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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #126
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    naja er war 15 sie 13.

    und das da ein unterschied is is mir schon klar. trotzdem will ich damti nur sagen das der keines falls was veröffentlciht hat er hat nen klick zu viel gemacht und das kam dabei raus.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  2. #127
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Jähling Beitrag anzeigen
    Aber das Beispiel Fritz wäre doch nicht wegen der Urheberrechtsverletzung verfolgbar, sondern wegen des Rufmords. Da gibt es klare Gesetze gegen.
    Rufmord, richtig. Aber eben auch eine Folge der hier dargestellten 'freien Internet-Wertvorstellung'. Und ja, gegen Rufmord gibt es klare Gesetze. Genau wie gegen Urheberrechtsverstösse...
    Zitat Zitat von Jähling Beitrag anzeigen
    Wenn dagegen Franz das Biild von Fritz mit dem Hinweis "der sucht seine Klassenkameraden, bitte melden" veröffentlicht, mit allen korrekten Hinweisen und Link, wäre das dagegen m.E. nicht mehr strafenswert, wenn auch immer noch, nach der urheberrechtszentrierten Leseweise des Internet, strafbar. Franz unterstützt Fritz' Suche und kriegt dafür einen auf die Nase. Da kann doch was nicht stimmen.
    Doch, da stimmt alles. Weil nämlich Franz -wenn er Fritz wirklich in dessem Sinne unterstützen würde- kein Problem hätte, die Genehmigung zu bekommen. Selbst ohne Genehmigung würde Fritz vermutlich nicht gleich mit ner Abmahnung reagieren, wenn Franz tatsächlich -auch ohne Nachfrage- alles so gemacht hätte, wie Fritz es sich auch mit Nachfrage und Erlaubniserteilung gewünscht hätte. Lediglich, wenn Franz dabei irgendetwas verfälschend dargestellt hätte, würde Fritz -und dann mit Recht- etsprechend unwirsch reagieren. Genauso läufts und genauso solls sein. Es ist ja nicht so, dass jeder 'Rechtsverstoss' immer gleich geahndet würde. Nur ist es eben ein Trugschluss, aus Duldung oder nicht-Bestrafung ein Recht herzuleiten, dass so eben -ganz eindeutig und konkret- nicht besteht.
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  3. #128
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    und wie is das jetzt mit bildern die ein copyright zeichen oder sowas drauf an und frei zur verfügung stehen?

    wenn ich jetzt auf

    popcultureshock oder alexrossart geh und mir nen wallpaper zieh kann ich die dann auf meiner homepage auch hochladen?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  4. #129
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Jähling Beitrag anzeigen
    Das Internet hat tatsächlich die Urheberrechtsdiskussion vor völlig neue Herausforderungen gestellt, die man nicht einfach durch Pochen auf alte Gesetze abtun kann. Gesetze müssen sich der Wirklichkeit anpassen, nicht andersrum. (Schwul sein war auch mal verboten. Und dass Frauen wählen.)
    Nee, das war nicht verboten. Das war nur nicht vorgesehen (das Wahlrecht stand seit je nur priveligierten Gruppen zu). Es ist dir auch nicht verbotern, den Bundespräsident zu wählen. Es ist nur vorgesehen, daß das die Bundesversammlung macht - und wenn du nicht dazugehörst ...

    Gleichzeitig kommen alte Probleme zum Vorschein, die bisher eher am Rande gewirkt haben. Zum Beispiel, dass diejenigen, die das Urheberrecht am aggressivsten einklagen, in den wenigsten Fällen die Urheber sind, sondern Verlage und Verwertungsgesellschaften. Die dabei auch mal gegen die Urheber selber vorgehen und z.B. Musikern verbieten, ihre eigenen Stücke ins Netz zu stellen.
    Das ist doch wohl selbstverständlich. Die Plattenfirmen zahlen viel Geld für die Produktion, und die Musiker wollen das kostenlos ins Netz stellen. Dazu sind sie schlicht nicht berechtigt. Sie haben den Firmen das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt (und in der Regel auch unterschrieben, daß sie von den Titeln 10 Jahre lang keine weiteren Aufnahmen machen dürfen).
    Da sind die Interessen einfach nicht kompatibel. Die Musiker müssen sich eben entscheiden, ob sie ihre Musik über eine "Plattenfirma" (wie heißt sowas heute?) vertreiben oder über das Internet.
    Geändert von Mick Baxter (15.03.2007 um 17:39 Uhr)

