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#551 |
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Mitglied
Registriert seit: 10.2000
Ort: Leipzig
Beiträge: 24.267
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Du sagst was, was nicht stimmt, ich widerspreche dir mit einer unbelegten Tatsachenbehauptung. Scheint mir auf einem Level.
Wobei die Argumente naheliegen, angefangen beim von dir schon erwähnten fotografischen Eingeständnis bis zum öffentlichen Raum und den verschiedenen Abstufungen der Wirksamkeit des Persönlichkeitsrechts bei Fotografien, abhängig vom Kontext der Fotografie. Darüber hinaus machen sich einige Fotografen in der Tat strafbar mit dem Anbieten gewisser Fotos. |
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#552 | |
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Mitglied
Registriert seit: 02.2008
Beiträge: 46
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Zitat:
Und ich bleibe weiterhin dabei, dass, wenn ich ein kommerzieller Fotoreporter wäre, ich ein Foto des nächtlich beleuchteten Eiffelturms machen und auch zur Veröffentlichung verkaufen darf. Rund um die Welt und ohne mich da strafbar zu machen. Ungefähr 22.300 Bild-Ergebnisse bei Google für Eiffelturm bei Nacht unter http://www.google.de/images?hl=de&so...=&oq=&gs_rfai= Machen die sich alle strafbar? Nich möglich! Geändert von Froschgrün (25.07.2010 um 21:14 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#553 |
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Mitglied
Registriert seit: 10.2000
Ort: Leipzig
Beiträge: 24.267
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Nein, aber deine Behauptung war, jeder Fotoreporter würde sich immer strafbar machen. Das ist die gegenteilige Übertreibung, auf die ernsthaft zu reagieren mir meist schwer fällt.
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#554 | ||
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Mitglied
Registriert seit: 07.2000
Ort: Kreiswehrersatzamt
Beiträge: 10.190
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http://www.dforum.net/showthread.php?t=517027
Zitat:
Zitat:
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Nächster Gratis-Comictag am 14. Mai 2011. |
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#555 |
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Mitglied
Registriert seit: 02.2008
Beiträge: 46
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Merci Mick für die Erläuterung zu Eiffelturm bei Nacht. Wusste ich nicht und finde ich wirklich absurd.
Es scheint nur eine einzige Ausnahme zu geben, nämlich wenn man den nächtlichen Eiffelturm innerhalb eines Panorama-Fotos abbildet. Siehe Erläuterung unter http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelt...turm_bei_Nacht Für mich stellt sich jetzt allerdings die Frage, ist französisches Urheberrecht auch in Deutschland gültig? Den nach deutschem Urheberrecht wäre der Fotograf eines Bildes des beleuchteten Eiffelturms der Urheber eben seines Fotos. Oder sehe ich das falsch? Beim Atomium von Brüssel scheint es ähnliche Urheberrechtsansprüche nach belgischem Recht zu geben wie beim Eiffelturm. Trotzdem ist auf der deutschen Wikipedia-Page ein Foto zu finden, dass offensichtlich rechtsfrei zu sein scheint. Siehe unter > http://de.wikipedia.org/wiki/Atomium Theoretischer Fall > Ich fotografiere meine Freundin in einem Micky-Maus-Shirt vor dem nächtlich beleuchteten Eiffelturm und in der Hand hält sie einen deutlich erkannbaren Bildband vom Atomium. Dieses Foto veröffentliche ich dann in meinem Urlaubs-Blog. Damit hätte ich also auf einen Schlag eine Menge Probleme. Das kann doch aber nicht sein, oder? Zurück zum Punkt "kunstvoll" fotografierten Comic-Stapel. Wen ich selbigen verkaufen will, muss ich meine Ware doch im Netz oder sonstwo präsentieren dürfen. Genau wie ein Comic-Händler auch jede Art von Comic-Figur für seine Werbung benutzen darf, ohne dafür extra Lizenzgebühr zahlen zu müssen. Z. B. für einen Comic-Sammlerkatalog müsste dass dann ebenfalls gelten. Oder? |
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#556 | |
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Mitglied
Registriert seit: 10.2000
Ort: Leipzig
Beiträge: 24.267
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Zitat:
De fakto würde das ganze aber vermutlich als nonprofessioneller Non-Profit-Schnappschuß durchgehen. Aber versuch mal mit dem Bild Geld zu verdienen. |
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#557 |
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Mitglied
Registriert seit: 01.2004
Ort: weit im Süden ^__^
Beiträge: 627
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Die nationalen urheberrechte sind leider sehr unterschiedlich. So gibt es in Deutschalnd tatsächlich das Bildrecht auch an Bildern, die keine Werke im Sinne des Urheberrechtes sind. Also wer z.B. eine Bratwurst auf einem Teller fotografiert genießt bereits einen Schutz vor unerlaubter Verwendung oder wer ein Porträt von sich selbt aufnehmen läßt, muß den Fotografen um Erlaubnis bitten, wenn er sein eigenes Bild veröffentlichen will.
