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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #451
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Heftiger finde ich das:
    http://irights.info/index.php?id=719

  2. #452
    Mitglied Avatar von navigator
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    Ich muss mich manchmal über die Verwunderung der Leute selbst wundern, wenn sie glauben die Medienwelt ist gerecht und würde sich an Regeln halten oder die Interessen der Künstler vertreten. Wer sich mit den Medien einlässt, der sollte wissen das die Chancen fast 100% sicher sind, dass man irgendwo von irgendjemanden abgezockt wird. Das sogar Verträge einfach nicht beachtet werden etc.

  3. #453
    Moderator Edition Panel Avatar von Jähling
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    Ich bin mit dem Wissen aufgewachsen, dass es so ist, und kann es mir bis heute nicht wirklich vorstellen. Denn erstens kann man nciht einfach etwas unterstellen, solange man keine konkreten, auf den Fall bezogenen Beweise hat. Das bedeutet, bevor einem selbst nichts in der Richtung passiert, kann man Böses ahnen, glauben zu wissen oder sogar erwarten, aber man kann's nicht wissen. (Sich vorbereiten und z. B. entsprechende Verträge sehr genau durchgehen und ggf. anfechten sollte man natürlich sowieso.) Und zweitens entspricht es auch nicht meiner Vorstellung von Vernunft. Man will ja nicht nur das schnelle Geld machen (das geht mit Betrug fast immer besser als ohne), sondern sich auch eine nachhaltige Existenz, einen Ruf und langfristige Geschäftsbeziehungen, aufbauen. Und da ist Betrug, abgesehen von Pfuibäh, auch einfach ökonomisch unsinnig.

  4. #454
    Mitglied Avatar von Unbreakable Cosmo
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    So, ich habe nicht durchgehalten und leider nur die ersten und letzte paar Seiten gelesen.
    Ich hoffe Ihr helft mir trotzdem.
    Jetzt qualmt mir der Kopf und ich weiß doch nicht, was ich wissen wollte.

    Ist denn sowas wie Comicguide legal? Die nutzen ja auch ein "Wasserzeichen". Und was wäre mit sowas wie z.B. einem collectorz.com aus Österreich?
    Und darf ich sowas hier verlinken?

    Sagen wir ich hätte bei letzteren kürzlich ein paar tausend selbsteingescannte Cover hochgeladen und dazu alle möglichen Infos angegeben. Wäre das eigentlich verboten gewesen?

  5. #455
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Mal wieder der Disclaimer, damit er nicht in Vergessenheit gerät Ich bin kein Jurist, sondern habe mich "nur" etwas in das Thema eingelesen.

    Strenggenommen sind auch Cover ein "Werk" oder Teil eines Werkes im Sinne des Urheberrechts und damit geschützt. Allerdings werden Cover in der Regel eher als Promo-Material betrachtet und die Verwendung toleriert. Ich habe jedenfalls noch nie von einem Fall gehört, in dem beispielsweise eine Website zu einer Rezension das Cover abgebildet hatte und dafür auf's Dach bekommen hätte Für Veränderungen am Cover, also Änderung der Größe, Wasserzeichen etc., gilt ähnliches: Nach dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich nicht erlaubt, aber bisher hat sich meines Wissens kein Verlag dran gestört. Man kann sicher Szenarien konstruieren, in denen man durch das Zeigen eines Covers Ärger bekommen kann (Fotos anstelle von Scans und der Fotograf macht seine Rechte geltend; Cover von Plagiaten oder Porno-Comics etc. pp.), aber aus dem Urheberrecht dürfte die "Gefahr" mMn eher nicht drohen

    Reine Sachangaben können nicht urheberrechtlich geschützt sein. Das Faktum "Comic XY umfasst Z Seiten" ist kaum eine "persönlich-geistige Schöpfung", in der sich die Persönlichkeit des "Künstlers" zeigt Hier kann Dir höchstens aus anderen Richtungen Ungemach drohen, wenn Du z. B. Betriebsgeheimnisse veröffentlichst. Etwas anderes sind ganze Datenbanken, also systematische Sammlungen von Daten. Dort kann sich in der Auswahl und Zusammenstellung der Daten durchaus die Persönlichkeit des Autors widerspiegeln. Deshalb kennt das Urheberrecht auch sogenannte "Datenbankwerke", die ebenfalls geschützt sind.

