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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weissblech-Motive als Avatar mit Artikel 13 (17) der neuen Richtlinie zum Urheberrech



Unbreakable Cosmo
26.03.2019, 12:53
So, die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht ist beschlossen und nun haben vor allem die einzelnen Länder 2 Jahre Zeit das in Gesetze zu formulieren.

An wen wende ich mich denn, wenn ich Motive aus euren Comics als Avatar komplett legal und nicht nur geduldet nutzen will? Konkret will ich die im Comicforum und im Paniniforum nutzen.
Einen Künstler habe ich schon genervt bevor ich auf die Idee des Threads kam.

Erlauben mir das in der Regel die Zeichner (wenn es denn erlaubt wird) oder der entsprechende Verlag oder kommt es auf den genauen Comic bzw. die Geschichte an? Bei dem, das ich schon geklärt habe, lagen die Rechte bei Autor und Zeichner.

Levin Kurio
26.03.2019, 12:58
Schick mir das Motiv an meine Adresse, oder screib mir welches Du zu benutzen gedenkst, dann geb ich Dir genaue Auskunft und - so in meiner Macht - auch das schriftliche Einverständnis!
kurio (at) weissblechcomics.com


Tatsächlich liegen die Rechte bei den Zeichnern, bzw. bei manchen Figuren dann auch bei jemand anders.
Die Verlagsmotive stammen ja nicht selten von mir, da ist es dann einfach ... ;)

Unbreakable Cosmo
26.03.2019, 13:08
Danke für die schnelle Antwort.
Da kommt jetzt nicht direkt heute eine Mail von mir. Ich habe nicht mit so einer schnellen Reaktion gerechnet und dass du dich sogar eventuell selbst zum Teil darum kümmerst. Dass du selbst viel davon zeichnest ist klar. (hab schon Sketches und Sigs von dir)

Mick Baxter
26.03.2019, 13:21
Erlauben mir das in der Regel die Zeichner (wenn es denn erlaubt wird) oder der entsprechende Verlag oder kommt es auf den genauen Comic bzw. die Geschichte an?
Es kommt vor allem darauf an, wer fragt. Zumindest, wenn die Zeichner selber im Forum aktiv sind.

Unbreakable Cosmo
26.03.2019, 13:53
Es kommt vor allem darauf an, wer fragt. Zumindest, wenn die Zeichner selber im Forum aktiv sind.
Die Frage zielte darauf ab, ob die Erlaubnis vom Künstler oder vom Verlag kommt, damit ich weiß, wen ich fragen muss. Ob überhaupt eine Erlaubnis kommt, ist etwas anderes. Wenn nicht, nimmt man eben ein Motiv, das man nehmen darf.