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Thema: Kauf von FSK18 über Online-Shop

  1. #1
    Junior Mitglied
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    Kauf von FSK18 über Online-Shop

    Hallo,

    TIPP:
    ich habe vor einigen Tagen einen Marktplatz gefunden, wo man FSK18 - DVDs, Videos usw. (anscheinend legal?) kaufen und verkaufen kann (nach kostenloser Registrierung)!

    www.das-ist-hier-verboten.de

    FRAGE:
    Wo kann man sonst FSK18-DVDs kaufen? Ich meine nicht unbedingt Hardcore, sondern Horro usw.

    EDIT: LINK ENTFERNT
    Kai

  2. #2
    Mitglied Avatar von stryx
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    Hehe... "Horror und geballte Aktion"...

    Horror ist zwar nicht so mein Fall, aber einem spannenden Aktionenstreifen stehe ich nicht abgeneigt gegenüber...

    PS.: Wieso entschuldigen sich Horrorfans eigentlich immer, wenn sie nach p18-Streifen suchen, dass sie bloß an Filmen interessiert sind, in denen Menschen bestialisch niedergemetzelt werden und auf keinen Fall an welchen, in denen Menschen zusammen Spaß haben? Stehen Horrorfilme im gesellschaftlichen Ansehen über Pornos? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

    PPS.: Ich denke das größte Hindernis beim Kauf von p18-Material im Internet ist nachzuweisen, dass der Käufer tatsächlich auch schon volljährig ist. Ich weiß jetzt nicht, wie die das auf der Seite lösen, hatte bisher allerdings noch nie Lust beglaubigte Kopien meines Personalausweises oder meiner Geburtsurkunde durch die Republik zu schicken.

  3. #3
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    Original geschrieben von stryx

    PPS.: Ich denke das größte Hindernis beim Kauf von p18-Material im Internet ist nachzuweisen, dass der Käufer tatsächlich auch schon volljährig ist. Ich weiß jetzt nicht, wie die das auf der Seite lösen, hatte bisher allerdings noch nie Lust beglaubigte Kopien meines Personalausweises oder meiner Geburtsurkunde durch die Republik zu schicken.
    Selbst wenn du eine beglaubigte Kopie Deines Ausweises zukommen lassen würdest, wäre der Versand und Vertrieb per Internet immer noch verboten, da nicht gewährleistet ist, das auch Du und nur DU allein diesen Film annimmst und nutzt. Deshalb ist der Vertrieb von FSK 18 Filmen und Medien in Deutschland verboten und deshalb werd ich den Link entfernen und den Thread in den nächsten Tagen dichtmachen. Wer noch was dazu sagen will, sollte das schleunigst tun!

  4. #4
    Mitglied Avatar von stryx
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    Hm... na ja, wer's dann nutzt, ist dem Verkäufer wohl egal. Der Typ im Laden sieht zwar ohne Probleme, dass ich volljährig bin, ob ich dann den Film dann aber auch wirklich gucke, kann er nicht überprüfen. Beim Versand von solchen Filmen könnten die Dinger ja per Einschreiben kommen, die nur von volljährigen Personen (Nachweis per Personalausweis) an der Haustür oder auf der Post in Empfang genommen werden dürfen. Was danach passiert, liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, nicht mehr des Verkäufers.

    Diese Wertigkeitsdebatte würde mich schon interessieren, wenn ich da nicht ganz allein auf weiter Flur stehe, könnten wir da ja mal einen Extrathread zu machen, falls es sowas nicht schon gibt.

    PS.: Mein 150. Beitrag!

  5. #5
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    An sich ist Deine Argumentation schlüssig, aber leider ist Gesetz gesetz und daran müssen wir uns hier im Froum auch halten.

    Such hier mal etwas im Heimkino - Forum, Micha hat Kev das auch schon mal erklären müssen.
    Happy people have no stories.

  6. #6
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Stimmt. Micha hatte da Kev schon einmal erklärt. Allerdings war das vor dem 1. April, wo sich das Jugendschutzgesetz ein wneig geändert hat. Nun ist es nicht mehr prinzipiell verboten FSK 18 Medien (so lange diese nicht indiziert sind!) auch über den Postweg zu vertreiben. Wichtig ist dabei allerdings, dass gewährleistet wird, das auch wirklich nur der Empfänger die Sendung erhält. Dies ist z.B. durch ein eigenhändiges Einschreiben möglich, wo auch wirklich nur der Empfänger die Postsendung erhält.

    Von daher ist es seit dem 1. April unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt FSK 18 Sachen anzubieten und über einen Versender zu verschicken. Nur ist es den meisten Anbietern bislang zu kompliziert und einfach zu heikel, da es noch keine Erfahrungswerte gibt.

    Da das Anbieten an sich jedoch nicht mehr verboten ist, kann der Link selbst ruhig stehen bleiben. Außer der Laden bietet indizierte oder beschlagnahmte Dinge an. Das wäre dann natürlich etwas anderes.

