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Ergebnis 151 bis 175 von 387

Thema: Tassilo

  1. #151
    Mitglied Avatar von frank1960
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    Zitat Zitat von Alter Comic-Hase Beitrag anzeigen
    "Perfekt" wäre sie gewesen wenn bei ihr nicht im Format 2-3 mm in der Höhe und Tiefe fehlen würden ( gemessen an den letzten Salleck-GA ) und das Rückenbild im Gegensatz zu all meinen anderen Salleck-Titeln komischerweise verkehrt herum gestaltet ist ...
    Ich dachte schon, Ich wäre der absolute Uhu bezüglich
    meiner "Seitenabsacktheorie" bei stehender Lagerung (CBC).
    Aber 2-3 mm...Respekt!
    Ach wär Ich doch ein Junge noch wie einst
    Mit Bastei-Gruß,
    Euer Frank

    Ganz neu: Jetzt auch mit Lehning-Gruß!


    Und alles mit Maschinenschrift und in Bunt!




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  2. #152
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    Zitat Zitat von Eckart Schott Beitrag anzeigen
    Gut. Zeichnungen en masse - siehe den frz. Bildband bei Akileos.
    Kann ich nur voll bestätigen: der Akileos Bildband ist wirklich einer der *schönsten* und - für das klasse Preis-Leistungs-Verhältnis - "günstigsten" Sekundärbänden, die ich mir je angeschafft habe.
    Jedesmal ein Erlebnis darin zu blättern, und das geschieht relativ häufig! Fast durchgehend nur ganzseitige Bilder und Skizzen. Also ein Tip auch für diejenigen Luguy-Fans, die gar kein Französisch können.

  3. #153
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
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    Kann mir mal jemand sagen, was "Tassilo" genau ist? Lustig, ernst...? Sieht schon recht Funny-Like aus. Hatte den schon in der Hand gehabt, aber wusste nicht genau, ob ich den mitnehmen soll...
    Antworten wie "der ist echt gut" hilft mir bei meiner Entscheidung nicht viel weiter...
    In Erlangen wird er aber da sein, oder?

    Danke schonmal an alle...!

    C_R
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  4. #154
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    Zitat Zitat von Comic_Republic Beitrag anzeigen
    Kann mir mal jemand sagen, was "Tassilo" genau ist? Lustig, ernst...? Sieht schon recht Funny-Like aus. Hatte den schon in der Hand gehabt, aber wusste nicht genau, ob ich den mitnehmen soll...
    Antworten wie "der ist echt gut" hilft mir bei meiner Entscheidung nicht viel weiter...
    In Erlangen wird er aber da sein, oder?

    Danke schonmal an alle...!

    C_R
    Sag mal: Semi-Funny, "lustig" nicht wirklich, eher im Sinne der "Troy"-Spin-Offs like Splitter - und was jetzt? Sag mal weiter: WUNDERBARE Erzählungen, die wie (schlagt mich nicht) Tolkiens Figuren gefangen nehmen - kaufen, lesen, in ein Wunderland reisen ...

  5. #155
    Mitglied Avatar von calohn
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    Bei Tassilo handelt es sich im Schwerpunkt um eine klassische Fantasy-Serie im Stil eines Funny Comics. Solche Elemente finden sich dank der Figur Alwin (neudeutsch: Sidekick) und dem seinen tierischen Begleiter Blimli auch erzählerisch. Die Hauptfigur selber ist eher ernsthaft und in seiner Rolle als Ritter klassisch angelegt. Besonders in den ersten Alben erweist sich Tassilo durchaus als Womanizer. Während die ersten Alben sich vom Stil eher den frankobelgischen Funny Comics annähern, ändert sich der Stil im Verlauf der Alben und wird zusehends düsterer. Besonders der Dreiteiler (Alben 6 - 8) ist eher als düsterer Fantasy Stoff mit einer durchaus erwachsenen Erzählweise und einem entsprechenden Zeichenstil zu verstehen. Ich bin eher ein Liebhaber der Serie so ab Band 5 bin, da mich die Erzählweise und der Stil ab dem eher anspricht, betrachte ich die ersten vier Bände mehr als Pflichtprogramm (die ersten Alben sind mir vom Zeichenstil her zu rund - später werden sie kantiger, aber auch detailierter und besser).