    Bis dann,

    scribble
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  6. #456
    Mitglied Avatar von Knarz
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    Um sicher zu gehen hatte vor einiger Zeit mal ein Bloggerin bei einem größeren Verlag nachgefragt ob sie innerhalb einer Rezension auch Bilder aus dem Comic heraus verwenden darf, und ob es dabei gewisse Grundregeln zu beachten gäbe. Sie bakam zur Antwort dass dies unter bestimmten Vorrausätzungen kein Problem wäre wenn dabei zwei Dinge berücksichtigt werden:

    1. Die grösse des Image. Ich habe leider die genaue Pixelzahl die genannt wurden vergessen, jedoch sollte die Grafik möglichst klein sein, so dass eine Vergrößerung für Raubdrucke aufgrund der Qualitätseinbußen bei einer Vergrößerung ausgeschlossen ist.
    2. Möglichst keine kompletten Seiten sondern nur zwei drei Bilder innerhalb einer Sequenz.

    Ich hoffe ich habe den Beitrag richtig in Erinnerung. Habe leider den Blog wo ich das gelesen habe nicht mehr im Kopf. Aber ich denke wenn man für eine möglichst geringe Auflösung/ Bildgröße sorgt und das Prinzip weniger ist mehr verfolgt, sollte man da nicht so schnell jemanden auf die Füße treten. Denn das Netz wäre ja schon eine ziemlich eintönige, graue Angelegenheit, wenn man nun gar nichts zeigen dürfte wöruber man so schreibt, gerade in einem so visuell betonten Medium
    Geändert von Knarz (13.01.2009 um 15:26 Uhr)

  7. #457
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Knarz Beitrag anzeigen
    (...) wenn man nun gar nichts zeigen dürfte wöruber man so schreibt, gerade in einem so visuell betonten Medium
    Für solche Fälle hast Du kein größeres Problem: Wenn Du über etwas schreibst, ist Dein Text das (automatisch urheberrechtlich geschützte) 'Werk'. Soweit es 'nach Art und Umfang geboten' ist, ist es erlaubt, in solchen eigenen Werken fremde Werke zu zitieren (dabei sind bestimmte Dinge wie zB eine ordentliche Quellenangabe zu beachten). Und wer über Comics schreibt, hat da auch das Recht zum 'Bildzitat'. Aber unabhängig von der Rechtslage: Wer etwas Fremdes veröffentlichen will, ist mit 'vorher Fragen' eigentlich immer gut beraten. Und mal unter uns: Was ist daran eigentlich für manchen scheinbar so schwer?
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  8. #458
    Mitglied Avatar von Unbreakable Cosmo
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    Ich finde das einen erheblichen Aufwand wenn z.B. jemand mit 14.000 Comics in einer Art Online-Comickeeper seine Comics mit Coverscan einträgt und dann bei über 100 Verlagen noch nachfragen muss und auch noch die Antworten abwarten muss.

  9. #459
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Mir is kein Fall/Verlag bekannt, der bei Cover-Abbildungen was dagegen hätte. (Sonst gäbs wohl kaum die coverscans.de, die hier auch ihr Foren-heim hat). Du wirst aber kaum 14.000 Rezis in kürzester Zeit schreiben/geschrieben haben, online stellen - und wenn doch, dann ist der 'Nachfrage-Aufwand' sicherlich der geringste bei alledem...

    Im Übrigen ist natürlich 'Aufwand' kein Argument für Rechtsbruch ("Ich hab die Schuhe geklaut, weil ich kein Geld habe. Geld zu verdienen ist ja "erheblicher Aufwand." - Mit dieser Argumentation kämst Du wohl nirgendwo durch - und sei ehrlich: Jemand anders bei Dir auch nicht ).
    Und nicht zu vergessen: Auch geistiges Eigentum ist Eigentum.
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  10. #460
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zu Eurer Diskussion:

    Abbildungen aus den Comics sind ohne Einverständnis der Lizenzinhaber nicht erlaubt!

    Da hilft es auch nix - wenn es für den einzelnen viel Arbeit bedeutet, sich die Genehmigungen einzuholen - ohne diese ist es erstmal nicht rechtens.

    Comics sind eben urheberrechtlich geschützt - und der deutsche Verleger erwirbt in erster Linie auch nur die Veröffentlichungsrechte für sein eigenes Werk.
    Schon ein Abdruck in einem Comic-Fachmagazin muss der Lizenzgeber zustimmen.

    Bei Verwendung im öffentlichen Internet wird sicherlich einiges geduldet - aber sicher ist man sich nur, wenn man die Freigabe zur Abbildung innehat.

    Und es ist nicht gesagt, daß es ausreicht wenn der deutsche Verlag die Abbildung einzelner Bilder aus dem Comic erlaubt.
    Eventuell ist dafür gar noch das zusätzliche Einvernehmnis des Lizenzgebers erforderlich, der nun mal die Rechte der Autoren/Zeichner vertritt und um deren Arbeiten es hier geht.


    Eigentlich gilt das auch für Comiccover - da aber die Abbildung der Cover als Teil einer Reportage, Rezension usw. auch Werbung für das Produkt bedeutet - dürfte es hier wohl weniger Probleme geben, bzw. man duldet es wohl eher!


