Die Sprechblase 248

Dez. 2023
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48. Jahrgang
Nr. 248


INHALT
3 Vorwort, Abos, Impressum
4 Heinz-Wolf-Comic
6 Das FIX-UND-FOXI-Duell
Kauka gegen Neugebauer
14 Neugebauers zwei Leben
16 Die Affäre MAX + MOLLY
18 Neugebauers TARZAN-Parodie
HARRY MAGAZIN: 27 Rezensionen
36 News, 42 Generation Lehning
46 ZACK Edition, 48 Zauberstern<
50 Bastei Freunde 53 Bocola News
54 Interview: Lizenzgeber Rebellion
56 Florian Julino: Nachruf u. Comicbuch
58 FIX und FOXI: Der Reuss-Reprint
60 BATMAN-Zeichner Kelley Jones
68 A. Brauns Buch "Staying West"
69 Eddy Paapes MARC DACIER
70 A. Brauns Buch "Katzenjammer"
73 Österr. Comiczeichner-Offensive
76 "Uganda" von Ronald Putzker
77 "Tomorrow" v. Michaela Konrad
80 "Meuterei auf der Bounty":
Was wirklich geschah
87 Artikel und Comic:
BLUT AUF DER PRÄRIE (Teil 2)
96 Bela Sobottkes ROCCO
97 Leserbriefe


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User Tag List

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Ergebnis 501 bis 525 von 672
  1. #501
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Wo denn?

  2. #502
    Mitglied Avatar von Pickie
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    ??

  3. #503
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Ich dachte, Du meintest der letzte Apache schreibt wieder weiter über Tom Mix, oder meintest Du Disney?

  4. #504
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Das Disney Forum natürlich. Die haben da auch Spaß mit ein paar Teilnehmern.

    Der Apache schreibt mal dies, mal das.

  5. #505
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Ach so, ich lese weder im Disney-Fan-Forum, noch in den Wäscher-/Nostalgieforen und bin deshalb über diverse Animositäten nicht auf dem Laufendem.

  6. #506
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Eigentlich haben sich da alle lieb, im Disney Forum. Müssen sich halt nur mal um die ganz Kleinen kümmern, die können kaum schreiben, da eröffnen sie schon lustige Doppel- und Dreifach-Threads.

    Der Apache schreibt da aber nicht. Nicht, dass das falsch rüberkommt.

  7. #507
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Es ist natürlich überall wichtig, Nachwuchs mit einzubinden und fair an die Regeln und an das alte Wissen heranzuführen. Sonst würde ja viel verloren gehen. Zum Beispiel würde ein Comic-Forum sonst irgendwann überaltern und/oder total langweilig werden und letztlich vielleicht sogar defizitär sein.

  8. #508
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Zitat Zitat von Simulacrum Beitrag anzeigen
    Ich bin jedenfalls gespannt, wie es weitergeht. Ob es dann bloße Theorie bleibt, historisch wahr ist, alternative Fakten sind oder nur eine gute Geschichte wird, ist mir egal.
    Ich bin auch gespannt, wie es weitergeht. Der Apache schreibt, es sei historisch wahr, was er herausgefunden hat. Damit kann es nicht "fehlerhaft" sein. Also wie soll der Apache dabei "einen Fehler" machen. Verstehe ich nicht, was denn nun? Weiß er, dass es wahr ist, oder ist er sich nicht sicher, ob es wahr ist? Was hat er da für eine Quelle aufgetan. Doch keinen Beleg? Etwas aus der Zeitung? Weiß er überhaupt, was als Beleg taugt und was nicht?

    Warum wird Teil 1 nicht endlich gelöscht. Stattdessen steht immer noch "Fortsetzung folgt" da. Der Beitrag ist zuletzt vom Apachen geändert worden, offenbar hat er auch hinter sich abgeschlossen, denn normale Mitglieder können in dem Thread gar nicht posten.