Derlei Rechte gibt es im Schweizerischen Urheberrecht nicht. Dort sind nur Bildwerke geschützt, also Fotografien, die über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen. Dementsprechend gibt es hier keinerlei Einschränkungen bei der Abbildung von Produkten oder Aufnahmen im öffentlichen Raum, Landschaften usw. Das bedeutet konkret, wenn ich irgendwo im Netz ein Bild einer Bratwust kopiere und auf meiner Homepage verwende, kann mich keiner abmahnen (dieses Instrument gibt es hier ohenhin nicht). In Deutschland hingegen existiert eine ganze Reihe von dubiosen Bildagenturen und Pseudo-Homepagebetreiber, die das als gerissene Geschäftsmethode entdeckt haben. Da sie mit einer Abmahnung schnell mehrere Hundert Euro kassieren können, wohingegen niemand so viel für die Lizenzrechte an einem Bratwurstbild ausgeben würde. Was mich hingegen grundsätzlich erstaunt, ist, daß es ausgerechnet in der EU, wo jede Banane und Gurke zentral bevorschriftet wird, kein einheitliches Urheber- und Markenschutzrecht gibt.
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"Was ist das denn für ein Tier?" - "Das ist ein Maunzilla. Beachten Sie es nicht weiter."
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#558 |
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Mitglied
Registriert seit: 07.2000
Ort: Kreiswehrersatzamt
Beiträge: 10.190
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Darfst du ja auch. Zumindest ist das Risiko der Abmahnung gering. Und das Bild muß nicht mal kunstvoll sein. Dabei ging es ja nur um die Frage, wann ein neues Urheberrecht entsteht. Und das wird wohl nur ein Gericht im Einzelfall entscheiden.
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Nächster Gratis-Comictag am 14. Mai 2011. |
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#559 | |
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Mitglied
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Zitat:
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Support your local dealer. - Unterstütz' Deinen örtlichen Kleingewerbetreibenden. - - © 2000-2010 by: Oliver Manstein [Desclaimer]- |
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#560 | |
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Moderator Sammlerecke
Registriert seit: 02.2001
Ort: Stuttgart
Beiträge: 928
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Zitat:
Dabei fehlen einfach machmal die richtigen Suchbegriffen. Sachverhaltsquetsche wäre so einer. Falsche Subsumierung ein anderer. Und wenn du keine Ahnung hast, warum schreibst du dann "müsste"? Bezieht sich das auf ein "so habe ich das verstanden"? Nebenbei: du hast das falsch verstanden. Das zieht sich durch alle deine posts zu diesem Thema. Du schmeisst Dinge durcheinander, gibst fragwürdige bzw. falsche Tips und hantierst mit Fachtermini, von denen du offensichtlichr keine Ahnung hast, wie sie anzuwenden sind ("unwesentliches Beiwerk") oder schmeißt mit Ratschlägen um dich, ohne eine Ahnung zu haben, welche juristischen Konsequenzen sie haben können (link auf Amazon). Lass doch einfach mal gut sein. cu oli |
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#561 |
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Mitglied
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Dafür hast Du ausser unbelegten Behauptungen und unangemessenen persönlichen Angriffen ÜBERHAUPT NICHTS zu bieten.
