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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #426
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Das mit der Mitstörer-Haftung ist ein ziemlich unausgegorener juristischer Unsinn.
    Unausgegoren inwiefern? Nur weil Du das behauptest (und ich unterstelle mal, weil Du es behauptest, dass Du relativ wenig bis keine Ahnung davon hast), wird das nicht richtiger.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Da fragt man sich manchmal schon, wie inkompetent oder korrupt einer sein muß, um in Deutschland Gesetzestexte schreiben zu dürfen.
    Nichts gegen Polemik, aber das ist schon ein wenig gaga...

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Inzwischen gibt es sogar eine Vielzahl oft widersprüchlicher Gerichtsurteile, daß heute eigentlich keiner mehr genau weiß, wie die Rechtslage nun wirklich ist.
    Unabhängig davon, dass kein Richter an Urteile anderer Richter gebunden ist, entsteht der Eindruck meist deshalb, weil juristische Laien geren Äpfel mit Birnen vergleichen...

    ...wie Du zum Beispiel:

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Interessanterweise scheint die Mitstörerhaftung bei großen Providern nicht zu greifen, denn sonst würden nicht so viele Spam-Mails über die Netze der Mail-Provider laufen, da man diese ja als Mitstörer haftbar machen könnte.
    Und auch die Telekom scheint keine Probleme zu bekommen, wenn Leute illegale Geschäfte über das Telephon abwickeln.
    Vielleicht ist Dir ja nicht klar, das weder ein Provider den Mail-Verkehr inhaltlich kontrollieren darf, noch die Telekom Telefongespräche abhören darf. Und - nein, auch die Post wird nicht zur Verantwortung gezogen, wenn eine Briefbombe vom freundlichen Postboten ausgeliefert wurde.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Leider lassen sich viele unbedarfte Komsumenten leicht von Abmahn-Erpressern abschrecken, statt einfach zu warten, ob diese es wirklich wagen, einen langwierigen kostspieligen Prozeß durchzuziehen, an dessen Ende sie in den meisten Fällen rein gar nichts zu gewinnen haben.
    Und es könnte nicht vielleicht sein, dass der "unbedarfte Komsument" sich sehr wohl im klaren darüber ist, dass er einen "Fehler" gemacht hat?

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Jeder kann jeden auf Millionen Euro verklagen, nur ob er sie auch bekommen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Das ist auch so ein Ammenmärchen...
    Der Geschädigte muß seinen Schaden nachweisen und nicht nur behaupten. Jeder gegen jeden kannste also vergessen

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Diese Abmahnungen führen nämlich fast nie zu einem Prozeß, weil die Ganoven ganz genau wissen, daß bei den Leuten die geforderten Summen nie und nimmer zu holen sind. Ganz abgesehen davon, daß sie sich juristisch noch dazu häufig auf dünnem Eis bewegen.
    Jetzt wird's richtig Quark: eine Abmahnung hat nie einen Prozeß zur Folge, sie soll den nämlich gerade vermeiden. Wenn dann aber der "Abgemahnte" den Unterlassungsanspruch nicht anerkennt, kommt es sehr wohl in den meisten Fällen zur gerichtlichen Klärung. Einfach deshalb, weil der vermeintlich Geschädigte dann gar keine andere Möglichkeit mehr hat, Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Dass das dann meistens nicht über eine Feststellungs- sondern über eine Schadensersatzklage geschieht - tja, darauf wird in den meisten Abmahnung wohl hingewiesen.

    oli

  2. #427
    Grumpy Cat Avatar von Schwarze Katze
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    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Nichts gegen Polemik, aber das ist schon ein wenig gaga...
    Wenn ich so an die Abläufe bzgl. des "Hacker"-Paragraphen denke, bin ich geneigt, ihm bei der Inkompetenz zuzustimmen.

  3. #428
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Nun, ein gutes Gesetz zeichnet sich dadurch aus, daß es klare und eindeutige Begriffe verwendet, daß es in einer Sprache verfaßt ist, der Laie (=Bürger, =Adressat des Gesetzes) auch versteht und nicht nur der studierte Jurist. Ein gutes Gesetz soll Klarheit schaffen und nicht Anlaß für Prozeßfluten liefern.

    Auch ein Forenbetreiber kann nicht alle verlinkten Webseiten bis auf die unterste Ebene auf allfällige Rechtsverstöße überprüfen. Abgesehen davon, daß es für den juristischen Laeien nahzu unmöglich ist, Rechtsverstöße überhaupt zu erkennen.
    Nicht einmal eBAy wird zur Rechenschaft gezogen, wenn bei ihnen Markenfälschungen, Raubkopien oder Diebesgut verhökert wird. Und die haben die Möglichkeit, die Angebote einzusehen und zu kontrollieren. Wie soll da ein privater Webseitenbetreiber ermitteln können, ob auf einer verlinkten Seite Sachen angeboten werden, für die der Anbieter keine Lizenz hat?

    Es gibt auch Fälle, da wollte man Eltern als Mitstörer für Urheberechtsverletzungen ihrer Kinder haftbar machen, obgleich sie weder die Möglichkeit noch die Verpflichtung haben, die Computernutzung ihrer Kinder oder anderer Hausgenossen zu überwachen.

    Verklagen kann man jeden auf jede beliebige Summe. Die Frage ist nur, ob man sie auch im Prozeß nachweisen kann. Ich habe nicht gesagt, daß man das Geld auch zugesprochen bekommt. Und das ist mit den Abmahungen genau gleich. Da werden für Serienbriefe überhöhte Anwaltsgebühren verlagt, oder Fantasie-Schäden angeführt, sie sich auch nicht beweisen lassen, nur um den Streitwert und somit die Bedrohung für den Abgemahnten hochzuschrauben.

