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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #1
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

    Der leichtfertige Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer kann Euch großen Ärger einbringen. Gerade im Internet werden Verstöße gegen das Urheberrecht in letzter Zeit immer häufiger entdeckt und verfolgt.

    Aber ich will doch nur...

    Vieles von dem, was manche Menschen gedankenlos oder böswillig tun, ist schlicht verboten. Grundsätzlich braucht Ihr für alles, was Ihr mit dem geistigen Eigentum eines anderen machen wollt, dessen ausdrückliche Erlaubnis. Nicht legal sind deshalb beispielsweise
    • eingescannte Bilder, Teile von Comics oder ganze Comics, Scanlations, Scans aus Artbooks
    • Mitschnitte oder sonstige Kopien von TV-Sendungen, Animes etc., ob ganz oder in Ausschnitten, Fansubs
    • Übersetzungen (auch reiner Text) und andere Bearbeitungen, Liedtexte
    • Fan-Manga/Doshinjis, "Parodien" und ähnliches
    und so weiter.

    Dabei spielt es keine Rolle, wo bzw. auf welcher Webseite das illegale Material angeboten wird. Ein TV-Mitschnitt auf youtube beispielsweise ist nicht weniger ein Verstoß gegen das Urheberrecht als auf einer schäbigen kleinen Webseite hinter dem Bahnhof

    Aber ich verlinke den Kram doch nur

    Das macht keinen Unterschied. Es braucht noch nicht einmal einen Link, auch ein Satz wie "auf der Webseite xy gibt es übrigens" kann bereits Grund für Abmahnung sein. Rechtlich gesehen ist das mindestens "Beihilfe zur rechtswidrigen Handlung", also zum illegalen Download. Das gleiche gilt für "die Gruppe xy hat eine neue Fansub-Folge der Serie z veröffentlicht" oder auch für Fragen nach illegalem Material.

    Pff, die kriegen mich doch sowieso nicht

    Seid Euch da nicht so sicher. Im Internet ist niemand wirklich anonym, und es ist kein Problem, Eure Beiträge zu Euch zurückzuverfolgen. Nach dem neuen Telemediengesetz, das seit Anfang März gilt, sind wir außerdem verpflichtet, die dazu notwendigen Daten auf Anfrage herauszugeben. So etwas ist bereits vorgekommen.

    Und wenn schon, dann krieg ich halt son Schrieb vom Anwalt

    Das Problem ist nur, daß dieser "Schrieb vom Anwalt" ziemlich teuer für Euch werden kann. Meist werdet Ihr eine Abmahnung kriegen, also eine förmliche Aufforderung, die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Das Honorar, das der Rechteinhaber dem Anwalt dafür bezahlen mußte, wird er sich in der Regel von Euch zurückholen. Und das kann durchaus in die tausende Euro gehen. Dazu können dann noch strafrechtliche Folgen (z. B. Geldstrafen) und zivilrechtliche Forderungen (Schadensersatz) kommen. Und auch die sind alles andere als billig.

    Sollte dem Comicforum durch Euer Verhalten Schaden entstehen (beispielsweise die Haftung als sogenannte "Mitstörer"), kann es auch passieren, daß wir uns das von Euch wiederholen müssen.

    Und was heißt das alles jetzt für mich?

    Flapsig gesagt, schaltet vor dem Posten das Hirn ein und überlegt Euch, ob es den Link auf die "tolle Fansite" (inklusive zwanzig eingescannten Comic-Bänden) wirklich braucht Es kann auch eine gute Idee sein, frühere Beiträge unter diesen Gesichtspunkten nochmal anzuschauen und wenn nötig zu editieren. Denn gerade bei dem konkreten Beispiel, auf dem dieser Thread beruht, waren inzwischen rund 4,5 Jahre vergangen, der betroffene Beitrag stammte vom August 2002. Urheberverletzungen verjähren nicht so schnell! Und ja, wir mußten die Daten des Benutzers herausgeben und haben dies auch getan.

