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Thema: FSK16 - Strafbar oder nicht?

  1. #26
    a. D.
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    Das stammt alles aus diesem Thread, wo es IMHO aber nicht hingehört. Deshalb habe ich es mal hier zwischengelagert

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    Batman · Dark Knight of Gotham

  2. #27
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Man könnte diese Diskussion ins Splashmovies-Forum verschieben.

  3. #28
    a. D.
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Man könnte diese Diskussion ins Splashmovies-Forum verschieben.
    Gute Idee! Machst Du das? Dann schreibe ich den Link in unseren Thread und alle sind glücklich.

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  4. #29
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Hiermit erledigt. Da es hier vornehmlich um die DVDs geht, wurde das Ganze ins Heimkino-Forum verschoben

  5. #30
    a. D.
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Hiermit erledigt. Da es hier vornehmlich um die DVDs geht, wurde das Ganze ins Heimkino-Forum verschoben
    Danke Bernd! Im Ursprungsthread befindet sich jetzt auch ein Hinweis, damit bei Bedarf weiter diskutiert werden kann.

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    Batman · Dark Knight of Gotham

  6. #31
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Lightbulb

    Gut, dass das ganze hier gelandet ist, dann kann ich mal ein bisschen was dazu sagen. Was hier teilweise steht geht ja schon in den Bereich Mythen und Legenden

    Erst einmal - der § 131 StGB hat mit der ganzen Diskussion erst einmal gar nichts zu tun. Hierunter fallen nur Filme, die von einem Richter auf den so genannten Index gesetzt werden und von daher allgemein als beschlagnahmt gelten. Diese Filme dürfen überhaupt nicht mehr öffentlich gehandelt werden, da diese gegen geltende Gesetze verstoßen. Den Verleihern droht sogar eine Strafe, wenn sie die entsprechenden Filme ohne FSK-Freigabe veröffentlicht haben und sich vorher nicht per Gutachten (z.B. der SPIO/JK) abgesichert haben, dass der Film gegen keine Gesetze verstößt.

    Eine weitere besondere Form sind die indizierten Filme, für die auf Grund des Jugendschutzes keine öffentliche Werbung gemacht werden darf und die auch nicht öffentlich in Geschäftsräumen ausliegen dürfen, zu denen Jugendliche Zutritt haben. Ausgesprochen werden Indizierungen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

    Das hat mit dem generellen Thema, aber nur am Rande zu tun, stellt aber den wichtigen Kern des Jugendschutzes im Bereich Heimkino dar.

    Im Kino ist es wie schon vorher richtig gesagt für unter 16-jährige nicht erlaubt - auch nicht in Begleitung des Erziehungsberechtigten - in einen FSK 16, bzw. FSK 18 bewerteten Film zu gehen. Kinobetreibern droht beim Einlass eine Geldstrafe, selbst eine Gefängnisstrafe wäre theoretisch möglich. Aus diesem Grunde ist man bei manchen Titeln auch bemüht, maximal eine FSK-12-Freigabe zu erhalten, weil dadurch im Grunde keiner zurück gewiesen werden muss an den Eingängen – PG-Regelung sei dank.

    Das "Freiwillig" in der FSK bedeutet übrigens nicht, dass die Bewertung nicht bindend ist. Vielmehr lautet der Komplette Titel des Gremiums "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" und steht dafür, dass die Verleiher sich daran aus eigenen Stücken beteiligten. Mittlerweile ist die FSK Teil der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V). 1985 gab es eine Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend und damit wurde dann auch gesetzlich verpflichtend eine Altersfreigabe für Videofilme und vergleichbare Bildträger festgelegt. Freiwillig sind die Freigabe für den Kunden also keinesfalls.

