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Thema: Künstler/helfen/Künstler/ Lach und ?

  1. #1
    Mitglied Avatar von absucher
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    Künstler/helfen/Künstler/ Lach und ?

    G. Rupp
    Gatherweg 135
    40231 Düsseldorf



    Ein autobiografischer Entwurf für ein Künstlerschicksal der besonderen Art.
    oder was hätten sie anders machen können?
    ------------------------------------------------


    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Es ist bekannt. dass Kunstschaffende Bildermaler, Bildhauer, Schauspieler,Musiker und Comiczeichner selten oder gar nicht von ihrer Arbeit leben können, ein Kunstschaffender ist immer auf die Fürsprache eines Dritten als Vermittler angewiesen.


    Sei es ein Galerist, ein Kultur- und Ausstellungsverein oder eine Verlagsagentur für Künstlervermittlung allgemein.
    Da ist nicht mehr viel los mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung eines Kunstschaffenden.

    Die alternative Selbsthilfe wäre - seine bildende Kunst, in einem Friseurladen, Kaffeehaus, Trödelmarkt oder einem Event für das Kunsthandwerk zu vermitteln. Ist dann auch keine Sicherheit, den Lebensunterhalt damit zu sichern, meistens ist außer Spesen nichts gewesen.
    Zum anderen sind diese Events, auch nur Tagesveranstaltungen eines Dritten. der dann heißt: Trödelmarktbetreiber oder Organisator für Kunstvermarktung usw.
    Was spricht dagegen, hier auf die viel gepriesene Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zurückzugreifen, in eigener Regie und Organisation Kunst zu vermitteln.
    Frau/Mann holt sich einen Gewebeschein. Und tranportiert seine Kunst auf die öffentlichen Märkte und Plätze der Kommunen.
    Fünf Jahre war damit auch alles in bester Ordnung. Frau/Mann holte sich beim jeweiligen Ordnungs- oder Marktamt einen Straßennutzungsgenehmigung und kann dann mit dem Bilderverkaufen, E°Ha! Ich meinte mit der Kunstvermittlung auf der Straße loslegen.
    Denn hier weiß ich noch nicht, dass mit dem Bilderverkaufen und Kunstvermitteln, jedem etwas anderes gemeint, aber nicht rechtssicher definiert werden soll.
    Ist im Moment auch voll uninteressant, nach fünf Jahre habe ich mich ganz auf diese Art Straßenkunst und Saisonbedingte Zukunftssicherung eingestellt.
    Auto gekauft, geheiratet Sohn gezeugt und auf ein gutes Leben durch Bildermalen gefreut.



    Dann war Schluss mit Lustig.
    Die Behörden stellen keine Straßennutzungsgenehmigung, für Bilderverkaufende Straßenkünstler mehr zur Verfügung.
    Alles Betteln und Verweisen auf 5 Jahre Gewohnheitsrecht, hilft nicht weiter. Denn nicht nur in Köln oder Düsseldorf gibt es für Bilderverkaufende Straßenkünstler keine Straßenverkaufsgenehmigung mehr, auch in den Kommunen der BRD. Wird Straßenkunst durch Verweigerung der Straßennutzungsgenehmigung das Kunstausüben verweigert.
    Politische Zielrichtung ist eigentlich der Straßenmusiker, aber mit gefangen heißt immer noch mit gehangen, Straßenkunst wird, Ohne jede Differenzierung zu einer straßenpolitischen Pfuitätigkeit erklärt.
    Und für eine Pfui-Tätigkeit gibt es dann eben keine Genehmigung, so einfach ist Behördenlogik.

    Wohlgemerkt, es gibt kein Gesetz, Gewerbe- oder straßenrechtliche Ordnungsverfügung, mit der Straßenkunst durch eine behördliche Erlaubnisweigerung verboten werden kann oder darf.
    Denn ein Straßenkünstler macht keine andere, gute oder schlechte Kunst, dass sie ein Schriftsteller, Bildhauer, Kunstmaler oder Schauspieler im sinne der Kunstfreiheitsgarantie sonst einem Ort ausstellt und darbietet.
    Siehe Rechtwissenschaft zur Grundrechtssicherung in Fällen der Straßenkunst.
    Prof. Hufen, Prof. Heintzen und Prof. Gersdorfer