  5. #130
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Ich denke, was die meisten Menschen mit gesundem Rechtsempfinden als störend empfinden ist die Tatsache, daß "geistiges Eigentum" rechlich dem Fahrniseigentum (bewegliche Dinge) gleichgestellt wird, dabei aber kein gerechtes Verhältnis von Aufwand und Ertrag besteht. Ein einfaches Beispiel: Wenn ein normaler Mensch eine Stunde lang arbeitet oder ein Ding herstellt und verkauft, bekommt er nur ein Mal Geld dafür. Wenn er zehn Mal Geld bekommen möchte, muß er zehn Stunden arbeiten oder zehn Dinge herstellen. Der Urheber braucht nur ein einziges Mal zu arbeiten und kann sein Werk unendlich oft verkaufen. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen.

    Warum werden Erfinder gegenüber Urhebern benachteiligt? Ist die Erfindung eines Medikamentes oder Elektromotors für die Menschheit weniger wertvoll als ein Roman, Popsong oder Manga? Dennoch können Erfinder nur max. 20 Jahre lang mit ihren Schöpfungen Geld verdienen, udn das auch nur wenn sie jedes Jahr hohe Gebühren bezahlen und ein kompliziertes Anmeldeverfahren bestehen.
    Der Urheber hingegen kann 3-4 Generationen seienr Familie durchfüttern, ohne sich groß um seine Rechte kümmern zu müssen.
    Warum sollte jemand Geld verdienen können mit einer einmaligen Arbeit, die sein Urgroßvater geleistet hat?
    Ich denke, daß es solche Erwägungen sind, die das Urheberrecht den meisten Menschen suspekt macht.
    Das andere ist die Art der Durchsetzung: Niemend hat etwas dagegen, wenn professionellen Produktpiraten, die massenhauft illegale Kopien herstellen und damit viel Geld veedienen, das Handwerk gelegt wird. Wenn aber Multimillonäre und milliardenschwere Großkonzerne ihre skrupellosen Anwälte auf kleine Leute, Schüler und Hausfrauen hetzen, nur weil diese zwar formaljuristisch Gesetze gebrochen, aber keinem wirklich einen echten Schaden zugefügt haben, dann bringt das sowohl die Industrie und die "Künstler", als auch das Gesetz selbst in Verruf.
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  6. #131
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    genau wenn ich mal mehr geld als jay-z hab darf er mich auch verklagen weil ich seine neue cd nicht gekauft sondern im internet gefunden hab.
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  7. #132
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Der Urheber braucht nur ein einziges Mal zu arbeiten und kann sein Werk unendlich oft verkaufen.
    Das soll bei Comics recht häufig vorkommen.

  8. #133
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Warum werden Erfinder gegenüber Urhebern benachteiligt? Ist die Erfindung eines Medikamentes oder Elektromotors für die Menschheit weniger wertvoll als ein Roman, Popsong oder Manga? Dennoch können Erfinder nur max. 20 Jahre lang mit ihren Schöpfungen Geld verdienen, udn das auch nur wenn sie jedes Jahr hohe Gebühren bezahlen und ein kompliziertes Anmeldeverfahren bestehen.
    Der Urheber hingegen kann 3-4 Generationen seienr Familie durchfüttern, ohne sich groß um seine Rechte kümmern zu müssen.
    Was du meinst, ist der Unterschied zwischen Patenten und Urheberrechten.

