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Thema: selbst verlegen und Steuerrecht

  1. #1
    Mitglied Avatar von Suppenseppel
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    selbst verlegen und Steuerrecht

    mal eine ganz unkünstlerische Frage:

    Wie wird das eigentlich steuerlich gehandhabt, wenn man selbst einen Comic verlegt und vertreibt. Sicher will doch Papa Staat auch sein Scheibchen vom Erlös abhaben. Mindestens ja bei einem offiziellen Verkauf die Märchensteuer. Bekommt man dann, auch bei einer einmaligen Sache, auch eine Steuernummer? Und wie ist das dann mit den Kosten die ich habe. Theoretisch werden ja immer Einnahmen gegen Ausgaben aufgerechnet und der Rest versteuert - auf jährlicher Basis. Aber es entstehen ja die Kosten nicht nur in einem Jahr und den Erlös bekommt man ja auch erst ganz am Ende. Und ich schätze mal, bei so Kleinauflagen und dazu noch einmaligen, überwiegen die Kosten den Erlös sicher, also das sowieso nichts rauskommt am Schluss, ausser Spaß an der Sache. Muss ich die etwa auch versteuern? ;-) Sagt mal jemand was dazu, der was weiss. Danke

  2. #2
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Verluste mußt du nicht versteuern.
    Mehrwertsteuer muß man nur freiwillig (dann kann man die bezahlte MWSt geltend machen) oder bei Umsätzen unter ca. 30.000 € (hab jetzt den genauen Grenzwert nicht) gar nicht bezahlen.

  3. #3
    Mitglied Avatar von Suppenseppel
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    hmmm, hab' ich jetzt nicht verstanden

  4. #4
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    aber du hast´s ja im grunde selber schon richtig beantwortet.
    was du ausgibst um gewinn zu machen kannst du absetzen, was du dann verdienst, musst du versteuern. und wenn sich das über ein jahr zieht, musst du´s halt in zwei steuererklärungen, oder voranmeldungen, abrechnen.
    und ohne steuernummer geht sowieso nichts (gibts noch leute ohne?).
    du arbeitest wohl nicht selbstständig, oder?

  5. #5
    Mitglied Avatar von Suppenseppel
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    du arbeitest wohl nicht selbstständig, oder?
    nö, selbständig bin ich nicht.

    ohne steuernummer geht sowieso nichts (gibts noch leute ohne?)
    naja, was ich ich dachte wre, dass man für so eine sache dann extra eine anmelden muss oder bekommt.

    was du ausgibst um gewinn zu machen kannst du absetzen, was du dann verdienst, musst du versteuern. und wenn sich das über ein jahr zieht, musst du´s halt in zwei steuererklärungen, oder voranmeldungen, abrechnen.
    naja wie schätzt man das denn ein, was an kosten entsteht? und der verkauf kann sich ja locker über viele jahre hinziehen. ich habe zwei jahre lang kosten, mal so als beispiel und brauche dann 3 jahre um alles zu verkaufen. das heisst ja, nach meinem verständnis, dass ich zwei jahre lang kosten habe, die ich nicht absetzen kann, weil ich keine einkünfte habe und 3 jahre lang zahle ich richtig steuern, weil ich einkünfte, aber keine kosten habe. und sich wegen einer einzigen sache selbständig machen? das bringt ja auch nur noch mehr arbeit und stress für eigentlich nix?

  6. #6
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Suppenseppel
    hmmm, hab' ich jetzt nicht verstanden
    Bis zu einem bestimmten Umsatz sind Neulinge von der Mehrwertsteuer befreut. Man kann aber freiwillig zahlen (allerdings muß man das dann jedes Jahr). Das macht z.B. Sinn, wenn man für die Herstellung 16% zahlt (die stellen Druckereien in Rechnung, wenn sie nur Teile produzieren, z.B. wenn man mit der Bindung einen anderen Betrieb beauftragt), für den fertigen Comic aber nur 7% erhebt (nur wenns ein Porno ist, werden 16% fällig).
    Geändert von Mick Baxter (16.08.2004 um 13:21 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Suppenseppel
    nö, selbständig bin ich nicht.
    aha, dann solltest du dich erstmal erkundigen, weil das weiss ich auch nicht ausm ff (und vielleicht meldet sich ausser mick ja noch wer hier), wieviel man 'nebenbei' verdienen darf, ohne es beim finanzamt anzugeben. da müsste es eigentlich einen bestimmten (und sicherlich viel zu niedrigen ) satz geben.