  9. #509
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Zitat Zitat von Pickie Beitrag anzeigen
    Der Apache schreibt, es sei historisch wahr, was er herausgefunden hat. Damit kann es nicht "fehlerhaft" sein. Also wie soll der Apache dabei "einen Fehler" machen. Verstehe ich nicht, was denn nun? Weiß er, dass es wahr ist, oder ist er sich nicht sicher, ob es wahr ist? Was hat er da für eine Quelle aufgetan. Doch keinen Beleg? Etwas aus der Zeitung? Weiß er überhaupt, was als Beleg taugt und was nicht?
    Ich finde es kunsthistorisch nicht so wichtig. Dass es nur so wenige Exemplare von Tom Mix 8/1954 gibt, verbuche ich eher unter kuriose Begebenheiten. Da gibt BGH, Urteil v. 14.07.1955 - 1 StR 172/55 in Sachen Tom Mix sicher mehr her. Ein echtes Armutszeugnis für die noch junge BRD.

  10. #510
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Zitat Zitat von Simulacrum Beitrag anzeigen
    Ich finde es kunsthistorisch nicht so wichtig.
    Kunstgeschichte? Ist in diesem Zusammenhang ja noch gar nicht diskutiert worden. Hast Du Dich vertippt?

  11. #511
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Zitat Zitat von Simulacrum Beitrag anzeigen
    Ein echtes Armutszeugnis für die noch junge BRD.
    ??

    Der Spiegel-Bericht? Die beiden Entscheidungen der BGH-Richter (die Landgerichte München II und I hatten zuvor ja jeweils freigesprochen)? Die unbestimmten Gesetzesformulierungen?

    Wie ist die Sache für Herrn Maier letztlich ausgegangen?

  12. #512
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Laut Spiegel musste ihn das Landgericht München dann ja nach erneuter Zurückverweisung durch den BGH verurteilen und hat dann eine geringe Geldstrafe verhängt. Schwerer wog wohl, dass er die Verfahrenskosten, die sich mittlerweile auf 2.500 DM summiert hatten, tragen musste. Inflationsbereinigt sind das rund 6.150 €.

    Im Übrigen hatte ja schon das LG, nach Anhörung von Sachverständigen (auch so ein Thema in der deutschen Strafjustiz), erachtet, dass Tom Mix 2-4/54
    „im Sinne des § 1 Ges. Jugendliche sittlich gefährden, weil sie eine "Fülle von Gewalttaten mit einem erheblichen Grad von Primitivität, Roheit und Gemeinheit" (wie Fesselungsszenen, grausame Handlungen gegen eine Frau, eingehende Vorbereitung einer Hinrichtung am Galgen) bildlich darstellten und deshalb in den Jugendlichen vor allem die Triebe ansprächen, die auf die Roheiten und Gewalttätigkeiten gerichtet seien. Damit führten die genannten Schriften für Jugendliche eine Gefahrenlage herbei, derzufolge bei diesen eine sittliche Schädigung in Form einer Verrohung und einer Verschiebung der sittlichen Wertvorstellungen eintreten könne. Diese Wirkung werde nur wenig abgeschwächt dadurch, daß sich in den Erzählungen die Vertreter von Gesetz und Recht zur Durchsetzung ihrer an sich guten Ziele gleicher Mittel bedienten. Denn bei den Jugendlichen besteht die Gefahr, daß sich die augenfällig herausgestellte Gewaltanwendung als besondere Leistung einpräge, ohne Rücksicht auf ihre sittliche oder gesetzliche Berechtigung. Hinzu komme, daß die Darstellungsweise in Form der Bildstreifenhefte eine besondere Zusammendrängung der äußeren "spannungsgeladenen" Handlung mit sich bringe und mangels epischer oder lyrischer Ruhepunkte der frei schöpferischen Phantasie keinerlei Möglichkeit zum Tätigwerden biete; dadurch würden die Leser außerstand gesetzt, die dargestellten Gewalttätigkeiten im ablehnenden (negativen) Sinne zu werten".

    Anders als die Sachverständigen (was das wohl für Hansel waren?), aber die schwere sittliche Jugendgefährdung und die Offensichtlichkeit dieser Gefährdung verneint und ihn deshalb freigesprochen.

    Und das haben wiederum der BGH und der Staatsanwalt anders gewertet.