  9. #134
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Ich denke, was die meisten Menschen mit gesundem Rechtsempfinden als störend empfinden ist die Tatsache, daß "geistiges Eigentum" rechlich dem Fahrniseigentum (bewegliche Dinge) gleichgestellt wird, dabei aber kein gerechtes Verhältnis von Aufwand und Ertrag besteht. Ein einfaches Beispiel: Wenn ein normaler Mensch eine Stunde lang arbeitet oder ein Ding herstellt und verkauft, bekommt er nur ein Mal Geld dafür. Wenn er zehn Mal Geld bekommen möchte, muß er zehn Stunden arbeiten oder zehn Dinge herstellen. Der Urheber braucht nur ein einziges Mal zu arbeiten und kann sein Werk unendlich oft verkaufen. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. (...)
    Dass Gottschalk ne Million am Tag verdient, wenn er seine Nase für MacDoof in die Kamera hält, die Krankenschwester aber mit täglich 8 Stunden Schichtdienst, mit körperlich und geistig anstrengender Tätigkeit und Verantwortung für Leib und Leben bis zur Rente keine Million in der Tasche hat, widerspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden. Aber was erklärt das?
    Wir erinnern uns: Ursprünglich ging es im Thread darum, vor copyright-Verletzungen zu warnen. Ich habe versucht, die hinter dem Urheberrecht stehenden Gedanken zu veranschaulichen, um das Prinzip deutlicher zu machen und damit ne 'Leitlinie' zu geben, was erlaubt ist und was nicht. - Dass life no mercy shows, besangen bereits die Stranglers vor über 20 Jahren...
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  10. #135
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Der Urheber hingegen kann 3-4 Generationen seienr Familie durchfüttern, ohne sich groß um seine Rechte kümmern zu müssen.
    Warum sollte jemand Geld verdienen können mit einer einmaligen Arbeit, die sein Urgroßvater geleistet hat?
    Das Problem, dass du hier ansprichst ist ja nicht das Urheberrecht. Hier geht es um das Erbrecht. Übertrage deine Argumentation mal auf Häuser, Grundstücke, Fabriken, Wertpapiere usw., dann wirst du sehen, dass es den wenigsten Menschen gegen ihr Gerechtigkeitsgefühl geht, das die Enkel noch davon zehren.

  11. #136
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zum Thema Mitlesen der PNs, passt der folgende Beitrag aus dem Law Blog sehr gut:
    http://www.lawblog.de/index.php/arch...um-schnuffeln/
    Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.
    Das PN-System macht auch das Comicforum zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 TKG regelt das Fernmeldegeheimnis. Und damit dürfen wir nur in absoluten Ausnahmefällen mitlesen!

  12. #137
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    mal ne andre frage dazu:
    wie lang bleiben gelöschte pms im system? kannst du jetzt noch theoretisch ne pm von mir lesen die ich vor nem halben jahr an irgendwen geschickt hab und die aber von beiden seiten gelöscht wurde?
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  13. #138
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    Zitat Zitat von Hinnerk Beitrag anzeigen
    Das Problem, dass du hier ansprichst ist ja nicht das Urheberrecht. Hier geht es um das Erbrecht. Übertrage deine Argumentation mal auf Häuser, Grundstücke, Fabriken, Wertpapiere usw., dann wirst du sehen, dass es den wenigsten Menschen gegen ihr Gerechtigkeitsgefühl geht, das die Enkel noch davon zehren.
    tja, dann bin ich wohl in der minderheit. mich jedenfalls k***t es z.B. an, meinen vermietern jeden monat 300,- € in den rachen zu schmeißen, die sie sich nur dadurch verdient haben, dass oppa mal vor langer zeit 'n gutes geschäft gewittert hat.
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  14. #139
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    Seit wann sind denn TV-Aufnahmen illegal? Dann müssten ja auch sämtliche Videokasetten-Rekorder, DVD-Rekorder, Festplatten-Rekorder, TV-Karten mit Aufnahmefunktion, etc. nicht erlaubt sein.

  15. #140
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Das nimmt mich nu auch wunder, denn auch von nem öffentlichen Radio gesendete Musikstücke, die man auf Kassenrecorder aufgenommen hat. Sind afaik keine illegalen Kopien. Das sind se auch nicht wenn ich sie mit dem Minidiscrecorder als MP3 aufnehme oder von nem Stream her recorde.

    Oder liege ich damit nu falsch?

    Was mich dazu bringt, wieso z.b. dann Print Screens von Bildern/Webinhalten illegal sind, ist ja an und für sich das selbe. Oder nicht?

    Edit: Kann mir jemand wenigstens nen Hinweis geben wo ich mich bezüglich Collagen eingehender informieren kann? Weil da ja das Ganze ziemlich schwammig definiert ist

  16. #141
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Das nimmt mich nu auch wunder, denn auch von nem öffentlichen Radio gesendete Musikstücke, die man auf Kassenrecorder aufgenommen hat. Sind afaik keine illegalen Kopien. Das sind se auch nicht wenn ich sie mit dem Minidiscrecorder als MP3 aufnehme oder von nem Stream her recorde.

    Oder liege ich damit nu falsch?

    Was mich dazu bringt, wieso z.b. dann Print Screens von Bildern/Webinhalten illegal sind, ist ja an und für sich das selbe. Oder nicht?