    Vermutlich auch deshalb werde ich die Gesamtausgabe geflissentlich ignorieren, da ich die Alben 1 - 13 im Regal hab. Einmal reicht mir. Es ist aber durchaus schön zu sehen, wie sich die Serie entwickelt und ein eigenständiges Profil entwickelt. Die Schauplätze wechseln, aber die kleine Welt an Charakteren und Schauplätzen wird ordentlich aufgebaut und gefestigt. Ich hoffe, dass die weiteren Alben (Nr. 14 ist im Original schon erschienen - 15 steht wohl schon bald an) es bald auch als einzelne Alben nach Deutschland schaffen.
    Geändert von calohn (21.05.2012 um 18:09 Uhr)

  6. #156
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    Tassilo 14 - Die Stufen der Eliandysse - erscheint zu Erlangen. Leider mußte Philippe Luguy wegen Arbeitsüberlastung absagen. Er wird voraussichtlich später im Jahr nach Deutschland kommen.
    Bis bald,
    Eckart

  7. #157
    Mitglied Avatar von lubidou
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    Wann wird der zweite Band der GA erscheinen?

    Gruß vom lubidou

  8. #158
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    Sobald Horst Berner ihn übersetzt hat. Ich denke, das wird noch dieses Jahr locker machbar sein.
    Bis bald,
    Eckart

  9. #159
    Mitglied Avatar von Cajun
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    Bei Amazon ist Tassilo GA 1 für 11 Euro drin. Ich nehme an ein Schreibfehler seitens Amazon, aber es funktioniert, sie rechnen auch nur 11 Euro ab.
    "Namen sind was für Grabsteine, Baby!"

  10. #160
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Hm. Schwierige Rechtslage: Einerseits: Wenn sie's zu dem Preis anbieten, MÜSSEN sie's auch zu dem Preis verkaufen. Weil andernfalls Betrug gegenüber dem Kunden. Andrerseits DÜRFEN sie's aber wegen der Buchpreisbindung gar nicht unter Preis verkaufen. Keine Ahnung, welches Rechtsgut da den höheren Stellenwert hat...
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  11. #161
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
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    HEHE, cool! Danke für den Tipp! Habe auch gleich zugeschlagen! Bei solchen Angeboten bestelle ich auch mal bei Amazon.de!!!

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  12. #162
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Hm. Schwierige Rechtslage: Einerseits: Wenn sie's zu dem Preis anbieten, MÜSSEN sie's auch zu dem Preis verkaufen. Weil andernfalls Betrug gegenüber dem Kunden. Andrerseits DÜRFEN sie's aber wegen der Buchpreisbindung gar nicht unter Preis verkaufen. Keine Ahnung, welches Rechtsgut da den höheren Stellenwert hat...
    Überhaupt nicht schwierig: SIe müssen sich an die Preisbindung halten. Wenn Sie den Fehler rechtzeitig bemerken, wird Comic-Republik also nicht 11 Euro auf der Rechnung stehen haben. Er darf natürlich remittieren.

  13. #163
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    Zitat Zitat von Borusse Beitrag anzeigen
    Überhaupt nicht schwierig: SIe müssen sich an die Preisbindung halten. Wenn Sie den Fehler rechtzeitig bemerken, wird Comic-Republik also nicht 11 Euro auf der Rechnung stehen haben. Er darf natürlich remittieren.
    Das kann ich mir auch nicht so recht vorstellen - einfach mehr berechnen geht ja nicht. Da würde ich eine Mitteilung mit entsprechender Nachfrage erwarten und nicht einfach eine Erhöhung des abgebuchten Betrags.
    Aber vielleicht ist das Ganze ja auch eine Promotion-Aktion von Salleck, um die Nachfrage nach der GA anzukurbeln? ;-)

    Was aber ganz interessant ist und wohl zeigt, dass hier im Forum durchaus viele dabei sind: Ich habe mir das Amazon-Angebot gestern angeschaut und da stand da etwas von "nur noch 13 Stück auf Lager" - heute sind die Weg und es heißt "versandfertig in 6-10 Tagen". Da müssen also mindestens 13 Foren-Nutzer zugeschlagen haben...
    Geändert von Jonah (14.10.2012 um 18:02 Uhr)

