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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Quake III Arena



imported_blue
04.10.2003, 16:41
Hi ich hab en Problem was Maps angeht, hab mir eine gedownt und jetzt im Pfad: ...\baseq3\map\MD3-CASE03.PK3
Wenn ich die jetzt unter Mods map auswähle läd es zwar den Ordner aber wie komm ich in die Map rein? ?(
HILFE! *verzweifel*

M@N1@C
07.01.2004, 17:50
tu die map einfach ma nur in baseq3 ordner ohne den unterordner maps und geh dann in q3 rein und such in der normalen maplist nach der map :D

-=Amidamaru=-
07.01.2004, 18:02
uiuiui, du weisst schon das quake indiziert ist und der thread hier somit illegal? :schiel:

M@N1@C
05.02.2004, 19:35
also ich bin 18 mich stört das nicht
auserdem unterhalten wir uns nur so darüber und versuchen niemanden dazu zu überreden quake zu spielen
schau mal in die ganzen anderen shooter threads und zähl mal wie oft quake dort erwähnt wird und du wirst dich wunder :D
noch irgendwelche fragen zum spiel an sich ?(

!HonK!
06.02.2004, 06:50
Original von M@N1@C
also ich bin 18 mich stört das nicht
auserdem unterhalten wir uns nur so darüber und versuchen niemanden dazu zu überreden quake zu spielen
schau mal in die ganzen anderen shooter threads und zähl mal wie oft quake dort erwähnt wird und du wirst dich wunder :D
noch irgendwelche fragen zum spiel an sich ?(

me = 18 too


Frage:

wann üben wir ma wieder zusammen ;)

Und warum verlierst du (fast) immer :coool:

EvoGT
08.02.2004, 12:43
Original von -=Amidamaru=-
uiuiui, du weisst schon das quake indiziert ist und der thread hier somit illegal? :schiel:


das mit dem illegal und nich is jetzt geklärt.
in dem thread darf nur über die indizierung des spieles geredet werden
und nicht mehr über das spiel an sich...!

Gon0.3
13.05.2004, 14:37
Wie jetzt? Darf ich nichts mehr zum Spiel schreiben? Gibts jetzt Verwarnungen wenn man was schreibt, oder wie?

Skullman1985
14.05.2004, 23:27
hmmm .... ich hab grad mal ein wenig gesucht und das hier gefunden:



Medien, die in die Liste nach § 24 Jugendschutzgesetz (JuSchG) aufgenommen sind (indizierte Medien) und Medien, die als schwer jugendgefährdend nach § 15 Abs.2 JuSchG gelten, dürfen nicht:

einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Trägeroder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

§ 15 Abs.1 JuSchG regelt somit die Verbreitungs-, Abgabe- und Werbeverbote für Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien im Bundesanzeiger bekannt gemacht ist oder die schwer jugendgefährdend sind. Die schwer jugendgefährdenden Medien unterliegen, obwohl in den Fällen von § 15 Abs. 2 JuSchG ebenfalls keine Kennzeichnung erfolgt, den strengeren Vorschriften des § 15 Abs.1 JuSchG und nicht den Vorschriften über nicht gekennzeichnete Produkte nach § 12 Abs.3 JuSchG.





öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Trägeroder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,

anpreisen dürfte sich durch eine sachliche Diskussion über das spiel umgehen lassen, darf blos keiner sachen wie "Das Spiel ist geil" sagen :bigt:

ich hab aber keine ahnung was im rechlichen sinne ankündigen ist .. ob das schon einfaches reden über das spiel ist oder eher in richtung werbung geht indem man sagt wo das spiel zu kriegen ist



----------------
Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html

Gon0.3
16.05.2004, 20:58
Also sollen wir jetzt einfach weiterreden? Ich meine ichab das Spiel ja sowieso nicht *hust*, aber ein Freund im Ausland hat das und berichtet mir davon *husthust* :D

Ikashi
18.05.2004, 15:09
Ich hab das spiel ähm..... ja und natürlich auch schon gespielt! wirklich witzig! aber im singleplayer ist es ziemlich langweilig!

!HonK!
18.05.2004, 17:51
ich spiel singleplayer eh nurnoch defrag ;)

Gon0.3
19.05.2004, 13:02
Ha! Habt ihr Bid for Power? Dat is doch mal nen geiles Add on!

!HonK!
19.05.2004, 17:16
Original von Gon0.3
Ha! Habt ihr Bid for Power? Dat is doch mal nen geiles Add on!

Auf Dauer etwas öde

PS: es ist ein Mod ;)

EvoGT
19.05.2004, 19:58
Original von Ikashi
aber im singleplayer ist es ziemlich langweilig!

stimmt auch. kein FPS macht auf die dauer spaß. deswegen gibt es ja auch
den multiplayer.
ich sag mal so, am anfang als es aktuell war hatte ich auch gespielt aber
jetzt staubt die cd irgendwo ein.

Gon0.3
19.05.2004, 20:09
Ach für zwischendurch ises doch ganz funny :coool:

EvoGT
19.05.2004, 20:16
Original von Gon0.3
Ach für zwischendurch ises doch ganz funny :coool:

du solltest dir mal den post von Skullman weiter oben auf der Seite durchlesen!
loblieder auf das spiel darf hier keiner singen^^

Gon0.3
19.05.2004, 21:45
Weis ich. Is funny is ne Aussage und keine Lobpreisung :] :] :]! (hab nachgedacht :bigrazz:)
Und außerdem ist das ja nich Q3, sondern Bid for Power.

EvoGT
20.05.2004, 00:59
"Is funny" kann man im bezug zu "leute killen" ziemlich unterschiedlich auffassen, aber
wenn dus nicht so gemeint hast is es ja ok^^

worum gehts in der mod genau?

Gon0.3
21.05.2004, 10:49
Wie? Kennst du die nich?
Du hast halt statt den norm. Charas Dragon Ball Figuren. Hast neue Maps, kannst natürlich fliegen, bei 1.000.000 EP wirste zum Supersayajin (der Superpiccolo usw.) und kriegst mit jedem neuen Level ne neue Attacke.
Muss man einfach spielen, sonst kann man hier lannge labern. ;)

EvoGT
21.05.2004, 11:29
ehrlich gesagt steh ich nicht so auf mods, es sei denn für UT (TO usw.)
dragonball-mods gab es schon bei so vielen spielen und alle ham es vergurkt...
da bin ich nicht so ungedingt scharf auf eine für QIII.
kannste mal bilder von den charas zeigen? würde mich schon interessieren wie
die aussehen (wie gut/schlecht)

Gon0.3
23.05.2004, 02:25
sry...
ich bin da nich so der Hacker. Keine Ahnung wie das geht ;(
Vielleicht kann das ja irgendwer else machen.
Also doll sehn die nich wirklich aus, aber es is ja auch eher rumrennen/-fliegen und schlachten... :mua: da müssen die ja nich grade Final Fantasi X Grafik haben, oder?

Skullman1985
23.05.2004, 10:02
google is your friend ;)




http://www.planetquake.com/bidforpower/

Gon0.3
23.05.2004, 16:19
Danke
Siehste? Is nich berauschend, aber es reicht auch so.

EvoGT
23.05.2004, 17:15
Original von Skullman1985
google is your friend ;)




http://www.planetquake.com/bidforpower/

na toll...das ganze bringt mir 1 screenshot von hinten.....
alle bilderkategorien auf der seite sind leer...
ich dachte bei meiner frage da mehr an screenshots aus dem chara-auswahlmenü oder dergleiche.