  2. #2
    Mitglied Avatar von Teras
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    óla...ich kenn das, wir hatten auch schon Schulungen zu dem Thema dei der SZ. Medienrecht ist aber auch eine verflixt verworrene Sache, da muss mann höllisch aufpassen. Deshalb danke nochmal, Bernd, dass du uns darauf hinweist! Ist auch vollkommen richtig so, ich schau mir meine Beiträge auch nochmal an. Eigentlich achte ich auf sowas, aber manchmal hat man ja den Kopf ganz woanders

    Euer Teras

  3. #3
    Moderator Disney Comics Forum Avatar von Christoph
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    Danke für den Beitrag. Interessant wäre vielleicht noch ein Liste der aktuellen "Verfolger" solcher Widrigkeiten. Also welche Firmen/Verlage/Urheber das besonders streng sehen.
    Gruß Christoph

  4. #4
    Mitglied Avatar von Fürchtegott
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Es kann auch eine gute Idee sein, frühere Beiträge unter diesen Gesichtspunkten nochmal anzuschauen und wenn nötig zu editieren.
    Habe ich gerade gemacht. Nicht mal so ohne bei über 230 Beiträgen.

    Ist es jetzt auch nicht erlaubt, zB gewisse Online-Enzyklopädien oder die Seite von Milano zu verlinken?

  5. #5
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    @Fürchtegott: Links als solche sind kein Problem, solange das Linkziel selbst legal ist. Wenn also beispielsweise ein Künstler Arbeitsproben auf seine Homepage stellt, kannst Du darauf natürlich verlinken. Wenn ein anderer hingegen die Zeichnungen aus einem Buch abscannt und ins Netz stellt, ist das eine Urheberrechtsverletzung, die Du Dir mit dem Link zu eigen machen würdest.

    @Christoph: Bei einer solchen Liste habe ich Bedenken. Zum einen könnten, ähm, unaufmerksame Besucher beim kurzen Drüberlesen den Eindruck bekommen, nur diese Firmen würden gegen Verletzer vorgehen. Und zum anderen könnte die List eine gewisse "Prangerwirkung" haben: "Diese bösen, bösen Firmen verfolgen ihre armen Fans, obwohl die doch nur...". Das Unrechtsbewußtsein in dem Bereich ist bei manchen leider nur begrenzt ausgebildet.

    Bis dann,

    scribble
    If you have enough book space, I don't want to talk to you - Terry Pratchett

    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  6. #6
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Ich denke mal nicht, dass wir die "Verfolger" öffentlich machen dürfen. Was Comics an sich anbelangt, da können wir immerhin relativ sicher sein. Wir haben mit allen Comic-Verlagen gute Kontakte und hier sollte es in der Regel ohne anwaltliche Schreiben abgehen. In der Regel, denn es gibt auf jeden Fall ein paar Ausnahmen, bei denen man schon vorsichtig sein muss. Alles was mit Asterix zu tun hat, ist mit extremer Vorsicht zu behandeln zum Beispiel.

    Ganz generell sollte man einfach vorsichtig sein und wirklich bei jeder Angelegenheit vorher nachfragen, ob man das verwenden darf.

  7. #7
    Mitglied Avatar von Fürchtegott
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    @Fürchtegott: Links als solche sind kein Problem, solange das Linkziel selbst legal ist. Wenn also beispielsweise ein Künstler Arbeitsproben auf seine Homepage stellt, kannst Du darauf natürlich verlinken. Wenn ein anderer hingegen die Zeichnungen aus einem Buch abscannt und ins Netz stellt, ist das eine Urheberrechtsverletzung, die Du Dir mit dem Link zu eigen machen würdest.
    OK, danke für die Info! Da scheine ich ja einige meiner Beiträge umsonst editiert zu haben...

  8. #8
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    Sind denn Links zu den INDUCKS ok? Da sind auch viele Scans drin.

    Was asterix betrifft:
    Ich spiele Diablo2, und zwar im Orden der unbeugsamen Gallier" (D.O.U.G.).
    Diesbezüglich haben wir uns nach Rücksprache mit den deutschen Lizenznehmern mit den Franzosen direkt ausgetauscht und positve Nachricht bekommen, dass man nicht vorhat, die Nutzung durch uns zu unterbinden. Allerdings gab es auch keinen Freibrief, um etwaige unseriöse Sachen zu unterbinden.
    Geändert von Bernd Glasstetter (11.03.2007 um 19:25 Uhr) Grund: Link ging nicht

  9. #9
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Ich gehe mal davon aus, dass die Inducks in Ordnung sind. Das ist ja nun auch ein Archiv, auf das auch die Profis zurück greifen. Ich denke mal, dass das alles wenn nicht genehmigt, dann doch geduldet ist.

