5. Speicherung
1. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen darf das digitale Material ab dem Download im Zeitraum der aktuellen Produktion gespeichert und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen veröffentlicht werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind das digitale Material selbst sowie etwaige zur Erreichung des Vertragszweckes im Hinblick auf die erlaubte Nutzung unerlässlichen Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungsstücke umgehend zu vernichten. Eine Archivierung ist in keiner Form gestattet. Von der Löschungs- und/oder Vernichtungsverpflichtung sind die Vervielfältigungsstücke und/oder Kopien nicht umfasst, die die erlaubte Veröffentlichung dokumentieren.
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