    extra anmelden musst du nichts, solange du das wirklich nur nebenher machst und nicht gleich einen eigenen verlag aufmachst.
    eigentlich müsste das bei dir sogar noch lockerer ablaufen, da du eben beschäftigt bist - du brauchst nur bei der jährlichen steuererklärung in der passenden spalte des formulars die ausgaben bzw. einnahmen deiner nebentätigkeit anzugeben und gut ist.

    die zeit über die sich das ganze hinzieht ist dabei nebensächlich, man braucht nicht einzunehmen, um auch absetzen zu können. wenn sich die ausgaben auf ein projekt, oder irgend so etwas beziehen, mit dem du etwas verdienen willst, kannst du es absetzen.
    das zauberwort hierbei heisst: gewinnabsicht.
    wenn du also z.b. fünfhundert km in eine andere stadt fährst, um dort mit jemanden darüber zu reden, wie ihr einen bestimmten comic veröffentlichen wollt, könntest du die tankrechnung der fahrt schon als werbekosten absetzen, weil im endeffekt willst/wirst du ja daraus resultierend etwas verdienen, von dem papa staat wieder seinen teil abschneidet.

    ansonsten bleibt noch zu sagen, dass sich die kosten für die herstellung und das verlegen eines comics doch recht gut kalkulieren lassen. nur wieviel man dann verdient, wenn er erstmal raus ist, das ist immer so ´ne sache...

  8. #8
    Mitglied Avatar von Suppenseppel
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    Zitat Zitat von dinter3
    aha, dann solltest du dich erstmal erkundigen,
    mache ich doch gerade

    Zitat Zitat von dinter3
    das zauberwort hierbei heisst: gewinnabsicht.
    und wenn aus der absicht dann nix wird? und gibt's da was zu beachten, wenn ich denen meine absichten mitteile, sagen kann ich ja viel, wie oder was wollen die wissen, ob das auch stimmt?

  9. #9
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    wenn aus der absicht nix wird, passiert auch nix weiter.

    du musst in deiner steuererklärung ja nicht angeben, was du vorhast, sondern eben nur geldbeträge (philosophische fragen, ob ein comic verlegen eine gute idee ist oder nicht, interessiert dabei nicht). da fallen die ausgaben eben einfach nur unter rubriken wie werbekosten, sonderausgaben, etc... wo du den betreffenden betrag einträgst.
    die spalte in der du eintragen musst: was haben sie denn geschäftlich überhaupt vor? existiert auf dem formular nicht.

    man darf ja auch nicht vergessen, dass da letztendlich einfach irgendwelche beamte in einen stickigen büro sitzen und schon froh sind, wenn das formular in druckbuchstaben ausgefüllt ist.
    vielleicht passiert es dann, dass sich ein ganz pedantischer von denen fragt: 'hey, was setzt der denn da alles ab? das prüfe ich mal nach' (was aber sehr selten passiert, schon gar nicht bei so 'läppischen' beträgen, wie ein paar hundert euro, weil es für den typen dann ja arbeitsaufwand bedeutet).
    in diesem falle einer steuerprüfung, sollte man dann aber natürlich auch sauber da stehen, sprich, nichts abgesetzt haben, was gar nicht zum projekt gehört, oder so.
    was also das 'sagen kann ich ja viel' angeht, sollte man schon etwas zum belegen haben. dass können in deinem fall dann z.b. rechnungen von oder für einen zeichner sein, oder schon gedruckte werbeflyer, etc...

  10. #10
    Mod Comicgate-Forum Avatar von Asher
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    Hallo,
    das Thema "Steuern" wurde hier schon mal des öfteren angesprochen. Schau doch mal in diese Threads und die dort angegebenen Links rein, die könnten Dir vielleicht generell weiterhelfen:
    http://www.comicforum.de/showthread.php?t=64478
    http://www.comicforum.de/comicforum/...ad.php?t=63654

  11. #11
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    erstmal danke bis hier her an alle. ich werde mich da mal vertiefen. ist mir schon mal sehr angenehm, wenn es nicht bürokratischer wird als "bloss" 'ne steuererklärung.

    allerdings was diese nachprüfungen von den steuerbeamten angeht, habe ich schon wegen "ein paar hundert euro" sehr interessierte beamte getroffen.

    jetzt bin ich gerade am überlegen, was eigentlich günstiger ist, die steuererklärung in druckbuchstaben auszufüllen, damit der beamte nicht so "schufften" muss und gnädig gestimmt ist, oder extra schwer lesbar zu schreiben, damit er die schn***e voll hat von der einen erklärung und lieber nicht noch weiter fragt und sich nochmehr "arbeit" auf den pelz holt

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