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Thema: Fotodownload-Dienste im Internet

  1. #1
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Fotodownload-Dienste im Internet

    Ich muss mal von etwas berichten, was mir heute widerfahren ist. Ich werde keine Namen nennen, denn die betreffende Firma offenbart insgesamt ein sehr eigentümliches Rechtsverständnis und ich befürchte, wenn ich den Firmennamen nenne, dass die Damen und Herren gleich mit dem Anwalt vor der Tür stehen. Dennoch muss ich das Erlebnis loswerden.

    Ich habe seit einiger Zeit wieder mit der Fotografie begonnen, hatte einige Jahre lang nur auf Comicevents Fotos gemacht, aber will jetzt mit einer Spiegelreflex-Kamera wieder mehr machen und insbesondere auch Fotos durchaus verkaufen. Dafür bin ich derzeit dabei ein Portfolio aufzubauen.

    Jetzt wollte ich einen der zahlreichen Downloaddienste im Internet benutzen, um einige Fotos auch online verkaufen zu können. Ich hatte mich dort schon vor einigen Monaten registriert. Es ist ein Dienst, der in den USA beheimatet ist, aber eine deutsche Dependance betreibt. Ich habe also einige Fotos dort hochgeladen, mit Tags versehen, Beschreibungen hinzugefügt und zur Freigabe auf der Site bereit gestellt. Es waren Fotos eines Festumzugs hier vor Ort.

    Die Fotos wurden abgelehnt, einige davon mit der Begründung, dass eine erforderliche rechtliche Freigabe fehlt. Nun ist es so, dass es das Recht am eigenen Bild gibt und wenn man fotografiert wird, kann man gegen eine Veröffentlichung sein. Porträtaufnahmen muss man also mit einem entsprechenden Vertrag hinterlegen, dem sogenannten Model Release Vertrag. Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen, das Kunsturhebergesetz, insbesondere Paragraf 23, Absatz 1, Ziffer 4:
    http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
    Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
    Ich habe bei der Site im Blog einige Anmerkungen gefunden, dass man amerikanisches Recht ansetzen würde, obwohl sich die deutsche Site eindeutig an deutschsprachige Kunden richtet. Das wird sogar durch eine IP-Abprüfung gewährleistet. Ich habe also eine Mail geschrieben, dass ich das Ganze für einen Quatsch halte sich auf amerikanisches Recht zu berufen, wenn ich doch ein deutscher Fotograf mit deutschen Motiven und darauf befindlichen deutschen Personen verkaufen will. Und da das Motiv eindeutig dem Paragrafen 23 entspricht, habe ich einfach mal den Gesetzestext als Freigabe hochgeladen. Was Gesetz ist, steht meiner Meinung nach weit über einem Vertrag, sollte also gültig sein.

    Ich habe dann auch dort angerufen - übrigens eine deutsche Rufnummer, also nicht in Amerika - und bekam eine sehr, sehr schnippige Antwort. Was mir den einfiele und man habe jetzt meinen Account gelöscht, weil mit so einem wie mir wolle man ja nicht zusammen arbeiten. Und es wurde mit einem lauten Knall aufgelegt. Ein zweiter Versuch dort anzurufen, endete mit einem weiteren Monolog des Mitarbeiters, der mich nicht zu Wort kommen ließ und erneut den Hörer auf die Gabel warf.

    Ich bin doch etwas entgeistert, denn ich denke, dass ich nichts falsch gemacht habe. Ich halte mich ja nur an deutsches Recht. Nunja, ich werde mich jetzt bei einer anderen Agentur anmelden, am Besten mit Sitz in Deutschland. Die E-Mail war auch noch recht freundlich formuliert gewesen. Ich habe es nur als Quatsch bezeichnet, dass man sich da angeblich an amerikanisches Recht halte. Interessanterweise steht von dieser Vorgehensweise nichts in den AGBs. Man ist laut den AGBs selbst für die Werke verantwortlich. Und man solle sich an Urheberrechte und andere Rechte halten. Das habe ich eigentlich getan.

    Was haltet Ihr davon?

    Das hier ist übrigens eins der Bilder, bei denen angeblich die Freigabe fehlte:
    http://www.flickr.com/photos/berndgl...7606024900838/

  2. #2
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Irgendwann kommt noch jemand auf die Idee, chinesisches Recht anzuwenden, dann brauchst du für jedes Foto, gleich welches Motiv, die Genehmigung der chinesischen Regierung.

  3. #3
    Moderator Edition Panel Avatar von Jähling
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    Dazu habe ich drei Meinungen.