    Und das es eine regelrechte Abmahn-Mafia von korrupten Anwälten gibt, die davon leben, monatlich hunderte solcher Briefe zu verschicken, ist eine bekannte Tatsache. In vielen Fällen geht es nicht einmal um echte Schäden, sondern nur um Formfehler wie fehlende Telefon- oder Steuernummern im Impressum der Webseite. Oder eBAy-Nutzer werden abgemahnt, weil sie als angeblich gewerbliche Verkäufer keine Rechtsbelehrung anbringen usw.

    Andere Länder kennen keine solch absurden Abmahn-Regeln. Und dort herrscht auch keine Anarchie. Dafür gibt es keine Abmahn-Mafia, die unbescholtene Bürger ausnimmt.

    Natürlich gibt es kaum Prozesse, weil die Leute Angst haben, und auf die Erpressung eingehen und die Abmahngebühren bezahlen, statt die Forderungen von einem Gericht klären zu lassen. Die meisten Abmahner werden sich hüten, Prozesse gegen Endverbraucher oder gar Minderjährige zu führen, weil sie genau wissen, daß sie als Kläger die Gerichts- und Anwaltskosten vorschießen müssen, und daß sie am Ende darauf sitzen bleiben, weil der Beklagte mittellos ist.
    "Was ist das denn für ein Tier?" - "Das ist ein Maunzilla. Beachten Sie es nicht weiter." [SIGPIC][/SIGPIC]

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  4. #429
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von Schwarze Katze Beitrag anzeigen
    Wenn ich so an die Abläufe bzgl. des "Hacker"-Paragraphen denke, bin ich geneigt, ihm bei der Inkompetenz zuzustimmen.
    Ich auch. Nur hat das weder etwas mit der Verletzung von Urheberrechten zu tun, noch glaube ich, dass der § 202c irgendwann in der Rechtswirklichkeit ankommen wird (Na gut, vielleicht in Hamburg, aber sonst und in höherer Instanz und gerne ein eigenm Thread...)

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Nun, ein gutes Gesetz zeichnet sich dadurch aus, daß es klare und eindeutige Begriffe verwendet, daß es in einer Sprache verfaßt ist, der Laie (=Bürger, =Adressat des Gesetzes) auch versteht und nicht nur der studierte Jurist. Ein gutes Gesetz soll Klarheit schaffen und nicht Anlaß für Prozeßfluten liefern.
    Was ist an folgender Aussage schwer zu verstehen: der Urheber eines Werkes darf festlegen, wer das Werk kopiert, verbreitet und (geldwert) verwertet.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Auch ein Forenbetreiber kann nicht alle verlinkten Webseiten bis auf die unterste Ebene auf allfällige Rechtsverstöße überprüfen.
    Muss er nicht, hat auch keiner behauptet. Er muss bei Kenntnis eingreifen und gegebenenfalls editieren.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, daß es für den juristischen Laeien nahzu unmöglich ist, Rechtsverstöße überhaupt zu erkennen.
    au contraire - bei den Rechtsverstößen, von denen wir in diesem Thread reden, dürfte die Erkennungrate mittelmäßig ausgebildeter Zentraleuropäer bei nahe 100% liegen.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Nicht einmal eBAy wird zur Rechenschaft gezogen, wenn bei ihnen Markenfälschungen, Raubkopien oder Diebesgut verhökert wird. Und die haben die Möglichkeit, die Angebote einzusehen und zu kontrollieren. Wie soll da ein privater Webseitenbetreiber ermitteln können, ob auf einer verlinkten Seite Sachen angeboten werden, für die der Anbieter keine Lizenz hat?
    Da bist Du leider wieder einmal auf dem falschen Dampfer.
    z.B. http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/478.html und viele andere mehr

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Fälle, da wollte man Eltern als Mitstörer für Urheberechtsverletzungen ihrer Kinder haftbar machen, obgleich sie weder die Möglichkeit noch die Verpflichtung haben, die Computernutzung ihrer Kinder oder anderer Hausgenossen zu überwachen.
    Hoffentlich verwurschtelst Du nicht gerade den Fall einer amerikanischen Mutter mit dem deutschen ZV...
    Es mag Dich erstaunen, aber tatsächlich ist derjenige, der den AP-Vertrag abschließt, verantwortlich für das, was am Router rauskommt.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Verklagen kann man jeden auf jede beliebige Summe.
    herje...

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Und das es eine regelrechte Abmahn-Mafia von korrupten Anwälten gibt, die davon leben, monatlich hunderte solcher Briefe zu verschicken, ist eine bekannte Tatsache.
    Dann wird sich diese "Tatsache" doch bestimmt irgendwie nachweisen lassen - und bitte komm mir nicht mit Beispielen, bei denen das nicht funktioniert hat.


    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    In vielen Fällen geht es nicht einmal um echte Schäden, sondern nur um Formfehler wie fehlende Telefon- oder Steuernummern im Impressum der Webseite. Oder eBAy-Nutzer werden abgemahnt, weil sie als angeblich gewerbliche Verkäufer keine Rechtsbelehrung anbringen usw.
    Womit wir wieder beim Vergleich von Äpfel und Birnen wären: In diesem Thread geht es um Privatpersonen.
    Das hat nun mit dem Wettbewerbsrecht rein gar nichts zu tun. Und übrigens müssen noch nicht mal die "richtigen" gewerblichen ebay-Verkäufer "Rechtsbelehrungen anbringen"

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Andere Länder kennen keine solch absurden Abmahn-Regeln. Und dort herrscht auch keine Anarchie. Dafür gibt es keine Abmahn-Mafia, die unbescholtene Bürger ausnimmt.
    Schön, dass Du Dich in "anderen Ländern" scheinbar auskennst. Darf ich fragen, von welchen Ländern Du schreibst und woher genau Du Dein Speziawissen beziehst?