    Edit: Kann mir jemand wenigstens nen Hinweis geben wo ich mich bezüglich Collagen eingehender informieren kann? Weil da ja das Ganze ziemlich schwammig definiert ist
    Nein, du liegst damit völlig richtig. Der Ersteller des Threads liegt damit falsch (zumindest in seiner Formulierung). TV- oder Radioaufnahmen waren NIE illegal - sofern man es für private Zwecke nutzt. Der Haken liegt hier in der Verbreitung. Grob formuliert: Man darf es zwar, aber irgendwie auch nicht.
    (Keine Lust jetzt genauer darauf einzugehen...)

    Ansonsten kannst du dich hier darüber genauer informieren.

  17. #142
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Was ist denn bitte unter folgendem Satz zu verstehen?
    "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

    Geht es hier um freeware? Oder auch normale Sachen? Ich mag dieses bürokraten deutsch nich

  18. #143
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    Gut, das war im Ausgangsposting vielleicht etwas verkürzt dargestellt. Dann hier nochmal ausführlich:

    Nach dem Grundgedanken des Urheberrechts sind TV-Aufnahmen zunächst mal nicht erlaubt. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung in § 53 UrhG, "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch", auch bekannt unter dem Stichwort "Privatkopie". Diese Regelung erlaubt "einzelne Vervielfältigungen" zum "privaten Gebrauch". Die Grenze setzen Gerichte häufig bei 5-10 Kopien, und unter "privater Gebrauch" wird noch die Weitergabe an den engsten Familien- und Freundeskreis subsummiert. Außerdem darf für die Kopie keine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" benutzt werden, Du darfst andere nicht dafür bezahlen, daß sie solche Kopien für Dich herstellen, und so weiter.

    Problematisch werden dann die Fälle, die über diese Ausnahmeregelung hinausgehen. Wenn beispielsweise jemand fragt "Wer hat Sendung XY aufgezeichnet und kann's mir schicken", müssen wir eingreifen - oder gehören alle über 25.000 Benutzer des Comicforums, abgesehen von den mitlesenden Gästen, zu Eurem engsten Freundeskreis? Ähnliches gilt für TV-Mitschnitte auf Seiten wie youtube.

    Übrigens war es in den Anfängen des Videorekorders in den 80ern gar nicht so klar, ob die Dinger nicht verboten werden. Die rechtliche Auseinandersetzung in den USA ging bis zum Supreme Court, dem höchsten Gericht. Und heute ist gar nicht so klar, ob es die Privatkopie in die reformierte Fassung des Urheberrechtsgesetzes, über die schon einige Zeit diskutiert wird, schaffen wird.

    @Aeonra: Das heißt etwa so viel wie: Wenn Du für ein eigenes Werk das Werk eines Anderen benutzt hast und das auch durftest, kann Dir der Andere nicht verbieten, Dein Werk zu veröffentlichen und/oder zu verwerten.

    Bis dann,

    scribble
    If you have enough book space, I don't want to talk to you - Terry Pratchett

    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  19. #144
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Auf leere Magnetbandkassetten (Video-, Audio-Kassetten), ebenso wie auf leere Datenträger (CD-, DVD-Rohlinge, Disketten) wird eine Sondersteuer, die sog. Leerkassettenabgabe erhoben, welche im verkaufspreis enthalten ist. Die Gebühr wird über die Verwertungsgesellschaften (in Deutschland die GEMA, in der Schweiz die SUISA) nach einem bestimmten Verteilschlüssel an die Mitglieder ausgeschüttet. Das gleiche gilt auch für Kopiergeräte (sog. Reprographieabgabe), Scanner und Multifunktionsdrucker. Während in Deutschland eine einmalige Gebühr im Gerätepreis enthalten ist, wird sie in der Schweiz jährlich von den Gerätebesitzern eingezogen.

    Beim TV kommt noch hinzu, daß auch die Sendeanstalten Tantiemen für die Ausstrahlung bezahlen müssen. Wenn ihr also einen Film auf Video aufnehmt, bekommen die Urheber gleich zwei Mal Geld.

    @ Hinnerk: Urheber-und Erbrecht kann man nicht vergleichen. Während das Haus, das du erbst mit der Zeit verfällt und unbrauchbar wird, wenn du es nicht wartest und unterhältst (=eigenes Geld investierst), kannst du mit ererbten Copyrights ohne selber etwas investieren zu müssen, Kasse machen.
    Geändert von Maunzilla (16.03.2007 um 18:47 Uhr)
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  20. #145
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    wie lang bleiben gelöschte pms im system? kannst du jetzt noch theoretisch ne pm von mir lesen die ich vor nem halben jahr an irgendwen geschickt hab und die aber von beiden seiten gelöscht wurde?
    Gelöscht ist gelöscht. Wenn Du sie gelöscht hast, existieren sie auch nicht mehr in der Datenbank. Das gilt freilich nur für die, die Du empfangen hast. Die PNs, die Du verschickt hast sind noch beim Empfänger gespeichert, es sei denn er hat sie seinerseits gelöscht.

