User Tag List

Seite 8 von 16 ErsteErste 12345678910111213141516 LetzteLetzte
Ergebnis 176 bis 200 von 387

Thema: Tassilo

  1. #176
    Mitglied
    Registriert seit
    07.2000
    Ort
    Deutschland, Hamburg
    Beiträge
    2.152
    Mentioned
    12 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Jo.
    Ich denke wir haben es jetzt.

    Und um auf den ursprünglichen Tassilo-Fall zurückzukommen:
    Selbst wenn Amazon den Fehler irgendwann bemerkt, wird man da dann sicher nix mehr machen oder zurückfordern, so rein praktisch gesehen.

  2. #177
    Moderator Salleck Publications
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    67319 Wattenheim, Rheinla
    Beiträge
    3.725
    Mentioned
    4 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Habe den Fehler im vlb korrigieren lassen. Amazon müsste das dann auch mitkriegen.
    Das kommt davon, wenn man keinen eigenen Angestellten hat, der nur diese Titelmeldungen macht.
    Bis bald,
    Eckart

  3. #178
    Mitglied Avatar von areyoureadysteve
    Registriert seit
    06.2004
    Beiträge
    1.770
    Mentioned
    10 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    1
    Heisst das, dass du für den Fehlbetrag bei Amazon einstehen musst?

  4. #179
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
    Registriert seit
    01.2011
    Beiträge
    15.298
    Mentioned
    79 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Zitat Zitat von areyoureadysteve Beitrag anzeigen
    Heisst das, dass du für den Fehlbetrag bei Amazon einstehen musst?
    Ich denke mal, dass Amazon ganz normal die Comics kauft und auf ihrer Plattform wieder verkauft. Also sollte Eckart kein Schaden entstanden sein... Der Schaden wird Amazon aber nicht in den Ruin treiben.

    C_R
    VERKAUFE COMICS
    (US, Superhelden, Frankobelgisch, Graphic Novel, ganze Serien)


  5. #180
    Mitglied
    Registriert seit
    04.2012
    Beiträge
    49
    Mentioned
    0 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Zitat Zitat von Comic_Republic Beitrag anzeigen
    Ich denke mal, dass Amazon ganz normal die Comics kauft und auf ihrer Plattform wieder verkauft. Also sollte Eckart kein Schaden entstanden sein... Der Schaden wird Amazon aber nicht in den Ruin treiben.

    C_R
    Das bezweifel ich, der Schaden ist leider Gottes wohl bei "Salleck".
    Irgendwer muss ja für den schaden aufkommen. Amazon mit Sicherheit nicht denn woher sollen die wissen das der PReis im VLB falsch ist? Zudem jetzt wohl auch andere Händler die GA für den PReis bestellt haben.

  6. #181
    Mitglied Avatar von calohn
    Registriert seit
    08.2005
    Ort
    Bad Salzuflen - OLW (NRW)
    Beiträge
    616
    Mentioned
    1 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    13
    Das würde mich jetzt auch mal sehr interessieren, wer einen Schaden erlitten hat und wer der Urheber ist und somit zu haften hat. Fakt ist ja, dass der Tassilo GA Band 1 ursprünglich mit dem korrekten Preis gelistet war. Eine Verwechslung kann damit nur im Nachhinein entstanden sein.

    Fakt ist aber auch, dass mir der korrekte Band geliefert wurde und ich nur den Preis von 11 Euro bezahlen musste. Von daher ist das Geschäft inkl. aller Willenserklärungen und Einigung und Übereignung abgeschlossen. Damit ist Amazon nicht mehr berechtigt mir nachträglich noch irgendwas in Rechnung zu stellen.

  7. #182
    Mitglied
    Registriert seit
    05.2001
    Ort
    D 51503 Rösrath
    Beiträge
    7.477
    Mentioned
    3 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Das VLB hat die Preisführerschaft. Der dort gemeldete Preis gilt. Wenn auf der Rechnung von Salleck an Amazon nun mehr gefordert wurde, werden die eine Differenzgutschrift angefordert haben. Ein Grossist hätte vielleicht auch vorher angefragt, was denn nun gilt, Amazon dürfte sich das sparen.

