Bah!
Hallo zusammen!
Seit neuestem haben wir gemäß den Anforderungen des Teledienstgesetzes die Umsatzsteueridentifikationsnummer und eine Telefonnummer im Impressum angegeben.
Diese Telefonnummer ist KEINE Supportrufnummer, sondern eine schiere Notwendigkeit des Teledienstgesetzes. Wir werden dort keinen Support anbieten, schon gar nicht am Sonntag. Ich bitte Euch daher darum keinen Schindluder mit dieser Rufnummer zu treiben und wenn, sie nur in äußersten Notfällen zu normalen Bürozeiten - also Montags bis Freitags zwischen 9 und 18 Uhr - zu benutzen.
Wir werden vermutlich bald eine echte Supportrufnummer einrichten, die dann zu bestimmten Bürozeiten auch erreichbar sein wird. Darüberhinaus erfolgt der Support via E-Mail.
Viele Grüße
Bernd Glasstetter
Administrator Comicforum
Bah!
Ein Tipp: 0190-Supportrufnummer
sonst verglüht dir die Leitung
...and rightfully the Gods called the Elder of the Universe by his Name.... the Collector
Collector: Weisst du, was so ne 0190er Nummer kostet (Grundgebühr, nicht das, was der Anrufer blecht)
ist heftig, so um die 190 Euro im Monat Grundgebühr...
Kannst ja die riesigen Gewinne aus den Premiumzugängen in die 0190er investieren (auf die ein oder andere Weise )
Ich weiß jetzt nicht, ob Du gerade träumst, oder einer Phantasie erlegen bist Riesige Gewinne... Schön wärs, aber ich denke, daß das eher nur zur Deckung der Unkosten ausreichen wird.
Es gibt keine "Unkosten", das ist ein Unwort!!!!Es gibt grundsätzlich nur "Kosten"!
(Is' so, muß ich mir immer von meiner Frau anhören, die arbeitet in 'nem Rechnungsbüro)
Wie du machst mit den Millionen CF-Usern keine Milliardengewinne?
Unser TeleDG Prof vertritt übrigens die Meinung das es ausreichend ist eine Nummer einer (hoffentlich vorhandenen) ISDN Anlage abzuzweigen, einen AB dranzuhängen und den 1-2 mal am Tag abzuhören. Schließlich geht es nur um eine 'unmittelbare' Kontaktmöglichkeit, §6 schreibt nicht vor diese auch tatsächlich rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Eine Sache der Verhältnismäßigkeit würde ich sagen.
Ubi sum ego vos non potestis venire.
Das Problem ist - und das sehen auch die Juristen so - es gibt keine eindeutigen Gerichtsentscheide dazu. Ich habe da mal einen interessanten Link gefunden:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
könnt Ihr ja mal durchlesen
Was auch witzig an der Sache ist, bisher wurde auch noch kein Gerichtsentscheid dazu angestrebt. Es gab zwar ein ganz paar Abmahnwellen wegen fehlender Impressumeinträge, die auch recht erfolgreich für den jeweiligen Initiator gewesen sein müssen, jedoch muß man auch darauf hinweisen, daß bei einem gerichtlichen Einwand seitens des Abgemahnten bisher fast immer in seinem Sinne entschieden wurde (aber eben nicht im Sinne des TeleDG, sonder da die Abmahnungen mißbräuchlich oder fehlerhaft waren - siehe auch §15 UWG, was bei fast allen Serienabmahnungen greift) oder der Abmahnende seinen Anspruch auf Kostenerstattung und Unterlassung zurückzog.
Ubi sum ego vos non potestis venire.
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