    1. "Quatsch" schreibt man nicht. Du hattest ja recht, und wenn die Mail sonst freundlich war, geht's vielleicht. Aber Empfänger von Beschwerdemails reagieren nicht immer sachlich, und mit solchen Begriffen - hm, da habe ich gestern noch was im TV gesehen, so ein Zufall - provoziert man eine emotionale Reaktion statt einer sachlichen. Und Du willst ja die Grundlagen einer Zusammenarbeit klären, also eines Miteinanders, nicht eines Gegeneinanders.

    2. Die Regel, die ich kenne, besagt, dass ab zwölf Abgebildeten das Foto nicht mehr als Portrait gilt, sondern als Gruppenfoto (oder Massenaufnahme oder so was, mit genauen Begriffen habe ich es nicht so) und damit nicht mehr genehmigungspflichtig ist. (Noch dazu zeigen die Fotos Leute nicht im Privatleben, sondern bei einer öffentlichen Aufführung. Macht, glaub' ich, noch einen Unterschied.) Wer sich mit Fotos befasst, und von den Anbietern eines Foto-Service erwarte ich das, weiß das. Ich glaube übrigens nicht, dass das im US-Recht wesentlich anders ist. Ich meine, da gibt es doch auch Massenveranstaltungen und Fotos davon?

    2b. Dass sich die Anbieter auf US-Recht berufen, mag daran liegen, dass sie ihren Service als international verstehen. Das dürfte aber irgendwo in den AGB formuliert sein.

    3. Das Internet ist eine Service-Wüste. Erlebe ich zur Zeit auch immer öfter. Mein Lieblingsbeispiel ist ein Print-On-Demand-Service, der mein Nutzerkonto gesperrt und meine Angebote in seinem Online-Shop gelöscht hat, mit der Begründung, die Standards, die ich eingefordert hätte (eindeutige Maße in den Spezifikationen auf ihrer Webseite und dass die Comics im 90°-Winkel zugeschnitten werden statt 88°), seien übertrieben. (Da wollte ich noch einen Blog-Beitrag zu schreiben, aber immer wenn ich denke, ich habe ihn fertig, passiert was neues, das noch kafkaesker ist.) Da kommen einige schlechte Eigenschaften des Webs zusammen: Kein direkter Kontakt, so dass die Kunden nur als Datensammlungen wahrgenommen werden statt als vollwertige Gegenüber; Unvollständigkeit der Datensammlungen; Standardisierung der Serviceleistung, so dass man statt echter Kommunikation zunehmend mit AGB-Lücken, Formularen und vorformulierten E-Mails zu tun hat; und das alte Problem der Bürokratie, dass sich niemand persönlich verantwortlich fühlt. (Persönlich angegriffen schon eher.) Es gibt auch, gerade bei großen Anbietern, keinen Backup-Plan für den Fall, dass das System, das sie sich zur Bearbeitung der Standard- und Sonderfälle zurechtgebastelt haben, mal versagt. Dann wird einfach weiter das versagende System angewandt, mit zunehmender Unangemessenheit. (Seth Godin lässt sich gerne über solche Auswüchse aus. Empfehlenswerte Lektüre.) Und dass die Umgangsformen im Netz nicht immer die besten sind, ist ja auch nicht neu. Ich denke, das liegt auch an der Indirektheit der Kommunikation.

    Bieten lassen muss man sich so was deshalb noch lange nicht.

  4. #4
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    @Jähling: Stimmt, da hast Du auch wieder Recht, dass ich den Einstieg in die Mail etwas unpassend gewählt habe, denn ich habe in der Tat mit "Quatsch" angefangen. Da habe ich mich vielleicht zu sehr von dem Ton leiten lassen, der schon zuvor in dem Blog herrschte. Ich hatte zuvor die Mail schon entschärfte gehabt, dachte aber wohl, dass "Quatsch" noch freundlich genug sei. Bei näherer Betrachtung ist es wohl doch zu hart gewesen. Irgendwo nervt es mich dann noch zusätzlich, dass US-Recht angewandt wird, denn ich mag die "Leitwährung" Amerika nicht. Nicht alles, was von dort kommt, ist richtig und korrekt. Aber das ist ein anderes Thema.

    Ich habe mir die AGBs gerade noch einmal angesehen. Da ist dann in der Tat die Rede davon, dass US-Recht angewandt wird. Da ist dann aber wieder die Frage, ob das bei einem Unternehmen, das eindeutig einen Sitz auch in Deutschland hat, sich offenkundig über die Site auf deutsche Kunden ausrichtet - sonst wäre ja keine deutsche Oberfläche vorhanden - überhaupt rechtens ist. Das wäre mal interessant zu klären.

