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Thema: Rechnung schreiben

  1. #1
    Mitglied Avatar von batida
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    Rechnung schreiben

    Ich hab vor kurzem nen Zeichenjob für ne Firma gemacht. Nun wollen die eine Rechnung von mir. Ich mache das allerdings nur mal ab und an und hab das auch nirgendswo angemeldet oder so (gebs dann nur später bei meiner Steuererklärung an). Was schreib ich denn da für eine Rechnung? o.O Ich habe sowas von keinen Plan. Please help!

  2. #2
    Moderator Alligator Farm Avatar von tillfelix
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    Auf einer Rechnung müssen folgende Punkte stehen:

    - Rechnungssteller (Name, Anschrift etc.)
    - Deine Steuernummer (kannst Du beim Finanzamt erfragen)
    - Name und Anschrift desjenigen, der die Rechnung bekommt
    - die erbrachte Leistung
    - Zeitraum der erbrachten Leistung
    - Kosten der erbrachten Leistung
    - Gesamtrechnungsbetrag

    Da Du wohl kein Gewerbe angemeldet hast, muss noch so ein schlauer Satz rein, dass im Rechnungsbetrag keine Mehrwertsteuer enthalten ist, da Du nach §XYZ (genauen Paragraphen weiß ich grad nicht, ich glaube aber 9) des UStG nicht mehrwertsteuerpflichtig bist. Das aber auch nur, wenn Du mit Deinen nebenberuflichen Zeichnungen weniger als 16.000€ (glaube ich) im Jahr machst. Sonst musst Du ein Gewerbe anmelden.

  3. #3
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    Gewerbe??
    Eher Freiberufler

  4. #4
    Moderator Inkplosion Forum Avatar von Michael Vogt
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    Wenn Du kein Gewerbe ausübst, sondern nur künstlerisch tätig bist, brauchst Du kein Gewerbe anmelden. Sonst musst Du nämlich ggf. noch Gewerbesteuer obendrauf zahlen (aber auch erst ab einem bestimmten Gewinnsatz).
    Der Mehrwertsteuersatz für künstlerische Arbeiten beträgt übrigens nach wie vor 7%. Für Gewerbe 19%.
    Aktuelles in meinem Blog! Oder bei deviantArt.

  5. #5
    Mitglied Avatar von batida
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    oha, also auch noch Steuernummer und so :/ hah, muss immer alles so kompliziert sein? ^^°
    Was muss ich denn jetzt zur Mehrwertsteuer da reinschreiben?

  6. #6
    Moderator Inkplosion Forum Avatar von Michael Vogt
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    Du kannst jederzeit Mehrwertsteuer (in Deinem Fall 7%) dazurechnen, musst es aber erst ab erst ab einer bestimmten Einnahme-Summe tun (siehe den Post von tillfelix).

    Wenn Du Mehrwertsteuer dazurechnest, musst Du diese auch an Vater Staat abführen.

    Wenn Du keine Mehrwertsteuer dazurechnest, muss ein Zusatz auf Deiner Rechnung stehen, dass Du nicht Mehrwertsteuerpflichtig bist und diese deswegen nicht aufgeführt wird (das ist wichtig für Deinen Kunden!).

    In Deinem Fall solltest Du auf die MwSt verzichten und nur den passenden Vermerk auf die Rechnung setzen. Eine Steuernummer brauchst Du aber tatsächlich. Ruf' da einfach mal beim Finanzamt an, die geben Dir Auskunft.

    Und lass Dir auf keinen Fall einreden, dass Du ein Gewerbe anmelden müsstest. Wie bereits erwähnt, gilt das nicht für künstlerische Berufe!

    Gruß
    Michael
    Aktuelles in meinem Blog! Oder bei deviantArt.

  7. #7
    Mitglied Avatar von appomo
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    Zitat Zitat von Michael Vogt Beitrag anzeigen
    Du kannst jederzeit Mehrwertsteuer (in Deinem Fall 7%) dazurechnen, musst es aber erst ab erst ab einer bestimmten Einnahme-Summe tun (siehe den Post von tillfelix).

    Wenn Du Mehrwertsteuer dazurechnest, musst Du diese auch an Vater Staat abführen.

