Das hätte der FAZ (oder der Richterin?) nicht passieren dürfen. Gründgens hat Mann um 14 Jahre überlebt.Die Vorsitzende Richterin, eine Expertin des Persönlichkeitsrechtes, eröffnete die Verhandlung mit Hinweisen auf die rechtserheblichen Gesichtspunkte. Es komme auf eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht an. Dafür gebe es einen Leitfall: Klaus Manns Roman „Mephisto”, in dem Mann Gustaf Gründgens nach dessen Tode schwerwiegende Vergehen angedichtet habe.
Soweit ich weiß, ist "Esra" ein Roman. Wenn das oben Ausgeführte Schule macht, wird gerade das dem Autor zum Vorwurf gemacht.Im Fall „Esra” sei also zunächst zu prüfen, ob die beiden Frauen überhaupt erkennbar seien, und dann, ob es unwahre Behauptungen gebe, welche die Frauen schädigten.
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