  8. #183
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
    Registriert seit
    01.2011
    Beiträge
    15.298
    Mentioned
    79 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Zitat Zitat von calohn Beitrag anzeigen
    Fakt ist aber auch, dass mir der korrekte Band geliefert wurde und ich nur den Preis von 11 Euro bezahlen musste. Von daher ist das Geschäft inkl. aller Willenserklärungen und Einigung und Übereignung abgeschlossen. Damit ist Amazon nicht mehr berechtigt mir nachträglich noch irgendwas in Rechnung zu stellen.
    Meins ist auch heute gekommen und auch schon vom Konto abgegangen! Mein Exemplar hat aber leider ein paar kleine Macken (zwei Kratzer und eine winzige Delle)...

    C_R
    VERKAUFE COMICS
    (US, Superhelden, Frankobelgisch, Graphic Novel, ganze Serien)


  9. #184
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Euch ist aber schon klar, dass ihr da streng genommen rechtswidrig gehandelt habt?:
    Spätestens durch diesen Thread WISST ihr, dass der Preis ein irrtümlicher ist, Amazon es euch zu dem Preis wegen der Buchpreisbindung nicht hätte verkaufen DÜRFEN und in dem Moment, wo ihr wisst, dass das so eigentlich nicht richtig ist, macht ihr euch mit 'strafbar'. Das ist genauso, wie wenn ihr Zeug kauft, von dem ihr WISST, dass es geklaut ist. (In diesen Dingen gilt tatsächlich ausnahmsweise, dass Unwissenheit vor Strafe schützt, im Gegenzug aber das Wissen um die Unrechtsmässigkeit den Unterschied macht...)
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  10. #185
    Mitglied
    Registriert seit
    12.2010
    Beiträge
    395
    Mentioned
    0 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)

    Tassilo

    So wie ich die Aussage von Eckart verstanden habe, war der Amazon Preis nicht unter der buchpreisbindung da im Verzeichnis ein falscher Preis stand. Die offiziellen, bindenden Preise müssen durch den Verlag veröffentlicht werden - sonweit ich das verstanden habe über diese Verzeichnis (hab grad den Namen nicht im Kopf). Somit war der Preis nicht falsch und die Käufer haben nichts illegales gemacht.

  11. #186
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
    Registriert seit
    01.2011
    Beiträge
    15.298
    Mentioned
    79 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Euch ist aber schon klar, dass ihr da streng genommen rechtswidrig gehandelt habt?:
    Spätestens durch diesen Thread WISST ihr, dass der Preis ein irrtümlicher ist, Amazon es euch zu dem Preis wegen der Buchpreisbindung nicht hätte verkaufen DÜRFEN und in dem Moment, wo ihr wisst, dass das so eigentlich nicht richtig ist, macht ihr euch mit 'strafbar'. Das ist genauso, wie wenn ihr Zeug kauft, von dem ihr WISST, dass es geklaut ist. (In diesen Dingen gilt tatsächlich ausnahmsweise, dass Unwissenheit vor Strafe schützt, im Gegenzug aber das Wissen um die Unrechtsmässigkeit den Unterschied macht...)
    Willst du das jetzt wissen, oder ist das mal wieder zusammen gereimter Kram, weil du das so haben möchtest?
    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Das ist genauso, wie wenn ihr Zeug kauft, von dem ihr WISST, dass es geklaut ist. (In diesen Dingen gilt tatsächlich ausnahmsweise, dass Unwissenheit vor Strafe schützt, im Gegenzug aber das Wissen um die Unrechtsmässigkeit den Unterschied macht...)
    Irrtum, wenn du geklaute Ware kaufst (wissentlich oder nicht) machst du dich strafbar. Aber da ist noch keiner verurteilt worden, da den Staatsanwälten schon klar ist, dass man es den Waren nicht ansieht!

    C_R
    VERKAUFE COMICS
    (US, Superhelden, Frankobelgisch, Graphic Novel, ganze Serien)


  12. #187
    Mitglied Avatar von robert 3000
    Registriert seit
    06.2005
    Beiträge
    5.746
    Mentioned
    130 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)

    Tassilo

    Gehts euch noch gut???? :

    Wie kann man an zaktuells Meinung auch noch zweifeln? Zu jeden Thema eine fundierte wissenschaftliche Analyse. Was will man mehr. Nicht ABGB sondern ZAGM. (Zaktuells allgemein gültige Meinung).