    Wenn Du keine Mehrwertsteuer dazurechnest, muss ein Zusatz auf Deiner Rechnung stehen, dass Du nicht Mehrwertsteuerpflichtig bist und diese deswegen nicht aufgeführt wird (das ist wichtig für Deinen Kunden!).

    In Deinem Fall solltest Du auf die MwSt verzichten und nur den passenden Vermerk auf die Rechnung setzen. Eine Steuernummer brauchst Du aber tatsächlich. Ruf' da einfach mal beim Finanzamt an, die geben Dir Auskunft.

    Und lass Dir auf keinen Fall einreden, dass Du ein Gewerbe anmelden müsstest. Wie bereits erwähnt, gilt das nicht für künstlerische Berufe!

    Gruß
    Michael
    zählen grafiken/websites/colorierungen auch dazu?...gibts es irgendwo eine internet seite wo man sich genauer informieren kann?
    Geändert von appomo (10.10.2007 um 23:11 Uhr)

  8. #8
    Mitglied Avatar von GM
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    Wenn du die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst mußt du keine MwSt abführen, darfst aber auch keine angeben. Wurde ja schon gesagt. Hast du eine Steuernummer mußt du ab sofort eine jährliche Steuererklärung tätigen, was du aber anscheinend ja eh schon machst. Schreibe folgenden Satz noch mit auf die Rechnung:

    Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt nicht, da von mir die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UstG. in Anspruch genommen wird.
    Where's my energy ... maybe it disapeared with the third pack of cigarettes? -ENIK-

  9. #9
    Moderator Autorenforum / Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Spong
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    Unter welchen Umständen ist eigentlich dieser Verzicht auf die MWSt sinnvoll?Ich stehe jetzt grade vor der Entscheidung, schreibe an Amazon eine Rechnung, und muss überlegen ob ich MwSt oder nicht MwSt ...

  10. #10
    Moderator Beatcomix Avatar von arzach
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    Zitat Zitat von Spong Beitrag anzeigen
    Unter welchen Umständen ist eigentlich dieser Verzicht auf die MWSt sinnvoll?Ich stehe jetzt grade vor der Entscheidung, schreibe an Amazon eine Rechnung, und muss überlegen ob ich MwSt oder nicht MwSt ...
    Dieser Verzicht ist z.B. dann sinnvoll, wenn du nur sehr sehr selten mal eine Rechnung schreiben musst (und über kleinere Beträge) und du daher den Aufwand der Umsatzsteuererklärung scheust. Jeder der ernsthaft eine Tätigkeit als Freiberufler ausübt (und quasi vom Rechnung schreiben lebt), wird allerdings MWSt. erheben und kann sie dann mit der MWSt. auf getätigte Ausgaben verrechnen. Die MWSt. (bzw. Umsatzsteuer) ist nebenbei bemerkt ein reiner Durchlaufposten, d.h. vereinnahmte USt. abzgl. USt. auf getätigte Ausgaben wird ans Finanzamt durchgereicht und erhöht oder schmälert deinen Gewinn nicht.

  11. #11
    Moderator Autorenforum / Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Spong
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    Ich schreibe einiges an Rechnungen, aber es sind immer so um die 10 Euro - ich muss mich mal beraten, ob das das GEDÖNS einer UmsSterklärung lohnt.

    Das Absetzen von Zeichenkrims ist davon aber unabhängig, yes?

  12. #12
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    die USt. hat mit dem absetzen nichts zu tun.

    du schreibst eine rechnung z.b.

    irgendeineleistung 1.000.-
    + 20% MwSt. 200.-
    gesamt 1.200.-

    die 200.- musst du ans finanzamt abgeben

    du bekommst eine rechnung:

    irgendeinmaterial 100.-
    + 20% MwSt. 20.-
    gesamt 120.-

    die 20.- bekommst du vom finanzamt zurück

    wie oft du das dann machen musst hängt vom umsatz ab. ab einer bestimmten grösse monatlich.

