durch, vor Gericht könnte ich Hunderte Leute vorweisen, bei denen das Wort "Otaku" zum täglichen Sprachgebrauch gehört (und damit ist dann auch der Titelschutz unwirksam)... :tozey:

Serenada
27.05.2003, 11:00
also das wort otaku ist echt bei manga fans im stetigen gebrauch

Sic!
27.05.2003, 12:08
Tut mir leid, aber nur zum täglichen Sprachgebrauch zu gehören, hebt nicht einen Titelschutzanspruch auf.
Viel eher wird es da Ärger mit dem Markeninhaber des Wortes Otaku geben, zumindestens wenn sich der Titelschutz auf Druckerzeugnis beziehen soll, da sowohl dafür, als auch für Bild/Tonträger der Markeneintrag bereits existiert (zur weiteren Belustigung: es gibt jeweils ein halbes Dutzend Einträge für Anime und Manga, darunter auch von RTL II ^^).

Klopfer
27.05.2003, 12:50
@Sic!: Siehe "Explorer"&"Webspace"-Streit. Es ist sehr wohl so, dass ein Titelschutz unwirksam wird, wenn klar ist, dass es dieses Wort zum normalen Sprachgebrauch einer größeren Gruppe zählt. Würde der Titelschutz z.B. auf "Otaku TV" oder so lauten, dann wäre es dagegen gültig.

Und wenn du wirklich genau hingesehen hast, dann wirst du gemerkt haben, dass niemand so doof war, sich nur "Manga" oder nur "Anime" zu schützen, eben weil klar ist, dass dieser Titelschutz bei einer Konfrontation vor Gericht kassiert werden würde.

Sic!
27.05.2003, 13:05
Tut mir leid, aber der Explorer/Webspace Vergleich hinkt auf allen vier Beinen. Sprich einfach mal mit einem Markenanwalt, der wird dir sagen, daß ein Sprachgebrauch genau dann zur Nichtigkeit der Marke führen kann, wenn der Ausdruck für den bezeichneten Gegenstand im Sprachgebrauch verwendet wird. Webspace erfüllt exakt diesen Tatbestand, da es genau für den eben bereitgestellten Festplattenplatz für das Ablegen von Webseiteninformationen steht. Mit dem Explorer ist es ähnlich, auch wenn dort die Verwendung zwar artfremd, aber gattungsleich war. Bei allgemeinen Bezeichungen wie dem schon erwähnten Otaku greift das aber nicht, weil damit eine Personengruppe bezeichnet wird, das ist im Sinne des MarkenG §4/5 durchaus zulässig und verfügt über die notwendige Unterscheidungskraft.

Und ja, es wurden direkt die einzelnen Wortmarken ohne Zusatz eingetragen (natürlich wie üblich klassenspezifisch).

Mick Baxter
28.05.2003, 19:42
Titelschutz für "Vater & Sohn"? Bezieht sich das auf das "&"-Zeichen? Ansonsten gibts das ja schon (und der Urheber ist auch keine 70 Jahre tot, was aber bei Titelschutz wohl eh keine Rolle spielt).

Krustowsky
28.05.2003, 21:47
Ganz gross:

"Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Das Boxenluder

in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.

RTL Television GmbH, Aachener Straße 1036, 50858 Köln"

cannondale
28.05.2003, 23:44
Ich versteh nicht, was daran lustig oder blöd sein soll, dass Namen geschützt werden und dies veröffentlicht wird.
Wollt ihr, dass jeder irgendwas unter dem Namen eures Lieblingscomics veröffentlichen kann??? Warum also die Aufregeung darüber?

Clint Barton
29.05.2003, 08:40
Lustig, was sich so manche Firma sichern lässt (Das Boxenluder) und das mit Otaku ist eine Frechheit, schließlich bezeichnen sich hierzulande die Fans von Manga und Anine und in Japan steht es für einen Fan, der teils den Bezug zur Realität verloren hat.
Man beansprucht jemand Wörter wie "Geek" oder "Nerd" für sich?

paradoxon
02.06.2003, 06:44
Danke für den Tip :D :D