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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #201
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von hipgnosis Beitrag anzeigen
    Dass es keinen Ärger gibt, liegt aber wahrscheinlich viel eher daran, dass es sich hier doch sehr um ein Fanforum handelt und daher viel eher mal ein Auge zugedrückt wird, als bei einer kommerziellen Vermarktung.

    Einen Stil sichern ist sicherlich nicht möglich - doch der Wiedererkennungswert ist doch eindeutig Simpson und nicht nur Cartoon im Allgemeinen.

    Was habe ich da wie gesagt schon alles über Asterix leben müssen.
    Da sind Geschichten untersagt worden, die ein ähnliches Grundsetting hatten - man denke nur an Gallenstein.

    Oder es gab Ärger weil sich irgendwer eine Endung mit `ix´ in den Namen seiner Firma eintragen lassen wollte.

    Und bei Disney war es in der Vergangenheit auch nicht anders.

    Zeichne du mal eine Maus mit deinem Portait drauf in Disney-Manier und stelle es in irgendeinen kommerziellen Bereich.
    Ich möchte nicht wissen was da abgeht.

    Und wenn ich mich recht erinnere gab es auch immer die strengsten Kriterien bei allen Tarzan Produkten von Edgar R. Burroughs.
    gut das ist natürlich schwer. ich mein wieveile verschiedene auf disney art gezeichnete mäuse gibts denn? die sehen doch alle gleich aus also wird auch eine eigene im disney stil gezeichnete maus wie micky aussehen.

    bei den simpsons muss ich aber nicht unbedingt wie homer oder bart aussehen.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  2. #202
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von Hyperion Star
    bei den simpsons muss ich aber nicht unbedingt wie homer oder bart aussehen.
    Natürlich nicht - aber du wirst doch immer die Simpsons heraussehen, oder!?
    Ich bezog mich beim letzten Posting auf die Verlinkung von FilthyAssistant + die Zeichnungen die Jenny´s Thread abbildete.

    Egal wie man es dreht und wendet - es sind immer die Simpsons oder nahe der Serie angelegte Figuren.

    Das kann vielleicht im Fanbereich noch stillschweigend akzeptiert werden, aber um nochmal auf die Ausgangsfrage von comicguy83 und den Flyern für eine kommerzielles Konzert zurückzukommen.

    Das kann ohne eine Erlaubnis niemals gut gehen - da braucht ihn nur einer anzuschwärzen und das war´s.

    Wie soll er sich denn da raus argumentieren - null Chance!

  3. #203
    ComicZoo Zeichner Avatar von Ron
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    @scribble, @zaktuell:
    Danke für die Hinweise. Dann mache ich mir erst mal keine Sorgen.

    PS:
    Wenn jemand wegen Star Wars mich anmotzt, würde ich mich sowieso an das Offizielle Star Wars Magazin wenden. Da die meine Comics regelmäßig abdrucken, sollte das kein Problem sein.

    PPS:
    Ein sehr interessantes Thema!
    http://www.toonsup.com/ron

  4. #204
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von hipgnosis Beitrag anzeigen
    Natürlich nicht - aber du wirst doch immer die Simpsons heraussehen, oder!?
    Ich bezog mich beim letzten Posting auf die Verlinkung von FilthyAssistant + die Zeichnungen die Jenny´s Thread abbildete.

    Egal wie man es dreht und wendet - es sind immer die Simpsons oder nahe der Serie angelegte Figuren.

    Das kann vielleicht im Fanbereich noch stillschweigend akzeptiert werden, aber um nochmal auf die Ausgangsfrage von comicguy83 und den Flyern für eine kommerzielles Konzert zurückzukommen.

    Das kann ohne eine Erlaubnis niemals gut gehen - da braucht ihn nur einer anzuschwärzen und das war´s.

    Wie soll er sich denn da raus argumentieren - null Chance!

    wenn ich also etwas in picassos stil zeichne dann mach ich mich damit strafbar?

    der wiedererkennungswert wäre ja auf jeden fall auch da gegeben.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  5. #205
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    wenn ich also etwas in picassos stil zeichne dann mach ich mich damit strafbar?
    Meines Wissens nach machst Du Dich nur strafbar, wenn Du mit Pablo Picasso signierst. Dann wärs ne Fälschung.