    Und weils mir langsam echt auf die Eier geht: was für ein Recht nimmt Du Dir eigentlich heraus, auf Kosten anderer Deine abstruse Rechtsposition zu verteidigen? Der Punkt ist: ich habe nicht geforscht, in welcher Rechtsform dieses Forum gehandelt wird. Aber egal ob GBR oder Gmbh, Bernd und Gesellschafter sind diejenigen, die für Rechtsverstöße bezahlen.
    Mach doch einfach ein eigenes Forum auf, verlinke auf was Du willst und lebe mit den Konsequenzen. Den Anspruch "was ich will, muss meins sein" finde ich erschreckend egoistisch.

    oli

    oli

  5. #430
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Was ist an folgender Aussage schwer zu verstehen: der Urheber eines Werkes darf festlegen, wer das Werk kopiert, verbreitet und (geldwert) verwertet.
    Als ob das ganze Gesetz durchgängig so formuliert wäre. Allein die Ausnahmen, sind schon mehr als unklar. (Stichwort: "wirksamer Kopierschutz".)

    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Muss er nicht, hat auch keiner behauptet. Er muss bei Kenntnis eingreifen und gegebenenfalls editieren.
    Nur weil einer behauptet, daß irgendwelche Rechte verletzt würden, muß es noch lange nicht so sein. Sollen also alle Foren von den Betreibern in vorauseilendem Gehorsam beliebig zensiert werden? Und was ist mit den Urheberrechten der Teilnehmer? Wenn jemand ohne meine Einwiligung meinen Beitrag ändert, verletzt er u.U. ebenfalls meine Urheberrechte und dazu ggf. die Persönlichkeitsrechte.

    Im Übrigen ist mir kein Fall bekannt, wo ein Forenbetreiber wegen eines Links vor den Richter gezerrt und zu Schadenersatz verurteilt wurde.

    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    au contraire - bei den Rechtsverstößen, von denen wir in diesem Thread reden, dürfte die Erkennungrate mittelmäßig ausgebildeter Zentraleuropäer bei nahe 100% liegen.
    Eine reine Behauptung...

    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Da bist Du leider wieder einmal auf dem falschen Dampfer.
    z.B. http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/478.html
    Wie man dem obigen Artikel entnehmen kann, kamen die beiden unteren Gerichtsinstanzen zu ganz anderen Urteilen, womit bewiesen wäre, daß die Rechtslage anscheinend doch nicht ganz so eindeutig ist, sonst wäre der Fall nicht bis vor das oberste Bundesgericht gezogen worden. Es sei denn, man geht davon aus, daß an den unteren Gerichten nur unfähige Juristen beschäftigt werden...

    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Schön, dass Du Dich in "anderen Ländern" scheinbar auskennst. Darf ich fragen, von welchen Ländern Du schreibst und woher genau Du Dein Speziawissen beziehst?
    Jedenfalls nicht aus dem Internet, wie du...
    Ich habe einige Semester in der Schweiz studiert (Naturwissenschaften) und bei der Gelegenheit auch ein paar Vorlesungen im Privatrecht gehört.

    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Und weils mir langsam echt auf die Eier geht: was für ein Recht nimmt Du Dir eigentlich heraus, auf Kosten anderer Deine abstruse Rechtsposition zu verteidigen?
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten...
    Zu dumm, daß diese bescheuerten Gesetzgeber jedem das Recht geben, seine Meinung, und sei sie noch so abstrus, öffentlich zu äußern. Vielleicht wird sich das ja bald ändern...

    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Der Punkt ist: ich habe nicht geforscht, in welcher Rechtsform dieses Forum gehandelt wird. Aber egal ob GBR oder Gmbh, Bernd und Gesellschafter sind diejenigen, die für Rechtsverstöße bezahlen.
    Wobei sie natürlich die wahren Schuldigen in Regreß nehmen könnten...
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  6. #431
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Als ob das ganze Gesetz durchgängig so formuliert wäre. Allein die Ausnahmen, sind schon mehr als unklar. (Stichwort: "wirksamer Kopierschutz".)
    Auch wenn mir nicht klar ist, was die Umgehung eines Kopierschutzes mit einem Link in einem Forum zu tun haben soll, so unklar ist die Sache mit dem Kopierschutz nun auch nicht: grundsätzlich sind digitale Kopien dann verboten, wenn man dabei Kopierschutztechnologien umgeht.


    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Nur weil einer behauptet, daß irgendwelche Rechte verletzt würden, muß es noch lange nicht so sein.
    Die Rechtsverletzungen, um die es in diesem Thread geht, werden keineswegs nur "behauptet".

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Sollen also alle Foren von den Betreibern in vorauseilendem Gehorsam beliebig zensiert werden?
    Hat kein Mensch verlangt (Stichwort: Kenntnis) und macht auch niemand in diesem Forum.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Und was ist mit den Urheberrechten der Teilnehmer? Wenn jemand ohne meine Einwiligung meinen Beitrag ändert, verletzt er u.U. ebenfalls meine Urheberrechte und dazu ggf. die Persönlichkeitsrechte.
    Schöpfungshöhe...