    Man könnte es sicher besser lösen. Wenn der Fotograf sagt: Ich will das Bild bitte nur in Deutschland verkaufen, dann bitte das deutsche Recht anwenden. Das Bild weiter oben macht ja auch keinen Sinn außerhalb Deutschlands.

    Das mit der Servicewüste im Internet kann ich teilweise nachvollziehen, insbesondere dann, wenn die Dienste nicht aus Deutschland kommen. Interessanterweise wird immer über eine Servicewüste Deutschland gesprochen. Aber was Internetservices anbelangt ist Deutschland meiner Meinung nach recht vorbildlich.

    Eine andere Sache von neulich: Ich habe ein Poster bei einem Poster-Hersteller bestellt, nach dem Absenden leider gemerkt, dass ich das falsche Bild ausgewählt hatte. Ich habe sofort schriftlich storniert, am nächsten Tag noch einmal angerufen. Aber ich bekam zu hören, dass man die Mails nicht alle sofort lesen könne und dass der Auftrag nun schon in der Produktion sei. Von Kulanz keine Spur und das war ein deutsches Unternehmen. Ich bekomme also jetzt das Poster mit dem falschen Motiv und muss auch dafür bezahlen. Glücklich bin ich nicht drüber und werde daher auch den Anbieter wechseln. Also hier haben wir dann wieder die Servicewüste und im Speziellen die Servicewüste Internet.

  5. #5
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    Nach meiner Erfahrung nehmen sich deutsche und US-Anbieter da nichts (bin gerade durch besagte Wüste mit einem deutschen Webhoster, der deutschen Dependance eines amerikanischen Online-Händlers und besagtem amerikanischen POD-Service gegangen), aber deutsche Anbieter mit US-Firmensitz sind ein Kapitel für sich, da hast Du recht.

    Rechtens ist das schon, zumindest wenn die Seite einen Service anbietet, der international verfügbar ist. Dann gilt als Gerichtsstand der Ort, an dem das Unternehmen angesiedelt ist. Aber wenn die Filiale sich ausschließlich an den deutschen Markt richtet, ist das, glaub' ich, was anderes. (Amazon macht das ja so. Deshalb kann man viele Angebote von Amazon.com oder, noch massiver, amazon.fr nicht über amazon.de kriegen.) Was Du vorschlägst, würde bedeuten, mehrere Rechtsordnungen alternativ anzubieten, was vielen sicher zu kompliziert ist.

    Bei dem Poster-Hersteller würde ich vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Da können die sich nicht vor drücken. Aber wär' schon schön, wenn der ganze Stress nicht nötig wäre...

  6. #6
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Das Problem ist nur, dass die Rückgabe bei speziell für Dich angefertigten Dingen ausgeschlossen ist. Und das kann man von einem Foto-Poster schon sagen...

  7. #7
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    Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass das deutsche Schutzrecht strenger ist als das amerikanische? (Vgl. z.B. die Diskussion um personenbezogenen Daten, die in Europa deutlich strenger geschützt sind vor Werbefirmen als in den USA). Verwundert mich daher, dass es da solche Probleme gibt.

    T.

  8. #8
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Soweit ich weiß, gibt es in den USA die Aushebelung des Rechtes am eigenen Bild durch die Panoramafreiheit und/oder Fotos von Mengen nicht.

  9. #9
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, gibt es in den USA die Aushebelung des Rechtes am eigenen Bild durch die Panoramafreiheit und/oder Fotos von Mengen nicht.
    Es gibt aber auch in den USA Agentur-Fotos von Massen, sei es von Demonstrationen oder dergleichen. Da wird doch nicht allen Ernstes einer rumgegangen sein und hat überall einen Model Release-Vertrag unterschreiben lassen... Ich erinnere nur mal an Fotos vom Kennedy-Attentat, an Fotos von Anti-Vietnam-Demos usw.

  10. #10
    Moderator Edition Panel Avatar von Jähling
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Das Problem ist nur, dass die Rückgabe bei speziell für Dich angefertigten Dingen ausgeschlossen ist. Und das kann man von einem Foto-Poster schon sagen...
    Wie doof. Was sagen die AGB?

