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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #176
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    "Copyright" bezieht sich auf die (übertragbaren, veräusserbaren) "Nutzungsrechte", die auch im Urheberrechtsgesetz geregelt werden. Das Urheberrecht selbst bleibt von Nutzungsrechten und Copyright-Vergaben unberührt.
    Genau da liegt der Unterschied zwischen dem übertragbaren "right to copy" aus dem deutschen UrHR und dem Verwertungsrecht des angloamerikanischen copyrights. Aber lassen wir das lieber...
    cu oli

  2. #177
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    das heißt wenn ich als österreicher, eine serie aus korea, in russland auf einen server lade und mit einem südafrikaner teile. wem passiert dann was wo und wer is wie wo schuldig zu sprechen?
    Laut einem Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofes können auch Urheberrechtsverletzungen auf ausländischen Webseiten in Österreich und nach österreichischem Recht verfolgt werden. Die Webseite ist (auch) in Österreich abrufbar, die Verletzung "manifestiert" sich also (auch) in Österreich. Du wärest also vermutlich nach dem Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte 'dran.

    Wir können wohl davon ausgehen, daß die Serie eine "eigentümliche geistige Schöpfung", also ein Werk im Sinne des Gesetzes ist. § 15 legt fest, daß der Urheber das ausschließliche Recht hat, das Werk zu vervielfältigen. Interessant könnte auch § 18a (1) sein
    Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
    Es dürfte also eine Verletzung des Urheberrechts vorliegen, gegen die der Rechteinhaber (der Urheber oder jemand, dem er die rechtmäßige Verwertung seiner Rechte überlassen hat) zivilrechtlich vorgehen kann. Er kann von Dir verlangen, daß Du die Verletzung seiner Rechte unterläßt (§ 81) bzw. den rechtsverletzenden Zustand (in unserem Fall die Dateien auf dem Server) beseitigst (§ 82).

    Nach § 86 kann der Rechteinhaber von Dir ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Ich kenne die österreichische Rechtspraxis nicht, aber ich würde vermuten, daß das ähnlich der in Deutschland üblichen Lizenzanalogie funktioniert: Du müßtest das bezahlen, was Du bezahlt hättest, hättest Du rechtmäßig die Lizenz für die Veröffentlichung in Österreich gekauft. Außerdem mußt Du nach § 87 (4) eventuelle Gewinne, die Du durch Deine Rechtsverletzung gemacht hast, abführen. Hat der Rechteinhaber durch Dich einen Schaden erlitten, der höher ist als Dein unrechtmäßiger Gewinn oder das "angemessene Entgelt", kann er auch den ersetzt verlangen.

    Strafrechtlich drohen Dir nach § 91 bis zu sechs Monate Haft oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe. Wenn Du die Urheberrechtsverletzung "gewerbsmäßig" begehst (was im Internet schnell passieren kann, weil Du die Dateien wiederholt und an einen nicht näher beschränkten Personenkreis anbietest, plus vielleicht Werbebanner auf der Seite hast o. ä.), können es auch zwei Jahre Knast werden.

    Da Deine Dateien im Internet ja nicht nur Österreich zugänglich sind, begehst Du prinzipiell in nahezu jedem Land der Welt einen Urheberrechtsverstoß und kannst dort prinzipiell auch verfolgt werden. Inwieweit das mit einer Verurteilung in Österreich kollidieren würde bzw. ob Du in verschiedenen Ländern auch mehrfach verurteilt werden könntest, kann ich nicht beurteilen. Das gleich gilt für den südafrikanischen Herunterlader und den russischen Serveranbieter - deren Urheberrecht suche ich jetzt nicht auch noch raus

    Bis dann,

    scribble
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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

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  3. #178
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Um das ganze nach scribbles Ausführungen vielleicht mal wieder etwas "greifbarer" zu machen: worum es in dem ursprünglichen Thread von Bernd eigentlich ging, war, dass der Betreiber eines Forums bei Urheberrechts-Verstößen durchaus als Mitstörer vom Berechtigten in Haftung genommen werden kann.
    Und egal ob wir das System nun verstehen bzw. akzeptieren oder nicht - im Zweifelsfall kann bei UrhR-Verletzungen ein zivilrechtlicher Anspruch durchaus auf den/die Betreiber dieses Forums durchgreifen.
    Das kann man ungerecht finden oder nicht, Geld kostet es allemal.
    ci oli

  4. #179
    ComicZoo Zeichner Avatar von Ron
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Nicht legal sind deshalb beispielsweise
    • Fan-Manga/Doshinjis, "Parodien" und ähnliches
    Hallo Bernd.