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Im Übrigen ist mir kein Fall bekannt, wo ein Forenbetreiber wegen eines Links vor den Richter gezerrt und zu Schadenersatz verurteilt wurde.
    Dann google doch mal nach LG Hambung und heise

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Eine reine Behauptung...
    ...oder Vertrauen darauf, dass es vielleicht doch bei einigen Menschen ein Unrechtsbewußtsein gibt...


    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Wie man dem obigen Artikel entnehmen kann, kamen die beiden unteren Gerichtsinstanzen zu ganz anderen Urteilen, womit bewiesen wäre, daß die Rechtslage anscheinend doch nicht ganz so eindeutig ist, sonst wäre der Fall nicht bis vor das oberste Bundesgericht gezogen worden. Es sei denn, man geht davon aus, daß an den unteren Gerichten nur unfähige Juristen beschäftigt werden...
    Die RSpr des BGH ist doch ziemlich eindeutig. Und wenn eine Kammer, deren Recht es ist, zu einer eigenen Urteilsfindung zu kommen, bestimmte Sachverhalte nicht entsprechend würdigt, dann kassiert die Revisionsinstanz das Urteil eben.


    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Jedenfalls nicht aus dem Internet, wie du...
    Bitte lass' diese Unterstellung.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Zu dumm, daß diese bescheuerten Gesetzgeber jedem das Recht geben, seine Meinung, und sei sie noch so abstrus, öffentlich zu äußern. Vielleicht wird sich das ja bald ändern...
    Du kannst äußern, was immer Du willst. Wenn Du allerdings meinst, Du hättest das Recht, auf unzulässige Inhalte zu verlinken, dann bist Du im Irrtum.

    oli

  7. #432
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Nur weil einer behauptet, daß irgendwelche Rechte verletzt würden, muß es noch lange nicht so sein. Sollen also alle Foren von den Betreibern in vorauseilendem Gehorsam beliebig zensiert werden? Und was ist mit den Urheberrechten der Teilnehmer? Wenn jemand ohne meine Einwiligung meinen Beitrag ändert, verletzt er u.U. ebenfalls meine Urheberrechte und dazu ggf. die Persönlichkeitsrechte.
    Ein Forenbeitrag dürfte wohl nur äußerst selten die Schöpfungshöhe für ein urheberrechtlich geschütztes Werk überschreiten, so dass das Urheberrecht hier nicht greift. Die Persönlichkeitsrechte werden grundsätzlich durch geltendes Recht eingeschränkt. Begehst Du eine Straftat ist das Persönlichkeitsrecht in dem Fall ausgehebelt. Und Zensur... Nunja, Zensur kann nur der Staat ausüben.

    Und ja: Erreicht uns eine E-Mail mit dem Hinweis auf eine mögliche illegale Aktivität werden wir diese nicht erst überprüfen, sondern nehmen denjenigen Beitrag oder Thread einfach offline. Und zwar ohne Federlesen.
    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Wobei sie natürlich die wahren Schuldigen in Regreß nehmen könnten...
    Freilich... Vor allem weil das klappen würde... Der jetzt geschilderte Fall liegt ca. 6 Jahre zurück. Damals habe ich noch Sponsoring von Comicwebsites betrieben bzw. angeboten, was danach eingestellt wurde. Ich habe noch Websites im Portfolio, denen ich Platz sponsore, neue kommen aber nicht mehr hinzu.

    Der Betreiber einer Fansite hatte den FTP-Zugang an einen Freund weitergegeben. Ohne meine ausdrückliche Erlaubnis versteht sich. Der hatte einen illegalen Film auf den Server geladen, der SEHR oft heruntergeladen wurde. 600 GB an Traffic kamen zustande. 600 GB, die damals noch richtig teuer waren. Ich sollte 15.000 DM an Traffickosten bezahlen, konnte den Provider auf 11.000 herunter handeln. Es gab im Forum eine Spendenaktion, bei der immerhin fast 8.000 DM zusammen kamen, den Rest habe ich aus der eigenen Tasche bezahlt. Natürlich habe ich versucht den Jungen in Regress zu nehmen, aber er war zum damaligen Zeitpunkt 15 Jahre. Die Eltern haben alle Viere von sich gestreckt und ich hätte nur über einen Prozess an das Geld gelangen können. Ein Prozess, der zum Einen meine zur Verfügung stehende Zeit, aber auch meine Mittel überschritten hätte. Einmal davon abgesehen, dass es vermutlich schwierig gewesen wäre, überhaupt das Geld zu bekommen, denn wer hat einfach mal eine solche Summe auf der hohen Kante liegen?

    Man muss einmal Folgendes bedenken: Sehr viele der hier anwesenden Mittel würde bis ans Lebensende verschuldet werden, wenn man sie in Regress nehmen würde. Natürlich kann man das versuchen, aber es wird in der Regel nicht funktionieren.

  8. #433
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Theoretischer Fall:

    In einem Internetforum postet jemand ein urheberrechtlich geschütztes Foto, behauptet jedoch sehr überzeugend, selbst der Urheber zu sein. Für den Forenbetreiber wäre die Urheberschaft wenn überhaupt, dann nur durch sehr aufwendige Recherche zu ermitteln, da das Foto online nicht zu finden ist.

    Wer haftet?

