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Thema: Besitzansprüche...

  1. #1
    Mitglied Avatar von Geier
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    Besitzansprüche...

    Fragwürdiger Threadtitel, aber Copyright passt im gegebenen Fall nicht wirklich.

    Meine Frage wäre in wie weit ein Graphiker/Studio Besitzansprüche an ausgeführten Arbeiten hat ?

    Im konkreten Fall weigert sich ein Studio die Daten von ausgeführten Auftragsarbeiten herauszurücken + behauptet auch noch das der Auftragsgeber die (zum Teil fertigen) Sachen ohne Erlaubnis nicht weiterverwenden darf.
    Der Punkt ist, die Aufträge wurden soweit bezahlt aber die weitere Bearbeitung jemand anders übertragen.
    Jetzt handelt es sich aber nicht um Illustrationen sondern um reine Layoutarbeiten die völlig abgeändert werden und um Schulungvideos.

  2. #2
    Mitglied Avatar von USa.
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    Ich kenne mich da eher im Architekturbereich aus, aber das ist hier vielleicht ähnlich zu sehen.

    Bei einem Wettbewerb erhält man für seinen Entwurf eventuell einen Ankauf oder eine zweiten Preis oder ähnliches. Beauftragt wird aber der erste Preis. Mit dem Preisgeld des Ankaufes wird dann aber quasi die Idee der restlichen Plazierungen aufgekauft und das Recht des Auslobers erworben das geistige Eigentum des Verfassers weiterzuverwenden und ändern zu lassen. Diesbezüglich gibt es schon Klauseln in den Auslobungsunterlagen.

    Vielleicht hilft ja die Denkrichtung. Gab es bezüglich Deiner Fragestellungen irgendwelche Klauseln oder mündliche Absprachen?

  3. #3
    Mitglied Avatar von Kirsch
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    ich habe das früher auch des öfteren erlebt, dass, wenn ein kunde z.b. die agentur wechseln will, dem kunden die offenen dateien von der alten agentur vorenthalten wurden. das heisst für die neue agentur dann von null anfangen.
    die argumentation war folgende: der kunde hat nur für das endprodukt bezahlt und warum sollte die neue agentur von der arbeit der alten profitieren?

  4. #4
    Mitglied Avatar von Bastos
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    wieder in Berlin :-))
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    @*Geier

    Bei uns in der Agentur ist der Sachverhalt momentan ähnlich. Wir haben für einen Kunden über Jahre hinweg Anzeigen, Plakate, Messewände, Filme etc erstellt. Nun hat sich der Kunde eine andere Agentur gesucht und fordert von uns permanent (durch mich retouchiertes bzw. im 3D erstelltes) Bildmaterial in Druckauflösung, überarbeitete Grafiken usw. an.

    Beauftragt hat der Kunda aber nur besagte Anzeigen, Broschüren und Messewände. Diese Druckunterlagen kann er bei uns anfordern, und wir sind zur Herausgabe verpflichtet. Möchte er das darin enthaltene Bildmaterial allerdings anderweitig verwenden, muss er es sich schon aus der Druckunterlage herauspopeln.

    Die dafür erstellten, bzw. überarbeiteten Bilder (die oftmals größer angelegt sind, als sie im Nachhinein verwendet wurden) bleiben im Besitz der Agentur. Der Kunde hat die jedoch die Möglichkeit diesen nicht unerheblichn Fundus an Bildern und Grafiken (für sicherlich kein kleines Geld) zu erwerben. Und er wird abwägen was günstiger ist, die Neuerstellung oder der Kauf und die damit verbundene freie, uneingeschränkte Nutzung.

    So sieht die Lage (aus vertraglichen Gründen) bei uns aus.
    Gruß
    B.

  5. #5
    Mitglied Avatar von mßfldt
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    @geier:
    wie bastos sagt: es hängt vom vertrag ab. ich kenne beide varianten: dass der auftraggeber nur ein ergebnis beauftragt und bezahlt. oder aber eben sämtliches zur erstellung des ergebnisses anfallendes material sowie auch noch ggf. darin enthaltene Patente (!).
    zweiteres ist natürlich wesentlich weitreichender und wird in aller regel eher von kleineren, unerfahrenen firmen unterzeichnet (weil man denkt es ist eben so).

    dein kunde muss also seinen vertrag checken und sehen, ob er eine klausel zur harausgabe drin hat, sonst sieht es schlecht aus.
    dann heißt es nachbasteln... aber sieh es doch positiv: diese arbeit muss natürlich auch entsprechend entlohnt werden.

  6. #6
    Mitglied Avatar von Geier
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    Die Illus sind von mir (Überraschung!), da gibts keine Probleme + ich soll den Job des Studios übernehmen, das wird ne Menge Arbeit weil die die Grundlagen auf die ich aufbaue nicht rausrücken, aber damit kann ich leben.

    Das größte Problem ist das die die Videos blockieren bw behaupten die dürften praktisch ohne ihr Einverständnis nicht mehr weiterverkauft werden, dabei war es eine bezahlte, abgeschloßene Auftragsarbeit.