    Bei DVDs ist das ganze Freigabe-Thema ein wenig problematisch in der Umsetzung. Ein Händler darf aber einem 13-jährigen keine FSK 16 DVD verkaufen. Es muss sichergestellt sein, dass nur die Personen eine DVD kaufen, die das entsprechende Alter haben. Wenn Eltern ihrem Kind aber einen Film zeigen, bzw. zugänglich machen, müsste festgestellt werden inwiefern diese eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht darstellt. Mir ist im Moment allerdings kein Fall bekannt, wo so etwas wirklich groß verfolgt wurde, außerhalb des Boulevard-„Journalismus“.

    So bleibt es aktuell tatsächlich eine moralische Frage, inwiefern das Zeigen von FSK-16-Titeln an Jüngere nun falsch oder richtig ist. In der Praxis sollten Eltern am besten einschätzen können, was ihre Kinder auf Grund ihrer Medienkompetenz im Stand sind zu vertragen. Allerdings ist es oftmals leider so sein, dass der Zugang zu Medien mit höherer Alterseinstufung durch die Eltern eher aus Gleichgültigkeit geschieht. Da wird aber selbst das schärfste Gesetz nichts dran ändern können. Denn die Erziehungskompetenz kann nun einmal nicht gesetzlich gesetzlich geregelt werden. Außerdem wird irgendwann auch ein zu großer Eingriff in die gesetzlich geschützte Familie vorgenommen.

    Außerdem muss bedacht werden, dass das Internet als Beschaffungsmedium in dieser ganze Sache noch gar berücksichtigt wurde, was aber eh den Rahmen sprengen würden. Vielen Eltern fehlt hier auch das Wissen, um die „Gefahr“ wirklich einschätzen zu können
    Geändert von Michael Tomiak (21.08.2008 um 10:58 Uhr)

  7. #32
    a. D.
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    Zitat Zitat von Michael Tomiak Beitrag anzeigen
    Erst einmal - der § 131 StGB hat mit der ganzen Diskussion erst einmal gar nichts zu tun.
    Dachte ich mir, aber einzig da erschien in dem ganzen Wust von Links eine eindeutige Aussage von Seiten des Gesetzgebers.

    Zitat Zitat von Michael Tomiak Beitrag anzeigen
    So bleibt es aktuell tatsächlich eine moralische Frage, inwiefern das nun falsch oder richtig ist. In der Praxis sollten Eltern einschätzen, was ihre Kinder vertragen können. Allerdings ist es oftmals leider so sein, dass der Zugang zu Medien mit höherer Alterseinstufung durch die Eltern eher aus Gleichgültigkeit geschieht. Da wird aber selbst das schärfste Gesetz nicht dran ändern. Denn die Erziehungskompetenz kann nun einmal nicht gesetzlich gemaßregelt werden. Außerdem wird irgendwann auch ein zu großer Eingriff in die gesetzlich geschützte Familie vorgenommen.
    Und insofern macht sich also auch niemand, wie mehrfach behauptet wurde, strafbar. Danke! Darum ging es mir.

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  8. #33
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Zitat Zitat von Luise Beitrag anzeigen
    Und insofern macht sich also auch niemand, wie mehrfach behauptet wurde, strafbar. Danke! Darum ging es mir.
    Naja, ganz so einfach ist es dann aber leider auch nicht. Denn wenn du nicht der Erziehungsberechtigte bist könnte rein theoretisch jemand Anzeige gegen dich stellen, weil du einem Jugendlichen ein Medium zur Verfügung stellst, dass wissentlich nicht für sein Alter freigegeben wurde. Welchen Erfolg solch eine Anzeige hätte sei mal dahin gestellt. Problematisch könnte es werden, wenn ein Erziehungsberechtigter diese Anzeige stellt, bzw. nicht damit einverstanden ist, dass sein Kind den Film gesehen hat.

  9. #34
    a. D.
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    Es ging die ganze Zeit darum, ob Eltern sich strafbar machen, wenn sie ihre jüngere Kinder eine DVD mit der FSK16 anschauen lassen. Und das ist ja ganz offensichtlich nicht der Fall.