  9. #434
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Uff, Du hast aber auch immer Szenarien Meiner Meinung nach stellt sich das wie folgt dar: Man muss Ansprüche nicht nur haben, man muss sie auch beweisen können. Wenn der tatsächliche Urheber sich bei dem Forenbetreiber meldet und seine Urheberschaft glaubhaft machen kann, kann er auch die ihm als Urheber zustehenden Rechte nutzen - also die Entfernung des Fotos verlangen, seine Nennung als Urheber und so weiter.

    Eine Pflicht zu einer eventuell aufwendigen Recherche des Forenbetreibers sehe ich höchstens, wenn es schon starke Zweifel an der Geschichte des "Täters" gibt. In diesem Fall werden die meisten Forenbetreiber aber wohl die unkomplizierte Lösung wählen und das Bild schlicht offline nehmen.

    Bis dann,

    scribble
    If you have enough book space, I don't want to talk to you - Terry Pratchett

    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  10. #435
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Die Sache ist sogar noch etwas komplizierter:
    Bilder genießen im deutschen Urheberrecht (im Gegensatz zu anderen Ländern mit vernünftiger Gesetzgebung) unabhängig von ihrer Werkeigenschaft einen Schutz (sog. einfaches Bildrecht).
    Das heißt, wenn du beim Einstellen des Fotoapparates aus Versehen deine eigenen Füße ablichtest oder eine Bratwurst auf dem Teller fotografierst, ist das bereits ein geschütztes Bild, das nicht unerlaubt kopiert werden darf. In anderen europäischen Ländern hingegen, gibt es für derlei einfache Abbildungen keinen Werkschutz und die Bilder dürften frei kopiert oder ins Netz gestellt werden.

    Die deutsche Rechtssprechung ist in Frages des Internets bekanntermaßen absurd und praxisfremd. So wurden schon Betreiber von Foren für Beiträge verurteilt, die nur wenige Minuten online waren und sofort gelöscht wurden. Wenn man an einen üblen Abzocker-Winkeladvokaten oder Abmahn-Aasgeier gerät, hat man in jedem Fall der Schwarzen Peter gezogen.
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  11. #436
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Theoretischer Fall:

    In einem Internetforum postet jemand ein urheberrechtlich geschütztes Foto, behauptet jedoch sehr überzeugend, selbst der Urheber zu sein. Für den Forenbetreiber wäre die Urheberschaft wenn überhaupt, dann nur durch sehr aufwendige Recherche zu ermitteln, da das Foto online nicht zu finden ist.

    Wer haftet?
    Der Forenbetreiber haftet als Mitstörer (und auf den kann man im Normalfall wesentlich einfacher zugreifen, als auf auf einen anonym angemeldeten Foren-User mit wechselnder IP), sobald er Kenntnis der Rechtsverletzung hat und nicht umgehend entsprechend handelt.
    Die Ausführungen von scribble sind abstrakt richtig, in der Praxis aber wohl eher irrelevant. Denn auch er wird in einem entsprechend Fall hier im Comicforum wohl das entsprechende Bild aus dem Beitrag nehmen und nicht erst auf eine gerichtliche Beweiserhebung und den Tenor warten...

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Die Sache ist sogar noch etwas komplizierter:
    Bilder genießen im deutschen Urheberrecht (im Gegensatz zu anderen Ländern mit vernünftiger Gesetzgebung) unabhängig von ihrer Werkeigenschaft einen Schutz (sog. einfaches Bildrecht).
    Dieses "sog. einfache Bildrecht" hast Du genau WO her?

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Das heißt, wenn du beim Einstellen des Fotoapparates aus Versehen deine eigenen Füße ablichtest oder eine Bratwurst auf dem Teller fotografierst, ist das bereits ein geschütztes Bild, das nicht unerlaubt kopiert werden darf.
    Nöö - ist es in dem von Dir beschriebenen Fall nicht, das scheitert wahrscheinlich (wie schon mehrfach bei Deinen Beispielen) an der Schöpfungshöhe.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    In anderen europäischen Ländern hingegen, gibt es für derlei einfache Abbildungen keinen Werkschutz und die Bilder dürften frei kopiert oder ins Netz gestellt werden.
    "in anderen (...)" wirkt garantiert immer! Da muß man auch nicht mehr ausführen, welches denn die anderen Länder sind und wie es dort geregelt ist...

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Die deutsche Rechtssprechung ist in Frages des Internets bekanntermaßen absurd und praxisfremd.
    "Bekanntermassen" betrifft in diesem Forum eigentlich nur die Beiträge von Dir, die man dir hier als argumentativ falsch um die Ohren gehauen hat.

    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    So wurden schon Betreiber von Foren für Beiträge verurteilt, die nur wenige Minuten online waren und sofort gelöscht wurden.
    Du spielst wahrscheinlich (da Du unglaublich stichhaltige Thesen aufstellst, frage ich mich schon immer, warum Du die nicht mit *konkreten*Beispielen untermauerst) auf die Enscheidungen des LG Hamburg an. Dir ist schon bewußt, dass dieser Senat in Deutschland eine absolute Ausfallerscheinung - ähhh - Ausnahmestellung - einnimmt?
    I.Ü. ist es juristisch vollkommen irrelevant, ob der Beitrag ein Jahr, eine Stunde, Minute, oder Sekunde online steht. Die hRspr. geht vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Forenbetreibers aus und billigt ihm durchaus einen Reaktions-Zeitraum ein.

    cu oli
    Geändert von imo (30.04.2008 um 20:42 Uhr)