  11. #11
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Das hier:
    (2) Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die XXXXXX auf Grund Ihrer Spezifikationen angefertigt hat oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

  12. #12
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    Nun... ich bin fotografisch tätig und kenne ich mich in Sachen Recht auch etwas aus. Zudem glaube ich zu wissen, welchen Fotodownloadanbieter du mit deinem Beitrag meinst. Die AGB dieses sind mir auch bekannt. Hierzu gilt jedenfalls, dass zuerst die AGB gelten, dann irgendein Recht. Das ist zumindest auch kaufmännisch so. Erst bei unklaren Fällen gilt das geltende Gesetz vor einer persönlichen Vereinbarung. Da gibt es klare Hierarchien.
    Der Anbieter hat also das absolute Recht, derlei Forderungen zu stellen, bzw. klare Rechtenachweise von den Fotografen zu fordern. Schließlich kann es ja auch sein, dass ein bestimmtes Bild auf einem Poster verwendet wird oder woanders kommerziell zum Einsatz kommt und irgendwann plötzlich einer der abgelichteten Menschen das nicht so schön findet. Sicherlich, bei Massenaufläufen ist das was anderes, aber bei deinen Bildern sieht man mehr oder weniger deutlich die Personen.
    Da der Anbieter zudem überregional, global handelt und die Bilder in alle Welt gehen, will man natürlich kein Risiko eingehen. Das deutsche Recht ist daher im Grunde bedeutungslos, wenn es liberaler daher kommt, als andere.
    Dass es für dich als Fotografen etwas doof ist, kann ich nachvollziehen. Musste halt zur Konkurrenz...

  13. #13
    Mitglied Avatar von Stefan
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    Janz so einfach ist es dann doch nicht - ein Gesetz steht in jedem Fall über den AGB, auch und gerade wenn sie diesem Widersprechen. Da stellt sich dann aber die Frage nach dem Gerichtsstandort. Dessen Gesetze gelten dann.

  14. #14
    Mitglied Avatar von The Matze
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Das Problem ist nur, dass die Rückgabe bei speziell für Dich angefertigten Dingen ausgeschlossen ist. Und das kann man von einem Foto-Poster schon sagen...
    Das ist soweit ich weiß bei allen Druckdiensten für individuelle Motive so (gibts ja auch für T-Shirts, Tassen usw.). Die können sowas ja normalerweise nicht weiterverkaufen, wenn du es plötzlich doch nicht willst. Ich meine das sogar mal im BGB (oder HGB) gelesen zu haben. Also solang die Ware ohne Mängel ist, kann man da schwer gegen angehen...
    "Auf den Alkohol, die Ursache und Lösung aller Probleme!" - Homer Simpson

  15. #15
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    @Stefan: Bei unklaren Fällen und absolut rechtswidrigen Dingen ja. Hier geht es aber nicht um körperliche oder psychische Dinge oder beispielsweise um das Beschneiden persönlicher Rechte. Jeder Kaufmann wird wissen, zuerst gilt die Einzelvertragliche Vereinbarung, dann die AGB, dann spezielle Branchenübliche Gesetze und Regelungen, dann das HGB, dann das BGB und erst dann etwa das Grundgesetz. In diesem Fall, die Verwendung von Bildern mit Personen darauf ohne einzelnen Rechtenachweis, gilt also die Regelung, die sich der Anbieter ausgedacht hat, die der Fotograf mit ihm eingeht, wenn er sich anmeldet. Vertrag ist Vertrag, solange nicht gegen das Grundgesetz etwa verstoßen wird. Und das eben geschieht hier nicht.

    Aber wie gesagt, hier geht's auch ums Globale. Das deutsche Recht spielt eine untergeordnete Rolle, da die Kundschaft des Anbieters und die Fotografen alle aus aller Welt kommen. Dass die Seite auf deutsch ausformuliert ist, spielt da auch keine große Rolle. Ebenso ist sie in englisch, französisch und sonst was für Sprachen ausformuliert. Der Anbieter muss also schauen, dass er ALLE Rechte befolgt, sich ÜBERALL absichert. Einzeln auf irgendwelche nationalen Regelungen zu achten wäre zu viel Aufwand.

  16. #16
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
    Janz so einfach ist es dann doch nicht - ein Gesetz steht in jedem Fall über den AGB, auch und gerade wenn sie diesem Widersprechen. Da stellt sich dann aber die Frage nach dem Gerichtsstandort. Dessen Gesetze gelten dann.
    Wie cekay schon sagte, gilt das nur, wenn die AGBs geltendes Recht verletzen, nicht, wenn sie etwas ausschließen, was laut geltendem Recht erlaubt ist.

    Kurz: Geltendes Recht kann etwas verbieten, was in den AGBs nicht ausdrücklich untersagt ist, jedoch kann man umgekehrt unter Berufung auf geltendes Recht nicht automatisch eine Dienstleistung erzwingen, die in den AGBs ausdrücklich ausgeschlossen ist, nur weil diese gemäß geltendem Recht durchaus erlaubt wäre.

    Ich kann auch schlecht in einer Dönerbude Schweinefleisch bestellen und dann den Besitzer verklagen, weil er mir meinen Wunsch verweigert hat, obwohl der Verkauf von Schweinefleisch in Deutschland schließlich erlaubt ist.

  17. #17
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