    Auf einen detaillierten Vertrag mit allen möglichen Klauseln wurde verzichtet weil man sich schon ewig kannte. Natürlich wollen die jetzt nur noch soviel Kohle wie möglich rausziehen und das Ganze werden wohl die Anwälte unter sich ausmachen.

    Ich ärgere mich nur weil die hinterher ankommen und sagen: ÄtschBätsch du hast keine Rechte an deinen Sachen !

    Nebenbei bin ich damit bei dem Studio auch auf der schwarzen Liste gelandet.

  7. #7
    Mitglied Avatar von mßfldt
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    sowas ist echt ätzend. schlimmer gedanke, dass man mit guten freunden im falle einer zusammenarbeit auch noch wasserdichte verträge machen soll. aber das ist wohl deraus zu lernen.

    tut mir leid...

  8. #8
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Aus den AGB von Bulls Pressedienst:
    5. Speicherung

    1. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen darf das digitale Material ab dem Download im Zeitraum der aktuellen Produktion gespeichert und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen veröffentlicht werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind das digitale Material selbst sowie etwaige zur Erreichung des Vertragszweckes im Hinblick auf die erlaubte Nutzung unerlässlichen Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungsstücke umgehend zu vernichten. Eine Archivierung ist in keiner Form gestattet. Von der Löschungs- und/oder Vernichtungsverpflichtung sind die Vervielfältigungsstücke und/oder Kopien nicht umfasst, die die erlaubte Veröffentlichung dokumentieren.
    Was hat das Studio bei den Videos denn gemacht? Sind da überhaupt neue Rechte entstanden?
    Geändert von Mick Baxter (06.02.2007 um 19:19 Uhr)

  9. #9
    Mitglied Avatar von Geier
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    @mick
    Diese (nahezu unverständliche) AGB bezieht sich wohl auf schon vorhandenes (Lizenz)Material das man eine Zeitlang benutzen darf.

    Die hatten schlicht den Auftrag nach karen Vorgaben Videos für Schulungen zu produzieren, mit Schauspielern und ohne Grafiken+Illustrationen.
    Ob da jetzt neue Rechte entstanden sind weiß ich nicht, kanns mir aber nicht vorstellen - letztlich würde das ja auch darauf hinauslaufen das man als Auftraggeber die fertigen Produkte garnicht benutzen kann.
    Wären diese Filme bw Teile von ihnen schon vor der Auftragserteilung vorhanden und damit als Lizenz genutzt worden sähe die Sache anders aus, ist aber nicht der Fall.

  10. #10
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    Also, aus dem Cutterbereich, (ich gebe aber keine Gewähr auf meine Angaben!)

    ein Kunde will einen Präsentationsfilm für seine Firma,
    Material wird gedreht oder Vorhandenes zusammengestellt,
    daraus wird der fertige Film gemacht und dann als abgeschlossene Arbeit an den Kunden abgegeben. Der Kunde zahlt in der Regel dafür, das das dann sein Film ist, kann also alles damit machen was er will.

    Wenn der Kunde aber Arbeitsdateien haben will (Rohmaterial, Schnittversuche, PSD's meinetwegen auch, Masken etc...) muss das im Vertrag extra erwähnt werden, das heisst die Agentur ist nicht dazu verpflichtet Projektbezogene Arbeitsdateien rauszurücken. Bezahlt wurde für den Film, der wird geliefert, Ende.
    Wenn der Auftraggeber also, sagen wir mal einen "Look" in der Präsentation beibehalten will, so sollte dieser das im Vertrag stehen haben, so kann er auch diese Dateien einer anderen Agentur geben die dann einen Folgefilm oder sowas machen können.
    Stellt der Auftraggeber Material zur Verfügung, so ist dieses am Ende wieder komplett zurück zu geben und Kopien und Arbeitsdateien die dieses Material beinhalten zu löschen. Es handelt sich ja um Eigentum des Auftraggebers.

    Blockieren die die Videos, also die fertigen Arbeiten an sich, oder plus Arbeitsdateien?
    Wenn letzteres der Fall ist glaube ich nicht das die das dürfen, weil ja dafür bezahlt wurde und die Nutzungsrechte logischerweise an den Auftraggeber übergehen. Letzteres kann natürlich auch durch eine Vertragsklausel ausgehoben werden, es macht aber eigentlich keinen Sinn. Du machst ja auch nicht n Comic für einen Auftraggeber, der bezahlt dich und dann verweigerst du ihm das Teil zu drucken...

    Es kommt halt darauf an, wenn ein Regisseur z.B.: einen Film für ein Studio macht, gehört der Film dem Studio. Wenn das Studio diesen Film aber umschneidet, quasi das künstlerische Werk des Regisseurs zerstört, so kann dieser eine Veröffentlichung oder Weitervermarktung verhindern da er immer noch die Rechte an seiner Arbeit/Kunstwerk hat !
    Damit sowas nicht passiert regeln das meistens n paar Seiten Vertragsklauseln.

    Keine Gewähr wie gesacht, so wird das bei uns gehandhabt.
    Hoffentlich hilft dir das was, aber ich schätze das werden n paar Anwälte ausmachen, die können manchmal einiges da verdrehen...

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