    Wobei mich das jetzt wirklich interessieren würde wer hier den Schaden hat.

  13. #188
    Mitglied Avatar von calohn
    Registriert seit
    08.2005
    Ort
    Bad Salzuflen - OLW (NRW)
    Beiträge
    616
    Mentioned
    1 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    13
    Also jetzt mal langsam hier mit den ganzen rechtlichen Kinderspielereien. Wenn Diebesgut kann ich nicht erwerben. Wenn ich es gutgläubig kaufe, dann mach ich mich nicht strafbar, muss aber bei Aufdeckung den Gegenstand wieder herausgeben, ohne dass ich eine Gegenleistung erhalte. Wenn ich wissentlich Diebesgut kaufe (bspw. den neuesten Picasso), dann mach ich mich strafbar.

    Der Artikel bei Amazon wurde aber mit einem Preis versehen und war (hoffentlich) nicht geklaut. Da auch meine Ausgabe besonders auf der Rückseite Macken aufweist, kann es genauso gut ein "Mängelexemplar" gewesen sein. Thema: Abschreibungen.

    Fakt ist, dass der Hintergrund, wie der Preis zustande kam, uns nicht im Detail bekannt ist. Hier muss der Verursacher entsprechend belangt werden. Die Vertragsverhältnisse kenne zumindest ich nicht. Sollte der Salleck Verlag geschädigt worden sein, wäre dass die einzige Partei, um die es mir leid täte. Aber sollte der Fehler bei Amazon liegen ... sagen wir es mal so ...., würde sich mein Mitleid in Grenzen halten.

    Strafbar haben wir uns als Käufer jedenfalls nicht gemacht.
    Geändert von calohn (18.10.2012 um 20:01 Uhr)

  14. #189
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Och Leute. Glaubt es oder lasst es, aber:
    §259 StGB sagt:
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    D.h.: Auf gut deutsch: Wer Diebesgut kauft, macht sich strafbar.
    Aber:
    §15 StGB sagt:
    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
    Dh, strafbar ist nur, wer mit Vorsatz handelt.

    Aus der Kombination beider §§ ergibt sich: Wer 'in gutem Glauben' etwas rechtmässig zu kaufen, handelt, macht sich NICHT strafbar, wenn er Diebesgut kauft (weil ohne Wissen, dass es Diebesgut ist, kauft man das Diebesgut nicht VORSÄTZLICH). Wer aber genau weiss, dass das Zeug, was er kauft, geklaut wurde, der macht sich strafbar, weil Vorsatz.

    Für irrtümlich falsch ausgezeichnete Waren (hier: unter dem gemäss Buchpreisbindung festgelegten Preis ausgezeichnet) gilt obiges im Prinzip entsprechend.
    Insofern ist es relativ egal, ob
    • der Kunde im Laden ein 50-Cent-Etikett von ner Ware abknibbelt, um sie auf ein teureres Produkt zu kleben, um das dann für 50 Cent zu erwerben, oder
    • der Ladeninhaber versehentlich -aber für den Kunden offensichtlich- einen zu niedrigen Preis ausgezeichnet hat, oder
    • Amazon ein (neues) Buch irrtümlich unter dem Buchpreisbindungspreis anbietet.

    In allen drei Fällen WEISS der Kunde, dass der Preis nicht stimmt. Und wenn er sich das trotz besseren Wissens zu dem Preis verschafft, handelt er vorsätzlich, zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Händlers. Im Gesetzesdeutsch heisst das:
    §263 StGB:
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (Hervorhebung von mir)
    Man beachte: Bereits der Versuch ist strafbar! Sprich: Wer in Beispiel 1 das billigere Etikett abknibbelt, auf was anderes draufklebt und an der Kasse merkt das der Kassierer, dann ist das schon 'versuchter Betrug', der als solcher strafbar ist.