    Du meinst, dass man bei eigenen Werken nicht sich auf bekannte Sachen beziehen darf? D.h. auch wenn man alles selber kreiert hat?
    Ich denke eher, man darf die Referenzen nicht zu direkt machen, d.h. man sollte vor allem die geschützten Namen nicht verwenden und darf das Original-Artwork nicht mit einbeziehen.

    Ich hoffe, hier liege ich richtig, sonst kriege ich ein Problem mit meinen Movie-Parodien, die ich auf meiner Homepage habe.

    Gruß,
    Ronald.
    http://www.toonsup.com/ron

  5. #180
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Nur kurz: Dank für die Bibliotheks-Hinweise. Werd ich bei nächster Gelegenheit mal probieren. @Jano: Wieviel ist denn 'ne Kleinigkeit'? Konnte auf der Page keine Preisliste finden...
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  6. #181
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen

    Da Deine Dateien im Internet ja nicht nur Österreich zugänglich sind, begehst Du prinzipiell in nahezu jedem Land der Welt einen Urheberrechtsverstoß und kannst dort prinzipiell auch verfolgt werden. Inwieweit das mit einer Verurteilung in Österreich kollidieren würde bzw. ob Du in verschiedenen Ländern auch mehrfach verurteilt werden könntest, kann ich nicht beurteilen. Das gleich gilt für den südafrikanischen Herunterlader und den russischen Serveranbieter - deren Urheberrecht suche ich jetzt nicht auch noch raus

    Bis dann,

    scribble
    genau das is ja der knackpunkt kann ich für ien und dasselbe verbrechen in 4 staaten verurteilt werden? auf 3 kontinenten? und muss ich dann jedes mal dort hinfliegen zu den verhandlungen? kann man sich so ein paar urlaube in verschiedenen ländern erschwindeln auf staatskosten?


    und gleich die nächste frage.

    ich veröffentliche etwas im internet das nach der gesetzgebung in meinem land legal ist. in einem andren land isses illegal. können die mich jetzt anzeigen?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  7. #182
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Bei aller Liebe, Du Sternen-Hypnotisator, aber Deine Fragen entfernen sich immer weiter davon 'pädagigisch wertvoll' zu sein.

    Lass einfach sein, was -wo-auch-immer- illegal sein könnte und wenn Du unbedingt was veröffentlichen willst, dann frag vorher den, dem's gehört.

    DAS war im Kern Sinn und Aussage dieses Threads, und mittlerweile sollte das in dieser Klarheit selbst für nen Österreicher verständlich geworden sein.
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  8. #183
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Ron Beitrag anzeigen
    Hallo Bernd.

    Du meinst, dass man bei eigenen Werken nicht sich auf bekannte Sachen beziehen darf? D.h. auch wenn man alles selber kreiert hat?
    Ich denke eher, man darf die Referenzen nicht zu direkt machen, d.h. man sollte vor allem die geschützten Namen nicht verwenden und darf das Original-Artwork nicht mit einbeziehen.

    Ich hoffe, hier liege ich richtig, sonst kriege ich ein Problem mit meinen Movie-Parodien, die ich auf meiner Homepage habe.

    Gruß,
    Ronald.
    No problem. Du liegst völlig richtig: Solang es -wie bei Dir der Fall, soweit ich das beurteilen kann- richtige Parodien sind, ist das völlig in Ordnung. Bernd hatte sein 'Parodien' vermutlich in Gänsefüsschen gesetzt, um damit Plagiate zu bezeichnen, die sich als Parodien ausgeben, um den Anschein von Legalität zu erwecken...
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  9. #184
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    @Ron: Auf bekannte Sachen beziehen darfst Du Dich mMn. Auch eine "echte" Parodie ist kein Problem. Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, daß eine Parodie oder eine Satire eine "freie Benutzung" des Original im Sinne von § 24 UrhG ist und damit keine Verletzung der Urheberrechte am Original ist (siehe z. B. hier oder hier).