  12. #437
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Die Ausführungen von scribble sind abstrakt richtig, in der Praxis aber wohl eher irrelevant. Denn auch er wird in einem entsprechend Fall hier im Comicforum wohl das entsprechende Bild aus dem Beitrag nehmen und nicht erst auf eine gerichtliche Beweiserhebung und den Tenor warten...
    Darauf wollte ich hinaus. Wenn jemand uns eine Mail schreibt in der Art "Das Bild im Beitrag XY ist aber von mir und ich will das hier nicht stehen haben!", müssen wir überlegen, wem wir mehr glauben - dem Mailschreiber oder TABs "sehr überzeugenden Behaupter". Im Zweifel wird tatsächlich mindestens vorläufig das Bild rausfliegen.
    Dieses "sog. einfache Bildrecht" hast Du genau WO her?
    Den Begriff kenne ich jetzt auch nicht, aber er bezieht sich vermutlich darauf, dass das deutsche Urheberrecht nicht nur "Lichtbildwerke" unter Schutz stellt, sondern auch allgemein "Lichtbilder".

    Lichtbildwerke sind das, was wir im Urheberrecht klassisch als "Werk" kennen, mit Schöpfungshöhe, persönlich-geistiger Schöpfung und so weiter. Aber auch "einfache" Lichtbilder, die nicht den Status eines Lichtbildwerkes erreichen, sind nach § 72 UrhG geschützt. Der Schutz ist an einigen Stellen geringer als der Schutz eines Lichtbildwerkes bzw. dessen Eigentümers, aber das wirkt sich AFAIK in der Praxis nur selten aus.

    Was
    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    So wurden schon Betreiber von Foren für Beiträge verurteilt, die nur wenige Minuten online waren und sofort gelöscht wurden.
    betrifft, hätte ich allerdings auch gerne konkrete Beispiele. Sonst halte ich das ehrlich gesagt für Schauermärchen. Sobald der Verantwortliche (in diesem Fall der Forenbetreiber) von der Rechtsverletzung Kenntnis hat, muss er "unverzüglich" handeln, klar. Es gibt aber auch z. B. Fälle, in denen für "unverzüglich" noch rund drei Wochen ausreichend war ...

    Bis dann,

    scribble
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  13. #438
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    @ imo: Wie Scribble das bereits klargestellt hat, meinte ich, daß es im deutschen Urheberrecht nicht nur Lichtbildwerke, sondern auch einfache Lichtbilder gibt, deren Schutz nicht so weitreichend ist, aber dennoch vorhanden. Eine derartige Unterscheidung machen andere Rechtsordungen (z.B. in der Schweiz) nicht.
    Du erwartest hoffentlich nicht, daß ich hier eine Dissertation über internationale Privatrechtsvergleichung einfüge. Das würde den Rahmen dieses Forums erstens sprengen und zweitens zu viel meiner kostbaren Zeit in Anspruch nehmen. Da dies hier ein allgemeines Freizeitforum und kein juristisches Kolleg ist, sehe ich keine Veranlassung, jede meiner Äußerungen mit einem textkritischen Apparat und ausführlichen Quellenverzeichnis zu versehen. Ich pflege nicht jeden Zeitschriftenartikel und jede TV-Reportage, die ich lese bzw. verfolge dahingehend zu archivieren, daß ich jederzeit alle Quellen genau anzugeben vermag.
    Da ich jedoch durch einen glücklichen Zufall noch im Besitze meines Mathematiklehrbuches aus der Grundschule bin, könnte ich aber alternativ jedem gerne belegen, woher ich weiß, daß zwei mal zwei vier ergibt.


    Zum Thema Abkassieren mit einfachen Lichtbildern gibt es hier einen interessanten Artikel: http://www.heise.de/ct/07/14/080/
    Geändert von Maunzilla (01.05.2008 um 00:46 Uhr)
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  14. #439
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    In einem anderen Forum haben wir gerade die Diskussion, inwiefern Produktfotos generell eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

    Ich rede jetzt nicht von "Foto von der Webseite des Herstellers kopiert", sondern von "Produkt im Laden gekauft, fotografiert und Bilder auf eigene Webseite hochgeladen". Beispielsweise ein Spielzeugsammler, der regelmäßig seine Neuerwerbungen fotografiert und die Bilder mit den Besuchern seiner Seite teilt.

    Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem ein Sammler wegen selbst erstellter Fotos seiner eigenen Sammlung Post vom Hersteller bekommen hat (für letzteren stellt so was ja immerhin kostenlose Werbung dar, und da das Urheberrecht durchaus Großzügigkeit erlaubt, wäre er somit nicht verpflichtet, dagegen vorzugehen), aber hat der Hersteller beispielsweise einer Spielzeugfigur ein Urheberrecht auf das Aussehen seines Produktes, womit Fotos quasi zu "zweidimensionalen Kopien" eines "dreidimensionalen Werkes" würden?

    Auf der englischen Wikipedia werden aus dem Grund neuerdings keine Fotos von Spielzeug mehr geduldet (einzelne Scans aus Comics sind dagegen qua "Fair Use" nach wie vor erlaubt, was im Zusammenhang irgendwie bizarr wirkt), während ich auf der deutschen Wikipedia einen solchen Passus mittlerweile (?) vergeblich suche.
    Geändert von Torsten B. Abel (03.05.2008 um 19:14 Uhr) Grund: Urheber, nicht Uhrber.

