für den neuen "asterix" gilt nun mal, dass der evt. weltweit der 14. oktober ist. punkt. alle händler, die diesen band bestellt haben, mussten eine verpflichtung unterschreiben, den band nicht vor dem 14.10. zum verkauf anzubieten. von daher können sie sehr wohl rechtlich belangt werden, da sie einen bestehenden vertrag gebrochen haben.
auch verstehe ich die ganze aufregung nicht. dieser weltweite evt. ist teil der marketingstrategie, also sollte man das respektieren. bei einem neuen "star wars"-film würde auch kein kinobetreiber auf die idee kommen, den film bereits eine woche vor offfiziellem start zu zeigen.
efwe
Lesezeichen