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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #551
    Mitglied Avatar von Grünling
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    Zitat Zitat von L.N. Muhr Beitrag anzeigen
    Darüber hinaus machen sich einige Fotografen in der Tat strafbar mit dem Anbieten gewisser Fotos.
    Das ist natürlich richtig, aber darum ging´s mir ja auch nicht. Mick postete ja, dass man ein Foto des Eiffelturms bei nächtlicher Beleuchtung nicht veröffentlichen dürfte, weil die Rechte an der Beleuchtung vergeben sind. Wobei Mick nicht näher erläuterte was für Rechte da an der Beleuchtung überhaupt vergeben sind.

    Und ich bleibe weiterhin dabei, dass, wenn ich ein kommerzieller Fotoreporter wäre, ich ein Foto des nächtlich beleuchteten Eiffelturms machen und auch zur Veröffentlichung verkaufen darf. Rund um die Welt und ohne mich da strafbar zu machen.

    Ungefähr 22.300 Bild-Ergebnisse bei Google für Eiffelturm bei Nacht unter http://www.google.de/images?hl=de&so...=&oq=&gs_rfai=
    Machen die sich alle strafbar? Nich möglich!
    Geändert von Grünling (25.07.2010 um 20:14 Uhr) Grund: Ergänzung

  2. #552
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    Nein, aber deine Behauptung war, jeder Fotoreporter würde sich immer strafbar machen. Das ist die gegenteilige Übertreibung, auf die ernsthaft zu reagieren mir meist schwer fällt.

  3. #553
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    http://www.dforum.net/showthread.php?t=517027
    Hallo zusammen,

    ich stehe momentan vor einem größeren Problem, welches hier schon häufiger angesprochen wurde. Es geht um den nächtlich illuminierten Eifelturm in Paris: Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) des Eiffelturms in Paris ist die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die SNTE zu bezahlen sind.

    Zitat von der Homepage:
    Q : Is the publishing of a photo of the Eiffel Tower permitted?
    A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.
    Und Wikipedia:
    Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich. Daher kann die Stadt Paris für das nächtliche Beleuchtungsdesign des Eiffelturms das Urheberrecht beanspruchen, obwohl am Eiffelturm selbst keine Urheberrechte mehr bestehen.

    Stellt ein geschütztes Objekt nicht das zentrale Bildmotiv dar, kann es allerdings frei abgebildet werden.

    Bilder, die nur für persönliche Zwecke gemacht werden, sind erlaubt, solange sie nicht veröffentlicht werden.

    Die Nationalversammlung hat am 21. Dezember 2005 davon abgesehen[18], von der durch die europäische Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 lit. h eingeräumten Möglichkeit, die Panoramafreiheit einzuführen, Gebrauch zu machen.
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  4. #554
    Mitglied Avatar von Grünling
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    Merci Mick für die Erläuterung zu Eiffelturm bei Nacht. Wusste ich nicht und finde ich wirklich absurd.
    Es scheint nur eine einzige Ausnahme zu geben, nämlich wenn man den nächtlichen Eiffelturm innerhalb eines Panorama-Fotos abbildet. Siehe Erläuterung unter http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelt...turm_bei_Nacht

    Für mich stellt sich jetzt allerdings die Frage, ist französisches Urheberrecht auch in Deutschland gültig? Den nach deutschem Urheberrecht wäre der Fotograf eines Bildes des beleuchteten Eiffelturms der Urheber eben seines Fotos. Oder sehe ich das falsch?

    Beim Atomium von Brüssel scheint es ähnliche Urheberrechtsansprüche nach belgischem Recht zu geben wie beim Eiffelturm. Trotzdem ist auf der deutschen Wikipedia-Page ein Foto zu finden, dass offensichtlich rechtsfrei zu sein scheint. Siehe unter > http://de.wikipedia.org/wiki/Atomium

    Theoretischer Fall > Ich fotografiere meine Freundin in einem Micky-Maus-Shirt vor dem nächtlich beleuchteten Eiffelturm und in der Hand hält sie einen deutlich erkannbaren Bildband vom Atomium. Dieses Foto veröffentliche ich dann in meinem Urlaubs-Blog.
    Damit hätte ich also auf einen Schlag eine Menge Probleme. Das kann doch aber nicht sein, oder?