    „kann auch die der Schrift innewohnende Gefährlichkeit für die Jugend nicht deshalb geringer bewertet werden, weil die Jugendlichen durch diese anderen Schriften oder sonstigen Einflüsse in ihrer sittlichen Entwicklung möglicherweise in gleichem Maße gefährdet werden. Der Vergleich mit schlechten Filmen oder anderen Mitteln der heutigen Massenunterhaltung fällt im übrigen schon deshalb zuungunsten der sog. Verbrecher-Comics aus, weil der Jugendliche die Bildstreifenhefte jederzeit zur Hand hat und immer wieder betrachten kann und weil es ihm die Billigkeit der Hefte und die vielen Tauschgelegenheiten ermöglichen, in kurzer Zeit eine Vielzahl von gleichartigen Bilddarstellungen mit einer Vielfalt von verbrecherischen Handlungen auf sich einwirken zu lassen (…)

    In die genannte Zeit fällt zudem das Suchen des jungen Menschen nach einem bestimmten Leitbild, nach dem er sein persönliches Leben gestalten möchte. Da dieses Leitbild vielfach auch für die spätere Zukunft des Jugendlichen bestimmend bleibt, ist es von größter Bedeutung, welche Wertvorstellungen ihm gerade in diesen Jahren vermittelt werden. Zu welcher Gefahr für die Allgemeinheit Jugendliche werden können, denen der überall siegreiche Gewaltmensch als Leitbild und der rücksichtslose Kampf als das Mittel, sich in der Gemeinschaft durchzusetzen, vor Augen geführt wird, ist vor allem in der Strafrechtspflege in besorgniserregendem Maße zu beobachten.
    Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, daß die Bildstreifenhefte infolge ihres häufigen Erscheinens, ihrer großen Verbreitung und der ihnen eigenen starken Anziehungs- und Gewöhnungskraft von den jugendlichen in Massen "verschlungen" werden (vgl. die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 9. Juli 1954, abgedruckt im Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt 1954 S. 242 f.). Das hat notwendig eine Vertiefung der durch die Hefte vermittelten Eindrücke zur Folge.
    (…)
    … auch der einfache Mensch verfügt meist über ein sehr gutes Urteilsvermögen darüber, ob ein Lesestoff Jugendliche sittlich gefährden kann. Bei den Bildstreifenheften, deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Inhalt in der Schilderung von Gewalttaten, hinterhältigen Überfällen, Schießereien und Grausamkeiten besteht und die den Leser, sei es auch unter dem Deckmantel des angeblichen Kampfes für das Gute, in die Welt des Faustrechts einführen und ihn mit den Einzelheiten gemeiner Verbrechen und den dabei angewendeten Mitteln vertraut machen, wird eine schwere sittliche Gefährdung in der Regel für jeden einsichtigen und verständigen Menschen ohne weiteres erkennbar sein."

    Welcher Händler mochte sich das nach dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung damals noch antun? Der Gesetzgeber hingegen hatte in erster Linie nur Pornografie im Auge gehabt (aus dem Spiegelartikel):

    „aus der amtlichen Begründung des Gesetzes (Bundestagsdrucksache 1101): . . . dem einzelnen Zeitschriftenhändler (kann) keine übertriebene Prüfungspflicht auferlegt werden. Es muß sich um einen schweren Fall sittlicher Gefährdung handeln, der als solcher offensichtlich erkennbar ist. Dabei ist namentlich an Fälle gedacht, in denen Zeitschriften oder Broschüren durch anreißerische erotische Bilder auf der Außenseite die Kauflustigen zu animieren suchen "

    Und so haben sie ihre Zöglinge pädagogisch wertvoll lieber harmlose Lektüre lesen lassen ... und weiter körperlich gezüchtigt („Zu welcher Gefahr für die Allgemeinheit Jugendliche werden können, denen der überall siegreiche Gewaltmensch als Leitbild und der rücksichtslose Kampf als das Mittel, sich in der Gemeinschaft durchzusetzen, vor Augen geführt wird, ist vor allem in der Strafrechtspflege in besorgniserregendem Maße zu beobachten“) . Tjaja.
    Geändert von Simulacrum (26.06.2017 um 10:59 Uhr)