    Was in jedem Fall hilft, ist sich vorher die Benutzung genehmigen zu lassen. Dabei bekommt man dann nie einen Freibrief, aber immerhin, wenn man eine Genehmigung vorliegen hat, dann ist das sehr viel wert. Denn man kann nicht mehr abgemahnt werden. Es sei denn man überschreitet die Grenzen der Genehmigung. Ich betreibe ja inzwischen seit über 10 Jahren die Splashpages und bin mit dem Prinzip mir vorher das OK einzuholen, immer sehr gut gefahren. Bei Asterix habe ich schon positive Ergebnisse in Form von Genehmigungen gehabt, aber auch schon einmal ein etwas negativeres Ergebnis. Ich durfte beim Special zur ersten Realverfilmung keine Gegenüberstellung der Charaktere machen. Nunja, das ist zwar dann ärgerlich, aber es ist in Ordnung.

    Ich mußte einmal - das war glaube ich 1997 - alle Grafiken, die ich für ein Phantomias-Portrait verwenden wollte - per Fax an Disney Deutschland schicken, weil die damals noch kein Internet hatten. Ich bekam das OK, trotzdem wars damals wirklich eine teure Angelegenheit. Ohne Call by Call mit der Telekom zwei Seiten nach Frankfurt faxen war richtig teuer. Aber insgesamt mit Sicherheit billiger als eine Abmahnung. Und heutzutage kostet es ja wirklich nur noch einen Bruchteil dessen, was es früher ausmachte.

  10. #10
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Beim Verlinken macht man sich nur dann allenfalls strafbar, wenn man weiß, daß die Inhalte der verlinkten Seite illegal sind. Und woher soll man wissen, ob der Betreffende nicht eine Genehmigung besitzt?
    Schließlich kann man auch nicht den Buchhändler dafür haftbar machen, wenn ein Verlag die Autorenhonorare nicht bezahlt.
    Ich glaube auch nicht daß ein forenbetreiber wegen solcher Links Ärger bekommen kann. Sonst wäre eBay längst als kriminelle Vereinigung geschlossen worden.
    "Was ist das denn für ein Tier?" - "Das ist ein Maunzilla. Beachten Sie es nicht weiter." [SIGPIC][/SIGPIC]

    To the extent possible under law, the owner has waived all copyright and related or neighboring rights to this post.

  11. #11
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Beim Verlinken macht man sich nur dann allenfalls strafbar, wenn man weiß, daß die Inhalte der verlinkten Seite illegal sind.
    Nunja, es gibt Inhalte, bei denen man es sich schon denken kann, dass sie illegal sind. Und bei anderen:
    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Und woher soll man wissen, ob der Betreffende nicht eine Genehmigung besitzt?
    muss man halt mal nachfragen.
    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Schließlich kann man auch nicht den Buchhändler dafür haftbar machen, wenn ein Verlag die Autorenhonorare nicht bezahlt.
    Das ist ein falscher Vergleich. Man kann nicht einen Verlag mit einer Website vergleichen. Einem Verlag wird es sehr viel schwerer fallen illegales Material zu veröffentlichen.
    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Ich glaube auch nicht daß ein forenbetreiber wegen solcher Links Ärger bekommen kann. Sonst wäre eBay längst als kriminelle Vereinigung geschlossen worden.
    Dann schau mal nach, was für Abmahnungen es da in der Vergangenheit gegeben hat. Sicher ist der Forenbetreiber - sofern er zügig reagiert und die Daten herausgibt - in einer deutlich besseren Position. Es lohnt sich für ihn immer mit der Justiz zusammenzuarbeiten. Aber eine direkte Abmahnung gegen das Forum ist dennoch nicht auszuschließen.

  12. #12
    Mitglied Avatar von DJ Vierauge
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Nicht legal sind deshalb beispielsweise
    • Fan-Manga/Doshinjis, "Parodien" und ähnliches
    Darf auf Fanarts und Fanfictions, wie sie z. B. auf Animexx zu finden sind, verlinkt/hingewiesen werden?