    Zurück zum Punkt "kunstvoll" fotografierten Comic-Stapel. Wen ich selbigen verkaufen will, muss ich meine Ware doch im Netz oder sonstwo präsentieren dürfen. Genau wie ein Comic-Händler auch jede Art von Comic-Figur für seine Werbung benutzen darf, ohne dafür extra Lizenzgebühr zahlen zu müssen. Z. B. für einen Comic-Sammlerkatalog müsste dass dann ebenfalls gelten. Oder?

  5. #555
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    Zitat Zitat von Froschgrün Beitrag anzeigen
    Damit hätte ich also auf einen Schlag eine Menge Probleme. Das kann doch aber nicht sein, oder?
    Wieso nicht?

    De fakto würde das ganze aber vermutlich als nonprofessioneller Non-Profit-Schnappschuß durchgehen. Aber versuch mal mit dem Bild Geld zu verdienen.

  6. #556
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Die nationalen urheberrechte sind leider sehr unterschiedlich. So gibt es in Deutschalnd tatsächlich das Bildrecht auch an Bildern, die keine Werke im Sinne des Urheberrechtes sind. Also wer z.B. eine Bratwurst auf einem Teller fotografiert genießt bereits einen Schutz vor unerlaubter Verwendung oder wer ein Porträt von sich selbt aufnehmen läßt, muß den Fotografen um Erlaubnis bitten, wenn er sein eigenes Bild veröffentlichen will.
    Derlei Rechte gibt es im Schweizerischen Urheberrecht nicht. Dort sind nur Bildwerke geschützt, also Fotografien, die über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen.
    Dementsprechend gibt es hier keinerlei Einschränkungen bei der Abbildung von Produkten oder Aufnahmen im öffentlichen Raum, Landschaften usw.

    Das bedeutet konkret, wenn ich irgendwo im Netz ein Bild einer Bratwust kopiere und auf meiner Homepage verwende, kann mich keiner abmahnen (dieses Instrument gibt es hier ohenhin nicht). In Deutschland hingegen existiert eine ganze Reihe von dubiosen Bildagenturen und Pseudo-Homepagebetreiber, die das als gerissene Geschäftsmethode entdeckt haben. Da sie mit einer Abmahnung schnell mehrere Hundert Euro kassieren können, wohingegen niemand so viel für die Lizenzrechte an einem Bratwurstbild ausgeben würde.

    Was mich hingegen grundsätzlich erstaunt, ist, daß es ausgerechnet in der EU, wo jede Banane und Gurke zentral bevorschriftet wird, kein einheitliches Urheber- und Markenschutzrecht gibt.
    "Was ist das denn für ein Tier?" - "Das ist ein Maunzilla. Beachten Sie es nicht weiter." [SIGPIC][/SIGPIC]

    To the extent possible under law, the owner has waived all copyright and related or neighboring rights to this post.

  7. #557
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Froschgrün Beitrag anzeigen
    Zurück zum Punkt "kunstvoll" fotografierten Comic-Stapel. Wen ich selbigen verkaufen will, muss ich meine Ware doch im Netz oder sonstwo präsentieren dürfen.
    Darfst du ja auch. Zumindest ist das Risiko der Abmahnung gering. Und das Bild muß nicht mal kunstvoll sein. Dabei ging es ja nur um die Frage, wann ein neues Urheberrecht entsteht. Und das wird wohl nur ein Gericht im Einzelfall entscheiden.
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  8. #558
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Froschgrün Beitrag anzeigen
    (...) Theoretischer Fall > Ich fotografiere meine Freundin in einem Micky-Maus-Shirt vor dem nächtlich beleuchteten Eiffelturm und in der Hand hält sie einen deutlich erkannbaren Bildband vom Atomium. Dieses Foto veröffentliche ich dann in meinem Urlaubs-Blog.
    Damit hätte ich also auf einen Schlag eine Menge Probleme. Das kann doch aber nicht sein, oder? (...)
    Da es in erster Linie ein Porträt Deiner Freundin ist, würde ich die übrigen Dinge als 'unwesentliches Beiwerk' sehen, weswegen deren Benutzung in dem Fall 'frei' sein müsste.
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  9. #559
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Da es in erster Linie ein Porträt Deiner Freundin ist, würde ich die übrigen Dinge als 'unwesentliches Beiwerk' sehen, weswegen deren Benutzung in dem Fall 'frei' sein müsste.
    Das Internet ist schon eine tolle Sache: man schmeisst beliebige Begriffe in die Suchmaschinen der Wahl, rührt dreimal um und - hossa - man hat die vermeintliche Antwort auf alle Fragen.