  14. #164
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Oder einer hat gleich alle geordert, um sie dann zum 'Normalpreis' weiter zu verhökern...
    "Auri sacra fames!", wie Dreifuß in Asterix sagte.
    Geändert von ZAQ (14.10.2012 um 18:15 Uhr)
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  15. #165
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
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    Zitat Zitat von Jonah Beitrag anzeigen
    Ich habe mir das Amazon-Angebot gestern angeschaut und da stand da etwas von "nur noch 13 Stück auf Lager" - heute sind die Weg und es heißt "versandfertig in 6-10 Tagen". Da müssen also mindestens 13 Foren-Nutzer zugeschlagen haben...
    Bei mir stand vorhin "nur noch 8 Stück auf Lager"

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  16. #166
    Mitglied Avatar von calohn
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    Ich hab das auf jeden Fall mal versucht. Bin mächtig gespannt, was geliefert wird und ob die den Preis halten.

  17. #167
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Hm. Schwierige Rechtslage: Einerseits: Wenn sie's zu dem Preis anbieten, MÜSSEN sie's auch zu dem Preis verkaufen. Weil andernfalls Betrug gegenüber dem Kunden. Andrerseits DÜRFEN sie's aber wegen der Buchpreisbindung gar nicht unter Preis verkaufen. Keine Ahnung, welches Rechtsgut da den höheren Stellenwert hat...
    Nein, ist nicht schwierig. Die Preisbindung hat den höheren Stellenwert.

    Ansonsten würde das ja bedeuten, dass ich jedes Produkt, dass ich versehentlich falsch auszeichne, dann auch zu dem Preis verkaufen muss.
    Oder, dass jeder Kunde, der besch... will, indem er z.B. einfach mal zwei Hefte umtütet und dann mit dem niedrig ausgepreisten an die Kasse kommt,
    ein Anrecht darauf hätte, dieses dann auch tatsächlich zu dem ermogelten Preis zu bekommen.

    Hat er aber nicht. Denn mein in der Auszeichnung genannter Preis ist rein rechtlich noch nicht bindend.
    Wenn der Interessent dieses Angebot annehmen möchte und mir dazu den Artikel an der Kasse vorlegt,
    dann bestätige ich dort erst durch meine Handlung den Kauf und die Rechtsverbindlichkeit des Angebotes.

  18. #168
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    ???

    Ein gültiger Vertrag kommt zustande, wenn A ein Angebot macht und B dieses Angebot annimmt. Das heisst, A ist dann zur Vertragserfüllung gemäss seinem Angebot verpflichtet. Der Knackpunkt ist, dass hier das Angebot kein rechtmässiges ist (weil es die Buchpreisbindung unterläuft). Wenn diese Unrechtmässigkeit für B offensichtlich und erkennbar ist, DARF er das Angebot nicht annehmen (so wie er auch nicht etwas kaufen darf, von dem er weiss, dass es geklaut wurde). Wenn er aber die Unrechtmässigkeit NICHT erkennen kann, kommt mit Angebotsannahme ein rechtsgültiger Vertrag zustande, demzufolge A zu den Konditionen des Angebots verpflichtet ist, den Vertrag zu erfüllen. Und da ist das Dilemma...
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  19. #169
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Rechtswissenschaften hast du offensichtlich nicht studiert.

  20. #170
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    Tassilo

    Hinnerk, was Zaktuell schreibt ist so weit schon korrekt. Mit dem annehmen des Angebots kommt erstmal ein gültiger Kaufvertrag zustande. Es gab früher Onlneshops bei denen man mit einfachen Mitteln den Preis manipulieren konnte. Wenn der Anbieter den veränderten Preis durch eine Bestätigung akzeptiert hat, musste er das Produkt auch zu dem Preis ausliefern. Das ist genau das selbe wie wenn ein Shop den Preis versehentlich zu gering auszeichnet (bei Produkten ohne Preisbindungen).
    Bei Amazon ist erst die Versendung der Produktes und die damit verbundene eMail das endgültige zustandekommen des Kaufvertrag. Bis dahin kann Amazon den Kauf von ihrer Seite her stornieren, wenn sie merken das irgendwas nicht korrekt ist. Wenn das packet verschickt wurde, kann der Kauf nicht mehr rückabgewickelt werden und der Kunde erhält sein Produkt zum angegebenen Preis. (Steht so auch in der Bestellbestätigungsmail)
    So weit mein wissen - nein ich habe kein Recht studiert, aber diese Infos habe ich von Rechtsanwälten.
    Ab jetzt kann ich nur vermuten ... Wenn der Verlag den Händler wegen Verletzug der buchpreisbindung informiert sollten alle offenen Käufe entsprechend storniert werden. Wegen allen schon verschickten Bänden kann der Händler dann vermutlich entsprechend rechtlich belangt werden. Da spielt dann nochmal der Nachweis von Absicht und versehen eine Rolle. Der Kunde ist der glückliche, denn er hatte einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler und das Produkt kann ihm eigentlich nicht mehr abgenommen werden. Es sei denn es ist eine illegale Handlung des Käufers nachweislich (oder das Produkt ist Diebesgut).