    Das Problem ist aber, daß daraus viele geschlossen habe "Wenn ich nur 'Parodie' oder 'Satire' drüberschreibe, kann ich machen was ich will, und mir kann keiner was" Das ist aber bei weitem nicht so. Das ist auch der Grund, warum "Parodie" oben in Anführungszeichen steht An eine Parodie werden ganz bestimmte Anforderungen gestellt. Beispielsweise muß sie das Original "antithematisch" behandeln, es also gewissermaßen gegen den Strich bürsten. Die Parodie muß einen ausreichenden "inneren Abstand" zum Original halten, das Original muß gegenüber dem neu geschaffenen Werk, also der Parodie, deutlich in den Hintergrund treten, und so weiter. Und natürlich darf auch eine Parodie nicht in einer "Entstellung" des Originals im Sinne von § 14 UrhG ausarten oder z. B. jemanden beleidigen oder verleumden.

    Beispielsweise bei bekannten Comic-Figuren sind natürlich auch die Figuren an sich, die Namen, der allgemeine Plot etc. geschützt. Du darfst also nicht nur keine Original-Panels aus dem Comic übernehmen, sondern auch das Zeigen der Figuren an sich kann eine Rechtsverletzung sein (ob Urheber- oder Markenrecht kann ich nicht beurteilen). Das heißt, wenn in Deinen Comics Asterix durchs Bild läuft, kannst Du Ärger kriegen, auch wenn Uderzo Asterix nie in dieser Pose, vor diesem Hintergrund etc. gezeichnet haben sollte. Deshalb sind Fan-Manga in der Regel problematisch.

    EDIT: Da bastelt man etwas länger an seinem Beitrag, und schon bringt zaktuell es auf den Punkt, tss...

    @Hyperion Star: Da das Internet in (mehr oder weniger) jedem Land der Erde "stattfindet", sprich Deine Seite abgerufen werden könnte, verstößt Du im Zweifel auch gegen das Urheberrecht jedes Landes. Ob Du dann in jedem Land einzeln verknackt werden könntest, ist eine Frage des Völkerrechts und der konkreten Verträge und Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Ländern, und ich werde mich hüten, darüber eine Aussage zu machen Das gleiche gilt für Fragen wie, muß der Angeklagte persönlich erscheinen, muß er von einem (für das jeweilige Gericht zugelassenen) Anwalt vertreten werden (den Du dann auch bezahlen müßtest) und so weiter. Allerdings würdest Du in der von Dir geschilderten Situation mit einiger Wahrscheinlichkeit schuldig gesprochen und müßtest (nach allen mir bekannten Rechtssystemen) sowieso die Kosten des Prozesses tragen. Und ob man einen Aufenthalt beispielsweise in einem südamerikanischen Gefängnis wirklich als "Urlaub" betrachten kann, wage ich auch zu bezweifeln.

    Ansonsten kann ich mich in diesem Fall zaktuell nur anschließen, Deine Fragen werden langsam arg albern. Und individuelle Rechtsberatung kann und darf ich sowieso nicht erteilen.

    Bis dann,

    scribble
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  10. #185
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Haderer ist auch zu seinem Prozeß nach Griechenland gefahren und hat sich auch nicht einsperren lassen. Wenn es also keine Auslieferungsabkommen mit den entsprechenden Ländern gibt, schränkt eine Verurteilung in Saudi Arabien nur die Wahl deines Urlaubsortes ein.

  11. #186
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Haderer ist auch zu seinem Prozeß nach Griechenland gefahren und hat sich auch nicht einsperren lassen. Wenn es also keine Auslieferungsabkommen mit den entsprechenden Ländern gibt, schränkt eine Verurteilung in Saudi Arabien nur die Wahl deines Urlaubsortes ein.
    ah das is ja sehr interressant.


    @zaktuell

    naja die frage richtet sich eher an dinge wie in manchen ländern is einiges ab 18 erlaubt in andren ab 21 etc. wenn ich sowas online stelle (jetzt auch ohne urheberrechtsverletzung) mach ich mich sofern ich das nur für 18 jährige einschränke ja zb strafbar in ländern wo eben jenes erst ab 21 erlaubt ist. pornos, online glückspiel sowas halt.
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  12. #187
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Jeder Staat darf in Ausübung seiner Souveränität Rechtsverstöße, die zwar im Ausland begangen wurden, aber im Inland ihre Wirkung entfalten, ahnden. Die Frage ist nur, ob das einen Sinn macht, und ob die Rechtsdurchsetzung möglich ist. Salman Rushdie wurde im Iran zu Recht für sein Buch mit dem Tode bestraft. Aber vollstreckt wurde dies nicht. Die Deutschen könnten einen Amerikaner, der auf seienr Homepage Nazi-Propaganda betreibt zwar hier verurteilen, aber die USA werden ihn nicht ausliefern. Umgekehrt können die USA einen Deutschen der ihnen als Terrorist verdächtig ist, nach ihren Rechten vor Gericht stellen. (Im Gegensatz zu Deutschland schrecken sie aber nicht davor zurück, in Verletzung der Souveränität eines fremden Staates, Menschen zu entführen und ihrer Justiz zu überantworten.) Natürlich wird man nur wegen eines lächerlichen Copyright-Vergehens keinen in einer geheimen Kommando-Aktion vom CIA entführen und ins KZ (will sagen "Verhörzentrum") nach Guantanamo bringen lassen.