    Dabei fehlen einfach machmal die richtigen Suchbegriffen. Sachverhaltsquetsche wäre so einer. Falsche Subsumierung ein anderer.

    Und wenn du keine Ahnung hast, warum schreibst du dann "müsste"? Bezieht sich das auf ein "so habe ich das verstanden"? Nebenbei: du hast das falsch verstanden.

    Das zieht sich durch alle deine posts zu diesem Thema. Du schmeisst Dinge durcheinander, gibst fragwürdige bzw. falsche Tips und hantierst mit Fachtermini, von denen du offensichtlichr keine Ahnung hast, wie sie anzuwenden sind ("unwesentliches Beiwerk") oder schmeißt mit Ratschlägen um dich, ohne eine Ahnung zu haben, welche juristischen Konsequenzen sie haben können (link auf Amazon).

    Lass doch einfach mal gut sein.

    cu oli

  10. #560
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Dafür hast Du ausser unbelegten Behauptungen und unangemessenen persönlichen Angriffen ÜBERHAUPT NICHTS zu bieten.

    Deine Beiträge beschränken sich auf das Niveau: 'Der zaktuell hat redet Quatsch.' und damit hat sichs. Kein Gegenargument, keine Quellen, keine Aussage darüber, was denn kein Quatsch wäre, und nicht mal ne Aussage dazu, was ANDERE Leute hier (mit ähnlichen Auffassungen hier, wie die meinen) gepostet haben. Scheint, Du hast
    a.) selbst keine Ahnung und
    b.) ein besonderes Problem damit, wenn ICH etwas schreibe, was Deiner Meinung nach Unsinn ist (während alle anderen das von Dir aus offenbar 'dürfen').

    Insofern: Wenn Dus besser weisst, dann schreib doch auch, was richtiger wär, statt nur pauschal abzuqualifizieren. Und wenn Du n persönliches Problem mit mir hast, dann schick mir ne Mail und lass uns das auf dem Weg klären.
    Geändert von ZAQ (27.07.2010 um 01:53 Uhr)
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  11. #561
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Dafür hast Du ausser unbelegten Behauptungen und unangemessenen persönlichen Angriffen ÜBERHAUPT NICHTS zu bieten.
    persönliche Angriffe? Ich kenn dich ja nicht mal ...

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Deine Beiträge beschränken sich auf das Niveau: 'Der zaktuell hat redet Quatsch.' und damit hat sichs. Kein Gegenargument, keine Quellen, keine Aussage darüber, was denn kein Quatsch wäre
    Also mal davon abgesehen, dass (d)ein "müßte sein" kein Argument ist, bist du derjenige, der hier mit wilden Theorien um sich schmeißt und die zunächst mal argumentativ belegen müsste.

    Aber um es mal konkret zu machen: du schlägst jemandem, der ein paar Cover auf seiner Seite haben will, vor, das ginge in Ordnung, wenn er überall einen Link zu Amazon.de setzen würde.
    Davon abgesehen, dass das inhaltlich schon eher (setze ein Wort deiner Wahl ein, das du am wenigsten "persönlich" nimmst) ist - du verfrachtest ihn damit sofort in die gewerbliche Ecke (solche Links werden nämlich gemeinhin als Werbung gesehen).
    Dass sich damit z.B. die Abmahnmöglichkeiten vervielfachen (weil dann nämlich auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen möglich sind), er nach Umsetzung deines Vorschlags sofort und unmittelbar auf jede Indizierung - das soll ja im Mangabereich durchaus schon vorgekommen sein - zu reagieren hat, da man ihm als gewerblich Handelndem da ungleich gelber ans Bein pissen kann, dass er sich auf einmal mit Datenschutzbestimmungen und -erklärungen auseinandersetzen muss (siehe oben Abmahnung), all das (und noch einiges mehr) hat mit den Covern oder mit Urheberrecht nichts zu tun, macht deine Aussagen aber eben zu (setze ein Wort deiner Wahl ein, das du am wenigsten "persönlich" nimmst) ...