  13. #513
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Zitat Zitat von Simulacrum Beitrag anzeigen
    Laut Spiegel musste ihn das Landgericht München dann ja nach erneuter Zurückverweisung durch den BGH verurteilen und hat dann eine geringe Geldstrafe verhängt.
    Nein, davon steht da nichts. Vielmehr steht da dies:

    Zitat Zitat von Spiegel-Artikel, fünftletzter Absatz
    Unverdrossen legte jedoch die Staatsanwaltschaft erneut Revision ein. So kam es, daß sich der Bundesgerichtshof am 5. Februar 1957 wiederum mit Lorenz Maier zu beschäftigen hatte. Zum zweiten Male gab der 1. Strafsenat der staatsanwaltschaftlichen Revision statt. Der Fall wurde nochmals nach München zurückverwiesen.
    Daher meine Frage, wie die Sache letztlich ausgegangen ist.

  14. #514
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Dachte, das wäre der Ausgang gewesen, waren aber wohl doch nur die Befürchtungen des Strafverteidigers. Keine Ahnung, wie das LG München dann entschieden hatte. Mir reicht die BGH-Entscheidung mit ihren Wertungen.

    (Historisch) auch interessant:
    Bekämpfung der Jugendkriminalität - BKA , ARBEITSTAGUNG IM BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN VOM 1. NOVEMBER BIS 6. NOVEMBER 1954
    ÜBER DIE KRIMINALITÄT DER JUGENDLICHEN UND HERANWACHSENDEN

    Schutz der Jugend vor gefährdenden Schriften - Erster Staatsanwalt a. D. Schilling, Bonn S. 213 (pdf S. 206)

    ... Allgemeine Marktbeobachtung. Der Erfolg des Gesetzes hängt wesentlich davon ab, daß
    die Antragsberechtigten über den einschlägigen Markt ständig unterrichtet bleiben. Die unter
    Ziff. 3 b des erwähnten Erlasses des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen angeordnete
    ständige Marktbeobachtung ist daher besonders wichtig. Ihr Funktionieren ist für den Erfolg des
    Gesetzes ausschlaggebend. Die Beobachtung hat sich auf zweierlei zu erstrecken:

    a) darauf, ob hinsichtlich der i n d i z i e r t e n S c h r i f t e n die Vertriebsbeschränkungen beachtet
    werden,
    b) und darauf, ob Schriften auftauchen, die offensichtlich schwer jugendgefährdend sind
    oder zu einem Antrag bei der Bundesprüfstelle Anlaß geben könnten.
    In beiden Fällen sollte sofort das zuständige Jugendamt verständigt werden, im ersten Falle (§ 6)
    außerdem die zuständige Staatsanwaltschaft oder Zentralstelle.
    Auf die Dauer werden für diese Aufgaben nur besonders geschulte Beamte verwendet
    werden können, die mit der Problematik des Gesetzes vertraut sind und einen Blick dafür haben,
    worauf es ankommt.
    Ein ständiger Kontakt mit der zuständigen Zentralstelle wäre erforderlich.
    Oh je.

  15. #515
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Womit dann auch der Verbleib der Auflage von Tom Mix 8/1954 geklärt wäre. Diese wurde im Wege der Amtshilfe seinerzeit direkt beim schwedischen Verlag beschlagnahmt und zur Ausbildung deutscher Schundfahnder verwendet

  16. #516
    Dauerhaft gesperrt Avatar von johnbrownlee
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    Zitat Zitat von G.Nem. Beitrag anzeigen
    Wenn alles geklärt ist, wieso wird hier dann noch gepostet?
    Wieso gibt es z.B. nur ein einziges Heft?
    Wo kommt es genau her?
    Usw, usf.
    Ein diesbezügliches Interview mit der Quelle, dem schwedischen Lieferanten, fände ich sehr interessant!
    Also nicht wieder irgendwelche Spekulationen denen der Beweis fehlt.