  7. #7
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    Naja, unter anderem bieten sie ja Hardcore Videos an, zählen die nicht zu indizierten?
    Happy people have no stories.

  8. #8
    Mitglied Avatar von stryx
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    Worin besteht der formale Unterschied zwischen indizierten Filmen und "normalen" ab18-Filmen? Gibt es einen? Ich dachte immer, Filme, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen, dürften einfach nicht an unter 18jährige weitergegeben werden. Für volljährige ist dieser Index theoretisch bedeutungslos, nur leider erschwert er auch ihnen praktisch den Zugang zu solchen Filmen.

  9. #9
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    @Kai: Ja, Hardcore Pornos sind automatisch indiziert. Und wenn die solche Sachen als deutscher(!) Vertrieb anbieten, bekommen die eh bald Ärger, wenn sie öffentlich für ihren Shop werben. Anders sieht es aus, wenn sie z.B. aus der Schweiz oder Österreich kommen.

    @stryx: Es gibt entscheidende Unterschiede zwischen FSK 18 und indiziert. FSK 18 bedeutet einfach, dass der Film nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden darf. Indiziert geht noch einen Schritt weiter, in dem auf der Liste stehende Titel nicht beworben oder öffentlich ausgestellt werden dürfen. Und wenn man einen Film nicht im Verkaufsraum ausstellen darf, ist die Chance, dass jemand diesen Titel zufällig kauft, natürlich schwindend gering und von den Verleihern nicht unbedingt gewünscht. Versendet werden dürfen indizierte Titel überhaupt nicht.

    Die Steigerung zur Indizierung ist übrigens die Beschlagnahmung. Auf dem Index (der Beschlagnahmungsliste der BPjS) stehende Filme, Spiele, Bücher, CDs, usw. dürfen generell nicht mehr verkauft werden.

  10. #10
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    bedeutet das, wenn sie quasi ihr "büro" ausserhalb deutschlands hätten, dürften sie hc-videos nach deutschland vertreiben? immerhin hatten sie ja auch eine .de-domain. auch wenn das vermutlich nicht viel aussagekraft hat.

    Happy people have no stories.

  11. #11
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Nein. Es wäre nach deutschem Recht nicht erlaubt, die Titel nach Deutschland einzuführen. Nur hätte die deutsche Exekutive so gut wie keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, da der Anbieter nach eigenem Recht gegen keine Gesetze verstößt und sich somit nach dem für ihn geltenden Recht nicht strafbar macht. Da kann die deutsche Staatsanwaltschaft so viel Mahnschreiben schicken wie sie möchten - sie hätten keine Chance was zu erreichen.

    Sollte einer der Firmeninhaber jedoch in Deutschland leben, wäre dies widerum anders, da er dann innerhalb des deutschen Gesetzesraum lebt und damit widerum haftbar gemacht werden kann.

    Alles nicht ganz so einfach, ich weiß

  12. #12
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    Warum so umständlich?
    Filmbörsen sind die Lösung!

    Schaue einfach unter http://www.filmboersen.com nach, wo in deiner Nähe eine stattfindet. Dort findest du genügend 18er Börsen, wo du mit Sicherheit alles findest, was dein Herz begehrt. Ich selbst habe bisher keine Mannheimer Börse verpasst! Dort findest du die Streifen übrigens um einiges günstiger als bei den teuren Onlinehändlern.
    Es ist übrigens legal!

    Gruss, Air
    \"Eine Zensur findet nicht statt\" *LOL*

  13. #13
    Mitglied Avatar von kevin smith
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    klar, da kann man ja auch vor ort überprüfen wer die dvds kauft.

    Happy people have no stories.

  14. #14
    Mitglied Avatar von stryx
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    Aber wäre es nicht trotzdem illegal, wenn dann dort indizierte Filme auf dem Tisch liegen, weil die nicht im Verkaufsraum ausgestellt werden dürfen? So zumindest verstehe ich den Beitrag von Michael.

  15. #15
    Mitglied Avatar von jororo
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    Auf dem Tisch liegen dürften sie nicht, aber UNTER dem Tisch - und auf ANfrage hervorgeholt werden...
    All Art is quite useless! (O. Wilde)

  16. #16
    Mitglied Avatar von Michael Tomiak
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    Auf den Börsen gibt es in der Regel immer einen 18er Saal, in dem die Sachen offen ausgestellt werden. Außerhalb dieses Rames dürften sie es eigentlich nicht, was aber auch nicht immer eingehalten wird.

    Nachdem in letzter Zeit aber immer häufiger Kontrollen stattfanden, werden die indizierten Titel bald sicherlich nicht mehr so offen in den Börsen außerhalb des 18er Bereiches ausliegen.

  17. #17
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    Original geschrieben von Michael Tomiak
    Nachdem in letzter Zeit aber immer häufiger Kontrollen stattfanden, werden die indizierten Titel bald sicherlich nicht mehr so offen in den Börsen außerhalb des 18er Bereiches ausliegen.
    Recht so!
    \"Eine Zensur findet nicht statt\" *LOL*

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