    Das rechtswidrige Verhalten zur Erlaubnisverweigerung ist der Behörde in Köln oder Düsseldorf aber Scheißegal.
    Demokratischer Widerspruch gegen das Erlaubnisverbot der Behörde aber auch zwecklos. Denn die Staatsanwaltschaft, Amts und Verwaltungsrichter geben den Kommunalbehörden in Köln und Düsseldorf und auch sonst in der BRD. darin Recht, dass in Fällen der Straßenkunst kein Rechtsanspruch auf eine Erlaubniserteilung besteht.
    Begründung: Die Leistung Straßenkunst hat beim Verkaufen Selbstgemalten Bilder nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun und die Behörde beruft sich jetzt nur noch auf die absichtlich falsche Ordnungswidrigkeitenfeststellung der Gerichte.


    Damit ist der Straßenkunst von 1966 bis 1996 der verwaltungspolitische Krieg erklärt und ich habe mit meinem naiven Rechtsglauben keine Ahnung davon, auch nicht davon, dass ich mit zivilen Ungehorsam, keinen Amtsrichter auf fehlerfreies Rechtsfinden aufmerksam machen darf.
    Da muß man erst mal den Arzt, ich meine den Anwalt wechseln. Heraus zu bekommen, dass nichts und gar nichts ein Oberlandesgericht-Köln zwingen kann. der Straßenkunst etwas anderes feststellen zu müssen: Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheit zu tun hat.
    Das juristische Stichwort für das Abwimmeln und ignorieren, heißt: "Ordnungswidrigkeitengesetz".

    Voll gedemütigt und diskriminiert, muss ich mir jetzt auch noch den Spott der oberen und unteren Stadtverwaltung Köln gefallen lassen.
    “… Du glaubst doch nicht, dass wir einem Gerichtsbekannten Querulanten, noch irgendeine Erlaubnis erteilen müssen, um selbstgemalte Bilder auf der Straße verkaufen zu dürfen.
    Kunst zu vermitteln! protestiere ich vergeblich.

    Meinem Dauer-Widerspruch. Ist zumindest das Oberverwaltungsgericht-Münster bereit zu erkennen: Dass in Fällen der Fußgängerzonen, Straßenkunst dann doch keine Erlaubnis verweigert werden darf.
    Das juristiches Stichwort: Für das Warum nicht. nennt sich Kommunikativer Straßengebrauch.
    Hilft aber alles nichts, denn die Erkenntnis: "Kommunikativer Straßengebrauch" wird vom Bundesverwaltungsgericht wieder Aufgehoben.
    Begründung: Da mit dem behördlichen Straßenkunstverbot, ebenfalls geschützte Grundrechte anderer gewährleistet werden müssen, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jedem Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.

    BVerwG Aktenzeichen: ///

    Wenn es keinem Aufgefallen ist; nicht mehr der Straßenkunst - sondern jetzt kann es der Kunst generell, nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort zu betätigen.
    Bei einem Bundesverwaltunggericht müssen „Worte“ zum unterlaufen von Verfassungsrechte, schon auf die gesellschaftspolitische Goldwaage gelegt werden.
    Da spinnen die Bundeverwaltungssrichter doch, gegen die allgemeine Rechtswissenschaft feststellen zu dürfen: „…Gemäß dem Ermessenspielraum einer Behörde, nicht nur der Straßenkunst, auch der Kunst allgemein nicht erlaubt werden muss, sich erlaubnisfrei betätigen zu dürfen.


    Einem solchen Hirnriss kann Sicher nur noch eine Verfassungsbeschwerde helfen?

    Und wieder mal Entscheidet das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, wie zu anderen Kunstfreiheitsentscheidungen. zum Sinn Art.5 Abs.3 GG..
    Begründung: Soweit vom Vordergericht –Münster und im Ergebnis zutreffend festgestellt wurde, dass zu Fällen in Fußgängerzonen , Straßenkunst keine Erlaubnis fragen muß, besteht kein verfassungsrechtlicher Anlass, auf den Hirnriss der Bundesverwaltungsrichter hier weiter einzugehen, der Beschwerdeführer wollte keine Grundsatzentscheidung zur Kunstfreiheitsgarantie erzwingen, sondern nur festgestellt wissen , dass Er für den Gebrauch einer Fußgängerzonenkommunikation, keiner straßen-verkehrs-rechtliche Erlaubnis fragen muß.
    Damit sind die Münsteraner Richterkollegen bereits den Richtlinien gefolgt, das Bundesverfassungsgericht die Regeln für die Kunstfreiheitsgarantie in der Grundsatzentscheidung - Mephisto-Urteil - aufgestellt hat.
    auch Straßenkünstler keine Gewerbe oder Straßenrechtliche Erlaubnis benötigen in Fußgängerzonen Bilder verkaufen zu wollen.

