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Thema: Themen BB Klingeltöne + Urheberrechte

  1. #26
    YpsFanpage Moderator Avatar von YPSmitGimmick
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    Es ist durchaus möglich, geschütze Werke ohne Zustimmung des Urhebers für eigene Werke zu benutzen, sofern dabei ein selbständiges Werk geschaffen wird, siehe:
    UrhG § 24 Freie Benutzung
    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
    Demnach durfen Lichtenstein, Helnwein & Co. durchaus Disney-Charactere auf ihrem Kunstwerken verwenden. Was allerdings als selbstständiges Werk zählt, da gibt es in der Rechtssprechung unterschiedliche Ansichten, wie ja z.B. die Streitereien um die Asterix-Parodien "Alcolix" und "Isterix" zeigten.

    Die TV-Sendung "Kalkofes Mattscheibe" darf zB Ausschnitte aus andere TV-Sendungen ohne Genehmigung verwenden, da die Sendung "urheberrechtlich als ein neues selbständiges Werk zu werten" sei, urteilte das BGH vor 5 jahren in dritter Instanz, nachdem zuvor ein gegenteiliges Urteil gesprochen wurde (es ging übrigens um Ausschnitte aus "Der Preis ist heiß" ). Stefan Raab versucht sich mit dieser Ausrede ebenfalls vor Lizenzzahlungen zu schützen. Und selbst die Sendung "Zapping" die nur TV-Ausschnitte ohne jeden Kommentar zeigt, scheint bisher keine Probleme zu haben (ob es dort jemals eine Klage hab weiß ich allerdings nicht. Es werden aber wohl bestimmte Sendungen auf deren Wunsch hin nicht mehr verwendet).

    Aber ich schweife ab: Dieses Pop-Art-Bild aus der Ebay-Auktion muß nicht zwangsläufig illegal sein. Das müsste im Zweifelsfall aber ein Gericht entscheiden. Ob man sich bei dem Porno-Comic auf ein "eigenständiges Werk" berufen könnte, bei dem das Originalwerk "völlig verblast", das wage ich stark zu bezweifeln.

  2. #27
    fuxiger Teilzeit-SysOp Avatar von Markus
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    die Grenze zwischen Kunst und Kommerz ist fließend und sie in solchen Fällen zu ziehen, fällt nicht nur den Juristen, sondern auch mir, und wie ich sehe, euch schwer - da sind sich ja mal alle einig drin
    In Frankreich etwa, hätte der "Porno-Comic" als Parodie rechtlich keine Probleme, hier schon. Beim Pop-Art -Bild ist es die Frage, ob damit vordergründig Geld verdient werden soll.

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