    Im übrigen wirst du bei nochmaligem Lesen feststellen, dass ich nirgendwo geschrieben habe, man dürfe die Cover nicht verwenden, sondern darauf hingewiesen habe, welchen Vorteil Clints Vorschlag hat.

    Und die Sache mit dem Bild und der Panoramafreiheit: "müsste gedeckt sein" ist so eben nicht richtig. Bei jedem, der sich ein bischen mit Fotorecht beschäftigt, gehen sofort die Alarmglocken los, wenn Eiffelturm, Atomium, oder auch sehr beliebt: der verhüllte Reichstag (der allerdings gar nicht unter die Panoramafreiheit fällt) und Panoramafreiheit in einem Satz genannt werden. Und der zugegebenermaßen etwas heruntergebrochene Tenor ist: erstmal ist es problematisch und dann muss man sich das Bild anschauen. Und eben nicht: wird schon gehen und dann schauen wir uns das konkrete Bild an.
    Zweite Sache - und das ist der Punkt, den du dann wieder (entweder aus Unwissenheit oder eben wegen der schon weiter oben angesprochenen Sachverhaltsquetsche) unterschlägst: wenn ich meine Freundin derart fotografieren würde, hätte sie wohl nichts dagegen - ok, das MM T-Shirt bräuchte schon erhebliche Überredungskunst. Wenn ich das Bild aber ohne ihr Einverständnis ins Internet stellen würde, würde sie mir auf's Dach steigen - zu recht!

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Und wenn Du n persönliches Problem mit mir hast (...)
    Hab ich nicht

    cu oli

  12. #562
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Siehste. Wenn Du inhaltlich wirst, kann man auch vernünftig miteinander reden.
    Grundsätzlich: Natürlich gibt es im konkreten Fall meist noch andere Aspekte zu beachten. Da hier aber meist von hypothetischen Fällen geredet wurde, entzieht sich der konkrete Fall natürlich der Beurteilung - mangels Vorhandensein.
    Von hinten:
    Natürlich ist bei der Veröffentlichung von Bildern der Freundin deren Persönlichkeitsrecht zu beachten. Und deshalb darf ich das natürlich nicht, ohne ihr Einverständnis. Das hatte ich aber -für den hypothetischen Fall, bei dem es eben um Urheberrecht und nicht um Persönlichkeitsrecht ging- vorrausgesetzt, bzw. unter den Tisch fallen lassen, weil in diesem Zusammenhang irrelevant (wäre relevant, wenn man den Fokus auf 'darf ich veröffentlichen' legt, statt auf 'Urheberrecht').
    Dass der Tenor bei Eifelturm, Atomium, Reichstag eher bei 'problematisch, kommt auf das konkrete Bild an' liegt, denn auf 'wird schon gehen, kommt auf's konkrete Bild an', mag ja sein. Ändert aber beides nichts dran, dass es aufs konkrete Bild ankommt (das nur hypothetisch existiert). Sachverhaltsquetsche hin oder her: So wie das 'hypothetische' Bild beschrieben wurde, würde ich es in erster Linie als Porträt der Freundin auffassen und etwaige urheberrechtlich geschüzten anderen Bildelemente (für die ich die konkreten Micky Maus, Eifelturm und Atomium sachverhaltsquetschend auch nur als stellvertretende Beispiele interpretiert habe) als 'unwesentliches Beiwerk' dieses Porträts. Aber natürlich deshalb meine Formulierung mit 'müsste', weil alles hypothetisch und meine Vorstellung des Photos und meine Interpretation. Was sonst!? - Und natürlich bin ich kein Richter, der einen konkreten Fall zu entscheiden hat. Sondern Laie, der ein imaginäres Bild beurteilt.