    lg J. Mand

    ps: 20% sinds in österreich
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  13. #13
    Mitglied Avatar von Björn
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    Nun dass mit der Mehrwertsteuer ist im Endeffekt nicht nötig, melde Dich einfach bei deinen zuständigen Finanzamt, und gib deine Zeichnerei als Nebentätigkeit an, dann kannst Du in jeder Rechnung auch unter angabe der neuen Steuernummer dann eintragen dass du Kleinunternehmer bist und nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer bezahlst (sofern der Erwirtschaftete Betrag nicht die 17.500 € übersteigt) und dass war es dann. Hier kannst Du alle Zeichnerischen tätigkeiten mit abrechnen.
    Du musst dann zwar jedes Jahr eine Gewinn und Verlust Rechnung mit in deiner Lohnsteuer angeben, aber mehr auch nicht. Ich würde auch davon absehen wie Michael schon sagte ein Gewerbe dafür extra anzumelden, dass ist nicht nötig.

    Ich lasse meine Sachen bisher so laufen, schon seit Jahren und es wurde noch nie etwas beanstandet.

    Gruß
    Björn
    Geändert von Björn (17.10.2007 um 11:10 Uhr)

  14. #14
    Moderator Autorenforum / Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Spong
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    Nun, beim Ordnungsamt und Gedöns war ich ja, wegen eigenem Verlag et al, aber die UsSt nicht immer ausweisen und später abrechnen zu müssen wäre schon eine Erleichterung. Ist so schon Generve genug.

  15. #15
    Moderator Beatcomix Avatar von arzach
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    Zitat Zitat von Spong Beitrag anzeigen
    Ich schreibe einiges an Rechnungen, aber es sind immer so um die 10 Euro - ich muss mich mal beraten, ob das das GEDÖNS einer UmsSterklärung lohnt.

    Das Absetzen von Zeichenkrims ist davon aber unabhängig, yes?
    Geht's um den Verkauf deiner Comicbücher?

    Wenn du die gelegentlichen Rechnungen hauptsächlich für Privatleute bzw. "Endverbraucher" ausstellst, dann wäre der Verzicht auf USt.-Erhebung für den Kunden natürlich besser, weil der Preis niedriger bleibt. (Der Privatkunde kann ja im Normalfall die USt. nicht absetzen). Bei Rechnungen an Unternehmen, Verlage etc. ist der Aufschlag der USt. gar kein Problem, das gehört für die ja zum normalen Geschäft.
    Durch Berechnung von USt. signalisierst du allerdings auch eine gewisse Professionalität (7% für alles was mit Vergabe von Nutzungsrechten zu tun hat). Aber Achtung, wenn einmal USt. dann immer USt.!

    Was das Absetzen von Zeichenkrims angeht, meinst du wahrscheinlich, dass man Ausgaben für Stifte etc. als Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzieht, wenn man bei der Steuererklärung seinen Gewinn ermittelt. Das ist so und hat mit der Berechnung von Umsatzsteuer nichts zu tun.

  16. #16
    Moderator Autorenforum / Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Spong
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    Einmal Ust., immer Ust. und Professionalität - das ist halt hier die Frage. Es geht in der Tat um den Verkauf meiner Comicbücher, die zu 90 % bei mir direkt bestellt werden. Es kommt immer mal wieder auch ein Auftrag von Amazon, und höxtens für die, und um des Profischeins wegen, wäre die Ust. interessant. Aber wahrscheinlich "schlucken" die eine Rechnung ohne USt auch ...

    Danke Ivo, J. und Björn, btw!

  17. #17
    Moderator Pony X Press / Katzenjammer / Webcomics Avatar von Laburrini
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    Hallo ballo!
    Frank ist kein Freiberufler, da er ja einen Verlag gegründet hat, d.h. im Verkauf tätig ist. D.h., er hat automatisch ein Gewerbe.
    Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, dann kannst Du nicht Deinen Zeichenkrams absetzen, weil Du dann nichts mit Mehrwertssteuer zu tun hast. (Du zeichnest keine Umsatzsteuer aus, also kriegst Du auch keine zurück).
    D.h. ein Kleingewerbe lohnt sich, wenn Du KEINE HOHEN Ausgaben hast und nicht so viele Rechnungen schreiben musst.
    Also, so hat die Dame im Finanzamt mir das jedenfalls erklärt...
    Langweilige Sache, das...