  21. #146
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Gelöscht ist gelöscht. Wenn Du sie gelöscht hast, existieren sie auch nicht mehr in der Datenbank. Das gilt freilich nur für die, die Du empfangen hast. Die PNs, die Du verschickt hast sind noch beim Empfänger gespeichert, es sei denn er hat sie seinerseits gelöscht.
    dann is ja gut

    naja das mit dem gesendet bezog sich auf die outbox. da bleibt ja ne kopie der gesendeten nachrichten drin. von daher muss ich die natürlich auch löschen
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  22. #147
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    @ Hinnerk: Urheber-und Erbrecht kann man nicht vergleichen. Während das Haus, das du erbst mit der Zeit verfällt und unbrauchbar wird, wenn du es nicht wartest und unterhältst (=eigenes Geld investierst), kannst du mit ererbten Copyrights ohne selber etwas investieren zu müssen, Kasse machen.
    Das die beiden nicht in einen Topf gehören war ja auch meine Meinung. Und die kommerzielle Auswertung eines Copyrights erfordert auch Investitionen.

  23. #148
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Noch ein Nachtrag in Sachen PNs: Zwar dürfte jetzt jedem klar sein, dass wir im Comicforum dort nicht mitlesen und auch die gesetzlichen Bestimmungen respektieren. Ob das andere Foren aber auch so machen, kann ich hier nicht beantworten. Am Beispiel von StudiVZ sieht man denke ich recht gut, wie wenig sich manche Vereinigungen um Datenschutz kümmern. Es lohnt sich in jedem Fall überall einmal nachzufragen, was die Foren- bzw. Communitybetreiber mit den Daten vorhaben, die man so abgibt. Oder sich die AGBs genauer anschauen. Wenn da fragwürdige Klauseln drin stehen, sollte man sich auch mal Gedanken drüber machen, ob man sich an diesen Communities noch beteiligen will. Das nur so als Nebengedanke in diesem Thread.

    Was ich als sehr positiv aus diesem Thread mitnehme, ist sicher die Tatsache, dass es doch zahlreiche Benutzer gibt, die ein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein haben. Andere Benutzer tun sich zwar schwer mit dem Verständnis der Gesetze, scheinen es aber zumindest zu respektieren, dass es diese Gesetze gibt.

    Jedenfalls habe ich das Gefühl, dass die Diskussion hier einiges Fruchtbares hervor gebracht hat. Und dafür möchte ich mich bei den Beteiligten bedanken auch im Namen derjenigen, die hieraus etwas Neues gelernt haben.

  24. #149
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Also, PNs mitlesen ist im Regelfall nicht gestattet.

    Was ist, wenn hier ein User fragt, wo er bestimmte Inhalte herbekommt, die theoretisch zwar legal erhältlich sein könnten, aber dies nicht sind.

    Also beispielsweise: Jemand fragt:" Wo finde ich die Fernsehserie auf Deutsch?" Leider gibt es von der Serie nur eine "Worst of"-DVD-Box, die zwölf von insgesamt hundert Folgen enthält. Derjenige hätte aber gerne alle Folgen, und somit wäre der einzige Weg, an diese zu kommen, ohne daß man eine erneute Fernsehausstrahlung abwartet, der illegale.

    Wäre das bereits ein ausreichendes Verdachtsmoment, um PNs an diesen User zu überwachen, da es möglich wäre, daß ihm jemand entsprechende Links schickt?

  25. #150
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Wäre das bereits ein ausreichendes Verdachtsmoment, um PNs an diesen User zu überwachen, da es möglich wäre, daß ihm jemand entsprechende Links schickt?
    Da wir aufgrund unserer Scanlations-Regeln einen solchen Beitrag sowieso schon aus dem Forum entfernen, wird die Gefahr, dass ihm jemand etwas per PN schreibt, nicht gegeben sein. Aber selbst wenn wir den Beitrag drin lassen würden, würden wir die PNs nicht überwachen. Ich denke, dass dafür auch die gesetzliche Regelung für die Ausnahme nicht ausreichen würde.

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