    Und mit der Aussage, daß es im Ermessen der Eltern liegt, ob oder ob nicht, macht sich auch niemand, wie vom Thread-Ersteller behauptet, strafbar.
    Geändert von Luise (21.08.2008 um 11:12 Uhr) Grund: Komma-Regeln

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  10. #35
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    Dann ist das Endlich geklärt und meine Eltern können beruhigt schlafen gehen, da sie immer vorher geguckt haben um einzuschatzen, was ich sehen darf und was nicht^^

  11. #36
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Was ist eigentlich, wenn ältere Filme auf DVD (oder früher Video) erscheinen? Wird da die alte FSK-Freigabe übernommen oder gibt es eine neue Einstufung? "Irma la Douce" war 1963 in Deutschland erst ab 18 freigegeben (und blieb es auch ein paar Jahre. Meine Schwester durfte den 1967 als sechzehnjährige nicht sehen).

  12. #37
    Mitglied Avatar von Xury
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    Das ist Sache des Publishers. FSK-Freigaben müssen beantragt werden. Sollte sich der Publisher dazu entschließen, wird neu geprüft.

  13. #38
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Xury Beitrag anzeigen
    Das ist Sache des Publishers. FSK-Freigaben müssen beantragt werden. Sollte sich der Publisher dazu entschließen, wird neu geprüft.
    Wird aber wohl eher selten gemacht. Ich hatte da neulich einen Film - weiß gar nicht mehr welchen - der war FSK 16, war aber so harmlos, dass ich den auf FSK 6 gesetzt hätte. Der war auch schon etliche Jahrzehnte alt.

  14. #39
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Noch nicht 16 ist noch nicht 16. Das kannst Du vergessen. In drei Wochen kannst Du dann in den Cinedom gehen, davor nicht.

  15. #40
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Mal ehrlich schauen die Verkäufer denn überhaupt welche Filme sich Kinder da grade kaufen wollen? Gut ich muss für die Schweiz sprechen, aber hier konnte ich locker mit 12 nen FSK 16 Film kaufen. Es sind zwar ein paar Jahre in die Lande gegangen aber so wirklich viel verändert hat sich in der Beziehung nicht. Im Gegensatz zu Games, da sind sogar bei uns die Verkäufer langsam etwas stutzig geworden.

    Ich selbst hab oft Filme geschaut die nicht in meine alterkategorie gehörten. Zum einen hab ich dann jahre später festgestellt dass ich die hälfte nich verstanden habe (die Fliege) und zum anderen wusste ich genau, wenn ich das mache, muss ich selbst mit klar kommen, wenn ich nachts nimmer schlafen kann (Poltergeist... weeh... ).

  16. #41
    Mitglied Avatar von Blue Lion
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    Nicht zu vergessen ist, dass es mittlerweile genug Zeitschriften gibt, die Filmdvds anbieten.

    Ich hab hier auch grade eine... Computer Bild oder sowas rumliegen mit The Last Eve, FSK 16.

    Ich bezweifle dass sich da irgendwer drum kümmert ob sich das ein 16 jähriger kauft oder nicht.

  17. #42
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Xury Beitrag anzeigen
    Das ist Sache des Publishers. FSK-Freigaben müssen beantragt werden. Sollte sich der Publisher dazu entschließen, wird neu geprüft.
    Und was ist mit Fernehen? Ich habe nicht das Gefühl, daß sich die Sender nach 40 Jahre alten FSK-Freigaben richten und harmlose Filme ins Nachtprogramm verbannen. Neu prüfen lassen dürfen die ja nicht.

  18. #43
    Mitglied Avatar von Geier
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    Im TV wird einfach nochmal die Schere angesetzt und ein 16er auf 12 runtergekürzt.

  19. #44
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Kann das Fernsehen doch gar nicht. Denn es reicht ja nicht, Szenen rauszuschneiden. Es müßte auch eine neue Einstufung der geschnittenen Fassung erfolgen.
    Und Irma la Douce wird natürlich ungeschnitten im Nachmittagsprogramm gezeigt.

  20. #45
    Mitglied Avatar von Geier
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    Anscheinend doch, vielleicht gibts fürs TV eine Sonderregelung.