    Allerdings benötigt man wenn man alles richtig machen wollte - auch hier das OK des Verlegers. Die Abildungen z.b. unserer eigenen Web-Site hat für alle Cover und alle Künstlerfotos usw. eine schriftliche Genehmigung der entsprechenden deutschen Verleger, der ausländischen Lizenzgeber und zu Teilen auch der Künstler persönlich!

    Und das wir noch nicht z.b. allzuviele Künstler abgeildet haben, liegt u.a. auch daran, daß wir eben noch nicht von all unseren Künstlern copyrights für deren Fotos haben (aber auch an der mir mangelnden Zeit )

    Und das obwohl wir die Lizenz der Serie, bzw. der von uns veröffentlichten Alben, mit viel Geld erworben haben!!


    Und natürlich macht das eine Menge Arbeit - die mir auch nicht immer Spaß macht - kann man gut finden oder nicht - aber so ist das nun mal, was soll man machen!



    Eigene Ansicht:

    Ohne Gewähr, würde ich mal sagen, daß wenn man ohne kommerzielle Absicht eine Web-Site mit gewisser Inhaltsqualität betreibt, wird man sicherlich von den meisten Lizenzgeber auch die Genehmigung einer Abbildung erhalten.

    Aber es gibt eben auch andere, die das nicht möchten und wo ich hochgradig aufpassen würde, was ich da einstelle - riskiere ich doch eine Abmahnung bishin zu einem gerichtlichen verfahren.

    Hier möchte ich mal z.b. Disney, Tarzan, Asterix usw. als Beispiele nennen, wo es in Deutschland und anderen Ländern Institutionen gibt, die extra für solche Fälle rechtliche Schritte einleiten - wäre nicht das erste mal!
    Geändert von hipgnosis (15.01.2009 um 08:41 Uhr)

  11. #461
    Mitglied Avatar von Knarz
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    Da ist schon was dran. Gerade bei den letzten genannten Beispielen. Mit welchen Größenwahn zB. die Edition Rene Albert unterwegs ist zeigt sich ja such gut am Beispiel neulich. Da wurde mal kurz eine ganze Firma verklagt weil sie ein " ix " im Schriftzug trug. Kein Sieg für Asterix und Obelix
    Da braucht man auch gar nicht viel Phantasie um sich auszumalen wie diese Leute auf verwendung von Images reagiert. Wir reden hier schließlich nur von zwei Buchstaben innerhalb einer Wortendung. Geklagt wird da wo geklagt werden kann.




  12. #462
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    @Knarz: Aber Du siehst ja selbst: Nicht überall, wo geklagt wird, bekommt der Kläger auch recht. Und darum geht es ja letztlich: Nicht, was man tun darf, ohne verklagt zu werden, sondern was man tun darf ohne verurteilt zu werden.
    Zweitens: Das Problem, was man hierzulande vielleicht stärker mit französischen Lizenzgebern hat, beruht im Übrigen möglicherweise darauf, dass das frz. Recht -im Ggs. zum dt.- das Bildzitat generell nicht erlaubt.
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  13. #463
    Mitglied Avatar von navigator
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    ich brauch ein eigenes Land und ein eigenes Gesetz, da druck ich ab was ich will und verkauf was ich will Ausser das man boykottiert wird oder man eine Sondereinheit geschickt bekommt, können die nichts machen.

    Es muss ein ganz neues Urhebergesetz her.

  14. #464
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von navigator Beitrag anzeigen
    ich brauch ein eigenes Land und ein eigenes Gesetz, da druck ich ab was ich will und verkauf was ich will
    Deine eigenen Arbeiten kannst du ja auch jederzeit abdrucken!

  15. #465
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von hipgnosis Beitrag anzeigen
    Deine eigenen Arbeiten kannst du ja auch jederzeit abdrucken!
    Aber nur, solange diese keine fremden Urheberrechte verletzen.

    Würde navi beispielsweise ohne Genehmigung von DC einen Superman-Comic veröffentlichen, würde er schnell Bekanntschaft mit der Rechtsabteilung von DC machen.

  16. #466
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Wobei die Geschichte mit Mobilix und Navis hypothetischer Superman-Comic eher eine Frage des Marken- und Kennzeichenrechts als des Urheberrechts sein dürfte

    Bis dann,

    scribble
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  17. #467
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Wohl wahr. Ansonsten verblüfft mich immer wieder, dass im Internetzeitalter geistiges Eigentum offenbar als solches kaum Respekt geniesst, sondern meist als 'Gemein-Eigentum' verstanden wird. Verblüffend besonders dann, wenn es von Schöpfern geistigen Eigentums kommt...
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  18. #468
    Mitglied Avatar von navigator
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    natürlich rede ich von urhebergeschützen Werken - wenn es mein land ist und mein Gesetz herrscht, was soll da die Rechtsabteilung von DC machen?
    ich frage mich, was die für Mittel haben ein fremdes Land oder eine fremde Regierung zu stoppen was nicht mit Militär etc. zu tun hat.
    In Hong Kong wird ja auch massenweise Zeug kopiert und verkauft - kann da z.B. ein fremdes Gesetz eingreifen?