  6. #206
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Mit "Form" meint das Urheberrecht die Ausgestaltung des Inhalts. Konkret heißt das, daß nicht die Geschichte selbst, oder die Handlung einer Geschichte geschützt sind, sondern nur die konkrete Textfassung selber. Bei Bildern ist das genau so. Wenn du z.B. eine Schale mit Früchten oder einen Strauß Sonnenblumen zeichnest, hast du nicht das Exklusivrecht, auf Früchteschalen oder Sonnenblumen, sondern nur auf die konkrete Form deines Werkes.

    Der bloße Stil ist als solcher nicht geschützt. Gerade in der Malerei oder in der Musik leben ganze Epochen von Künstler von einem gemeinsamen Stil. Bei Comics und ähnlichen Produkte kommt aber erschwerend hinzu, daß sie nicht als reine Kunstwerke, sondern eben auch als Produkte vermarktet werden und daß daher gewisse Figuren oder Abbildungen als Bildmarken oder Geschmacksmuster eingetragen werden. In diesem Falle gilt zusätzlich zu dem Urheberrecht auch das Markenrecht, welches anders geregelt ist, und auch nicht in allen Ländern gleich gehandhabt wird. Daher kann es sein, daß eine Micky Maus u.U. besser geschützt ist, als irgend eine Zeichnung vorn einem anderen künstler, der seine Figur nicht für Merchandise-Artikel hat markenrechtlich schützen lassen.

    Bei Photographien gilt, daß sie nur dann als Werke geschützt sind, wenn sie in irgend einer Weise gestaltet wurden, also eine geistige Auseinandersetzung des Photographen mit der Abbildung erkennbar ist. Das bloße Abphotographieren von Gegenständen, Landschaften, Personen oder Ereignissen, begründet keinen Werkschutz.

    Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Stiefel. Große Firmen wie Disney u.a. können viel fordern, auch wenn sie nicht im Recht sind, weil kaum ein Künstler oder kleiner Verlag es wagen wird (oder sich leisten kann), gegen einen milliardenschweren Konzern 10-15 Jahre lange Gerichtsprozesse bis vor die obersten Bundesgerichte zu führen.
    Geändert von Maunzilla (23.03.2007 um 11:22 Uhr)
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  7. #207
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Meines Wissens nach machst Du Dich nur strafbar, wenn Du mit Pablo Picasso signierst. Dann wärs ne Fälschung.

    wenn ich jetzt also ne serie mach in der ich ein gelber typ bin und in ders um mich geht mach ich mich also nicht strafbar. weil ich weder wie einer der simpsons aussehe noch mein leben dem inhalt der serie wiederspiegelt?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  8. #208
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Bei Photographien gilt, daß sie nur dann als Werke geschützt sind, wenn sie in irgend einer Weise gestaltet wurden, also eine geistige Auseinandersetzung des Photographen mit der Abbildung erkennbar ist. Das bloße Abphotographieren von Gegenständen, Landschaften, Personen oder Ereignissen, begründet keinen Werkschutz.
    Wie definierst du "Werkschutz"?
    Natürlich genießt auch ein Foto unabhängig von künstlerischer Gestaltung Urheberschutz (sonst könnten die Paparazzi nicht so absahnen). Außerdem hat sich Bill Gates die Fotorechte an vielen klassischen Gemälden gesichert. Da gibts ja nun nicht die geringste künstlerische Gestaltung (nur die technische, daß die Kamera so aufgebaut wird, daß es zu keinen Lichtspiegelungen und perspektivischen Verzerrungen kommt).

  9. #209
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von Hyperion Star
    wenn ich jetzt also ne serie mach in der ich ein gelber typ bin und in ders um mich geht mach ich mich also nicht strafbar. weil ich weder wie einer der simpsons aussehe noch mein leben dem inhalt der serie wiederspiegelt?
    Darauf kann ich nur antworten - mach dir keine Gedanken ob das strafbar wäre, sondern sei lieber froh das du nicht wie ein Simpson aussiehst!