  15. #440
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    Für Spielzeug gilt wahrscheinlich weniger das Urheberrecht, als eher das Muster- und Patentrecht.
    Hier ist es aber so, daß man durchaus (selbsterstellte) Abbildungen veröffentlichen kann, wenn der Zweck es rechtfertigt, und keine Gewinnabsicht (durch die Veröffentlichung selbst) vorliegt.
    Das Markenrecht schützt nämlich nur die Verwendung einer (in diesem Falle Bildmarke bzw. Gebrauchsmuster) im gewerblichen Verkehr. Das heißt, man darf die Spielzeuge selber nicht kopieren, oder so ähnlich nachbauen, daß Verwechslungsgefahr besteht. (Um ganz korrekt zu sein: Nachbauen für den Eigenbedraf ist erlaubt, aber das Verbreiten oder gar Verkaufen ist verboten.)
    Es wäre auch absurd, wenn es anders wäre. Sonst dürftest du nicht einmal dein eigenes Auto fotografieren, oder irgend einen Gegenstand, den du auf eBay (oder einer anderen Verkaufsplattform) verscherbeln willst.
    Geändert von Maunzilla (01.05.2008 um 00:57 Uhr)
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  16. #441
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Für Spielzeug gilt wahrscheinlich weniger das Urheberrecht, als eher das Muster- und Patentrecht.
    Hier ist es aber so, daß man durchaus (selbsterstellte) Abbildungen veröffentlichen kann, wenn der Zweck es rechtfertigt, und keine Gewinnabsicht (durch die Veröffentlichung selbst) vorliegt.
    Das Markenrecht schützt nämlich nur die Verwendung einer (in diesem Falle Bildmarke bzw. Gebrauchsmuster) im gewerblichen Verkehr. Das heißt, man darf die Spielzeuge selber nicht kopieren, oder so ähnlich nachbauen, daß Verwechslungsgefahr besteht. (Um ganz korrekt zu sein: Nachbauen für den Eigenbedraf ist erlaubt, aber das Verbreiten oder gar Verkaufen ist verboten.)
    Es wäre auch absurd, wenn es anders wäre. Sonst dürftest du nicht einmal dein eigenes Auto fotografieren, oder irgend einen Gegenstand, den du auf eBay (oder einer anderen Verkaufsplattform) verscherbeln willst.
    Für Verkäufe gibt es das Grundsatzurteil "Parfümflakon" des BGH, der sich auf §58 UrhG beruft.

    Bei Spielzeug wäre die grundsätzliche Frage, ob dies unter "Werke der bildenden Künste" fällt. Wenn ja, wäre es per §2 UrhG urheberrechtlich geschützt. Und §21 UrhG gesteht dem Urheber das alleinige Recht zu, sein Werk durch "Bild- oder Tonträger" wiederzugeben.

    Ich bin kein Jurist, daher ist mir weder bekannt, wie Spielzeug juristsch definiert ist bzw. welche Definitionen darauf angewandt werden können. Ebenso kann ich nur vermuten, daß §21 UrhG sich auch auf körperliche Werke bezieht.

  17. #442
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    Spielzeug gilt wohl eher wie ein technischer Gegenstand, dessen äußere Gestaltung keinen Patentschutz genießt und keinen Schutz als Werk der Kunstgenießt.
    Da es sich normalerweise nicht um Einzelgegenstände, sondern um massenhaft gefertigte Stücke handelt, die von verschiedenen Arbeitern ohne direktes Zutun des Designers gefertigt werden, dürfte die Werkeigenschaft nicht gegeben sein. Man müßte natürlich hier auch die Frage nach der Schöpfungshöhe stellen. Andererseits ist heute praktisch jeder Gegenstand irgendwie gestaltet, so daß die Meßlatte diesbezüglich recht hoch anzulegen ist.
    Eine Micky Maus-Zeichnung von Walt Disney ist ein Werk nach dem Urheberrecht, ein Plüsch-Micky aus einer koreanischen Spielzeug-Manufaktur m.E. aber nicht. Der ist höchstens als Bildmarke bzw. Gebrauchsmuster geschützt.

    Aus dem angeführten BGH-Urteil geht aber eine bemerkenswerte Argumentation hervor, die auch auf das Spielzeug übertragen werden kann, nämlich die Tatsache, daß das Recht auf bildliche Darstellung des Verkaufsgegenstandes und Nennung des geschützten Begriffes ein Nebenrecht des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechtes ist, welches mit der Inverkehrbringungung an den jeweiligen Hersteller und Erwerber übertragen wird, und dessen Schutz sich im Weiterverkauf erschöpft. Wenn eine Ware im Geschäftsverkehr nicht benannt oder abgebildet werden dürfte, würde dies den Geschäftsverkehr unzulässig erschweren und somit die Ausübung der übertragenen Rechte (i.e. die Herstellungslizenz des Produktes) praktisch verunmöglichen.

    Das Gerichtsurteil ist leider, wie in der Juristerei üblich, etwas schwer verständlich formuliert. Aber wenn man es sorgfältig durchließt, kann sich der Sinn auch dem Laien erschließen. (zumindest grob ).
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  18. #443
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    Dieser Artikel führt leider auch nur wieder die Beispiele "Buch- oder Plattencover" an, was meine Frage leider nach wie vor nicht beantwortet.

  19. #444
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Auf Wikimedia Commons gibt es diese Richtlinien sowie diese Diskussion. Offenbar sind sich selbst die Admins nicht einig und geben Usern daher widersprüchliche Ratschläge, woraufhin ein Foto, das in Übereinstimmung mit den Anweisungen eines Admins hochgeladen wurde, vom nächsten Admin wieder gelöscht wird.

    In den USA ist die Regelung offenbar, daß im Falle von Spielzeug, das auf fiktiven Charakteren basiert, das Aussehen der Charaktere Copyright-geschützt ist und somit eine Abbildung des Spielzeugs mit einer Abildung des Charakters gleichgesetzt wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein einmaliges Werk oder um eine serielle Massenproduktion handelt.

