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Thema: Gesetzesänderung zum Internetrecht - gute und schlechte Nachrichten

  1. #1
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Gesetzesänderung zum Internetrecht - gute und schlechte Nachrichten

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...546896,00.html

    Die schlechte Nachricht: Internetprovider müssen Rechteinhabern künftig Nutzerdaten herausrücken, wenn ein Verdacht auf Tauschbörsennutzung besteht.

    Die gute Nachricht: Bei nichtkommerziellen Verstößen gibt es künftig eine Obergrenze für Abmahngebühren, die bei 100 Euro liegt. Bislang orientierten sich die Abmahnkosten am Streitwert, der wiederum vom Abmahner selbst festgelegt wurde, somit also zum Mißbrauch geradezu einlud. Insofern wäre hiermit gewissen Freigrafen und anderen einschlägig bekannten Gestalten, die auf diese Weise bequem einen nicht unbeträchtlichen Teil ihres Lebensunterhaltes verdienen, der Geldhahn mehr oder weniger zugedreht.

  2. #2
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Bei diesem Fall zieht es mir doch glatt die Socken aus:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...547234,00.html

    Da wird doch allen Ernstes jemand wegen angeblich unerlaubter Nutzung eines Bildes abgemahnt, obwohl er eine gültige Lizenz nachweisen Kann. Die Lizenz wird einfach storniert und die bereits erfolgte Zahlung für selbige als Anzahlung für die Abmahnung angerechnet.

    Wenn das Schule macht, bekommen vermutlich auch iTunes-Kunden demnächst Post von den Plattenfirmen, die für das unerlaubte Herunterladen von Musikstücken Geld verlangen und die bereits erfolgte Zahlung bei iTunes als Anzahlung anrechnen...

  3. #3
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Das es sich offenbar um einen Einzelfall handelt, sehr ich keine Anzeichen dafür, daß "das Schule macht".

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