  10. #210
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von hipgnosis Beitrag anzeigen
    Darauf kann ich nur antworten - mach dir keine Gedanken ob das strafbar wäre, sondern sei lieber froh das du nicht wie ein Simpson aussiehst!
    ich hoffe mal nciht das demnächst moe vor deiner türe steht und ein brett hat.. mit einem nagel darin!^^

    ich denk mir nur kann ich dann nicht einfach hergehen eine serie machen mit lauter blauen menschen in verschiedenen zeichenstilen und jedes mal wenn irgendeiner einen blauen menschen macht verklag ich den?


    edit: und wenn ich so aussehen würde, täte mein persönlichkeits recht dann nicht über dem uhrheberrecht stehen?

    edit2: und wenn mich jemand ohne meine zustimmung malt darf ich dann bestimmen was mit dem bild passiert?
    Geändert von Hyperion Star (23.03.2007 um 13:54 Uhr)
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  11. #211
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Blaue menschen gibts schon, nennen sich Schlümpfe

    Naja langsam blick ich nimmer durch. Also ich darf vor ort ein Foto der Monalisa machen und das dann veröffentliche, ich darf das aber nicht wenns nen picasso ist.

    Darf oder darf ich nun nicht fotos von allgemeinen Sachen (ortsschild etc.) nutzen oder is das jeweils durch den fotograph urhebermässig geschützt?

    Ah ja und ich darf Bilder für collagen verwenden, aber es darf dann nicht mehr so ausschauen wie vorher? Ich kann also nich hingehen nen lagerfeldkleid ausschneiden und nen krötenkopf dran setzen (collage) etc.

  12. #212
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Blaue menschen gibts schon, nennen sich Schlümpfe
    außerdem kommt dann wohl die blueman group und verprügelt mich. würd zwar gut klingen wäre aber auch sehr schmerzhaft.

    grün is schon der hulk.

    bleibt noch rot.
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  13. #213
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Sorry, Eure Beispiele werden nun etwas albern!

    Und die vielen Fragen wurden im Laufe dieses Threads wirklich alle ziemlich gut und teils wirklich ausladend erklärt.

    Es gibt einfach nicht einen einzigen Aspekt oder eine einzige Regel, woran man das ganze Gesetz des Urheberrechts ausmachen kann.

    Ich halte mich an die Faustregel, die glaube ich zaktuell und andere hier schon erwähnt hatten - an den gesunden Menschenverstand.

    Keiner wird Euch verhaften wenn ihr euch zu Fasching (Karneval) als Homer Simpson oder Mitglied der Blue Man Group verkleidet.

    Solltet ihr aber Sachen ohne Erlaubnis kopieren und dann noch vielleicht für kommerzielle Zwecke, wie Konzerte, Werbeflächen oder vielleicht auch nur kleine Fanzines oder ähnliches verwenden, gibt es sicherlich Ärger.

    Der Unterschied zwischen Picasso´s Werken und Leonardo da Vinci´s Mona Lisa liegt einfach an ihrer Enstehungszeit.
    Die Mona ist aus der Zeit um 1500+ und Picasso starb erst 1973.

    Und da gilt schon mal grundsätzlich die Grenze von 70 Jahren rückwirkend, wobei ich nicht weiss ob es bei so berühmten Kunstwerken nicht sogar Sonderregelungen gibt.

    Und Fotos dürft ihr grundsätzlich von beiden machen - genau wie Scans Eurer Comichelden - aber rein für den privaten Gebrauch.
    Nicht öffentlich und schon gar nicht kommerziell - Comprende?

    Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Urheberrecht und eingetragenen Markenrecht, welches wahrscheinlich noch weiter greift und eventuell zeitlich nicht limitiert ist.
    So etwas trifft z.b. auf Walt Disney´s Micky Maus zu und es würde mich nicht wundern wenn es bei den Simpsons ähnlich wäre - es vielleicht nur nicht ganz so streng geahndet wird!
    Geändert von hipgnosis (23.03.2007 um 16:40 Uhr)

  14. #214
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Die Mona Lisa darf man nicht photographieren, weil das in Museen verboten ist. Das hat aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern, damit, daß 1. Blitzlicht nicht gut ist für antike Kunstwerke, 2. die Museen ihre Postkarten verkaufen wollen und 3. die Leute keine Photos von den Wächtern und Alarmanlagen machen sollen.)
    Wenn du aber heimlich ein Photo von der Mona Lisa machtest, dann dürftest du es aber ungehindert vervielfältigen oder als Poster verkaufen. Du darfst auch die Mona Lisa nachmalen und verkaufen. (Nur darfst du sie nicht als Original bezeichnen, weil das den tatbestand des Betruges erfüllte.)