    Dass ich Clints Vorschlag, einen weiteren hinzugefügt habe, schmälert nicht Clints Vorschlag. Sondern ergänzt ihn um ne zweite Möglichkeit. Dass ich dabei in der Kürze des Postings nicht alle möglichen Dinge, die ein Händler zu beachten hat, aufgelistet habe, möge man mir verzeihen, sie sind aber in meiner Formulierung "dann ist das quasi 'Händler-Präsentation'" implizit. Wobei ich -zugegeben- den Aspekt der indizierten Comics nicht bedacht hab (die ja bei Amazon nicht erhältlich sein dürften und damit nicht mal verlinkt werden können, aber auch sowieso nicht beworben werden dürfen), bin aber auch im Zweifel, ob die bei Clints Vorschlag 'einfach so' rechtlich unbedenklich wären.

    Und schliesslich: Du schreibst selbst, dass das alles (Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Handel,...) mit Urheberrecht -und darum ging es (mir) hier- nichts zu tun hat. Insofern 'hypothetische Überlegungen zum Urheberrecht'. Alles, was DAMIT zu tun hat, HAB ich 'argumentativ belegt', bzw. auch per Links mit Quellen versehen (Paragraphen, Urteile,...).

    Letztlich ist die konkrete Diskussion aber eh' eine akademische, da die angefragte Manga-Cover-Präsentationsseite -soweit ich das beurteilen kann- überflüssig ist. Es gibt sowas doch bereits: http://www.mangaguide.de (nennt sich zwar 'incomplete', ist aber mWn, zumindest was deutsche Ausgaben betrifft, 'complete', wird ständig gepflegt und aktualisiert (last update war vorgestern) und präsentiert nicht nur Cover, sondern auch Backcover und zuweilen auch Illus aus dem Inhalt). So what!?
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  13. #563
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    das is doch alles kacke. das internet sollte eigene gesetze haben wenn überhaupt. das lässt sich ja gar nicht realistisch anwenden. ich mein wenn ich da nur an die ganzen civil war - i'm with signaturen denke sind ein drittel davon copyright verletztend wenn nicht mehr aber gleichzeitig ne eigene kreation die man nicht weiter verwenden darf? pff das lässt sich im web nur mti dem fehlen von gesundem menschenverstand oder komplettem unwissens über das internet anwenden.


    und wie weit geht das eigentlich? wenn ich jemanden der hier im forum einen beitrag veröffentlicht zitiere und dabei seinen text verändere dann mach ich mich strafbar oder wie?
    Geändert von Clint Barton (25.09.2010 um 11:04 Uhr) Grund: Deinen "cleveren" Spam kannst du sehr gerne woanders hinkötteln!

  14. #564
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Und für diese Prollerei gegen geltendes Recht hast du dich extra angemeldet? Herzlichen Glückwunsch.

  15. #565
    Mitglied Avatar von Knarz
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    Chaosradio Podcast zum Thema Urheberrecht

  16. #566
    Mitglied Avatar von navigator
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    ok Leute, vielleicht kennen einige von euch ja meine Comicfigur theKONNA - nunja, ich arbeite schon über 10 Jahre dran und die ersten Konna Comics habe ich im Jahr 2002/2003 online gestellt. Auch hier im Comicforum.
    Im Jahr 2008 hat Tokyopop Usa ein Manga names GYAKUSHU veröffentlicht und es gibt sehr starke Ähnlichkeiten zu meiner Figur und Storyline.
    Glaubt ihr die würden mir irgendwann Stress machen? Ich steh eigentlich auf der sicheren Seite, weil meins älter ist etc.
    Das Figuren und Storys sich ähneln ist ja nichts neues, aber in diesem Fall find ich es sehr interessant, weil es mich betrifft und die Figur eigentlich nach dem selben Konzept aufgebaut ist.

  17. #567
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von navigator Beitrag anzeigen
    Glaubt ihr die würden mir irgendwann Stress machen? Ich steh eigentlich auf der sicheren Seite, weil meins älter ist etc.
    Ist das eine rhetorische Frage?