  19. #469
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Wenns hierzulande verkauft, was in Hong Kong produziert wurde: Freilich. Dann wird alles vom Zoll eingezogen.

  20. #470
    Mitglied Avatar von navigator
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    Forenbetreiber und Blogger haften nicht mehr für die Mitglieder, Kommentare, Postings etc.
    http://millus.kulando.de/post/2009/0...ahnung-bye-bye
    http://www.bundesligaforen.de/thread.php?threadid=16740
    etc.

    man kann aufatmen...

  21. #471
    Verstorben Avatar von hipgnosis
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    Zitat Zitat von navigator Beitrag anzeigen
    Forenbetreiber und Blogger haften nicht mehr für die Mitglieder, Kommentare, Postings etc.
    http://millus.kulando.de/post/2009/0...ahnung-bye-bye
    http://www.bundesligaforen.de/thread.php?threadid=16740
    etc.

    man kann aufatmen...

    Das mag zwar in Zukunft für die Haftung gelten, entbindet aber den Forenbetreiber nicht von seiner Aufsichtspflicht!

    Zudem würde ich es immer noch nicht drauf ankommen lassen - wenn es um eingestellte Bilder usw. geht.
    Gerade hier im Comicforum mit den vielen SysOps und Moderatoren, lässt sich es als Forenbetreiber nur schwer rausreden, man hätte von nix gewusst und es sei doch alles anonym.

    So anonym ist das Forum nicht - m.W. liegen den Verantwortlichen auch die Adressen der angemeldeten User und ihre Email-Adressen vor (zumindest die Email-Adressen - bei den richtigen bin ich mir nicht sicher, meine Anmeldung ist schon so lange her!)

    Als Freibrief wird dieses Urteil und auch folgende sicherlich nicht dienen, auch wenn es vielleicht wirklich etwas entspannter zugehen könnte!

  22. #472
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Oh ja, da haben scribble und ich gestern abend auch eine angeregte Diskussion geführt. Das Problem ist bei diesem Urteil, dass es Auslegungssache ist. Reicht unser Team für eine Totalüberwachung oder nicht? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, es könnte aber durchaus so sein, wie Du hip das beschreibst.

    Wir haben nur die Mailadressse. Es gibt freiwillige zusätzliche Profilfelder, in die mehr eingetragen werden kann. Wir würden auch gegen den Datenschutz verstoßen, wenn wir mehr einfordern würden. Man darf bei einer Registrierung ja nur die Daten anfordern, die für den Forenbetrieb definitiv notwendig sind.

  23. #473
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Wobei mir wichtig erscheint, dass damit KEIN Freibrief ausgestellt wurde, der es ERLAUBT, nun nach Belieben urheberrechtlich geschütztes Material zu posten. Der Urheberrechtsverstoss ist unstrittig und der Forenbetreiber muss bei Kenntnis des Verstosses unmittelbar reagieren. Er darf nur nicht mehr bereits für die 'Kenntnisnahme' mittels Abmahnung zur Kasse gebeten werden, somit vor allem ein Urteil gegen den 'Abmahn-Wahn'. Und dagegen mal n deutliches Zeichen zu setzen, war ja überfällig.
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
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  24. #474
    YpsFanpage Moderator Avatar von YPSmitGimmick
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    Aktueller Fall:
    Perlentaucher.de hatte aus einem FAZ-Artikel zitiert (1.102 von 16.424 Zeichen, mit Link) und deshalb von der FAZ eine Rechnung über 590 Euro erhalten. (siehe hier).
    Dabei war die FAZ offenbar nichteinmal der Rechteinhaber des Textes. Und der Autor selber hat gar nichts gegen das Zitat (siehe hier).
    Geändert von YPSmitGimmick (13.04.2009 um 13:27 Uhr)

  25. #475
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    Um wieder auf das Internet zurück zu kommen. Es ist auch illegal und rechtswidrig, wenn man z.B. bilder eines Künstlers für die eigene, nicht kommerzielle Homepage verwendet? Aber es ist nicht illegal, wenn die eigene, nicht kommerzielle Homepage per Passwort geschützt ist und nur einige Leute darauf zugreiffen können (weil es dann eben nicht öffentlich ist) ?

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