    EDIT: Ich habe mich gerade mal im Fanprojekte und FanFictions-Forum umgesehen. Demnach ist es wohl okay?
    Geändert von DJ Vierauge (11.03.2007 um 22:20 Uhr)

  13. #13
    Mitglied Avatar von Blue Lion
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    Vor allem Parodien kann ich mir nicht vorstellen, gabs nicht irgendwo mal was, dass eine Parodie grundsätzlich frei ist weil sie eben auf etwas schon dagewesenen basiert? oder war das Satire?
    Wobei die schon irgendwie verwand sind.
    Naja man siehe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Parodie
    http://de.wikipedia.org/wiki/Satire
    Geändert von Blue Lion (11.03.2007 um 23:52 Uhr)

  14. #14
    Mitglied Avatar von Stefan
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    Nun ja, absolute Sicherheit wird es hier nie geben. Es sind immer eine Menge Fälle denkbar, in denen es letztlich auf "Auslegungssache" hinausläuft. Ist es Parodie oder Plagiat? Ist es eine harmlose Fanseite oder Aneignung fremden geistigen Eigentums? Im Einzelfall ist das nicht immer offensichtlich. Daher kann es in diesem Rahmen hier nur bei einem allgemeinen Aufruf zur Vorsicht bleiben. Genaue Vorabdefinitionen, wo nun genau die Grenzen sind, wird niemand liefern können.

  15. #15
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    alles bescheuert diese gesetze. am besten hosten wir ab jetzt alles in russland dort können wir dann tun was wir wollen.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  16. #16
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    Zitat Zitat von DJ Vierauge Beitrag anzeigen
    Darf auf Fanarts und Fanfictions, wie sie z. B. auf Animexx zu finden sind, verlinkt/hingewiesen werden?

    EDIT: Ich habe mich gerade mal im Fanprojekte und FanFictions-Forum umgesehen. Demnach ist es wohl okay?
    Das ist allerdings eine sehr gute Frage, gerade im Rescue-Rangers-Fandom, das für seine extrem hohe Fan-Kreativität bekannt ist. Wenn man also zu einer Fansite linkt, so enthält sie (speziell wenn sie zu den wichtigeren und interessanteren Sites gehört) meistens Fanart und sehr häufig Fanfiction, speziell die Foren, oder sie linkt dorthin, zum Beispiel eine Online-Enzyklopädie. Zwar oft, aber eben nicht immer gibt es einen Disclaimer, der aussagt, daß die Charaktere und sonstigen Elemente der Serie Eigentum der Disney Company sind und ohne deren ausdrückliche Einwilligung, aber auch ohne kommerzielle Ziele verwendet werden. Außerdem sind die vielen US-Seiten beispielsweise zwar an amerikanisches Recht, aber nicht an deutsches Recht angepaßt.

    Jedoch können die Rangerphiles relativ beruhigt sein, denn Disney ist nicht so radikal wie Fox, die jeder Art von Urheberrechtsverletzung mit sofortigen Cease & Desist Letters begegnen und schon etliche z. B. Simpsons-Sites gewaltsam vom Netz gefegt haben. Offenbar wissen die Leute im House of Mouse mittlerweile, was sie an ihren Fans haben. Entweder das, oder der Aufwand, ein so altes und weitverzweigtes Fandom mit urheberrechtsverletzenden Websites, die teils älter als zehn Jahre sind, solange mit C&D Letters zu überziehen, bis die letzte Fanfiction (von über 300) und die letzte Fanart (derer es Tausende hat) verschwunden ist, ist schlicht und ergreifend unproportional groß und lohnt sich nicht.

    Da kommt glatt noch eine andere Frage auf. Wie ist das mit Links zu Websites, deren Server sich nicht auf deutschem bzw. EU-Terrain befinden und somit nicht der deutschen bzw. europäischen Legislative unterliegen, also etwa zu US-, australischen oder russischen Sites?

    By the way: Nach US-Recht sind Songparodien legal und als besondere Kunstform anerkannt.


    Midnat
    The Acorn Café - heart and soul of the Ranger fandom
    Nicht mehr ganz aktueller Ranger Code: RRC+ R- P--@ TH(A+;I;X;Hu!;Mu;My+;R!;P;Su) ME-- Ix! CR>+ Cc++d+g+++m+z+f++t+fc+nrc- Ec+d@g++m-f@ D-> M++ Zm++ GH+ L Ge(61%) Pc++d-@o(Rat Capone)--- SSs(1>2)d(12)

    Fragt mich nach meiner XMPP/Jabber-ID, das Forum hat dafür kein Feld.