    ---------------------------------------------------
    Aber der höchstrichterliche Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) wird von der oberen Behörde Köln, Düsseldorf nicht anerkannt. Selbst der Petitionsausschuss für das Land Nordrhein-Westfalen und die Mitarbeiter für das Straßenrechtswesen beim Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, argumentieren;
    Hättes`t wohl gerne! Das wir deiner Interpretation folgen.
    Aber mit dem verfassungsrechtlichen Prüfbescheid wird auch nichts anderes festgestellt, dass gem. (§ 40 VwGO) die Straßenkunst zu jeder Zeit und an jeden Ort durch Erlaubnisverweigerung verboten werden darf.
    Wenn Du dann über jedes Ermessen hinaus, keine Erlaubnis bekommst, wird das schon seine Gründe haben. Damit du gar nicht erst wieder nach einer Erlaubnis fragen muss, soll die Behörde Köln dir den Gewerbeschein wegnehmen.
    Begründung: Ungenügende Reife und Verantwortung. ein Gewerbe ausüben zu dürfen.
    Und jetzt verpiss dich!

    Meinem verzweifeltem Hilferufen wird auch sonst nur Hohn und Spott entgegengebracht.
    Mein Gott Rupp! Du und dein ewiger Erlaubnisanspruch auf Straßenkunst, damit biste jetzt durch alle Instanzen und selbst beim Verfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen worden.
    Interpretiert auch der Vorstand des Bundesverband-Bildender-Künstler-Köln und der Justitar für die Gewerkschaft-Kunst den verfassungsrechtlichen Prüfbescheid, Und schmeißen mich jetzt auch aus dem Beitragsbezahlten Kunstschutz der IG-Medien raus.
    Begründung: Das Recht auf Erlaubnisfreie Straßenkunst, sei einzig mein Bier und nicht Sache der Kunstfreiheit aller. Denn niemand sonst wird damit die Kunstfreiheit weggenommen.
    Und die Lokalpresse in Köln und Düsseldorf - amüsiert sich köstlich darüber - wie ich unbelehrbar gegen Behördenwillkür anrenne.
    So wird mir allgemeingültiger Öffentlichkeit, auch noch die Würde des Menschen aberkannt, als Straßenkünstler werde ich mit der Verachtung: eines Penner, Bettler, und Obdachlosen bestraft, aber nicht als Kunstvermittler anerkannt. Denn echte Künstler bedienen nur Galeristen und Kunstvermarkter, aber machen nicht auf selbstständiges denken.

    -1996- wird mir bekannt: Das Bundesverwaltungsgericht - in Fällen der Straßenkunst -zustimmen muss: Straßenkünstler in Achtung der Kunstfreiheitsgarantie, dann doch einen Rechtsanspruch auf eine Erlaubniserteilung haben.
    Begründung: sind die Verweigerungsgründe zur Straßenkunst, nicht Stich und Rechtssicher. besteht in aller Regel ein Anspruch auf eine Erlaubniserteilung.

    Auweia!: Bin ich jetzt meinem Widerspruch rehabilitiert?
    Dass selbe Bundesverwaltungsgericht noch –1979-- die gesellschaftspolitischen Weichen dafür stellte, der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort zu betätigen.
    Sicher wäre ich auch mit der Erlaubnis zur Straßenkunst nicht reich und berühmt geworden.
    Ein bisschen Zugewinn wäre aber immer gewesen, um mich dem Kunstmachen zu entwickeln. So aber wurde mir dass Bisschen, durch Öffentliche Gewalt, auch Heute noch unmöglich gemacht.
    Zwischenzeitlich bin ich der Angelegenheit ein Minus-Rentner geworden und würde mich gerne in die Ruhe eines Werkraum zurückziehen, Bilder zu Malen, um sie wo immer zu verkaufen? mit 32 Euro Taschengeld, aus dem Rest der Grundsicherungs-Rente, kann ich mir aber keinen Werkraum leisten.



    Künstlerhilfe?: Aber ohne uns! Argumentiert die Statdbehörde in Köln und Düsseldorf:
    Argumentieren die Mitarbeiter des Kultusminister NRW. M.Vesper.
    Hilfe gibt es nur für Künstler, die Sich um die Kunst verdient gemacht haben, aber nicht für Hausgemachte Verlierer.
    Heute werde ich unter dem Aspekt „Querulant“ aus jeder Behördenzuständigkeit isoliert.
    mit mir redet keine politische Stadtverwaltungsinstanz Köln oder Düsseldorf mehr, über die diskriminierende Unrechtshandlungen meiner Straßenkunstvergangenheit.
    Wenn so bekannt ist: Dass bei einer Besessenheit zu einer Sache, die Selben psychologischen Bodenstoffe freigesetzt werden wie bei der Liebe. Dann habe ich mich der Liebe zur Kunstfreiheit nur lächerlich gemacht.
    Oder? Was möchte ich meiner Hilflosigkeit gerne anerkannt wissen?



    Mit freundlichen Grüßen.
    G. Rupp
    alisas Absucher

    http://home.arcor.de/kunstmacher2


    oder
    asucher@gmx.de
    Geändert von absucher (25.08.2004 um 15:53 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Avatar von navigator
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    verkaufe deine Bilder wo und wann du willst,
    scheiß auf den Staat und gehe der Polizei und den Behörden aus dem Weg

  3. #3
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    Der Text kommt mir bekannt vor - stand der nicht schon vor Jahren hier in mehreren Foren?

  4. #4
    Mitglied Avatar von Joachim_Horn
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    Hi,

    jetzt wo Absucher es anspricht. Bin in unseren Landen auch noch keinem Straßenporträtzeichner oder -maler begegnet. Im Ausland stolpert man regelrecht über sie an der Promenade.

    Solche Zeichnungen sind gefragt, wie mich meine Verwandtschaft immer wieder wissen läßt. Aber möglichst günstig soll dann die Preisgestaltung aussehen.
    Und da schlackern mir wieder die Ohren.

    Grüße, Joachim

  5. #5
    Alumnus (ehemaliges Teammitglied) Avatar von Briareos
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    @ px:
    Google hat die Stelle Argumentiert die Statdbehörde in Köln mit den Rechtschreibfehler zweimal, ohne keinmal verzeichnet. Beide Einträge sind relativ neu, von daher glaube ich nicht, daß es sie schonmal gab.

    @ Joachim:
    In Freiburg habe ich neulich ein paar gesehen, aber im Vergleich zu Frankreich sind sie hier schon recht selten anzutreffen.
    Geändert von Briareos (26.08.2004 um 01:02 Uhr)

  6. #6
    Mitglied Avatar von Ambroggio
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    Pfff... im Vergleich zu Mexico auch.. Da sind die Straßen VOLL von jeglichen Händlern. Würde man denen die "Erlaubnis" entziehen und das auch in der Exekutive durchziehen wollen hätte Mexicos Staatsapparat noch mehr Arbeitslose und sehr viel ärmere Leute an der öffentlichen Nadel liegen. Bzw. mehr Leute, die definitiv tiefer in die Kriminalität bzw. Armut abrutschen würden.

    Für einen Staat, der eh schon ziemlich am Boden liegt, weil die Regierung selbigen runtergewirtschaftet hat (heissa Korruption!) wäre das der definitive Todesstoß.

    Welchen Schluss ziehe ich daraus?
    Deutschland hat immer noch zuviel Geld. Ein Staat, der sich darüber Gedanken machen und es sich erlauben kann einfachen Künstlern minimale Einkommensquellen zu verbauen, NUR um ein bestimmtes "sauberes" Repräsentativbild nach außen abzugeben, hat nen Sockenschuss weg.

    Perfektionisten-Regel-Deutschland. :würg:

    Gruß
    Ambro
    Homepage: http://www.ambroggio.de
    Letztes Update: 05.01.2013

  7. #7
    Moderator Zwerchfell Forum
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    hier im gesetzestreuen stuttgart gibt's ne menge maler/zeichner in der fussgängerzone. vielleicht einfach mal ins ländle schaun?

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