Deine Beiträge beschränken sich auf das Niveau: 'Der zaktuell hat redet Quatsch.' und damit hat sichs. Kein Gegenargument, keine Quellen, keine Aussage darüber, was denn kein Quatsch wäre, und nicht mal ne Aussage dazu, was ANDERE Leute hier (mit ähnlichen Auffassungen hier, wie die meinen) gepostet haben. Scheint, Du hast a.) selbst keine Ahnung und b.) ein besonderes Problem damit, wenn ICH etwas schreibe, was Deiner Meinung nach Unsinn ist (während alle anderen das von Dir aus offenbar 'dürfen'). Insofern: Wenn Dus besser weisst, dann schreib doch auch, was richtiger wär, statt nur pauschal abzuqualifizieren. Und wenn Du n persönliches Problem mit mir hast, dann schick mir ne Mail und lass uns das auf dem Weg klären.
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#562 | ||
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Moderator Sammlerecke
Registriert seit: 02.2001
Ort: Stuttgart
Beiträge: 928
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Zitat:
Zitat:
Aber um es mal konkret zu machen: du schlägst jemandem, der ein paar Cover auf seiner Seite haben will, vor, das ginge in Ordnung, wenn er überall einen Link zu Amazon.de setzen würde. Davon abgesehen, dass das inhaltlich schon eher (setze ein Wort deiner Wahl ein, das du am wenigsten "persönlich" nimmst) ist - du verfrachtest ihn damit sofort in die gewerbliche Ecke (solche Links werden nämlich gemeinhin als Werbung gesehen). Dass sich damit z.B. die Abmahnmöglichkeiten vervielfachen (weil dann nämlich auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich sind), er nach Umsetzung deines Vorschlags sofort und unmittelbar auf jede Indizierung - das soll ja im Mangabereich durchaus schon vorgekommen sein - zu reagieren hat, da man ihm als gewerblich Handelndem da ungleich gelber ans Bein pissen kann, dass er sich auf einmal mit Datenschutzbestimmungen und -erklärungen auseinandersetzen muss (siehe oben Abmahnung), all das (und noch einiges mehr) hat mit den Covern oder mit Urheberrecht nichts zu tun, macht deine Aussagen aber eben zu (setze ein Wort deiner Wahl ein, das du am wenigsten "persönlich" nimmst) ... Im übrigen wirst du bei nochmaligem Lesen feststellen, dass ich nirgendwo geschrieben habe, man dürfe die Cover nicht verwenden, sondern darauf hingewiesen habe, welchen Vorteil Clints Vorschlag hat. Und die Sache mit dem Bild und der Panoramafreiheit: "müsste gedeckt sein" ist so eben nicht richtig. Bei jedem, der sich ein bischen mit Fotorecht beschäftigt, gehen sofort die Alarmglocken los, wenn Eiffelturm, Atomium, oder auch sehr beliebt: der verhüllte Reichstag (der allerdings gar nicht unter die Panoramafreiheit fällt) und Panoramafreiheit in einem Satz genannt werden. Und der zugegebenermaßen etwas heruntergebrochene Tenor ist: erstmal ist es problematisch und dann muss man sich das Bild anschauen. Und eben nicht: wird schon gehen und dann schauen wir uns das konkrete Bild an. Zweite Sache - und das ist der Punkt, den du dann wieder (entweder aus Unwissenheit oder eben wegen der schon weiter oben angesprochenen Sachverhaltsquetsche) unterschlägst: wenn ich meine Freundin derart fotografieren würde, hätte sie wohl nichts dagegen - ok, das MM T-Shirt bräuchte schon erhebliche Überredungskunst. Wenn ich das Bild aber ohne ihr Einverständnis ins Internet stellen würde, würde sie mir auf's Dach steigen - zu recht! Hab ich nicht cu oli |
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#563 |
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Mitglied
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Siehste. Wenn Du inhaltlich wirst, kann man auch vernünftig miteinander reden.