  21. #171
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    ???

    Ein gültiger Vertrag kommt zustande, wenn A ein Angebot macht und B dieses Angebot annimmt. .
    Nein, ganz so simpel ist es eben nicht .
    Und da das direkt mein Arbeitsgebiet betrifft und ich tatsächlich auch mal ein paar Semsester BWL inklusive einiger Seminare zum Thema Handelsrecht besucht habe, darfst Du mir schon zutrauen, dass ich weiß wovon ich hier rede.

    Anderes Beispiel:
    Laut Deiner Auffassung bin ich also zu den Konditionen des Angebots verpflichtet,
    wenn der Kunde nicht erkennen kann, dass das Angebot "unrechtmäßig" ist.
    Nehmen wir nun mal an irgendein Kunde hat versehentlich einen Artikel aus einer Verpackung/Hülle genommen und in eine falsche zurückgepackt.
    Einige Zeit später kommt ein anderer Kunde an die Kasse und möchte den Artikel zu dem Preis haben,
    der nun auf der falschen Verpackung aufgeklebt ist.
    Kein Vorsatz und auch nicht unbedingt die Möglichkeit für den Kunden den Fehler selbst zu erkennen.
    Und nein, dann bin ich eben NICHT verpflichtet den Artikel zum geringeren Preis wegzugeben.
    Es gilt wie oben von mir geschrieben, dass ich das Angebot erst noch bestätigen muss,
    was ich dann in dem Fall natürlich nicht tue.

  22. #172
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Eldorado hat alles Notwendige gesagt. Wer es genauer wissen möchte, sollte eine Erstsemester-Vorlesung zum bürgerlichen Recht besuchen.

  23. #173
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
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    Die Rechtslage sagt eindeutig, dass der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt. Man erfährt an der Kasse den Preis den man zahlen muss. Ist der Kunde nicht einverstanden, so kann er ja die Ware liegenlassen! Steht im BGB §119...

    C_R
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  24. #174
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    Tassilo

    Eldorado, dein Beispiel hinkt aber auch etwas. Der Preis an der Ware / am Regal ist "Werbung". Das eigentliche Angebot wird an der Kasse gemacht und da ist es für den Verkäufer bindend. An der Kasse reicht es auch aus das der Kunde den Preis "annimmt". In deinem Beispiel wird der Kaufvertrag an der Kasse gemacht, nicht wenn der Kunde das Produkt aus dem Regal nimmt.

    Eigentlich sagen hier alle das gleiche ... Nur mit anderen Worten

  25. #175
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Hinnerk Beitrag anzeigen
    Rechtswissenschaften hast du offensichtlich nicht studiert.
    Das nicht, aber in Rechtskunde hatte ich immerhin ne 1 (und da war auch Vertragsrecht Unterrichtsinhalt).

    @ELDORADO: Wenn ein Kunde ein Produkt in ne falsche Verpackung steckt (oder gar arglistig n anderes Etikett draufklebt), ist es ja nicht mehr DEIN Angebot. In dem Fall kannst Du natürlich den Kunden an der Kasse darauf hinweisen, dass da was schiefgelaufen ist. Aber wenn zB ein Brot in der Auslage des Bäckers mit nem Preis versehen ist, dann ist das das Angebot des Bäckers. Und der Vertrag kommt in dem Moment zu stande, wo Du als Kunde sagst: Ich nehme das Angebot an, dieses Brot zu diesem Preis zu kaufen. Und in dem Moment, wo der Vertrag zustande kommt -also mit Abgabe der Willenserklärung das Angebot anzunehmen- ist der Kunde zur Zahlung verpflichtet und der Verkäufer zum Verkauf.
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