  17. #17
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Grundsätzlich gilt: Entscheidend ist nicht der Hosting-Ort, sondern der Ort, an dem sich die Person aufhält, die die Website betreut. Man müßte also auswandern, um sich der deutschen Gesetzgebung zu entziehen.

  18. #18
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Wie Fanart und Fanfiction zu beurteilen sind, übersteigt leider im Moment meinen rechtlichlichen Horizont, da muss ich mich der Stimme enthalten.

    Aber der Standort des Servers spielt im Zweifelsfall keine so große Rolle. Es gibt eine ganze Reihe von Urteilen, nach denen eine Urheberrechtsverletzung, eine Beleidigung, ein Wettbewerbsverstoß etc. rechtlich gesehen in Deutschland stattfinden, wenn der betreffende Inhalt "bestimmungsgemäß" in Deutschland abgerufen werden. Das geht beispielsweise vom LG Karlsruhe 1998 über das OLG Hamburg 2002 und den BGH 2004 bis zum Kammergericht Berlin erst diesen Monat.

    Und "Parodien" steht in dem Text oben mit Absicht in Anführungszeichen Viele versuchen, ihren Plagiaten das Label "Parodie" zu verpassen und denken, damit einen Freifahrtschein zu haben. Dem ist jedoch nicht so

    Bis dann,

    scribble
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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  19. #19
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Ich zitiere mal §3 UrhG:
    Abs.1 Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
    Abs.2 Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.


    Fanart bzw. Fanfiction können eigene nach dem UrhG geschützte Werke sein, wenn ihnen eine bestimmte "schöpferische Höhe" innewohnt.

    Nach der Rechtsprechung kann man sich an folgende Kriterien halten:
    Das Werk (bzw. die Veränderung eines bestehenden Werkes) muß eine persönliche Schöpferkraft erkennen lassen, das Ergebnis dieser Schöpferkraft muß eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht haben und das Ergebnis muß sich in sinnlich wahrnehmbarer Form konkretisieren, wobei das dritte Kriterium bei Fanart immer gegeben ist.

    Die Problematik der konkreten Beurteilung mal außen vor gelassen, kann man sich doch grob an die Unterscheidung halten:
    - das reine Abpausen von Charakteren gründet kein eigenens Werk
    - "echte" Fanart allerdings, die bestehende Charaktere mit einem gewissen Grad an Individualität bearbeitet, dürfte regelmäßig ein eigenes Werk i.S.d. UrhG begründen.

    cu oli

  20. #20
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    aha das klingt ja schon mal interesant, danke.


    is es dann zb verboten mitzuschreiben wer was in einem film sagt und das online zu stellen?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  21. #21
    dani-books-SysOp mit Monsterallergie Avatar von Jano
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    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Fanart bzw. Fanfiction können eigene nach dem UrhG geschützte Werke sein, wenn ihnen eine bestimmte "schöpferische Höhe" innewohnt.
    Ja. Das Problem ist nur, dass ein "eigenes geschütztes Werk" durchaus Rechte von Anderen verletzen kann.

    Wenn ich beispielsweise was übersetze, steht dieser neue Text als eigenständiges Werk unter dem Urheberrecht und darf nicht ohne mein Einverständnis vervielfältigt, veröffentlicht etc. werden.

    Allerdings darf ich das Ursprungsmaterial nur übersetzen, wenn ich eine Genehmigung des Autors / Verlags bzw. die Rechte für meine Sprache erworben habe (oder diese eben 70 Jahre nach Tot des Autors frei geworden sind).

    "Eigenes Werk" ist also noch lange nicht gleichbedeutend mit erlaubt.