    Zurück zu Tassillo bei Amazon: Amazon hat ganz offensichtlich einen Fehler gemacht und die GA-Bände zum Preis der normalen Bände angeboten. Wer den richtigen Preis kennt UND weiss, dass es in Deutschland eine Buchpreisbindung gibt, der MUSS erkennen, dass das ein Irrtum ist. Wer dann diesen Irrtum 'unterhält' und zum eigenen 'Vermögensvorteil' nutzt, erfüllt den Straftatbestand des Betrugs.

    Und das hat nix mit ZAGM zu tun, sondern mit Recht und Gesetz. MIR muss ja keiner glauben, aber wer Gesetzestexte lesen und verstehen kann, für den sollte die Sache klar sein.
    Geändert von ZAQ (19.10.2012 um 00:49 Uhr)
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  15. #190
    Mitglied Avatar von Hinnerk
    Registriert seit
    01.2006
    Ort
    St. Pauli
    Beiträge
    2.458
    Mentioned
    3 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Ob das noch unter RDG §2 (5) fällt?

  16. #191
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Du meinst Abs. (3), Nr. 5.!? - Warum sollte es nicht?
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  17. #192
    Mitglied
    Registriert seit
    12.2010
    Beiträge
    395
    Mentioned
    0 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Damit StGB §263 hier überhaupt zur Geltung kommt, müsste überhaupt eine Verletzung der Buchpreisbindung stattgefunden haben. Hat es aber nicht, so wie ich es verstanden habe.
    Im VLB stand der falsche Preis ("Habe den Fehler im vlb korrigieren lassen." http://www.comicforum.de/showthread....=1#post4563715), der ist bindent ("Verlage, die das VLB als Referenzdatenbank nutzen, erklären damit die dort genannten Preise zu gebundenen Ladenpreisen." http://www.boersenverein.de/de/porta...bindung/158315) und Amazon hat sich daran gehalten.

    Also gar kein Grund hier so ein Tara aufzuziehen. Außerdem woher soll man "wissen" welcher Preis falsch ist? Ist der Preis beim Händler falsch oder der beim Verlag? Wenn man das VLB zugrundelegt war es, leider unabsichtlich, der Preis des Verlags.

  18. #193
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Zitat Zitat von Llyd Beitrag anzeigen
    Damit StGB §263 hier überhaupt zur Geltung kommt, müsste überhaupt eine Verletzung der Buchpreisbindung stattgefunden haben. (...)
    Nein. Die Buchpreisbindung ist für die Anwendung des § 263 nur insoweit interessant, als AUFGRUND der Buchpreisbindung für den (informierten) Kunden ERSICHTLICH ist, dass der angegebene Preis ein Irrtum war. Aber im Grundsatz spielt die Buchpreisbindung keine Rolle, sondern es ist nur relevant, ob ich einen Irrtum erkenne und ausnutze (Vorsatz, dann strafbar) oder nicht (kein Vorsatz, nicht strafbar).
    Zitat Zitat von Llyd Beitrag anzeigen
    (...)
    Im VLB stand der falsche Preis ("Habe den Fehler im vlb korrigieren lassen." http://www.comicforum.de/showthread....=1#post4563715), der ist bindent ("Verlage, die das VLB als Referenzdatenbank nutzen, erklären damit die dort genannten Preise zu gebundenen Ladenpreisen." http://www.boersenverein.de/de/porta...bindung/158315) und Amazon hat sich daran gehalten. (...)
    Ob der Verlag, VBL oder Amazon den Fehler gemacht hat, ist für die Frage interessant, wer wem gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Wichtig ist hier nur, dass von Anbieterseite kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, weil eben ein Fehler und damit kein Vorsatz. Strafrechtlich relevantes Verhalten liegt nur auf Kundenseite vor und das auch nur dann, wenn vorsätzlich gehandelt wurde. Sprich: Wenn der Fehler als Fehler erkannt (und zum eigenen Vorteil ausgenutzt) wurde.
    Zitat Zitat von Llyd Beitrag anzeigen
    (...) Außerdem woher soll man "wissen" welcher Preis falsch ist? (...)
    Nun ja, das ist eine Frage der 'Cleverness' des Kunden. Zunächst mal KÖNNTE man stutzig werden, wenn man bei Amazon 'Tassilo' eingibt und dann feststellt, dass ein Einzelalbum genauso viel kostet, wie ein dreimal so dicker GA-Band. Wenn man dann noch aus anderen Quellen weiss, dass der GA-Band dort teurer ist UND man weiss, dass es in Deutschland eine Buchpreisbindung gibt, dann ist der Schritt zur Erkenntnis, dass das ein Irrtum sein MUSS, kein allzu grosser mehr.