    Und reine Ablichtungen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Paparazzi-Bilder sind deshalb teuer, weil es darum geht, als erster die Bilder abdrucken zu können.
    Wenn das so wäre, müßte die Bundesdruckerei den Photographen deines Passfotos um Erlaubnis fragen, wenn sie es für den Reisepaß reproduzieren wollen.
    Das "Recht am eigenen Bild" bewirkt, daß niemand dich photographieren und das ohne deine Zustimmung veröffentlichen darf. (Es sei denn, du wärst eine Person des öffentlichen Lebens, aber auch da gibt es Ausnahmen, wovon ganze Horden von Promi-Anwälten ihre Porsches und Ferraris finanzieren.)
    Bei den Bildrechte gibt es im Übrigen unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Ländern. Manche Länder kennen neben dem eigentlichen Urheberrecht noch das sog. Kleine Bildrecht, welches auch einfachen Bildern gewisse (allerdings stark eingeschränkte) Schutzrechte einräumt.

    Übrigens: Nicht jede Form der Urheberrechtsverletzung ist auch strafbar. Aber sie kann zu zivilrechtlichen Ansprüchen führen.

    Eine interessante Frage, die sich mir stellt, ist, ob RTL2 nicht gewisse Urheberrecht verletzt, indem sie bei den nachmittäglichen Animes die Titel und Credits weglassen. Streng genommen, verstößt dies gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht, genauer gesagt, das Recht auf Nennung der Urheberschaft. Autor, Regissuer, Produzent und Drehbuchautor könnten gegen den Sender klagen und verlangen, daß ihre Namen im Vor- oder Abspann genannt werden. (Bei den Ami-Cartoons werden komischerweise immer alle Credits eingeblendet. Wahrscheinlich haben die schärfere und klagefreudigere Anwälte oder die US-Firmen machen da von sich aus strengere Auflagen bei der Lizenzvergabe.)
    Geändert von Maunzilla (23.03.2007 um 18:57 Uhr)
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  15. #215
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von hipgnosis Beitrag anzeigen
    Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Urheberrecht und eingetragenen Markenrecht, welches wahrscheinlich noch weiter greift und eventuell zeitlich nicht limitiert ist.
    Markenrecht setzt aber andererseits eine durchgängige gewerbliche Nutzung voraus. ich kann mir ja auch nicht den Namen "Pillepalle" als Marke eintragen lassen, nichts damit machen und jeden verklagen, der den Begriff verwendet und damit unerlaubt eine auf meinen Namen gesicherte Marke nutzt und so den großen Reibach machen. Ich selbst muß nachweisen, daß ich die Marke innerhalb eines festgelegten Zeitraumes genutzt habe, d.h. ein Produkt mit dem Namen auf den Markt gebracht habe o.ä. Würde Disney jahrelang nichts mit den betreffenden Marken, ob Bild- oder Wortmarken, anfangen, würden diese verfallen und könnten so angefochten werden. Das heißt, würde Disney, sagen wir mal, zehn Jahre lang nichts, aber auch rein gar nichts neues mit dem Namen "Mickey Mouse" herausbringen, könnte ich beim US-Markenamt die Marke für mich beantragen, und wenn ich nachweise, daß ich ein Produkt mit dem Namen auf den Markt gebracht habe, bekäme ich den Markennamen zugesprochen und könnte Disney sogar verbieten, diesen fortan zu verwenden.
    Dies würde natürlich voraussetzen, daß Disney keinen Einspruch erhebt, wenn ich den Markennamen für mich beanspruche, denn sonst würde die Sache noch mal komplizierter werden. Aber ich könnte darauf hinweisen, daß Disney die Marke jahrelang nicht genutzt und so hat verfallen lassen.

    Das Urheberrecht an früheren Disney-Werken bliebe davon jedoch unberührt.

  16. #216
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Wie das im US-amrikanischen Recht ist, kann ich nicht sagen. Aber hierzulande kannst du eine Marke nur dann anfechten, wenn deine Rechte verletzt werden. Das heißt, du mußt Inhaber einer Marke sein. Dann kannst du entweder eine jüngere Marke anfechten, wenn deine älter ist, oder eine ältere, wenn sie nicht gebraucht wurde. Die Einsprache ist auf drei Monate befristet. Wenn die Frist verstreicht, kannst du keine Einsprache mehr erheben und die Marke gehört beiden Inhabern. Das Markenamt überprüft die Gültigkeit von Marken nicht von sich aus.