    Bitte verwechselt Urheberrecht- und Markenrecht nicht. Eine Marke ist nur geschützt, wenn sie eingetragen wird. Es ist nicht per se verboten, eine Micky Maus zu zeichenen, aber der Name kann eingetragen sein und evtl. auch die Erscheinung als Bildmarke. In diesem Falle wäre es verboten, sie für gewerbliche Zwecke (also etwa Comics, die man verkauft) zu verwenden. Für nichtgewerbliche Zwecke darf man auch eine geschützte Marke verwenden.
    So ist es nicht verboten, sich einen Mercedes-Stern auf sein Fahrrad zu montieren oder eine selbstgebastelte Seifenkiste "Porsche" zu nennen. (Nur verkaufen darf man es dann nicht.)
    Das Urheberrecht schützt nur die Form, nicht den Inhalt eines Werkes.
    "Was ist das denn für ein Tier?" - "Das ist ein Maunzilla. Beachten Sie es nicht weiter." [SIGPIC][/SIGPIC]

    To the extent possible under law, the owner has waived all copyright and related or neighboring rights to this post.

  13. #188
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    sehr gut danke.
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  14. #189
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    (...)
    Das Urheberrecht schützt nur die Form, nicht den Inhalt eines Werkes.
    Entweder hast Du hier missverständlich formuliert oder es ist schlicht falsch: Wenn zB ein Schriftsteller einen Roman schreibt, ist natürlich nicht nur die Schriftform (Buch) geschützt, sondern auch eine Adaption in Form von Film, Hörspiel, Comic etc.
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  15. #190
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Das ist vollkommen belanglos: Das deutsche Urheberrecht kennt keinen "Gerichtsstand" - Du bist Urheber oder nicht. Du kannst übrigens noch nicht mal darauf verzichten, Urheber zu sein .
    Es steht dir jedoch frei, Urheberrechtsverletzungen nicht zu ahnden. Würde also beispielsweise Hyp ohne meine Erlaubnis ein von mir erschaffenes Werk auf seine Seite laden und ich würde das bemerken, stünde es mir frei, darauf zu verzichten, ihn deshalb anzuzeigen und es hätte auch keinerlei Einfluß auf mein Urheberrecht. Allerdings wäre das weder ein Freifahrtschein für ihn noch für sonst jemanden, es ihm gleichzutun.

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Bei aller Liebe, Du Sternen-Hypnotisator, aber Deine Fragen entfernen sich immer weiter davon 'pädagigisch wertvoll' zu sein.
    Es gibt allerdings auch diesen Fall:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,458039,00.html

    Nicht auszudenken, wnen das Schule machen sollte.

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Entweder hast Du hier missverständlich formuliert
    Gemeint war wohl "Markenrecht".

  16. #191
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    hallo zusammen, ich hab eine frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    ich soll für einen konzertveranstalter einen flyer zeichnen, er hat gefragt ob ich nicht eine simpsons-parodie/simpsons-hommage zeichnen könnte.
    meint ihr, das wäre okay, wenn ich z.b. homer & bart zeichne, die als solche erkennbar sind, aber durch andere kleidung und frisuren, evtl. durch auch vom stil her, deutlich verändert aussehen?

    ich nehme ja mal an, daß das eher nicht geht...

  17. #192
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel
    Würde also beispielsweise Hyp ohne meine Erlaubnis ein von mir erschaffenes Werk....

    Oh Schreck!

    Mach sowas nicht mit mir - ich dachte schon beim schnellen drüberlesen, ich hätte unabsichtlich etwas verbrochen!