    Zurück zum Ausgangspunkt. Die Diskussion hier begann mit:
    Zitat Zitat von Cajun Beitrag anzeigen
    Bei Amazon ist Tassilo GA 1 für 11 Euro drin. Ich nehme an ein Schreibfehler seitens Amazon, aber es funktioniert, sie rechnen auch nur 11 Euro ab.
    (Hervorhebung von mir)
    Das klingt für mich nach 'Erkenntnis, dass da ein Fehler vorliegt, den nutz ich mal aus' und nicht nach 'ui, bei Amazon gibts ne Sonderpreisaktion, die verkaufen das billiger'. Ergo schon hier: Vorsatz und damit strafbar. Und im Zuge der sich an dieses erste Posting angeschlossenen Diskussion sollte dann eigentlich erst recht deutlich geworden sein, DASS das ein Irtum ist. Und das ist das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit.
    Was zunächst vielleicht NICHT deutlich wurde, ist, dass die wissentliche Ausnutzung eines Irrtums eine strafbare Handlung ist. Daher dann mein Posting #184 in dem ich genau darauf hingewiesen hab, bzw. das deutlich machen wollte.

    Kurz: Wer 'in gutem Glauben', dass mit den 11 Euro für den GA-Band alles in Ordnung ist, diesen dort gekauft hat, hat nicht vorsätzlich einen Irrtum ausgenutzt und sich ergo auch nicht strafbar gemacht. Aber für alle, die hier im Thread mitgelesen haben, trifft das aber eher nicht zu. Sie HABEN sich strafbar gemacht und spätestens seit #184 konnten sie auch WISSEN, dass sie sich strafbar gemacht haben.

    Langer Rede, kurzer Sinn: Ich denke, diese ganze Diskussion ist akademisch, weil das nach dem Prinzip: 'Wo kein Kläger, da kein Richter' keine weiteren Konsequenzen haben wird (es sei denn, Betrug ist ein Offizial-Delikt (das müsste ich auch erstmal recherchieren) UND hier liest ein staatliches Organ mit, das die Ermittlungen aufnimmt). Moralisch gesehen fänd ich aber gut, wenn die Betreffenden den Differenzbetrag anonym an Salleck 'spenden' würden, damit der nicht am Ende den Schaden ausbügeln muss. (Sollte der Fehler nicht bei Salleck, sondern bei VBL oder Amazon liegen, sind die gegenüber Salleck schadensersatzverpflichtet. In dem Fall träfe die 'anonyme Spende' zwar rechtlich den Falschen, aber 'moralisch' dann doch den Richtigen, denn VBL oder Amazon dürften als 'Grosse' den Schaden locker wegstecken können, während Salleck da eher noch das schwächste Glied in der Kette sein dürfte. - Aber in den Ruin treiben, wird das Eckart auch nicht.)

    [/Tara]
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  19. #194
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    PS: Grad mal recherchiert: Betrug IST grundsätzlich ein Offizialdelikt. Es gibt aber ein paar Ausnahmen von denen meiner unmassgeblichen Ansicht nach in diesem Fall die 'Geringwertigkeit' des Schadens greifen dürfte. Wobei das nichts am Tatbestand des Deliktes ändert, sondern nur daran, ob dieses Delikt tatsächlich verfolgt und bestraft wird oder nicht. Betrug ist und bleibt Betrug, völlig unabhängig davon, ob er 'auffliegt', bestraft wird oder ob nicht mal der Geschädigte merkt, dass er betrogen wurde.
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  20. #195
    Mitglied Avatar von robert 3000
    Registriert seit
    06.2005
    Beiträge
    5.746
    Mentioned
    130 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Irre wie du dich als Laie in sowas verfangen kannst. Echt unvorstellbar und auch ein wenig peinlich.