  18. #568
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    so dohv ist die frage gar nicht. theoretisch könnte der verlag die bildrechte an seiner figur anmelden und dann navi auffordern, die "verletzung ihrer eintragenen rechte" in zukunft zu unterlassen. mit logik kommt man leider vor gericht nicht weit.
    als präzendenzfall nenn ich mal "taz vs. jack wolfskin". die taz verwendet ihr logo schon deutlich länger, hat es aber nicht schützen lassen. nach mehreren instanzen hat die taz mittlerweile ihr recht am logo erstritten, darf es aber nicht auf gleichen geschäftsfeldern wie jack wolfskin verwenden - deswegen dürfen sie zB keine merchandising-textilien mit ihrem logo verkaufen. tja, und navi ist halt im "selben geschäftsfeld", nämlich im comicbusiness tätig.
    auch die größe ist kein argument: jack wolfskin hat diversen online-shops untersagen lassen, in heimarbeit als einzelstücke angefertigte klamotten mit tatzendesign zu versehen...
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
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  19. #569
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Vorsicht, Leute. Nicht Urheberecht und Marken- und Wettbewerbsrecht durcheinander bringen.

    Ich hab die Tatzen nicht im Kopf und kenn den Einzelfall nicht, aber wenn das taz-Logo älter ist und das wolfskin diesem urhebergeschützten Logo zu ähnlich, dann können die sich das als Marke zwar schützen lassen (Markenrecht), aber ohne Zustimmung des Urhebers der taz-Tatze nicht verwenden ohne das Urheberrecht zu verletzen. Ergo müssen Wolfskin und taz (so deren Graphiker mit der taz loyal ist und nicht nur eigene Interessen im Sinn hat) irgendwie gütlich einigen, weil sonst der eine ohne den Anderen nicht kann.
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  20. #570
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Vorsicht, Leute. Nicht Urheberecht und Marken- und Wettbewerbsrecht durcheinander bringen.
    Exakt. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Im Urheberrecht gilt schlicht: "Wer (nachweislich) zuerst kommt, hat das Vorrecht."

  21. #571
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    erstmal heisst der thread allgmein "copyrightverletzungen", da fallen auch nutzungsrechte und bildmarkenrechte drunter. zudem ist das urheberrecht eine spezifisch deutsche angelegenheit, die so nicht im rest der welt gilt. und im endeffekt ist es im geschilderten fall nunmal so, besagte firma navi vielleicht nicht sein urheberrecht streitig machen kann - auch nicht unbedingt muss - aber sie können ihm zumindest (theoretisch!) die internationale kommerzielle verwendung ihrer eingetragenen bildrechte streitig machen. der fall kann also zumindest in der theorie eintreten, ob ihr es nun markenrecht oder copyright nennt.
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  22. #572
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von FilthyAssistant Beitrag anzeigen
    erstmal heisst der thread allgmein "copyrightverletzungen", da fallen auch nutzungsrechte und bildmarkenrechte drunter. (...)
    Joh. Trotzdem sollte man das nicht durcheinander bringen, sondern genau gucken und trennen, damit man weiss, wovon man spricht. Und dass das Urheberecht SO nicht im Rest der Welt gilt, ist zwar richtig, aber ÄHNLICH gilt es in weiten Teilen der Welt (wohingegen es das titelgebende 'Copyright' hierzulande SO nicht gibt... ). Und wie es wegen unterschiedlichem Steuer-Recht sogenannte Steuer-Oasen gibt, gibt es auch ein paar 'Copyright-Oasen', die in Zeiten des Internets, nationale und (weitgehend) weltweite Rechte unterlaufen und aushebeln helfen. Aber auch das wird sich im Laufe der Zeit international angleichen... Bis dahin gönn' ich Staaten wie Tonga das Geschäft mit ihrer TLD...
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  23. #573
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    dann werde ich mich mal überaschen lassen oder nach Tonga ziehen.

  24. #574
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    ...ich würde eher im Gegenteil mal prüfen, ob Tokyopop USA nicht Deine Rechte verletzt. Und sehen, ob da nicht n bissl was zu holen ist...
    Geändert von ZAQ (19.10.2010 um 18:53 Uhr)
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  25. #575
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    ach, ich bin nicht so einer und dann müsste ich ja einen Anwalt einschalten und und und...
    aber ich behalt die Sache im Auge und finde es interessant.

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