  18. #18
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    nochmal kurz - die umsatzsteuer hat mit dem "absetzen" nichts zu tun.
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  19. #19
    Moderator Autorenforum / Pony X Press / Katzenjammer Avatar von Spong
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    Zitat Zitat von Laburrini Beitrag anzeigen
    Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, dann kannst Du nicht Deinen Zeichenkrams absetzen, weil Du dann nichts mit Mehrwertssteuer zu tun hast. D.h. ein Kleingewerbe lohnt sich, wenn Du KEINE HOHEN Ausgaben hast und nicht so viele Rechnungen schreiben musst.
    Holy F*ck! Und ich kaufe die ganze Zeit ohne Ende Zeichenkram ein! Und die Verlagskosten? Druckkosten?

    *Jank*
    Geändert von Spong (17.10.2007 um 12:27 Uhr)

  20. #20
    Moderator Inkplosion Forum Avatar von Mel
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    Und zur Info: 17.500 Euro Umsatz, nicht Einkommen. Das wird jetzt bei den meisten wohl auch noch nicht greifen, aber manchmal geht's auch schneller als man denkt

  21. #21
    Moderator Inkplosion Forum Avatar von Mel
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    @ Spong Da gehts dann wieder in die Feinheiten:

    Da Du keine Umsatzsteuer nimmst, kann Du auch keine Umsatzsteuer von Deinen Kosten als Durchreicheposten abziehen. Ein Stift, der inkl. Umsatzsteuer 1, 16 Euro kostet, kostet Dich also 1,16 Euro, während ich dafür dann nur die Nettokosten von 1 Euro bezahlen würde, weil ich die Umsatzsteuer von meinen Einnahmen wieder abziehen kann (bzw. das macht mein Steuerberater)

    Und Anschaffungen von der "Steuer absetzen" kannst Du nur, wenn Du einkommensteuerpflichtig bist, also Einkommensteuer zahlst. Und das mußt Du ab einem bestimmten zu versteuerndem Einkommen (ich glaube, das liegt zur Zeit bei 7.664 €).

    Im übrigen sollten Deine Ausgaben nicht dauerhaft über Deinen Einnahmen liegen, und Du solltest am Ende auch nicht immer bei +- 0 landen, da das Finanzamt sonst auf die Idee kommen könnte, das bei Dir keine Gewinnabsicht dahinter steht, sondern das Ganze lediglich ein Hobby ist.

  22. #22
    Moderator Inkplosion Forum Avatar von Mel
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    Editieren geht grad bei mir nicht, also in Einzelposts

    Du kannst also sehr wohl Deine Ausgaben von Deinen Einnahmen abziehen. Aber eben "nur" die Nettosummen Deiner Ausgaben.

  23. #23
    Moderator Beatcomix Avatar von arzach
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    Hier noch ein lesenswerter Artikel zur Sache.

  24. #24
    Mitglied Avatar von USa.
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    Also noch einmal für mich zusammengefasst:

    Wenn ich z.B. wie derzeit einen Comicstrip in Kleinstmenge für ein geringes Entgeld abdrucken lasse und anderweitig kleine Illustrationsaufträge neben meiner normalen beruflichen Tätigkeit durchführe und dafür eine Rechnung stellen soll (möchte), dann rufe ich am besten das Finanzamt an und melde denen meine Zeichnerei als Nebentätigkeit?

    Dann bekomme ich eine zusätzliche Steuernummer für diese Nebentätigkeit und stelle dann meine Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem bekannten Verweis auf den Kleinunternehmer (der Umsatz bleibt auf alle Fälle unter der genannten Marke)?

    Am Ende des Finanzjahres wird dann neben meiner normalen Einkommenssteuererklärung eine seperate Steuererklärung notwendig, oder kann ich das dann mit der Einkommenssteuererklärung gleich mit erledigen?

    Soweit richtig wiedergegeben?

  25. #25
    Moderator Inkplosion Forum Avatar von Mel
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    @ USa Ich fürchte, das übersteigt das anwesende "Fachwissen"
    Du bist scheints schon selbstständig tätig? Ich denke, um die Frage beantwortet zu kriegen, brauchts nen Steuerberater.

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