  21. #196
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Hast Du -ausser persönlichen Anwürfen mir gegenüber- auch irgendwas zur Sache beizutragen? Wenn nicht, würde ich es begrüssen, wenn Du Deine Befindlichkeiten mir gegenüber auch für Dich behälst - oder mir auf nem privateren Kanal zukommen lässt. Jedenfalls den Thread von solchen Dingen frei hälst.
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  22. #197
    Mitglied Avatar von robert 3000
    Registriert seit
    06.2005
    Beiträge
    5.746
    Mentioned
    130 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)

    Tassilo

    Und du tobst dich hier aus mit deinen Laiendarstellungen von Recht?

    Du bist peinlich und merkst es nicht mal. Das sag ich dir hier öffentlich weil du das auch alles öffentlich schreibst. Siehe es als Statement zu deinem Beitrag oben. Mehr gibts da darüber nicht zu schreiben.

  23. #198
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Zitat Zitat von robert 3000 Beitrag anzeigen
    (...) mit deinen Laiendarstellungen von Recht? (...)
    Was willst Du (mir) damit sagen?

    Hast Du dem eine fachlich fundiertere 'Profi'-Meinung entgegen zu setzen? Wenn ja, dann tu das. Das wäre dann ein inhaltlicher Beitrag zur Sache.

    Wenn nicht, dann ist es nur ein billiger Taschenspieler-Trick, die Position des anderen dadurch zu diskreditieren, dass man seine 'Authorität' in Frage stellt. Ein Trick, der vor allem dann gern benutzt wird, wenn man der Position desjenigen eben KEINE sachlichere, fundiertere Auffassung entgegen zu bringen hat.

    Bei dem Begriff 'Laie' schwingt das unausgesprochen ja immer mit, aber in Wahrheit ist es kein Gegenargument für eine Position, denn der Wahrheitsgehalt einer Aussage ist ja nicht zwingend vom Status des Aussagenden abhängig: Wenn ich als 'mathematischer Laie' ausrechne, dass 5 plus 7 zwölf ist, dann ist diese 'Laien-Rechnung' ja trotzdem richtig, wie jeder 'Profi-Mathematiker' bestätigen wird.

    Und bzgl. Peinlichkeit: Ich halte es mit Maude: Jeder hat das Recht, einen Narren aus sich zu machen. Und wer von uns beiden im Zweifel peinlicher ist, liegt im Auge des Betrachters. Da will ich mich nicht einmischen, das mag dann jeder für sich frei entscheiden.

    PS: Was ist das nur für eine Welt, in der man sich dafür rechtfertigen muss, etwas 'besser' zu wissen? Ist 'Schlechterwissen' wirklich schon zu einer Tugend mutiert?
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

  24. #199
    Mitglied Avatar von robert 3000
    Registriert seit
    06.2005
    Beiträge
    5.746
    Mentioned
    130 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Du bist eine Authorität was Recht betrifft??

    Sorry, das wußte ich nicht.

    Ich bin ebenfalls ein Laie was Recht betrifft. Aber so eine fachliche Diskussion vom Stapel zu lassen ohne wirklich fundierte Kenntnisse zu haben würde mir im Traum nicht einfallen.

  25. #200
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
    Registriert seit
    05.2000
    Ort
    Nothing Gulch
    Beiträge
    22.835
    Mentioned
    116 Post(s)
    Tagged
    0 Thread(s)
    Blog-Einträge
    11
    Tja. Da unterscheiden wir uns wohl. Lesen und verstehen der frei zugänglichen Quellen (sprich: der Gesetze im Wortlaut) genügt mir als Fundament.

    Und was mir abseits meiner bewussten Zeiten im Wachzustand noch so alles 'im Traum einfällt', willst Du gar nicht wissen...
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
    - Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen -
    Support your local dealer.
    -Unterstütz Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden-
    - © 2000-2024 by: Oliver Manstein [Disclaimer] -

Seite 8 von 16 ErsteErste 12345678910111213141516 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •