Die Frankfurter Demonstrationsbehörde hat am Nachmittag des 4. Mai 2012 in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass sie alle vom Bündnis Blockupy Frankfurt vom 16. – –19. Mai geplanten Aktionen verbietet. Die demonstrationsrechtlichen Anmelder der insgesamt mehr als fünfzehn Aktionen wurden heute nur in einem Fall darüber direkt informiert, auch das erheblich verspätet.
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Dieses Verbot ist eine offene Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts. Wir bestehen darauf, dass der Protest gegen die Krisenpolitik auch im Frankfurter Bankenviertel und am Sitz der EZB stattfinden kann,–so wie es auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.
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