  22. #22
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von Jano Beitrag anzeigen
    Ja. Das Problem ist nur, dass ein "eigenes geschütztes Werk" durchaus Rechte von Anderen verletzen kann.
    (...)
    "Eigenes Werk" ist also noch lange nicht gleichbedeutend mit erlaubt.
    Stimmt imo so nicht. Das Problem ist, dass Du die kollidierende Verwertungsrechte beachten musst, d.h. nicht durch die Schaffung eines Werkes verletzt Du die Rechte anderer, sondern u.U. durch die Verwertung desselben - Bsp: Übersetzen darfst du jeden Text, nur verwerten darfst du ihn nicht ohne weiteres.
    Wenn ich aber aus Micky Maus und G2W einen US-Präsidenten mit großen Ohren bastle, dann ist das ein "eigenes" Werk, an dem weder Disney noch sonstirgendjemand Verwertungsrechte geltend machen kann.

    cu oli

  23. #23
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    das is doch alles kacke. das internet sollte eigene gesetze haben wenn überhaupt. das lässt sich ja gar nicht realistisch anwenden. ich mein wenn ich da nur an die ganzen civil war - i'm with signaturen denke sind ein drittel davon copyright verletztend wenn nicht mehr aber gleichzeitig ne eigene kreation die man nicht weiter verwenden darf? pff das lässt sich im web nur mti dem fehlen von gesundem menschenverstand oder komplettem unwissens über das internet anwenden.


    und wie weit geht das eigentlich? wenn ich jemanden der hier im forum einen beitrag veröffentlicht zitiere und dabei seinen text verändere dann mach ich mich strafbar oder wie?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  24. #24
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    @Jano, imo: Meines Wissens habt Ihr beide ein Stück weit recht Im berühmten stillen Kämmerlein darfst Du übersetzen so viel Du lustig bist, ob mit oder ohne Genehmigung des Urhebers des Originalwerks. Du darfst diese Bearbeitung nach § 23 UrhG aber nicht veröffentlichen oder verwerten.

    Der Urheber des Originals kann Dir also nicht nur die (wirtschaftliche) Verwertung, sondern bereits die Veröffentlichung verbieten, also laut § 6 UrhG das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit.

    Bei imos Beispiel müssen übrigens noch andere Aspekte bedacht werden (wenn wir mal die Anwendbarkeit deutschen Rechts unterstellen), beispielsweise Doublebushs Recht am eigenen Bild oder auch Beleidigung (seiner Person oder seines Amtes, vergleiche das Verbot der Verunglimpfung des Bundespräsidenten in §90 StGB).

    @Hyperion Star: Da müßte man zunächst überlegen, ob ein durchschnittlicher Forumsbeitrag die nötige Schöpfungshöhe hat, um als "persönlich-geistige Leistung" im Sinne des Urheberrechts und damit als schützenswertes "Werk" zu gelten. Und mit Verlaub, das dürfte bei eher wenigen Beiträgen der Fall sein

    Aus einem urheberrechtlich geschützten Werk darfst Du nach §51 UrhG unter bestimmten Bedingungen zitieren. Das sogenannte "Großzitat" nach §51 Abs. 1, also das komplette Übernehmen des fremden Werks, ist nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt. Paßt auf das Forum auch nicht wirklich Bleibt das "Kleinzitat" nach §51 Abs. 2. Danach darfst Du "Stellen eines Werkes" in einem "selbständigen Sprachwerk" im "durch den Zweck gebotenen Umfang" übernehmen. Du darfst also nicht mehr übernehmen als Du brauchst, und das Drumherum muß ein Werk für sich sein (Schöpfungshöhe etc.). Beispielsweise ein komplettes Gedicht zu posten und drunterzuschreiben "Geiler Text, oder?????" reicht dann doch nicht

    Wenn Du den zitierten Beitrag veränderst, können sich wieder ganz andere Probleme ergeben, beispielsweise eine falsche Tatsachenbehauptung. Du behauptest ja quasi, der Zitierte hätte geschrieben, daß...

    Und ja, diese "I'm with"-Banner sind technisch gesehen Verstöße gegen das Urheberrecht. Zum einen, was das konkrete verarbeitete Bild betrifft, zum anderen ist oft auch die "distinctive likeliness" der Figuren geschützt.

    Bis dann,

    scribble
    Geändert von scribble (12.03.2007 um 20:38 Uhr) Grund: Jetzt stimmt der vBCode :)
    If you have enough book space, I don't want to talk to you - Terry Pratchett

    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  25. #25
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    ich habs schon einmal gesagt und ich kanns nur immer wieder sagen: demokratie funktioniert einfach nicht.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

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