    Inwieweit diese Regelung auch in Deutschland Gültigkeit besitzt, wird dadurch aber immer noch nicht klarer...

  20. #445
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    Da das Copyright ja nur in den USA gilt und in Deutschland das Urheberrecht, sollte man sich (wenn man nicht grade international betätigt) in erster Linie lieber das Urheberrecht zu Gemüte führen.

    Das ist ja echt umfangreich und bietet viele Sonderregelungen (z.B. Privatkopie), sodass man als Laie da kaum durchsteigt und sich frage "was darf ich und was nicht".

    Ich bin viel in einem Forum für Deutsches Recht unterwegs und sehe beinahe täglich neue Beiträge, die irgendwie mit dem Urheberrecht zu tun haben.
    Aufgrund der Beiträge und eigener Recherche habe ich so viel über das deutsche Urheberrecht erfahren können (schon allein deswegen, weil ich es beruflich dringend brauche) und kann mich so einigermaßen sicher fühlen.

    Grade für Forenbetreiber ist das ja kein Zuckerschlecken.
    Man wird für die Tätigkeiten seiner User zur Rechenschaft gezogen (wenn man davon Kenntnis erlangt und nicht handelt).
    Daher passe ich immer auf wie ein Luchs, bin auch mal strenger als es vielleicht sein müsste, nur um sicher zu gehen.

    Letztendlich hat das Urheberrecht aber auch etwas Gutes, wenn ich ein Bild zeichne/ male, kann ich sicher sein, dass es (ohne irgendwelche Anmeldungen/ Registrierungen an staatlicher Stelle) geschützt ist und weiß was damit geschehen darf und was nicht.


    Die meisten Leute, die sich im Internet bewegen haben vielleicht schon von dem ein oder anderem Gesetz/ gesetzlichen Regelung gehört, wissen aber nicht wirklich bescheid.

    Ganz böse wirds, wenn man eine eigene Webseite eröffnet und dann nicht bescheid weiß. So manch ein unwissender neuer Webmaster hatte da schon eine Abmahnung, die ihn ins Haus flatterte.

  21. #446
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Ganz böse wirds, wenn man eine eigene Webseite eröffnet und dann nicht bescheid weiß. So manch ein unwissender neuer Webmaster hatte da schon eine Abmahnung, die ihn ins Haus flatterte.
    Aus diesem Grunde habe ich meine private Webseite bei einem ausländischen Gratis-Provider. Da haben die deutschen Abmahn-Gauner keine Chance.
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  22. #447
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    Das könnte ein Irrtum sein
    Denn: Wer als Diensteanbieter unter das Telemediengesetz (TMG, [1]) fällt, muss damit rechnen, nach deutschem Recht behandelt und hier verklagt zu werden. Paragraf 3 TMG bestimmt dies ausdrücklich für Anbieter mit Firmen- oder Wohnsitz in Deutschland.

    Wer keinen Sitz in Deutschland hat, landet über dem Umweg des Wahlgerichtsstands vor Gericht. Nämlich dann, wenn ein Geschädigter glaubhaft macht, dass ihm in Deutschland Schaden entstanden ist. Das ist etwa bei Rechteverwertern der Fall, deren raubkopierte Werke von Deutschland aus im Internet abrufbar sind. Die Bestimmungen hierzu finden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB, [2]).
    Quelle

    Abgestellt wird häufig auf den Wohnsitz oder Firmensitz des Verantwortlichen/Zugriffsberechtigten oder auf die offensichtliche Zielgruppe. Du kannst also z. B. nur schwer behaupten, dass Dein Angebot sich nicht an deutsche Besucher richtet, sich also nicht "in Deutschland auswirken" soll, wenn es in deutscher Sprache gehalten ist - auch wenn Dein Server in Moskau oder auf den Niederländischen Antillen steht

    Bis dann,

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  23. #448
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    demnach sollten wir uns einfach auf klingonisch unterhalten.



    kapla!
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  24. #449
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    @ scribble: Das ist alles nur graue Theorie. Um jemanden abmahnen zu können, braucht man dessen Adresse. Und bei einem ausländischen Provider (erst recht, wenn er nicht in der EU sitzt), braucht man dafür einen Gerichtsbeschluß vor dem ausländischen Gericht. Und ich glaube nicht, daß ein deutscher Abmahn-Aasgeier wegen der ca. 400€ die er für einen Formbrief herausschlagen möchte, in den USA einen langwierigen Gerichtsprozeß riskiert. Hinzu kommt, daß, wenn man bei der Registrierung einen falschen Namen angibt, nur die IP-Adresse übrig bleibt. Und die wiederum wird nur vorübergehend gespeichert. Mit anderen Worten, nach mehr als 6 Monaten läßt sich nicht mehr herausfinden, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt die betreffende IP inne hatte.

    Außerdem geht er mir ja nicht darum, Kinderpornos, Raubkopien oder andere schlimme Dinge zu verbreiten, sondern mich nur vor ungerechtfertigem Abkassieren, wegen absurden Formfehlern (Impressum u.ä.) zu schützen, die es in der Form auch nur im deutschen Recht gibt. Infolgedessen wird sich im Zweifelsfall auch der Ermittlungsaufwand der Behörden in engen Grenzen halten.
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  25. #450
    Mitglied Avatar von Knarz
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    Arbeit 2.0
    Ist noch eine recht neue Seite, auf der man sich auch per Feed auf den laufenden halten kann.

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