Grundsätzlich: Natürlich gibt es im konkreten Fall meist noch andere Aspekte zu beachten. Da hier aber meist von hypothetischen Fällen geredet wurde, entzieht sich der konkrete Fall natürlich der Beurteilung - mangels Vorhandensein. Von hinten: Natürlich ist bei der Veröffentlichung von Bildern der Freundin deren Persönlichkeitsrecht zu beachten. Und deshalb darf ich das natürlich nicht, ohne ihr Einverständnis. Das hatte ich aber -für den hypothetischen Fall, bei dem es eben um Urheberrecht und nicht um Persönlichkeitsrecht ging- vorrausgesetzt, bzw. unter den Tisch fallen lassen, weil in diesem Zusammenhang irrelevant (wäre relevant, wenn man den Fokus auf 'darf ich veröffentlichen' legt, statt auf 'Urheberrecht'). Dass der Tenor bei Eifelturm, Atomium, Reichstag eher bei 'problematisch, kommt auf das konkrete Bild an' liegt, denn auf 'wird schon gehen, kommt auf's konkrete Bild an', mag ja sein. Ändert aber beides nichts dran, dass es aufs konkrete Bild ankommt (das nur hypothetisch existiert). Sachverhaltsquetsche hin oder her: So wie das 'hypothetische' Bild beschrieben wurde, würde ich es in erster Linie als Porträt der Freundin auffassen und etwaige urheberrechtlich geschüzten anderen Bildelemente (für die ich die konkreten Micky Maus, Eifelturm und Atomium sachverhaltsquetschend auch nur als stellvertretende Beispiele interpretiert habe) als 'unwesentliches Beiwerk' dieses Porträts. Aber natürlich deshalb meine Formulierung mit 'müsste', weil alles hypothetisch und meine Vorstellung des Photos und meine Interpretation. Was sonst!? - Und natürlich bin ich kein Richter, der einen konkreten Fall zu entscheiden hat. Sondern Laie, der ein imaginäres Bild beurteilt. Dass ich Clints Vorschlag, einen weiteren hinzugefügt habe, schmälert nicht Clints Vorschlag. Sondern ergänzt ihn um ne zweite Möglichkeit. Dass ich dabei in der Kürze des Postings nicht alle möglichen Dinge, die ein Händler zu beachten hat, aufgelistet habe, möge man mir verzeihen, sie sind aber in meiner Formulierung "dann ist das quasi 'Händler-Präsentation'" implizit. Wobei ich -zugegeben- den Aspekt der indizierten Comics nicht bedacht hab (die ja bei Amazon nicht erhältlich sein dürften und damit nicht mal verlinkt werden können, aber auch sowieso nicht beworben werden dürfen), bin aber auch im Zweifel, ob die bei Clints Vorschlag 'einfach so' rechtlich unbedenklich wären. Und schliesslich: Du schreibst selbst, dass das alles (Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Handel,...) mit Urheberrecht -und darum ging es (mir) hier- nichts zu tun hat. Insofern 'hypothetische Überlegungen zum Urheberrecht'. Alles, was DAMIT zu tun hat, HAB ich 'argumentativ belegt', bzw. auch per Links mit Quellen versehen (Paragraphen, Urteile,...). Letztlich ist die konkrete Diskussion aber eh' eine akademische, da die angefragte Manga-Cover-Präsentationsseite -soweit ich das beurteilen kann- überflüssig ist. Es gibt sowas doch bereits: http://www.mangaguide.de (nennt sich zwar 'incomplete', ist aber mWn, zumindest was deutsche Ausgaben betrifft, 'complete', wird ständig gepflegt und aktualisiert (last update war vorgestern) und präsentiert nicht nur Cover, sondern auch Backcover und zuweilen auch Illus aus dem Inhalt). So what!?
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