    Ich stelle einfach Fragen. Zum Beispiel nach des Rätsels Lösung!
    Du stellst hier keineswegs unter Kommunizierenden, als solches bekannte “Fragen”! Vielmehr erweckst du den Eindruck (nachdem die notwendige Fantasie am, bzw. über´m Zeichentisch derzeit wohl nur erheblich geringfügig um´s Eck zu linsen bereit ist), als kleiner “Terror-Hansl” längst Geklärtes und in aller Ruhe, zur Fast-Zufriedenheit Aller, im allgemeinen Raritäten-Regal endlich sauber Gestortes, mit leichtem Anflug zum …sinn, selbiges Gestell absichtlich nicht nur samt und sonders umwerfen, sondern wunschgemäß für dich dann unsortiert auf dem Boden daliegend, darauf auch noch in frohgemuter Manier herumtanzen zu wollen!
    Kurzum, dies sind keine Fragen im üblichen Sinne, sondern für mein Dafürhalten billiges Abstellen von sonderbarem Kehricht, welcher scheinbar in aktueller 13qm-plus/minus-Flat keinen Platz mehr zu haben scheint – zumal der erwähnte Ztisch darin schon die imposante 1x1m-Fläche einnehmen dürfte. Könnte sich der Herr mit einigermaßen Lesen zumind. annähernd anfreunden, wäre Voranstehendes nämlich mit angenehm zu verspürender Kurzweil zu jeder Tages-und Nacht(siehe)-Zeit leicht-beschwingt verkonsumierbar. Aber … !!

    Persönlich stört mich bei hier erneut Aufgerolltem: a) das Fehlen des längst versprochenen und immer wieder erwähnten “TM”-Artikels innerhalb der ´SP´ (wofür die derzeit überwiegend herzuhalten hat, war ja mit/in der letzten Ausgabe überdeutlich erkennbar – Michel wo man weiland hinschaut); b) das komplette Verschwinden des dadurch nun bald selbst schon den Anstrich des ´Legendären´ bekommenden “Akim”-Buches aus sämtlichen Förster-Kommentaren im Bezug auf irgendwelche Hoffnungsschimmer dahingehend; c) dito, im Bezug auf NEUGEBAUERs“Winnetou” d) dafür aber die ungut-krude Umsetzung eines “sigurd(??)”-Abenteuers, welches niemand gebraucht hätte und schon gar keiner gewollt hat! Bei so viel Verquerem halte ich mich mit Sicherheit beim Zulegen der kommenden “SP” erkennbar zurück (um gleichzeitig wehmütig – wie so oft – einem Norbert H. nachzutrauern, der den Mund nie zu voll nahm! Zuerst wurden die werten Fans befragt und dann sich mit VOLLEM Erfolg in die notwendige ND-Arbeit gestürzt; eine Arbeit, die auch derzeit verzweifelt Hinterhergaloppierende noch immer neidvoll bestaunen MÜSSEN). Guats Nächtle
    Geändert von johnbrownlee (27.06.2017 um 02:36 Uhr)

  17. #517
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Zitat Zitat von johnbrownlee Beitrag anzeigen
    Persönlich stört mich bei hier erneut Aufgerolltem: a) das Fehlen des längst versprochenen und immer wieder erwähnten “TM”-Artikels innerhalb der ´SP´ (...).
    Ein solcher Artikel wurde von der SB weder versprochen noch angekündigt. Laut dem SB-Insider G.Nem. war tatsächlich auch gar kein neues Material bekannt geworden. Es handelte sich um Hirngespinste. Nachzulesen in diesem Thread. Nach dem Ausschlussprinzip (alles "Unfug") kann abgeleitet werden, dass die Restauflage einzig und allein der Fortbildung von deutschen Polizeibeamten diente. Daher auch die weiteren derzeit sechs Exemplare.
    Geändert von Pickie (27.06.2017 um 07:45 Uhr)

  18. #518
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    Ich habe gehört, daß die Komplettauflage an einen Dieter Loos ging. Der benötigte für jeden seiner Accounts hier im Forum ein Heft. Es gibt also mindestens 12 Exemplare.

  19. #519
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    Zitat Zitat von Pickie Beitrag anzeigen
    Laut dem SB-Insider G.Nem. war tatsächlich auch gar kein neues Material bekannt geworden.
    Was ja auch gleich bestätigt wurde >

    Zitat Zitat von Pickie Beitrag anzeigen
    Was willst Du denn "aufklären". Es ist doch alles geklärt.
    Es ist alles zu Tom-Mix-8 aufgeklärt.

  20. #520
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Ich halte die Version, dass der Pressegroßvertrieb den Vertrag wegen der Falschauslieferung der Auflage nach Norwegen gekündigt habe, auch für weniger plausibel. Nach dem Juliurteil 1954 vom BGH und Einstufung als offensichtlich sittlich schwer gefährdende Schrift, die zum Verkaufs- und Aushangverbot der Hefte dann nicht einmal mehr einer vorherigen Indizierung durch die Prüfungsstelle bedurfte, müsste Tom Mix doch in Deutschland quasi unverkäuflich gewesen sein, da die Reihe damals doch wohl hauptsächlich Minderjährige gekauft haben. Und welcher Vertrieb und Händler wollte denn für sich ein neuerliches Strafverfahren riskieren?

  21. #521
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Zitat Zitat von Simulacrum Beitrag anzeigen
    Nach dem Juliurteil 1954 1955 vom BGH und Einstufung als offensichtlich sittlich schwer gefährdende Schrift, die zum Verkaufs- und Aushangverbot der Hefte dann nicht einmal mehr einer vorherigen Indizierung durch die Prüfungsstelle bedurfte, müsste Tom Mix doch in Deutschland quasi unverkäuflich gewesen sein, da die Reihe damals doch wohl hauptsächlich Minderjährige gekauft haben. Und welcher Vertrieb und Händler wollte denn für sich ein neuerliches Strafverfahren riskieren?
    Ich habe noch Schwierigkeiten mit der Überlegung, dass sich das Urteil des BGH vom 14.07.1955 auf den Vertrieb des Tom Mix-Heftes Nr. 8 von 1954 ausgewirkt haben könnte.

    Außerdem ist es sowieso ganz anders gewesen, wie der Spiegel zu berichten wusste:

    Zitat Zitat von Spiegel-Artikel
    Der Stockholmer Verlag Serieförlaget hatte bereits im Februar 1954, um weiteren Scherereien aus dem Wege zu gehen, den Vertrieb von "Tom Mix" in die Bundesrepublik eingestellt.
    Tatsächlich war also bereits mit der Nr. 4 Schluss.

    Die Nummern 5, 6 und 7 sind Arbeiten eines Meisterfälschers.

    Die Nr. 8 wurde von Serieförlaget nur zu Ehren von Schweden produziert.

  22. #522
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Öhm, interessant, was sich mein Gehirn immer so zusammenreimt, irgendwie war aus der 55 eine 54 geworden ... (eindeutig hochgradig urlaubsreif, erst 2 Tage Erholung reichen da noch nicht). Aber im Ergebnis hatten sie also wohl doch eher aus Rechtsgründen/ Scherereien nicht mehr ausgeliefert, nach welcher Heftnummer auch immer.

  23. #523
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    Ich hab immer noch Schwierigkeiten zu begreifen, welche plausible Erklärung denn nun als die Alleingültige und Glücklichmachende galt, bevor G.Nem sich erdreistete, hier Fragen zu stellen.

    Wenn die deutsche Ausgabe von Tom Mix 8 versehentlich nach Norwegen geliefert wurde, wo sind dann die Exemplare der norwegischen Ausgabe gelandet? Und warum zum Teufel sollten dann restlos ALLE deutschen Ausgaben vernichtet worden sein? Sowas hätten doch nur die Deutschen geschafft und nicht diese lebensfrohen Norweger.
    Das ICOM-Heft zum Gratis Comic Tag 2012 jetzt herunterladen (7,3 MB)!

  24. #524
    Mitglied Avatar von Pickie
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    Die Hefte wurden nicht vernichtet.

    http://www.comicforum.de/showthread....=1#post5301590

    Und jetzt ist hier mal Ruhe.

  25. #525
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    Wenn du meinst, es ist alles gesagt, dann lasss doch die anderen spekulieren, so viel sie wollen. Aber ihnen den Mund zu verbieten, ...

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