    Nach diesem Schreck - bin ich gleich wieder weg

  18. #193
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Es steht dir jedoch frei, Urheberrechtsverletzungen nicht zu ahnden. Würde also beispielsweise Hyp ohne meine Erlaubnis ein von mir erschaffenes Werk auf seine Seite laden und ich würde das bemerken, stünde es mir frei, darauf zu verzichten, ihn deshalb anzuzeigen und es hätte auch keinerlei Einfluß auf mein Urheberrecht. Allerdings wäre das weder ein Freifahrtschein für ihn noch für sonst jemanden, es ihm gleichzutun.



    Es gibt allerdings auch diesen Fall:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,458039,00.html

    Nicht auszudenken, wnen das Schule machen sollte.



    Gemeint war wohl "Markenrecht".
    ne gratis reise nach china mit andauernder übernachtung, nice
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  19. #194
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von comicguy83

    ich nehme ja mal an, daß das eher nicht geht...
    Na aber da wäre sogar ich mir ziemlich sicher das dies nicht geht, zumal es sich ja auch noch um eine kommerzielle Aktion handelt und man sich nicht mal auf das allgemeine Fandom herausreden könnte!

    Da würde ich mir auf jeden Fall die Genehmigung der Simpson-Verantwortlichen Agentur einholen.

    Im Falle Asterix oder Walt Disney könntest du dich mit Sicherheit warm anziehen.

    Und grosse Unterstützung seitens des Konzertveranstalter würde ich auch nicht erwarten - wenn es auf einmal teuer wird!

    Mein Tipp - lass die Finger weg!

  20. #195
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von comicguy83 Beitrag anzeigen
    hallo zusammen, ich hab eine frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    ich soll für einen konzertveranstalter einen flyer zeichnen, er hat gefragt ob ich nicht eine simpsons-parodie/simpsons-hommage zeichnen könnte.
    meint ihr, das wäre okay, wenn ich z.b. homer & bart zeichne, die als solche erkennbar sind, aber durch andere kleidung und frisuren, evtl. durch auch vom stil her, deutlich verändert aussehen?

    ich nehme ja mal an, daß das eher nicht geht...
    da sagt sogar mir mein moralischer kompass das es sich dabei um ein vergehen handelt.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  21. #196
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    @comicguy83: statt homer&bart kleidungstechnisch zu verändern, kannst du ja auch den umgekehrten weg gehen: lass dich mal von diesem thread inspirieren

    @all: oder ist dort auch eine UrHRechtsverletzung gegeben?
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  22. #197
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    denke ich nicht. immerhin kann man sich ja nicht einen stil sichern lassen.
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  23. #198
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von Hyperion Star
    denke ich nicht. immerhin kann man sich ja nicht einen stil sichern lassen.
    Dass es keinen Ärger gibt, liegt aber wahrscheinlich viel eher daran, dass es sich hier doch sehr um ein Fanforum handelt und daher viel eher mal ein Auge zugedrückt wird, als bei einer kommerziellen Vermarktung.

    Einen Stil sichern ist sicherlich nicht möglich - doch der Wiedererkennungswert ist doch eindeutig Simpson und nicht nur Cartoon im Allgemeinen.

    Was habe ich da wie gesagt schon alles über Asterix leben müssen.
    Da sind Geschichten untersagt worden, die ein ähnliches Grundsetting hatten - man denke nur an Gallenstein.

    Oder es gab Ärger weil sich irgendwer eine Endung mit `ix´ in den Namen seiner Firma eintragen lassen wollte.

    Und bei Disney war es in der Vergangenheit auch nicht anders.

    Zeichne du mal eine Maus mit deinem Portait drauf in Disney-Manier und stelle es in irgendeinen kommerziellen Bereich.
    Ich möchte nicht wissen was da abgeht.

    Und wenn ich mich recht erinnere gab es auch immer die strengsten Kriterien bei allen Tarzan Produkten von Edgar R. Burroughs.

  24. #199
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    Wie schaut das eigentlich aus mit berümten Gemälden? Darf ich oder darf ich nicht ein Bild von dem Monalisa Portrait auf meine nicht kommerzielle HP setzen? Oder der Schrei oder Picasso etc.

  25. #200
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    Das Urheberrecht läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab, von daher sehe ich bei der Mona Lisa kein Problem. Beim "erst" 1973 gestorbenen Pablo Picasso wäre das jedoch etwas anderes. Wenn Du z. B. ein fremdes Foto des Gemäldes übernimmst, verletzt Du unter Umständen die Rechte des Fotografen.

    Bis dann,

    scribble
    If you have enough book space, I don't want to talk to you - Terry Pratchett

    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


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