  21. #46
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Wahrscheinlich sind die Landesmedienanstalten zuständig und nicht die FSK.

  22. #47
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    Nun, es kommt zumindest bei den privaten Sendern öfter vor, daß je nach Tageszeit unterschiedliche Fassungen gezeigt werden. Zum Beispiel neulich Spielbergs "München" (auf Pro7, glaube ich): gekürzte Fassung um 20:15, bei der Wiederholung im Nachtprogramm lief dann die ungeschnittene FSK16-Fassung.

    Für die Privatsender gibt es eine FSK-ähnliche Prüfstelle (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, FSF). Die öffentlich-rechtlichen Sender haben meines Wissens eigene Gremien.

  23. #48
    Mitglied Avatar von Geier
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    Dazu passend folgende Meldung auf der AOL-Startseite:

    "Teenie stürzt aus Angst vor Gruselfilm aus Fenster"

    Eine 13jährige hat mit einer Freundin zusammen Abends "Das Parfüm" angesehen (wußte gar nicht daß das ein Gruselfilm ist). Als die Eltern zurückkamen haben die beiden wohl Panik bekommen und sind aus dem Fenster geklettern, eine ist dann runtergefallen.

  24. #49
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    Zitat Zitat von Geier Beitrag anzeigen
    Dazu passend folgende Meldung auf der AOL-Startseite:

    "Teenie stürzt aus Angst vor Gruselfilm aus Fenster"

    Eine 13jährige hat mit einer Freundin zusammen Abends "Das Parfüm" angesehen (wußte gar nicht daß das ein Gruselfilm ist). Als die Eltern zurückkamen haben die beiden wohl Panik bekommen und sind aus dem Fenster geklettern, eine ist dann runtergefallen.
    Oh my ... gut, ich würde PARFUME nun nicht gerade als "Gruselfilm" einordnen (wenn man mal davon absieht, was der costume designer Alan Rickman angetan hat), aber doch schon als Thriller.
    Lass die beiden nach dem Film in's Bett gegangen sein und schlecht geträumt haben - die Eltern kommen leise nach Hause, im Traum wird das ganze als das Anschleichen von Grenouille umgesetzt und *zack* ist die Panik da. Halb verwirrt, halb verschlafen macht das Kind das einzig "logische" und flüchtet. Da haben wir wieder den Grund, warum die FSK nicht nur in der Hand der Eltern liegen sollte.

    Ganz ehrlich, ich habe in diesem Alter meiner ersten zaghaften Schritte in Richtung Horror unternommen und habe 2 Jahre später mit Freddy im Traum Pakte geschlossen, statt vor Grenouille zu flüchten ...
    Aber das menschliche Gemüt ist nun mal (glücklicher Weise) auch zu sanften Regungen fähig.

    Im übrigen vielen Dank für die zahlreichen Beitrage zur FSK Thematik!

  25. #50
    Mitglied Avatar von Geier
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    Nö, das zeigt eher wie wenig diese FSK-Einstufungen taugen. Einmal weil es überhaupt kein Problem darstellt Filme zu sehen für die man angeblich nicht geeignet ist, und zum Anderen weil jeder ein anderes "Sensibilitätslevel" hat. Ich glaube nicht das ein 15jähriger einen Film nicht ansieht weil ab16 draufsteht. Es liegt gerade in der Verantwortung der Eltern dafür zu sorgen das ihre Kinder nur das zu sehen bekommen für was sie geeignet sind, auch wenn sie es defakto nicht 100% überwachen können.
    Man könnte höchstens vorschreiben das in Haushalten mit Kindern Filme in abschließbaren Schränken gelagert werden müßen

    Das eigentlich Ärgerliche ist das durch die FSK auch Filme "Ab 18" gekürzt werden. Anscheinend sieht man sie hierzulande genötigt nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene zu schützen
    Zb "Dagon" eine der besseren Lovecraft-Adaptionen, ungeschnitten kaum zu bekommen und ab 18 gekürzt.

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