    Auch der Nichtgebrauch ist schwer zu beweisen, da der Gebrauch nicht definiert ist. Es reicht, wenn der Inhaber der Marke sie z.B. irgendwo in seinen Werbebroschüren verwendet, auch wenn er keine Produkte unter diesem Namen vertreibt. Eine erloschene Marke wird gemeinfrei und kann nicht von einem anderen Mitbewerber für sich allein beansprucht werden. Wenn jemand eine Marke eintragen läßt, die schon vorher von einem anderen gebraucht wurde, gilt der Markenschutz zwar für alle anderen, aber der, welcher die Marke vorher benutzt hat, darf sie weiterhin benutzen. Der frühere Nutzer kann die Marke aber nicht anfechten.

    Man muß eine Marke auch gar nicht unbedingt selber nutzen, sondern kann die Nutzung auch anderen gestatten. Das wird bei sog. Qualitätsmarken gemacht.

    Marken müssen im Übrigen gewisse Qualitätsmerkmale aufweisen:
    Sie müssen originell sein. So kann man z.B. allgemeine Bezeichnungen oder Farben nicht schützen lassen. Für Herkunftsbezeichnungen oder geographische Namen gibt es strenge Regeln. Marken können durch große Verbreitung auch ohne Eintragung zu schutz gelangen (sog. Notoritätsmarken.) Umgekehrt können Markenbezeichnungen zu allgemeinen Bezeichnungen werden (z.B. Heroin® war ursprünglich eine eingetragene Handelsmarke für Arzenimittel der Bayer-AG.)

    Markenrecht ist eine komplexe Materie:
    Hier gibt es ein paar Infos und weiterführende Links: http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_%28Rechtsschutz%29
    http://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freihal...Markenrecht%29
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  17. #217
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Ich dachte nur gerade an den berüchtigten Fall "Explorer". Da konnte doch die betreffende Firma trotz irgendwelcher ominösen Vorführungen letztendlich nicht nachweisen, daß die Marke tatsächlich gebraucht wurde, was zum Ende der Abwmahnwelle führte. Oder habe ich das flasch in Erinnerung?

  18. #218
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Übrigens sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß der Song "Happy Birthday to You" nach wie vor dem Urheberrecht unterliegt (!). Derzeitiger Eigentümer ist Warner.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft das Urheberrecht für den Text außerhalb der USA nächstes Jahr aus, das für die Melodie erst 2016. In den USA unterliegt das Lied bis 2030 dem Urheberrechtsschutz.

    Da frage ich mich doch dann: Was würde passieren, wenn ich in zwei Jahren den kompletten Text auf einer deutschen Webseite poste? In Deutschland wäre der Text Gemeingut, allerdings wäre die Seite auch von den USA aus abrufbar. Würde ich mich strafbar machen oder nicht?

  19. #219
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Gibts da noch mehr Text als "Happy Birthday to You, Happy Birthday, dear XXX ..."? Das hat ja eigentlich nicht die Schöpfungshöhe, die unser Urheberrechtsgesetz vorschreibt.

  20. #220
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    unseres nicht aber in den usa darfst du es nicht öffentlich singen. zumindest nicht ohne danach zur kasse gebeten zu werden.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  21. #221
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von Hyperion Star
    unseres nicht aber in den usa darfst du es nicht öffentlich singen. zumindest nicht ohne danach zur kasse gebeten zu werden.
    Na öffentlich und kommerziell sind aber zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

    Das möchte ich mal live erleben, wenn jemand zur Kasse gebeten wird, weil er vielleicht auf der Strasse ein Liedchen vor sich herträllert.
    Das hätte irgendetwas Hysterisches an sich, oder?

  22. #222
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    stimmt in australien is das öffentliche singen verboten. in den usa nur kommerziell.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  23. #223
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Rein rechtlich gesehen, müssen auch in Deutschland Straßenmusikanten GEMA-Gebühren für jedes Lied bezahlen.
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  24. #224
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    natürlcih treten ja auch öffentlich auf.

    aber wenn ich jetzt ein home video zeig von meinem geburtstag und wir singen dort happy birthday mach ich mich nach amerikanischem recht strafbar, nach australischem auch. das heißt das mich nicht nur die amerikaner verklagen werden sondern mir droht dan australien auch ne stiefelung!
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  25. #225
    Moderator Edition Panel Avatar von Jähling
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    unseres nicht aber in den usa darfst du es nicht öffentlich singen. zumindest nicht ohne danach zur kasse gebeten zu werden.
    Zum Beispiel auf einer Party?

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